Mehrfamilienhausfassade — Vermieter und Mieter teilen sich die CO2-Kosten

Gesetzesänderung 2026

Gilt ab Abrechnungsjahr 2026

CO₂-Kosten 2026: Was sich für Mieter ändert

Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten fürs Heizen. Ab 2026 ändert sich die Grundlage der Berechnung: Statt eines Festpreises entscheidet erstmals ein Auktionssystem, wie teuer eine Tonne CO₂ ist — und damit auch, wie hoch der Anteil deines Vermieters ausfällt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten fürs Heizen, ein zehnstufiges Modell bestimmt den Anteil.
  • Ab 2026 wird der CO₂-Preis über ein Auktionssystem ermittelt statt fest vorgegeben.
  • Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr zahlt der Vermieter, bis zu 95 %.
  • Fehlt der ausgewiesene Vermieteranteil, darfst du deinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen.
Inhalt
  1. 1. Vom Festpreis zum Auktionssystem
  2. 2. Das Stufenmodell
  3. 3. Deine Rechte, wenn etwas fehlt
  4. 4. Darauf solltest du achten
  5. 5. Wenn der CO₂-Anteil fehlt
  6. 6. Häufige Fragen

Vom Festpreis zum Auktionssystem

Bis einschließlich 2025 war der für die Kostenaufteilung maßgebliche CO₂-Preis fest vorgegeben. Für 2026 gilt stattdessen der Mittelwert eines Preiskorridors, der sich aus dem neuen Auktionsverfahren des Brennstoffemissionshandelsgesetzes ergibt (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 CO2KostAufG). Ab 2027 soll der tatsächliche Durchschnittspreis der Versteigerungen des Vorjahres gelten.

Wer legt den Preis fest?

Das Umweltbundesamt veröffentlicht den für das jeweilige Jahr maßgeblichen Preis spätestens zehn Werktage vor Beginn des Kalenderjahres auf seiner Internetseite (§ 4 Abs. 2 CO2KostAufG). Dieser Wert ist dann die Grundlage für die gesamte Heizkostenabrechnung des betreffenden Jahres.

Das Stufenmodell entscheidet

Wie viel Prozent der Vermieter trägt, hängt vom CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ab. Bei unter 12 kg CO₂/m²/a trägt der Vermieter 0 %, bei 52 kg CO₂/m²/a oder mehr trägt er 95 % — dazwischen liegen acht weitere Stufen (§ 5 CO2KostAufG).

Deine Rechte, wenn etwas fehlt

Bestimmt der Vermieter deinen Anteil nicht oder weist er die Berechnungsgrundlagen nicht aus, darfst du deinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Vereinbarungen, die dir mehr als deinen gesetzlichen Anteil auferlegen, sind ohnehin unwirksam.

Worauf du in deiner nächsten Abrechnung achten solltest

Der CO₂-Anteil des Vermieters steht in der Regel nicht in der Nebenkostenabrechnung selbst, sondern in der separaten Heiz- und Warmwasserabrechnung deines Ablesedienstes, oft unter einer Überschrift zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Findest du dort einen Vermieteranteil, taucht er aber nirgends als Abzug in deiner eigentlichen Abrechnung auf, ist das ein konkreter Fehler — genau das ist einer unserer bereits geprüften Fälle.

Was tun, wenn der CO₂-Anteil fehlt?

1

Heiz- und Warmwasserabrechnung heraussuchen

Der CO₂-Ausweis steht meist dort, nicht in der Nebenkostenabrechnung selbst.

2

Vermieteranteil mit der Abrechnung abgleichen

Prüfe, ob der dort genannte Vermieteranteil auch tatsächlich als Abzug in deiner Nebenkostenabrechnung erscheint.

3

Fehlende Angaben nutzen

Fehlen die Angaben ganz, kannst du deinen Heizkostenanteil pauschal um 3 % kürzen.

4

Anspruch schriftlich geltend machen

Bei Selbstversorgung mit Wärme hast du zwölf Monate Zeit, den Erstattungsanspruch in Textform anzumelden.

Häufige Fragen zur CO₂-Kostenaufteilung

Wie hoch ist der CO₂-Preis für 2026?
Für 2026 wird der Mittelwert des Preiskorridors nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz angesetzt (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 CO2KostAufG). Der genaue Wert wird vom Umweltbundesamt spätestens zehn Werktage vor Beginn des Kalenderjahres veröffentlicht.
Wie wird der Vermieteranteil berechnet?
Nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Ein zehnstufiges Modell (§ 5 CO2KostAufG) legt fest, wie viel Prozent der Vermieter trägt — von 0 % bei sehr effizienten Gebäuden bis 95 % bei den schlechtesten Energiebilanzen.
Was, wenn der Vermieter seinen Anteil nicht ausweist?
Bestimmt der Vermieter den Mieteranteil nicht oder weist er die Berechnungsgrundlagen nicht aus, darfst du deinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).
Kann eine Klausel im Mietvertrag den Mieter stärker belasten?
Nein. Vereinbarungen, nach denen der Mieter mehr als seinen gesetzlichen Anteil trägt, sind unwirksam (§ 6 Abs. 1 CO2KostAufG) — unabhängig davon, was im Mietvertrag steht.
Was gilt, wenn ich mich selbst mit Wärme versorge?
Dann muss dir der Vermieter seinen Kostenanteil erstatten. Du musst den Anspruch innerhalb von zwölf Monaten nach Abrechnung der Brennstoff- oder Wärmelieferung in Textform geltend machen (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG).

Fehlt der CO₂-Anteil in deiner Abrechnung?

Lade deine Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung hoch — wir prüfen den Vermieteranteil und alle weiteren Positionen.

Geld-zurück-Garantie: Finden wir keine Fehler, bekommst du dein Geld zurück.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.