Geprüfte Abrechnung · Itzehoe

Der Vermieter sollte einen Teil der CO₂-Kosten tragen. Er tat es nicht.

Der CO₂-Anteil des Vermieters stand sauber in der Heizkostenabrechnung, in der Nebenkostenabrechnung tauchte er nie auf. Weil das Vorjahr mitgeprüft wurde, kamen am Ende 58,36 Euro zusammen.

Abrechnungsjahr
2025
Gefordert
806,49 €
Nach Prüfung
780,13 €
Gefundene Fehler
5

21. Juli 2026 · 26,36 € weniger Nachzahlung · 32,00 € Rückforderung aus dem Vorjahr · zusammen 58,36 €

Die Fehler in dieser Abrechnung steckten nicht in der Form, sondern in zwei Positionen und in einem Betrag, der zwar korrekt ausgewiesen, aber nie verrechnet wurde.

Zur Einordnung

Der CO₂-Anteil stand da, abgezogen wurde er nicht

Seit dem 1. Januar 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Abgabe auf Heizöl, Gas und Fernwärme. Wie hoch der Vermieteranteil ausfällt, richtet sich nach einem Stufenmodell: Je mehr Kohlendioxid ein Gebäude ausstößt, desto größer sein Anteil.

Heiz- und Warmwasserabrechnung 2025: Die CO₂-Kostenaufteilung weist 1.350 Kilogramm CO₂ und 23,44 Euro Vermieteranteil aus, daneben der Hinweis, dass der Betrag separat zu erstatten ist
Nachbildung des Originaldokuments, Beträge unverändert, persönliche Angaben entfernt, Hervorhebungen von uns.

Fehler

Der Vermieteranteil an den CO₂-Kosten wurde nicht erstattet

23,44 Euro

Die Heizkostenabrechnung wies 23,44 Euro Vermieteranteil aus — samt dem wörtlichen Hinweis, dass der Betrag dem Mieter separat erstattet wird. In der Nebenkostenabrechnung tauchte er nie auf.

Rechtsgrundlage: § 5 ff. CO2KostAufG; Ausweis nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG

So findest du deinen CO₂-Anteil

Der Ausweis steht nicht in der Nebenkostenabrechnung, sondern in der Heiz- und Warmwasserabrechnung des Ablesedienstes, meist unter einer Überschrift zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz.

Fehlen die Angaben ganz, darfst du deinen Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen. Das Kürzungsrecht sanktioniert allein die fehlende Information, unabhängig davon, wie hoch der Vermieteranteil tatsächlich wäre.

Fehler

Haftpflichtversicherung des Verwaltungsbeirats umgelegt

2,92 Euro

Die Gebäude-Haftpflichtversicherung ist eine normale Betriebskostenart. Die Versicherung des Verwaltungsbeirats ist es nicht: Der Beirat ist ein Organ der Eigentümergemeinschaft, seine Versicherung zählt zu den Verwaltungskosten.

Der Betrag ist klein, die Position taucht aber jedes Jahr auf.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV

Summe Nebenkosten laut Vermieter2.486,49 €
Vorauszahlungen (140 € × 12 Monate)− 1.680,00 €
Nachzahlung laut Vermieter806,49 €
CO₂-Anteil des Vermieters− 23,44 €
Haftpflichtversicherung Beirat− 2,92 €
Korrigierte Nachzahlung780,13 €

Nicht jede Auffälligkeit ist ein Fehler

Drei Positionen ohne Beleg

Diese drei Positionen waren mit den vorliegenden Unterlagen schlicht nicht nachvollziehbar.

Warnung

Brandschutzprüfung verdreifachte sich in einem Jahr

30,32 Euro

Die Gesamtkosten stiegen von 977 auf 2.911 Euro, ohne jede Erläuterung. Denkbar ist eine turnusmäßige Großprüfung. Genau das sollte der Vermieter dann aber erklären können.

Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 17 BetrKV; § 556 Abs. 3 S. 1 BGB

Warnung

Sammelposten Gemeinschaftskosten ohne Erläuterung

10,01 Euro

Weder Abrechnung noch Anlagen erklären, was sich dahinter verbirgt. Umlagefähig sind nur konkret benannte Betriebskosten.

Rechtsgrundlage: § 2 BetrKV; § 259 BGB

Warnung

Grundsteuer unverändert aus dem Vorjahr übernommen

296,28 Euro

Derselbe Betrag wie im Vorjahr, ohne aktuellen Bescheid. Die Grundsteuer ist unstrittig umlagefähig, prüfbar ist sie ohne Bescheid aber nicht.

Ein Hinweis in eigener Sache: Durch die Grundsteuerreform kann der tatsächliche Betrag auch höher liegen. Wer den Bescheid anfordert, sollte damit rechnen.

Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 1 BetrKV; § 259 BGB

Zusätzlich geprüft

Der Blick ins Vorjahr hat sich gelohnt

Weil die Widerspruchsfrist für das Vorjahr noch lief, wurde es gleich mitgeprüft. Die Rückforderung aus dem Vorjahr fiel höher aus als die Korrektur des laufenden Jahres.

CO₂-Anteil des Vermieters11,27 €
Kabelgebühren nach dem 1. Juli 202419,51 €
Haftpflichtversicherung Beirat1,22 €
Rückforderung aus dem Vorjahr32,00 €

Zusammen mit den 26,36 Euro aus dem laufenden Jahr holte die Mieterin 58,36 Euro zurück. Für eine einzige E-Mail ein gutes Verhältnis.

Die Kabelgebühren sind dabei der eindeutigste Punkt: Das Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse ist zum 30. Juni 2024 ausgelaufen. Für die Monate danach fehlt der Umlage die Grundlage, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht.

Die Zwölf-Monats-Frist entscheidet mit

Einwendungen müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung erhoben werden. Danach sind sie ausgeschlossen, auch wenn sie inhaltlich berechtigt gewesen wären.

Hier lief die Frist für das Vorjahr in wenigen Tagen ab. Deshalb ging der Widerspruch für beide Jahre in einer einzigen E-Mail raus, statt zu warten, bis die Rückfragen zum aktuellen Jahr geklärt sind.

Auch Versicherungen, die nicht auf Mieter gehören, tauchen erfahrungsgemäß eher in kleinen Nebenpositionen auf als im Hauptposten — ein Grund, gerade dort genau hinzusehen.

Wurde dein CO₂-Anteil abgezogen?

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Quellen:

Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG); Betriebskostenverordnung (BetrKV); § 556 BGB; § 259 BGB; Telekommunikationsmodernisierungsgesetz

Häufige Fragen zu diesem Fall

Wie hoch ist der CO₂-Anteil, den der Vermieter tragen muss?
Das richtet sich nach dem Stufenmodell des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes und hängt vom CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter und Jahr ab. Je schlechter die Energiebilanz, desto höher der Vermieteranteil. Die Spanne reicht von 0 Prozent bei sehr effizienten Gebäuden bis 95 Prozent bei den schlechtesten.
Woran erkenne ich, ob der CO₂-Anteil abgezogen wurde?
Der Ausweis steht in der Heizkostenabrechnung des Ablesedienstes, meist unter einer Überschrift zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Dort finden sich die CO₂-Gesamtkosten, die Einstufung des Gebäudes und die Aufteilung. Erscheint der Vermieteranteil dort, taucht aber in der Nebenkostenabrechnung nirgends als Abzug auf, wurde er nicht berücksichtigt.
Was passiert, wenn der Vermieter die CO₂-Angaben ganz weglässt?
Dann darf der Mieter den auf ihn entfallenden Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen. Dieses Kürzungsrecht sanktioniert allein die fehlende Information, unabhängig davon, wie hoch der Vermieteranteil tatsächlich wäre.
Darf die Haftpflichtversicherung des Verwaltungsbeirats umgelegt werden?
Nein. Eine Gebäude-Haftpflichtversicherung ist umlagefähig, die Versicherung des Beirats jedoch nicht. Der Beirat ist ein Verwaltungsorgan, seine Versicherung zählt zu den Verwaltungskosten und die sind von den Betriebskosten ausgenommen.
CO₂-KostenaufteilungVerwaltungskostenKabelgebührenBelegeinsicht