Geprüfte Abrechnung · Nürnberg

Eine einmalige Entrümpelung, abgerechnet wie Müllbeseitigung

Nach dem Auszug eines Mieters ließ der Vermieter den Keller räumen und legte die Kosten auf alle um. Einmalige Aktionen sind keine laufenden Betriebskosten.

Abrechnungsjahr
2025
Gefordert
402,80 €
Nach Prüfung
328,80 €
Gefundene Fehler
1

20. April 2026 · 74,00 € weniger Nachzahlung

Farah mietet in Nürnberg. Die Müllbeseitigung lag deutlich über dem Vorjahr. Grund war eine einmalige Kellerentrümpelung nach dem Auszug eines Mieters.

Fehler

Einmalige Entrümpelung als Müllbeseitigung abgerechnet

74,00 Euro

Umlagefähig sind die laufenden Kosten der Müllbeseitigung: Abfallgebühren, Miete der Tonnen, Kosten einer Müllschleuse. Eine einmalige Entrümpelung ist keine laufend entstehende Kostenart.

Zurückgelassener Sperrmüll ist außerdem dem Verursacher zuzuordnen. Lässt sich dieser nicht mehr belangen, trägt der Vermieter die Kosten, nicht die übrige Mieterschaft.

Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 8 BetrKV

Nachzahlung laut Vermieter402,80 €
Einmalige Entrümpelung− 74,00 €
Korrigierte Nachzahlung328,80 €

Häufige Fehlerquelle

Einmalige Aktionen vs. laufende Betriebskosten

Betriebskosten müssen laufend, also wiederkehrend, entstehen, um umlagefähig zu sein. Eine einzelne Entrümpelung ist ein einmaliges Ereignis und fällt damit grundsätzlich nicht unter die Position Müllbeseitigung — selbst wenn sie über denselben Entsorger abgerechnet wird.

Wenn Sperrmüll regelmäßig anfällt

Anders liegt der Fall, wenn im Haus dauerhaft Sperrmüll abgestellt wird und der Vermieter deshalb regelmäßig abfahren lässt. Dann kann es sich um laufende Kosten handeln, die umlagefähig sind.

Entscheidend ist die Regelmäßigkeit. Eine Räumung im Jahr reicht dafür nicht.

Nach demselben Muster — eine einmalige Leistung in einer laufenden Kostenposition — wurde auch bei einer Gartenpflege-Abrechnung eine Neuanlage mit abgerechnet.

Ist deine Müllposition gestiegen?

Wir prüfen, ob eine einmalige Aktion darin steckt.

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Quellen: Betriebskostenverordnung (BetrKV); § 556 BGB

Häufige Fragen zu diesem Fall

Sind Sperrmüllkosten umlagefähig?
Nur wenn sie laufend anfallen, etwa weil im Haus dauerhaft Sperrmüll abgestellt wird und der Vermieter regelmäßig abfahren lässt. Eine einmalige Räumung im Jahr genügt dafür nicht.
Wer zahlt zurückgelassenen Müll eines Vormieters?
Zunächst der Verursacher. Lässt er sich nicht mehr belangen, trägt der Vermieter die Kosten. Eine Umlage auf die übrigen Mieter ist unzulässig.
Was gehört zur umlagefähigen Müllbeseitigung?
Abfallgebühren der Kommune, Miete und Reinigung der Tonnen, Kosten einer Müllschleuse oder eines Müllmanagements sowie die regelmäßige Entsorgung.
MüllbeseitigungInstandhaltung

Kundenstimmen

Warum Mieter uns vertrauen

Die aktuellsten Bewertungen von Kunden, die nebify genutzt haben.

Sehr zufriedenstellend

Ich bin sehr zufrieden mit dem gesamten Ablauf. Man wird Schritt für Schritt durch den Prozess geführt und die Prüfung der Nebenkostenabrechnung ist wirklich einfach und unkompliziert. Ich habe schnell ein Ergebnis bekommen und jederzeit nette und hilfsbereite Ansprechpartner, die mir weitergeholfen haben. Erfreulich war schlussendlich auch das Ergebnis: Ich konnte tatsächlich Geld von meinem Vermieter zurückfordern. Ich kann den Service definitiv weiterempfehlen!

J. G.1. September 2026

Hat sich echt gelohnt!

Nach knapp einem Tag hatte ich schon meinen Prüfbericht. Dabei wurden rund 120 € gefunden, die ich bei meiner Nebenkostenabrechnung zu viel gezahlt hätte. Auch der Austausch mit Johann und Phil war super unkompliziert und ich habe mich gut begleitet gefühlt. Würde nebify auf jeden Fall weiterempfehlen!

alekepp19. August 2026

Einfach und schnell

Sehr guter Service! Gute und einfache Abwicklung, die mir geholfen hat, meine Nebenkostenabrechnung zu korrigieren und mir Geld zurückzuholen!

Lara12. August 2026

Passend zu diesem Fall