Geprüfte Abrechnung · Itzehoe
Der Vermieter sollte einen Teil der CO₂-Kosten tragen. Er tat es nicht.
Der CO₂-Anteil des Vermieters stand sauber in der Heizkostenabrechnung, in der Nebenkostenabrechnung tauchte er nie auf. Weil das Vorjahr mitgeprüft wurde, kamen am Ende 58,36 Euro zusammen.
- Abrechnungsjahr
- 2025
- Gefordert
- 806,49 €
- Nach Prüfung
- 780,13 €
- Gefundene Fehler
- 5
21. Juli 2026 · 26,36 € weniger Nachzahlung · 32,00 € Rückforderung aus dem Vorjahr · zusammen 58,36 €
Die Fehler in dieser Abrechnung steckten nicht in der Form, sondern in zwei Positionen und in einem Betrag, der zwar korrekt ausgewiesen, aber nie verrechnet wurde.
Zur Einordnung
Der CO₂-Anteil stand da, abgezogen wurde er nicht
Seit dem 1. Januar 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Abgabe auf Heizöl, Gas und Fernwärme. Wie hoch der Vermieteranteil ausfällt, richtet sich nach einem Stufenmodell: Je mehr Kohlendioxid ein Gebäude ausstößt, desto größer sein Anteil.

Fehler
Der Vermieteranteil an den CO₂-Kosten wurde nicht erstattet
23,44 Euro
Die Heizkostenabrechnung wies 23,44 Euro Vermieteranteil aus — samt dem wörtlichen Hinweis, dass der Betrag dem Mieter separat erstattet wird. In der Nebenkostenabrechnung tauchte er nie auf.
Rechtsgrundlage: § 5 ff. CO2KostAufG; Ausweis nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG
So findest du deinen CO₂-Anteil
Der Ausweis steht nicht in der Nebenkostenabrechnung, sondern in der Heiz- und Warmwasserabrechnung des Ablesedienstes, meist unter einer Überschrift zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz.
Fehlen die Angaben ganz, darfst du deinen Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen. Das Kürzungsrecht sanktioniert allein die fehlende Information, unabhängig davon, wie hoch der Vermieteranteil tatsächlich wäre.
Fehler
Haftpflichtversicherung des Verwaltungsbeirats umgelegt
2,92 Euro
Die Gebäude-Haftpflichtversicherung ist eine normale Betriebskostenart. Die Versicherung des Verwaltungsbeirats ist es nicht: Der Beirat ist ein Organ der Eigentümergemeinschaft, seine Versicherung zählt zu den Verwaltungskosten.
Der Betrag ist klein, die Position taucht aber jedes Jahr auf.
Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV
Nicht jede Auffälligkeit ist ein Fehler
Drei Positionen ohne Beleg
Diese drei Positionen waren mit den vorliegenden Unterlagen schlicht nicht nachvollziehbar.
Warnung
Brandschutzprüfung verdreifachte sich in einem Jahr
30,32 Euro
Die Gesamtkosten stiegen von 977 auf 2.911 Euro, ohne jede Erläuterung. Denkbar ist eine turnusmäßige Großprüfung. Genau das sollte der Vermieter dann aber erklären können.
Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 17 BetrKV; § 556 Abs. 3 S. 1 BGB
Warnung
Sammelposten Gemeinschaftskosten ohne Erläuterung
10,01 Euro
Weder Abrechnung noch Anlagen erklären, was sich dahinter verbirgt. Umlagefähig sind nur konkret benannte Betriebskosten.
Rechtsgrundlage: § 2 BetrKV; § 259 BGB
Warnung
Grundsteuer unverändert aus dem Vorjahr übernommen
296,28 Euro
Derselbe Betrag wie im Vorjahr, ohne aktuellen Bescheid. Die Grundsteuer ist unstrittig umlagefähig, prüfbar ist sie ohne Bescheid aber nicht.
Ein Hinweis in eigener Sache: Durch die Grundsteuerreform kann der tatsächliche Betrag auch höher liegen. Wer den Bescheid anfordert, sollte damit rechnen.
Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 1 BetrKV; § 259 BGB
Zusätzlich geprüft
Der Blick ins Vorjahr hat sich gelohnt
Weil die Widerspruchsfrist für das Vorjahr noch lief, wurde es gleich mitgeprüft. Die Rückforderung aus dem Vorjahr fiel höher aus als die Korrektur des laufenden Jahres.
Zusammen mit den 26,36 Euro aus dem laufenden Jahr holte die Mieterin 58,36 Euro zurück. Für eine einzige E-Mail ein gutes Verhältnis.
Die Kabelgebühren sind dabei der eindeutigste Punkt: Das Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse ist zum 30. Juni 2024 ausgelaufen. Für die Monate danach fehlt der Umlage die Grundlage, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht.
Die Zwölf-Monats-Frist entscheidet mit
Einwendungen müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung erhoben werden. Danach sind sie ausgeschlossen, auch wenn sie inhaltlich berechtigt gewesen wären.
Hier lief die Frist für das Vorjahr in wenigen Tagen ab. Deshalb ging der Widerspruch für beide Jahre in einer einzigen E-Mail raus, statt zu warten, bis die Rückfragen zum aktuellen Jahr geklärt sind.
Auch Versicherungen, die nicht auf Mieter gehören, tauchen erfahrungsgemäß eher in kleinen Nebenpositionen auf als im Hauptposten — ein Grund, gerade dort genau hinzusehen.
Wurde dein CO₂-Anteil abgezogen?
Lade Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung hoch, wir prüfen den Vermieteranteil.
Geld-zurück-Garantie: Finden wir keine Fehler, bekommst du dein Geld zurück.
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG); Betriebskostenverordnung (BetrKV); § 556 BGB; § 259 BGB; Telekommunikationsmodernisierungsgesetz