Geprüfte Abrechnung · Wiesbaden

Die Versicherung des Vermieters stand in der Nebenkostenabrechnung

Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude sind umlagefähig. Eine Mietausfallversicherung schützt allein den Vermieter und gehört nicht dazu.

Abrechnungsjahr
2025
Gefordert
445,60 €
Nach Prüfung
357,60 €
Gefundene Fehler
1

9. Juni 2026 · 88,00 € weniger Nachzahlung

Tim mietet in Wiesbaden. Unter Versicherungen fand er neben der Gebäudeversicherung eine zweite Position: Mietausfallversicherung, 88 Euro.

Fehler

Mietausfallversicherung auf den Mieter umgelegt

88,00 Euro

Umlagefähig sind Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude, also etwa Feuer-, Sturm-, Wasser- und Glasversicherung sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Eine Mietausfallversicherung schützt dagegen ausschließlich das Vermietungsinteresse des Eigentümers. Sie gehört zum unternehmerischen Risiko und ist keine Betriebskostenart.

Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 13 BetrKV

Nachzahlung laut Vermieter445,60 €
Mietausfallversicherung− 88,00 €
Korrigierte Nachzahlung357,60 €

Häufige Fehlerquelle

Warum Versicherungen genau geprüft werden sollten

Umlagefähig sind nur Versicherungen, die das Gebäude selbst gegen Schäden absichern. Versicherungen, die stattdessen das unternehmerische Risiko des Vermieters abdecken, gehören nicht dazu — fallen aber oft unter denselben Sammelposten „Versicherungen“.

Weitere Versicherungen, die nicht auf Mieter gehören

Nicht umlagefähig sind neben der Mietausfallversicherung auch die Rechtsschutzversicherung des Vermieters, eine Hausratversicherung für dessen eigenes Eigentum und die Vermögensschadenhaftpflicht einer Hausverwaltung oder eines Verwaltungsbeirats.

Steht in der Abrechnung nur ein Sammelbetrag Versicherungen, lohnt die Nachfrage nach der Aufschlüsselung.

Verwaltungskosten stecken erfahrungsgemäß nicht nur in Versicherungen: In einem anderen Fall wurde sogar die Verwaltergebühr selbst direkt auf die Mieter umgelegt.

Welche Versicherungen stehen in deiner Abrechnung?

Wir prüfen jede einzelne auf Umlagefähigkeit.

Geld-zurück-Garantie: Finden wir keine Fehler, bekommst du dein Geld zurück.

Quellen: Betriebskostenverordnung (BetrKV); § 556 BGB

Häufige Fragen zu diesem Fall

Welche Versicherungen darf der Vermieter umlegen?
Sachversicherungen für das Gebäude, also Feuer-, Sturm-, Wasser- und Glasversicherung, sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Auch eine Elementarschadenversicherung ist umlagefähig.
Welche nicht?
Mietausfall- und Rechtsschutzversicherung des Vermieters, dessen eigene Hausratversicherung sowie die Vermögensschadenhaftpflicht einer Hausverwaltung oder eines Verwaltungsbeirats.
In der Abrechnung steht nur ein Sammelbetrag. Was tun?
Eine Aufschlüsselung anfordern. Erst daraus ergibt sich, welche Policen enthalten sind und ob nicht umlagefähige darunter sind.
VersicherungenVerwaltungskosten

Passend zu diesem Fall