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Nebenkostenabrechnung prüfen lassen

Zu hohe Nebenkosten bezahlt? Lade deine Abrechnung hoch: Der Vorab-Check ist kostenlos und zeigt dir sofort, was auffällt. Die Prüfung kostet einmalig 24,90 €, und in 48 Stunden hast du Prüfbericht und fertiges Schreiben an deinen Vermieter.

  • Vorab-Check kostenlos
  • Geld-zurück-Garantie
  • Persönliche Begleitung möglich
Prüfbericht Zusammenfassung
Bekannt ausStartupValleyStartbasekoniiProduct HuntProduct Hunt

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorab-Check kostenlos, Prüfung einmalig 24,90 €, Bericht und Schreiben 48 Stunden nach vollständigen Unterlagen.
  • Wir prüfen jede Abrechnung nach denselben 30 Punkten, mit Rechtsgrundlage.
  • Keine auffällige Position gefunden? Dann bekommst du dein Geld zurück.
  • Für Einwände hast du zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung Zeit.
Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 05.11.2026

So funktioniert's

So läuft die Prüfung ab

  1. 1

    Hochladen · Foto oder PDF

  2. 2

    Vorab-Check · kostenlos, sofort

  3. 3

    Prüfung buchen · einmalig 24,90 €

  4. 4

    Bericht erhalten · in 48 Stunden

Das prüfen wir

30 Punkte, die wir bei jeder Abrechnung prüfen

Dieselbe feste Checkliste für jede Abrechnung. Jeder Befund kommt mit Rechtsgrundlage in deinen Bericht.

Ist die Abrechnung wirksam?

8

Hier geht es um die Form. Stimmt sie nicht, musst du eine Nachzahlung oft gar nicht oder erst nach einer Korrektur zahlen.

  • Rechtzeitig bei dir angekommen

    Der Vermieter hat bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit. Kommt die Abrechnung später, kann er eine Nachzahlung in der Regel nicht mehr verlangen. Ein Guthaben steht dir trotzdem zu.

    Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 S. 2 und 3 BGB · Verspätete Abrechnung

  • Zeitraum von höchstens zwölf Monaten

    Über die Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet. Umfasst die Abrechnung einen längeren Zeitraum, schauen wir genau hin, ob es dafür einen zulässigen Grund gibt.

    Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 S. 1 BGB

  • Absender und Anlagen eindeutig

    Es muss erkennbar sein, wer abrechnet. Anlagen wie die Heizkostenabrechnung des Messdienstes müssen sich eindeutig der Abrechnung zuordnen lassen.

    Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 BGB

  • Gesamtkosten je Kostenart

    Zu jeder Position muss stehen, was im ganzen Haus angefallen ist. Ohne diese Zahl kannst du deinen Anteil nicht nachvollziehen.

    Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 BGB

  • Verteilerschlüssel genannt

    Für jede Position muss klar sein, nach welchem Maßstab verteilt wird, etwa nach Wohnfläche, Personen oder Verbrauch, und welche Gesamtgröße dahintersteht.

    Rechtsgrundlage: § 556a BGB

  • Dein Anteil richtig berechnet

    Wir rechnen jede Position nach: Gesamtkosten durch die Einheiten des ganzen Hauses, mal deine Einheiten.

    Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 BGB

  • Vorauszahlungen abgezogen

    Sind deine Vorauszahlungen vollständig abgezogen, und stimmt der Saldo am Ende? Davon hängt ab, ob eine Nachzahlung oder ein Guthaben herauskommt.

    Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 BGB

  • Ohne Fachwissen nachvollziehbar

    Die Abrechnung muss so aufgebaut sein, dass du ohne juristische oder kaufmännische Vorkenntnisse erkennen kannst, wie dein Betrag zustande kommt.

    Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 BGB, ständige Rechtsprechung des BGH

Ist die Abrechnung vollständig?

3

Diese Punkte machen die Abrechnung nicht unwirksam. Sie zeigen aber, wo Unterlagen fehlen oder genauer hingesehen werden muss.

  • Alle Seiten und Anlagen vorhanden

    Fehlt eine Seite oder die Heizkostenabrechnung, nehmen wir das in dein Schreiben an den Vermieter auf. Du hast außerdem das Recht, die Belege hinter der Abrechnung einzusehen.

    Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 4 BGB · Belegeinsicht

  • Verbrauch abgelesen statt geschätzt

    Geschätzt werden darf nur, wenn der Verbrauch zum Beispiel wegen eines Geräteausfalls nicht erfasst werden konnte. Auch dann muss nach festen Regeln geschätzt werden.

    Rechtsgrundlage: § 9a HeizkostenV · Verbrauch geschätzt

  • Abrechnungseinheit klar abgegrenzt

    Gehören mehrere Häuser, Gewerbeflächen oder eine Tiefgarage dazu, muss erkennbar sein, welche Kosten welchem Teil zugeordnet sind.

    Rechtsgrundlage: § 556a BGB

Stimmen die Kosten?

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Hier geht es ums Geld: Was darf überhaupt umgelegt werden, ist es richtig verteilt, und ist die Höhe plausibel?

  • Keine Verwaltungs- oder Reparaturkosten

    Verwaltung, Instandhaltung, Reparaturen, Rücklagen und Bankgebühren sind keine Betriebskosten. Wir suchen sie auch dort, wo sie unter einer harmlosen Überschrift stehen.

    Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 BetrKV · Nicht umlagefähige Kosten

  • „Sonstige Betriebskosten“ konkret vereinbart

    Ein Posten „Sonstiges“ ist nur zulässig, wenn im Mietvertrag konkret steht, welche Kosten damit gemeint sind.

    Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 17 BetrKV · Sonstige Betriebskosten

  • Schlüssel passt zum Mietvertrag

    Ist nichts vereinbart, gilt die Wohnfläche. Kosten, deren Verbrauch erfasst wird, werden nach Verbrauch verteilt. Wir prüfen auch, ob der Schlüssel ohne Grund gewechselt wurde.

    Rechtsgrundlage: § 556a Abs. 1 BGB · Falscher Verteilerschlüssel

  • Wohnfläche richtig und einheitlich

    Maßgeblich ist die tatsächliche Wohnfläche, nicht automatisch die Zahl im Mietvertrag. Sie muss in allen Positionen gleich angesetzt sein.

    Rechtsgrundlage: § 556a Abs. 1 BGB, BGH VIII ZR 220/17

  • Summen und Anteile rechnerisch richtig

    Wir prüfen, ob die einzelnen Anteile und die Gesamtsumme zusammenpassen. Schon ein Zahlendreher verschiebt das Ergebnis.

    Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 BGB

  • Keine Kabelgebühren seit Juli 2024

    Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden.

    Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 15 BetrKV, § 230 Abs. 4 TKG · Kabel- und TV-Kosten

  • Hausmeister ohne Reparaturen und Verwaltung

    Umlagefähig ist nur die laufende Betreuung des Hauses. Reparaturen, Verwaltungsaufgaben oder Arbeiten, die zusätzlich als eigene Position abgerechnet werden, gehören nicht hinein.

    Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 14 BetrKV · Hausmeisterkosten

  • Nur umlagefähige Versicherungen

    Gebäude- und Haftpflichtversicherungen dürfen umgelegt werden, eine Rechtsschutz- oder Mietausfallversicherung des Vermieters nicht.

    Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 13 BetrKV · Versicherungen

  • Allgemeinstrom ohne Heizungsstrom

    Der Strom für die Heizungsanlage gehört in die Heizkosten. Steckt er zusätzlich im Allgemeinstrom, zahlst du ihn doppelt.

    Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 11 BetrKV, § 7 Abs. 2 HeizkostenV · Allgemeinstrom

  • Leerstand und Gewerbe berücksichtigt

    Die Kosten leerstehender Wohnungen trägt der Vermieter. Verursacht ein Gewerbe im Haus deutlich höhere Kosten, müssen sie vorab herausgerechnet werden.

    Rechtsgrundlage: § 556a BGB, BGH VIII ZR 159/05 · Leerstand

  • Sprünge zum Vorjahr erklärt

    Steigt eine Position stark, fragen wir nach dem Grund. Dahinter kann zum Beispiel eine Reparatur stecken, die nicht in die Abrechnung gehört.

    Rechtsgrundlage: Wirtschaftlichkeitsgebot, § 556 Abs. 3 S. 1 BGB

  • Höhe im üblichen Rahmen

    Wir vergleichen die Positionen mit Durchschnittswerten wie dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds. Liegt etwas deutlich darüber, nehmen wir die Rechnungen in die Belegeinsicht auf.

    Rechtsgrundlage: Wirtschaftlichkeitsgebot, § 556 Abs. 3 S. 1 BGB · Betriebskostenspiegel

  • Neue Vorauszahlung angemessen

    Erhöht der Vermieter nach der Abrechnung deine monatliche Vorauszahlung, darf das nur in angemessener Höhe geschehen, gemessen an einer korrekten Abrechnung.

    Rechtsgrundlage: § 560 Abs. 4 BGB · Vorauszahlung erhöht

  • Vorhandene Zähler werden genutzt

    Gibt es in deiner Wohnung Wasser- oder Wärmezähler, muss nach Verbrauch abgerechnet werden und nicht nach Fläche oder Köpfen.

    Rechtsgrundlage: § 556a Abs. 1 S. 2 BGB

Heiz- und Warmwasserkosten

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Für sie gelten eigene Regeln aus der Heizkostenverordnung und dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz.

  • CO₂-Kosten aufgeteilt

    Seit 2023 trägt der Vermieter je nach energetischem Zustand des Gebäudes einen Teil der CO₂-Kosten. Sein Anteil muss in der Abrechnung ausgewiesen sein.

    Rechtsgrundlage: CO2KostAufG · CO₂-Kostenaufteilung

  • 50 bis 70 % nach Verbrauch verteilt

    Heiz- und Warmwasserkosten müssen zu 50 bis 70 % nach Verbrauch verteilt werden. Wird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, darfst du deinen Anteil um 15 % kürzen.

    Rechtsgrundlage: §§ 7, 8 und 12 HeizkostenV · Heizkostenabrechnung prüfen

  • Betriebsstrom der Heizung plausibel

    Der Strom für Pumpe und Brenner darf in die Heizkosten. Wird er nur geschätzt, prüfen wir, ob die Schätzung plausibel ist.

    Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2 HeizkostenV

Fristen und Grundsteuer

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Was du jetzt im Blick behalten solltest.

  • Deine Frist für Einwände

    Du hast zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung, um Fehler zu beanstanden. Wir sagen dir, bis wann dein Widerspruch beim Vermieter sein muss.

    Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 S. 5 und 6 BGB · Widerspruch einlegen

  • Grundsteuer nach der Reform plausibel

    Seit 2025 gilt die neue Grundsteuer, und für viele Häuser hat sich der Betrag deutlich verändert. Wir prüfen, ob sie plausibel ist und richtig auf die Wohnungen verteilt wurde.

    Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 1 BetrKV · Grundsteuer

Beispiel aus der Praxis

So sieht ein Befund aus

Auszug aus einem echten, anonymisierten Fall aus der Region Kassel.

Fehler

Dachrinnenerneuerung, abgerechnet als Hausreinigung

168,50 €

Die Rechnung wies Materialkosten und den Austausch von Rinnenteilen aus. Das ist Instandsetzung und damit Sache des Vermieters. Umlagefähig wäre nur die regelmäßige Reinigung der Dachrinne gewesen.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV

Zweiter Befund aus diesem Fall

Fehler

Fassadenanstrich, abgerechnet als Gartenpflege

80,00 €

Ein Anstrich erhält die Bausubstanz und verlängert ihre Lebensdauer. Er zählt zur Instandhaltung, egal unter welcher Überschrift er in der Abrechnung steht.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV

Ergebnis des Falls

Nachzahlung laut Vermieter742,10 €
Dachrinnenerneuerung− 168,50 €
Fassadenanstrich− 80,00 €
Korrigierte Nachzahlung493,60 €

Kundenstimmen

Warum Mieter uns vertrauen

Die aktuellsten Google-Bewertungen von Kunden, die nebify genutzt haben.

Nebify hat sich bei meiner Nebenkostenabrechnung komplett gelohnt. Werde ich von jetzt an immer machen!

Tilo K.15. Oktober 2026

Freundlich, zuverlässig und professionell, Nebify empfehle ich aufjedenfall weiter.

Lennart I.13. Oktober 2026

Alles verständlich und übersichtlich erklärt, top.

Lukas 0413. Oktober 2026

Selbst-Check in 30 Sekunden

Lohnt sich die Prüfung für dich?

Bevor du entscheidest: vier kurze Fragen zu deiner Abrechnung. Ein „Ja“ ist noch kein Fehler, aber ein Grund, genauer hinzusehen.

  1. 1. Kam die Abrechnung mehr als ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir an?
  2. 2. Ist die Nachzahlung deutlich höher als im Vorjahr?
  3. 3. Stehen Verwaltung, Reparaturen oder Kontogebühren in der Abrechnung?
  4. 4. Steht bei Heizung oder Warmwasser „geschätzt“?

Noch 4 Fragen offen.

Kosten im Vergleich

Was kostet die Prüfung?

Der Vorab-Check ist kostenlos, die vollständige Prüfung kostet einmalig 24,90 €. Zum Vergleich: Beim Anwalt kostet schon die Erstberatung bis zu 190 € zuzüglich Umsatzsteuer.

  • Selbst prüfen1 bis 3 Stunden0 €
    Kosten
    0 €
    Was du bekommst
    Eine eigene Einschätzung. Fehler bei Verteilerschlüssel und Heizkosten übersieht man ohne Übung leicht.
    Passt, wenn
    Die Abrechnung ist überschaubar, und du willst dich einlesen.
  • Online prüfen lassen48 Stunden24,90 €
    Kosten
    Vorab-Check 0 €, Prüfung 24,90 € einmalig
    Was du bekommst
    Prüfbericht mit Rechtsgrundlagen und fertiges Schreiben an den Vermieter, mit Geld-zurück-Garantie
    Passt, wenn
    Du willst schnell Klarheit und ein Schreiben, ohne Termin und ohne Mitgliedschaft.
  • Mietervereinje nach Termin60–130 € im Jahr
    Kosten
    Jahresbeitrag, meist etwa 60 bis 130 €, oft mit Mindestlaufzeit
    Was du bekommst
    Persönliche Beratung zu allen Mietfragen, oft auch der Schriftverkehr mit dem Vermieter
    Passt, wenn
    Du bist schon Mitglied oder hast öfter Fragen rund ums Mietverhältnis.
  • Anwaltje nach Terminbis 190 € + USt.
    Kosten
    Erstberatung höchstens 190 € zzgl. USt., danach nach Gegenstandswert
    Was du bekommst
    Rechtsberatung im Einzelfall und Vertretung, auch vor Gericht
    Passt, wenn
    Der Vermieter lenkt nicht ein, oder es geht um viel Geld.

Einmalig, kein Abo, mit Geld-zurück-Garantie

Kosten aller Wege mit Rechenbeispiel

FAQ

Häufige Fragen zur Prüfung

Nebenkostenabrechnung online prüfen lassen: Wie läuft das ab?

Du lädst deine Abrechnung als Foto oder PDF hoch und bekommst sofort den kostenlosen Vorab-Check. Danach entscheidest du, ob du die Prüfung buchst. Einen Termin, eine Mitgliedschaft oder Post brauchst du nicht.

Unser Team geht die Abrechnung Punkt für Punkt durch. Prüfbericht und fertiges Schreiben an deinen Vermieter bekommst du innerhalb von 48 Stunden, sobald alle Unterlagen vorliegen. Wir prüfen und erklären, vertreten dich aber nicht vor Gericht.

Geht die Prüfung auch kostenlos?

Der erste Schritt ja: Unser Vorab-Check kostet nichts und zeigt dir, ob sich eine vollständige Prüfung lohnt. Ganz ohne Kosten geht es sonst, wenn du selbst prüfst, schon Mitglied im Mieterverein bist oder Mietrechtsschutz hast. Bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe für höchstens 15 € Eigenanteil.

Was kostet die Prüfung bei nebify?

Der kostenlose Vorab-Check zeigt dir zuerst, ob sich eine Prüfung überhaupt lohnt. Die vollständige nebify Prüfung mit Prüfbericht und Widerspruchsschreiben kostet einmalig 24,90 € pro Abrechnung, mit persönlicher Begleitung im Pro Service 44,90 € — kein Abonnement. Findet die Prüfung keine einzige auffällige Position, bekommst du den Betrag über die Geld-zurück-Garantie erstattet.

Wie lange dauert die Prüfung, und welche Unterlagen brauche ich?

Der Vorab-Check dauert wenige Minuten. Den Prüfbericht bekommst du innerhalb von 48 Stunden, sobald alle Unterlagen vorliegen. Hochladen kannst du Fotos vom Handy oder PDFs.

  • Die Nebenkostenabrechnung mit allen Seiten und Anlagen
  • Die Heizkostenabrechnung, falls sie als eigenes Dokument kommt
  • Den Mietvertrag, denn dort steht, welche Kosten umgelegt werden dürfen
  • Die Abrechnung vom Vorjahr, wenn du sie hast: Dann vergleichen wir Position für Position

Was steht im Prüfbericht?

Vorne steht das Ergebnis: welche Positionen auffallen und um welchen Betrag es geht. Danach kommt jede auffällige Position einzeln, mit Begründung, Rechtsgrundlage und Betrag, dazu die Belege, die du beim Vermieter anfordern solltest, und bis wann dein Widerspruch dort sein muss.

Mit dem Bericht bekommst du ein fertiges Schreiben an deinen Vermieter. Du musst es nur noch unterschreiben und abschicken.

Nebenkostenabrechnung prüfen lassen in der Nähe: Wo geht das?

Vor Ort helfen dir Mietervereine, wenn du Mitglied bist, Anwältinnen und Anwälte für Mietrecht und in einigen Bundesländern die Verbraucherzentralen. Das lohnt sich vor allem, wenn du deine Fragen im persönlichen Gespräch klären willst.

Für die Prüfung selbst spielt dein Wohnort keine Rolle: Was in die Abrechnung darf, regeln das BGB, die Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung, und die gelten in ganz Deutschland. Örtlich verschieden sind vor allem die Gebühren, zum Beispiel für Müll und Abwasser, und die Grundsteuer.

Kann ich die Abrechnung beim Mieterverein prüfen lassen?

Ja, wenn du Mitglied bist: Mietervereine beraten ihre Mitglieder persönlich und übernehmen oft den Schriftverkehr mit dem Vermieter.

  • Der Jahresbeitrag liegt meist bei etwa 60 bis 130 €, oft kommt eine Aufnahmegebühr dazu
  • Manche Vereine verlangen eine Mitgliedschaft von mindestens zwei Jahren
  • Der Rechtsschutz im Beitrag greift meist erst nach einer Wartezeit und nur für Streitfälle, die danach entstehen

Prüft die Verbraucherzentrale die Nebenkostenabrechnung?

Einige Verbraucherzentralen bieten eine Mietrechtsberatung an, aber nicht in jedem Bundesland und meist gegen eine Gebühr. Das ist in der Regel ein kurzes Beratungsgespräch zu deinen Fragen, keine schriftliche Prüfung jeder einzelnen Position.

Brauche ich dafür einen Anwalt?

Für die Prüfung selbst meist nicht. Ein Anwalt lohnt sich vor allem, wenn der Vermieter trotz Widerspruch nicht einlenkt oder es um viel Geld geht. Die erste Beratung kostet dich als Verbraucher ohne besondere Vereinbarung höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 RVG), und mit einem Prüfbericht gehst du gut vorbereitet hinein.

Springt die Rechtsschutzversicherung ein?

Nur, wenn dein Vertrag Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis abdeckt, oft Mietrechtsschutz oder Wohnungs-Rechtsschutz genannt, und die Wartezeit vorbei ist. Meist sind das drei Monate ab Vertragsbeginn, und der Streit darf erst danach entstanden sein.

Je nach Tarif zahlst du eine Selbstbeteiligung. Lass dir die Kostenübernahme bestätigen, bevor du einen Anwaltstermin machst.

Kann ich die Abrechnung auch selbst prüfen?

Ja, wenn du dir etwas Zeit nimmst. Geh sie am besten in dieser Reihenfolge durch:

  • Kam sie spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir an?
  • Stehen Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, dein Anteil und deine Vorauszahlungen drin?
  • Steht jede Kostenart in § 2 BetrKV und in deinem Mietvertrag? Verwaltung und Reparaturen gehören nie dazu
  • Stimmen Wohnfläche, Personenzahl und Gesamtfläche des Hauses?
  • Sind Heiz- und Warmwasserkosten zu 50 bis 70 % nach Verbrauch verteilt?
  • Welche Positionen sind gegenüber dem Vorjahr stark gestiegen?
  • Unklares klärst du über die Belegeinsicht und meldest Fehler schriftlich innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang

Woran erkenne ich, dass meine Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist?

Typische Anzeichen: nicht nachvollziehbare Summen oder Sammelposten wie „Sonstiges“, Kostenarten, die nicht in deinem Mietvertrag stehen, ein Verteilerschlüssel, der nicht zur Vereinbarung passt, oder Heizkosten, die nicht mindestens zu 50 % verbrauchsabhängig abgerechnet wurden. Laut Deutschem Mieterbund und Mieterverein Düsseldorf (Pressemitteilung des Mietervereins vom 08.10.2025) ist mindestens jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft — der kostenlose Vorab-Check zeigt dir in wenigen Minuten, ob deine betroffen ist.

Welche Kosten darf mein Vermieter überhaupt umlegen?

Nur die in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführten, laufenden Kosten — etwa Grundsteuer, Wasser, Müll, Hausmeister, Versicherung oder Heizung — und auch nur, wenn sie im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart sind. Nicht umlagefähig sind zum Beispiel Verwaltungskosten, Instandhaltung, Reparaturen oder Kontoführungsgebühren der Verwaltung — sie tauchen aber trotzdem regelmäßig in Abrechnungen auf.

Was ist ein Verteilerschlüssel und wie erkenne ich einen falschen?

Der Verteilerschlüssel legt fest, nach welchem Maßstab die Gesamtkosten auf die Mietparteien verteilt werden — meist nach Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauch. Steht im Mietvertrag kein anderer Schlüssel, gilt gesetzlich die Wohnfläche. Ein falscher Schlüssel oder eine falsche Quadratmeterangabe wirkt sich auf jede einzelne Position deiner Abrechnung aus — genau das prüfen wir automatisch.

Wie hoch sind normale Nebenkosten?

Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds lagen die abgerechneten Nebenkosten zuletzt bei durchschnittlich 2,67 € pro Quadratmeter und Monat (Abrechnungsjahr 2024). Je nach Stadt, Haus und Heizung weichen sie deutlich davon ab, deshalb sagt erst der Vergleich Position für Position, ob deine Abrechnung zu hoch ist.

Wie hoch darf eine Nebenkostennachzahlung sein?

Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht — die Nachzahlung ergibt sich aus der Differenz zwischen deinen geleisteten Vorauszahlungen und den tatsächlichen, umlagefähigen Kosten. Eine ungewöhnlich hohe Nachzahlung ist aber oft ein Hinweis auf zu niedrig angesetzte Vorauszahlungen oder auf Fehler in der Abrechnung — beides solltest du prüfen lassen, bevor du zahlst.

Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung: Ist das dasselbe?

Ja. „Betriebskosten“ ist der Begriff aus dem Gesetz (§ 556 BGB, Betriebskostenverordnung), „Nebenkosten“ die umgangssprachliche Bezeichnung dafür. Gemeint sind dieselben laufenden Kosten, die neben der Kaltmiete auf dich umgelegt werden. Du kannst deine Betriebskostenabrechnung bei uns also genauso prüfen lassen wie deine Nebenkostenabrechnung — nebify prüft beide nach denselben Maßstäben, formal und inhaltlich.

Die Heizkosten kommen oft als eigene Abrechnung vom Messdienstleister und sind meist der größte Posten. Lade sie mit hoch, dann prüfen wir die Verteilung nach Verbrauch, geschätzte Werte und den CO₂-Anteil des Vermieters gleich mit.

Prüft ihr auch Heizkostenabrechnungen von ista, Techem und Co.?

Ja. Die Heizkostenabrechnung des Messdienstleisters gehört zu deiner Abrechnung, und wir prüfen sie mit: Verbrauchswerte, die Verteilung nach der Heizkostenverordnung, geschätzte Werte und den CO₂-Anteil des Vermieters.

Prüft ihr auch Abrechnungen für Gewerbeflächen?

Ja, für Büro, Praxis, Laden oder Gastronomie gibt es eine eigene Prüfung. Bei Gewerbe gilt vieles anders als bei Wohnungen, zum Beispiel dürfen Verwaltungskosten umgelegt werden, wenn der Vertrag das klar regelt.

Wie lange habe ich Zeit, gegen meine Nebenkostenabrechnung Widerspruch einzulegen?

Nach § 556 Abs. 3 BGB musst du deinem Vermieter Einwendungen spätestens 12 Monate nach Zugang der Abrechnung mitteilen (Einwendungsfrist). Danach kannst du Fehler grundsätzlich nicht mehr geltend machen — auch nicht den Einwand, dass eine Kostenart im Mietvertrag gar nicht vereinbart war (BGH, Urteil vom 10.10.2007, VIII ZR 279/06). Eine Ausnahme gilt nur, wenn du die Verspätung nicht zu vertreten hast. Wichtig: Diese Frist läuft unabhängig davon, wie lange dein Vermieter selbst für die Abrechnung gebraucht hat. Hast du die Nachzahlung schon bezahlt, kannst du innerhalb der Frist trotzdem noch widersprechen.

Wie lange darf mein Vermieter für die Nebenkostenabrechnung brauchen?

Der Vermieter muss dir die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen lassen (Abrechnungsfrist, § 556 Abs. 3 BGB). Kommt sie später, kann er Nachforderungen grundsätzlich nicht mehr verlangen — es sei denn, er weist nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Ein Guthaben steht dir dagegen trotzdem zu.

Kann ich auch ältere Abrechnungen prüfen lassen?

Ja, jede Abrechnung wird einzeln geprüft und hat ihre eigene Einwendungsfrist von zwölf Monaten ab Zugang. Ist sie abgelaufen, kannst du Fehler in der Regel nicht mehr geltend machen. Bei einer zu spät gekommenen Abrechnung kann sich eine Prüfung trotzdem lohnen, denn dann darf der Vermieter meist keine Nachzahlung mehr verlangen.

Ich habe die Nachzahlung schon bezahlt. Ist es zu spät?

Nein. Du kannst innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung trotzdem widersprechen und zu viel gezahltes Geld zurückverlangen. Hat der Vermieter zu spät abgerechnet, kannst du eine bereits gezahlte Nachforderung in der Regel zurückfordern.

Kann ich wirklich Geld zurückfordern?

Ja. Findet die Prüfung Positionen, die nicht oder zu hoch umgelegt wurden, forderst du den zu viel berechneten Betrag mit unserem Prüfbericht und dem fertigen Widerspruchsschreiben direkt bei deinem Vermieter zurück — oder zahlst eine offene Nachforderung entsprechend nicht. Wichtig: Deine Einwendungen müssen innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung beim Vermieter sein. Beispiele mit echten Beträgen findest du unter „Unsere Fälle“.

Was passiert, wenn keine Fehler gefunden werden?

Unsere Geld-zurück-Garantie: Finden wir in der vollständigen Prüfung keine einzige auffällige Position in deiner Abrechnung, erstatten wir dir den gezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen automatisch über den ursprünglichen Zahlungsweg. Als auffällig zählt auch eine Position, die sich erst mit den Belegen deines Vermieters abschließend klären lässt. Voraussetzung ist, dass du vollständige und lesbare Unterlagen hochgeladen hast. Details stehen in Ziffer 5 unserer AGB.

Lohnt sich die Prüfung auch bei einem Guthaben?

Oft ja. Auch ein Guthaben kann zu niedrig sein, wenn Kosten falsch umgelegt oder verteilt wurden, und solche Fehler wiederholen sich meist im nächsten Jahr. Ob es sich bei dir rechnet, zeigt der kostenlose Vorab-Check.

Erfährt mein Vermieter, dass ich die Abrechnung prüfen lasse?

Nein, nicht von uns. Du bekommst den Bericht und das Schreiben und entscheidest selbst, ob und wann du es abschickst.

Wie geht es nach dem Widerspruch weiter?

Der Vermieter kann die Abrechnung korrigieren, dir die Belege zeigen oder seine Abrechnung begründen. Bis zur Klärung zahlst du nur den unstrittigen Teil. Im Pro Service begleiten wir dich acht Wochen lang, prüfen die Antwort deines Vermieters und empfehlen dir den nächsten Schritt.

Was mache ich, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Setz ihm schriftlich eine Frist und zahle bis zur Klärung nur den unstrittigen Teil. Solange er dir die verlangte Einsicht in die Belege nicht gewährt, musst du die Nachzahlung nach der Rechtsprechung des BGH nicht zahlen. Bleibt er stur, sind Mieterverein oder Anwalt der nächste Schritt.

Wer prüft meine Abrechnung?

Software liest deine Abrechnung aus und rechnet nach. Jeder Befund wird von unserem Team persönlich geprüft, bevor er in deinen Bericht kommt. Hinter nebify stehen die Gründer Phil Holthaus und Johann Slawski.

Wie sicher sind meine Daten?

Alle Daten werden DSGVO-konform verarbeitet, auf europäischen Servern gespeichert und verschlüsselt übertragen. Deine Dokumente werden ausschließlich für die Prüfung verwendet.

Geld-zurück-Garantie: Weist der Prüfbericht keine einzige auffällige Position aus, erstatten wir den Preis innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss automatisch. Bedingungen in den AGB

Lass deine Abrechnung jetzt prüfen

Erst der kostenlose Vorab-Check, dann entscheidest du. Ergebnis in 48 Stunden.

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