Fristen · Stand Oktober 2026
Fristenrechner für die Nebenkostenabrechnung
Gib ein, wann der Abrechnungszeitraum endete und wann die Abrechnung bei dir ankam. Der Rechner zeigt dir, ob sie pünktlich war, bis wann du widersprechen kannst und wann Nachzahlung und Guthaben verjähren. Für das Jahr 2025 gilt: Die Abrechnung muss spätestens am 31.12.2026 bei dir sein.
Fristenrechner
Deine drei Fristen auf einen Blick
Ein Datum reicht für den Anfang. Das Ergebnis erscheint sofort.
Letzter Tag des Zeitraums, steht oben auf der Abrechnung.
Tag im Briefkasten oder im Postfach, nicht das Datum auf dem Brief.
Nur für Feiertage am Fristende. Ohne Angabe zählen die bundesweiten Feiertage.
Gerechnet nach §§ 187, 188 BGB. Der Rechner gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser.
Das Wichtigste in Kürze
- Dein Vermieter muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Kommt sie später, ist eine Nachzahlung grundsätzlich ausgeschlossen.
- Du hast ab Zugang zwölf Monate Zeit, Einwendungen zu erheben. Maßgeblich ist, wann dein Schreiben beim Vermieter ankommt.
- Nachzahlung und Guthaben verjähren in der Regel drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Abrechnung bei dir ankam.
- Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist offen, ob es sich auf den nächsten Werktag verschiebt. Rechne als Mieter mit dem früheren Tag.

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 08.09.2026
Grundlagen
So rechnet der Fristenrechner
Frist des Vermieters. Die Abrechnung ist dir „spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen“ (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB). Der Rechner zählt ab dem Tag nach dem Ende des Zeitraums zwölf Monate weiter. Endet der Zeitraum am Monatsende, liegt das Fristende immer am Monatsende zwölf Monate später, auch wenn dazwischen ein 29. Februar liegt. Nach Ablauf ist eine Nachforderung ausgeschlossen, „es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten“ (§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB).
Deine Einwendungsfrist. Einwendungen musst du dem Vermieter bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Der Tag des Zugangs zählt nicht mit, die Frist endet am gleichen Kalendertag ein Jahr später (§§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB). Gibt es diesen Tag nicht, etwa den 29. Februar, endet sie am Monatsletzten (§ 188 Abs. 3 BGB). Danach kannst du Fehler grundsätzlich nicht mehr geltend machen, auch wenn du die Nachzahlung schon bezahlt hast. Wie du dabei vorgehst, steht in unserer Anleitung Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung.
Verjährung. Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 BGB). Nachzahlung und Guthaben werden mit Zugang der Abrechnung fällig. Kommt die Abrechnung 2026 an, verjähren beide also in der Regel mit Ablauf des 31.12.2029. Verhandelt ihr über die Abrechnung, ist die Verjährung so lange gehemmt (§ 203 BGB). Die drei Jahre verlängern deine Einwendungsfrist nicht.
Zugang
Welches Datum du eintragen solltest
Für beide Zwölf-Monats-Fristen zählt der Zugang, nicht das Datum auf dem Brief und nicht der Tag des Versands. Ein Brief ist zugegangen, sobald er in deinem Briefkasten liegt und du ihn unter normalen Umständen lesen kannst. Wird er erst spätabends eingeworfen, zählt meist der nächste Tag. Kam die Abrechnung per E-Mail oder über ein Mieterportal, nimm den Tag, an dem sie dort abrufbar war.
Ist streitig, wann die Abrechnung ankam, muss das dein Vermieter beweisen. Notier dir deshalb den Tag und heb den Umschlag auf. Umgekehrt gilt das Gleiche für dich: Deine Einwendungen schickst du am besten so, dass du den Zugang belegen kannst, etwa per Einwurf-Einschreiben oder per E-Mail mit Antwort der Hausverwaltung.
Wochenende und Feiertage
Was § 193 BGB bedeutet und was nicht
Fällt der letzte Tag einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Erklärungsort gesetzlich anerkannten Feiertag, tritt nach § 193 BGB der nächste Werktag an seine Stelle. Die Vorschrift nennt allerdings nur Willenserklärungen und Leistungen. Ob sie auch für die Abrechnungsfrist des Vermieters und deine Einwendungsfrist gilt, ist nicht eindeutig geklärt.
Der Rechner zeigt dir deshalb beide Daten: das rechnerische Fristende und den nächsten Werktag. Für dich als Mieter heißt das: Schick Einwendungen so ab, dass sie vor dem früheren Datum ankommen. Kam die Abrechnung erst am Werktag nach einem Wochenend-Fristende, ist das ein Grenzfall, bei dem sich eine Beratung lohnt. Heiligabend und Silvester sind übrigens keine gesetzlichen Feiertage. Für das Abrechnungsjahr 2025 stellt sich die Frage nicht: Der 31.12.2026 ist ein Donnerstag.
Für Landesfeiertage wähl dein Bundesland. Feiertage, die nur in Teilen eines Landes gelten, etwa Fronleichnam in einigen Gemeinden Sachsens und Thüringens oder Mariä Himmelfahrt in Teilen Bayerns, berücksichtigt der Rechner nicht.
Beispiele
Typische Fälle durchgerechnet
Zeitraum 01.01.–31.12.2025
Abrechnung bis Do, 31.12.2026
Zeitraum 01.07.2024–30.06.2025
Abrechnung bis Di, 30.06.2026
Zeitraum bis 28.02.2027
Abrechnung bis Di, 29.02.2028 (Schaltjahr: Monatsende zählt)
Zeitraum 01.01.–31.12.2027
Abrechnung bis So, 31.12.2028, nach § 193 BGB womöglich Di, 02.01.2029
Zugang am 12.06.2026
Einwendungen bis Sa, 12.06.2027 (Samstag: am besten vorher abschicken), Verjährung mit Ablauf des 31.12.2029
Zugang am 29.02.2028
Einwendungen bis Mi, 28.02.2029 (kein 29. Februar im Folgejahr)
Ausnahmen
Wann die Fristen anders laufen
- Verspätung nicht zu vertreten: Kann der Vermieter nichts für die Verspätung, etwa weil ein Grundsteuerbescheid erst nachträglich kam, bleibt eine Nachforderung möglich. Er muss sie dann aber zügig nachholen. Mehr dazu unter Abrechnung zu spät.
- Du konntest nicht rechtzeitig widersprechen: Auch für dich gilt eine Ausnahme, wenn du die Verspätung nicht zu vertreten hast (§ 556 Abs. 3 S. 6 BGB). Darauf solltest du dich aber nicht verlassen.
- Abrechnung kommt gar nicht: Dann kannst du sie verlangen. Wie das geht, zeigt die Seite Nebenkostenabrechnung einfordern.
- Gewerberäume: Die Ausschlussfrist für Nachforderungen gilt dort nicht.
Ein echter Fall aus unseren Prüfungen: Vier Monate zu spät, die Nachzahlung war vom Tisch. Alle Fristen mit Urteilen und Sonderfällen findest du ausführlich unter Fristen der Nebenkostenabrechnung.
FAQ
Häufige Fragen zu den Fristen
Wie berechne ich die Frist für die Nebenkostenabrechnung?
Nimm den letzten Tag des Abrechnungszeitraums und zähle zwölf Monate weiter. Endet der Zeitraum am 31.12.2025, muss die Abrechnung spätestens am 31.12.2026 bei dir angekommen sein (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB). Für deine Einwendungen zählst du zwölf Monate ab dem Tag, an dem die Abrechnung bei dir angekommen ist.
Was passiert, wenn die Abrechnung nur einen Tag zu spät kommt?
Dann ist eine Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen, auch wenn sie inhaltlich stimmen würde. Das gilt nur dann nicht, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat. Ein Guthaben muss er dir trotzdem auszahlen. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, kann ein Zugang am nächsten Werktag ein Grenzfall sein.
Verschiebt sich die Frist, wenn der letzte Tag auf ein Wochenende fällt?
Möglicherweise. § 193 BGB verschiebt das Ende einer Frist auf den nächsten Werktag, wenn es auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. Die Vorschrift spricht aber von Willenserklärungen und Leistungen. Ob sie für die Abrechnungs- und die Einwendungsfrist gilt, ist nicht eindeutig geklärt. Als Mieter planst du deshalb am besten mit dem früheren Datum.
Zählt das Datum auf der Abrechnung oder der Tag, an dem ich sie bekommen habe?
Es zählt der Zugang, also der Tag, an dem die Abrechnung bei dir angekommen ist. Das Datum auf dem Anschreiben oder der Tag des Versands spielen keine Rolle. Ist der Zugang streitig, muss ihn der Vermieter beweisen.
Hält die Belegeinsicht meine Einwendungsfrist an?
Davon solltest du nicht ausgehen. Das Gesetz sieht nicht vor, dass die Frist während der Belegeinsicht ruht. Erhebe deine Einwendungen deshalb innerhalb der zwölf Monate und ergänze sie, sobald du die Belege gesehen hast.
Gilt der Rechner auch für Gewerberäume?
Nein. Die Ausschlussfrist für Nachforderungen aus § 556 Abs. 3 BGB gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht für Gewerbemietverhältnisse (Urteil vom 27.01.2010, XII ZR 22/07). Was dort gilt, hängt vor allem vom Mietvertrag ab.
Frist geklärt, Inhalt noch offen?
Eine pünktliche Abrechnung kann trotzdem falsch sein. Lies, welche Belege du anfordern solltest, vergleiche deine Kosten mit dem Betriebskostenspiegel oder lass uns draufschauen: Nebenkostenabrechnung prüfen lassen.
Kostenlosen Vorab-Check startenRechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
Quellen (abgerufen am 17.10.2026): § 556 BGB · § 187 BGB · § 188 BGB · § 193 BGB · § 199 BGB