
Gesetzesänderung 2026
CO₂-Kosten 2026: Was sich für Mieter ändert
Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten fürs Heizen. Ab 2026 ändert sich die Grundlage der Berechnung: Statt eines Festpreises entscheidet erstmals ein Auktionssystem, wie teuer eine Tonne CO₂ ist — und damit auch, wie hoch der Anteil deines Vermieters ausfällt.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten fürs Heizen, ein zehnstufiges Modell bestimmt den Anteil.
- Ab 2026 wird der CO₂-Preis über ein Auktionssystem ermittelt statt fest vorgegeben.
- Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr zahlt der Vermieter, bis zu 95 %.
- Fehlt der ausgewiesene Vermieteranteil, darfst du deinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen.
Inhalt
Vom Festpreis zum Auktionssystem
Bis einschließlich 2025 war der für die Kostenaufteilung maßgebliche CO₂-Preis fest vorgegeben. Für 2026 gilt stattdessen der Mittelwert eines Preiskorridors, der sich aus dem neuen Auktionsverfahren des Brennstoffemissionshandelsgesetzes ergibt (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 CO2KostAufG). Ab 2027 soll der tatsächliche Durchschnittspreis der Versteigerungen des Vorjahres gelten.
Wer legt den Preis fest?
Das Umweltbundesamt veröffentlicht den für das jeweilige Jahr maßgeblichen Preis spätestens zehn Werktage vor Beginn des Kalenderjahres auf seiner Internetseite (§ 4 Abs. 2 CO2KostAufG). Dieser Wert ist dann die Grundlage für die gesamte Heizkostenabrechnung des betreffenden Jahres.
Das Stufenmodell entscheidet
Wie viel Prozent der Vermieter trägt, hängt vom CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ab. Bei unter 12 kg CO₂/m²/a trägt der Vermieter 0 %, bei 52 kg CO₂/m²/a oder mehr trägt er 95 % — dazwischen liegen acht weitere Stufen (§ 5 CO2KostAufG).
Deine Rechte, wenn etwas fehlt
Bestimmt der Vermieter deinen Anteil nicht oder weist er die Berechnungsgrundlagen nicht aus, darfst du deinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Vereinbarungen, die dir mehr als deinen gesetzlichen Anteil auferlegen, sind ohnehin unwirksam.
Worauf du in deiner nächsten Abrechnung achten solltest
Der CO₂-Anteil des Vermieters steht in der Regel nicht in der Nebenkostenabrechnung selbst, sondern in der separaten Heiz- und Warmwasserabrechnung deines Ablesedienstes, oft unter einer Überschrift zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Findest du dort einen Vermieteranteil, taucht er aber nirgends als Abzug in deiner eigentlichen Abrechnung auf, ist das ein konkreter Fehler — genau das ist einer unserer bereits geprüften Fälle.
Was tun, wenn der CO₂-Anteil fehlt?
Heiz- und Warmwasserabrechnung heraussuchen
Der CO₂-Ausweis steht meist dort, nicht in der Nebenkostenabrechnung selbst.
Vermieteranteil mit der Abrechnung abgleichen
Prüfe, ob der dort genannte Vermieteranteil auch tatsächlich als Abzug in deiner Nebenkostenabrechnung erscheint.
Fehlende Angaben nutzen
Fehlen die Angaben ganz, kannst du deinen Heizkostenanteil pauschal um 3 % kürzen.
Anspruch schriftlich geltend machen
Bei Selbstversorgung mit Wärme hast du zwölf Monate Zeit, den Erstattungsanspruch in Textform anzumelden.
Häufige Fragen zur CO₂-Kostenaufteilung
Wie hoch ist der CO₂-Preis für 2026?
Wie wird der Vermieteranteil berechnet?
Was, wenn der Vermieter seinen Anteil nicht ausweist?
Kann eine Klausel im Mietvertrag den Mieter stärker belasten?
Was gilt, wenn ich mich selbst mit Wärme versorge?
Fehlt der CO₂-Anteil in deiner Abrechnung?
Lade deine Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung hoch — wir prüfen den Vermieteranteil und alle weiteren Positionen.
Geld-zurück-Garantie: Finden wir keine Fehler, bekommst du dein Geld zurück.
Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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