Geprüfte Abrechnung · Dortmund

Vier Monate zu spät – die Nachzahlung war vom Tisch

Die Abrechnung für 2024 kam erst im April 2026. Vier Monate nach Ablauf der Frist ist eine Nachforderung ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie berechtigt wäre.

Abrechnungsjahr
2024
Gefordert
684,30 €
Nach Prüfung
0,00 €
Gefundene Fehler
1

4. Mai 2026 · 684,30 € weniger Nachzahlung

Sarah und Deniz mieten eine Dreizimmerwohnung in Dortmund. Der Abrechnungszeitraum für ihre Nebenkosten endete am 31. Dezember 2024. Die Abrechnung kam im April 2026, also vier Monate nach Ablauf der gesetzlichen Frist. Gefordert wurden 684,30 Euro.

Inhaltlich war die Abrechnung in Ordnung. Darauf kam es aber nicht mehr an.

Fehler

Die Abrechnungsfrist war zum Zeitpunkt des Zugangs abgelaufen

684,30 Euro

Der Vermieter muss die Abrechnung bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Für das Kalenderjahr 2024 war das der 31. Dezember 2025.

Nach Fristablauf ist eine Nachforderung ausgeschlossen. Das gilt unabhängig davon, ob sie inhaltlich berechtigt gewesen wäre. Eine Ausnahme greift nur, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat, etwa weil ein Versorger die Schlussrechnung nachweislich zu spät geliefert hat. Personalmangel oder ein Verwalterwechsel zählen nicht dazu.

Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 S. 2 und 3 BGB

Nachzahlung laut Vermieter684,30 €
Forderung wegen Fristablauf ausgeschlossen− 684,30 €
Tatsächlich zu zahlen0,00 €

Zwei Punkte, die dabei oft übersehen werden

Der Zugang zählt, nicht der Versand. Maßgeblich ist, wann die Abrechnung beim Mieter ankommt. Ein Poststempel vom 30. Dezember hilft dem Vermieter nicht, wenn der Brief erst im Januar im Briefkasten liegt.

Ein Guthaben bleibt bestehen. Die Frist schützt nur vor Nachforderungen. Ergibt eine verspätete Abrechnung ein Guthaben, muss der Vermieter es auszahlen.

Was in so einer Lage zu tun ist

1

Zugangsdatum sichern

E-Mail mit Zeitstempel, Poststempel oder ein Foto des Briefumschlags. Ohne belegbares Datum lässt sich der Fristablauf nicht beweisen.

2

Schriftlich widersprechen

Ein kurzer Hinweis auf § 556 Abs. 3 BGB genügt. Der Widerspruch sollte nachweisbar versendet werden.

3

Nicht vorbehaltlos zahlen

Eine Zahlung ohne Vorbehalt kann als Anerkenntnis gewertet werden. Wer bereits gezahlt hat, kann den Betrag zurückfordern.

4

Vorauszahlungen weiterlaufen lassen

Die laufenden Vorauszahlungen sind davon unberührt und müssen weiter gezahlt werden.

Auch bei formal unwirksamen Abrechnungen ganz ohne Einzelpositionen hilft oft schon der Blick auf die gesetzlichen Mindestangaben statt auf einzelne Zahlen.

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Quellen: § 556 BGB; Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Häufige Fragen zu diesem Fall

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?
Bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums. Für das Kalenderjahr 2024 ist das der 31. Dezember 2025. Entscheidend ist der Zugang beim Mieter, nicht der Versand durch den Vermieter.
Was passiert, wenn die Frist verstreicht?
Der Vermieter kann keine Nachzahlung mehr verlangen. Die Forderung ist ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie inhaltlich berechtigt gewesen wäre. Nur wenn der Vermieter die Verspätung nachweislich nicht zu vertreten hat, gilt eine Ausnahme.
Bekomme ich ein Guthaben trotzdem ausgezahlt?
Ja. Die Frist schützt nur vor Nachforderungen. Ergibt die verspätete Abrechnung ein Guthaben, muss der Vermieter es auszahlen.
Muss ich weiter Vorauszahlungen leisten?
Ja. Die versäumte Frist ändert nichts an den laufenden Vorauszahlungen. Sie betrifft ausschließlich die Nachforderung aus dem abgelaufenen Abrechnungszeitraum.
AbrechnungsfristFormfehler