Geprüfte Abrechnung · Wiesbaden
Die Versicherung des Vermieters stand in der Nebenkostenabrechnung
Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude sind umlagefähig. Eine Mietausfallversicherung schützt allein den Vermieter und gehört nicht dazu.
- Abrechnungsjahr
- 2025
- Gefordert
- 445,60 €
- Nach Prüfung
- 357,60 €
- Gefundene Fehler
- 1
9. Juni 2026 · 88,00 € weniger Nachzahlung
Tim mietet in Wiesbaden. Unter Versicherungen fand er neben der Gebäudeversicherung eine zweite Position: Mietausfallversicherung, 88 Euro.
Fehler
Mietausfallversicherung auf den Mieter umgelegt
88,00 Euro
Umlagefähig sind Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude, also etwa Feuer-, Sturm-, Wasser- und Glasversicherung sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Eine Mietausfallversicherung schützt dagegen ausschließlich das Vermietungsinteresse des Eigentümers. Sie gehört zum unternehmerischen Risiko und ist keine Betriebskostenart.
Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 13 BetrKV
Häufige Fehlerquelle
Warum Versicherungen genau geprüft werden sollten
Umlagefähig sind nur Versicherungen, die das Gebäude selbst gegen Schäden absichern. Versicherungen, die stattdessen das unternehmerische Risiko des Vermieters abdecken, gehören nicht dazu — fallen aber oft unter denselben Sammelposten „Versicherungen“.
Weitere Versicherungen, die nicht auf Mieter gehören
Nicht umlagefähig sind neben der Mietausfallversicherung auch die Rechtsschutzversicherung des Vermieters, eine Hausratversicherung für dessen eigenes Eigentum und die Vermögensschadenhaftpflicht einer Hausverwaltung oder eines Verwaltungsbeirats.
Steht in der Abrechnung nur ein Sammelbetrag Versicherungen, lohnt die Nachfrage nach der Aufschlüsselung.
Verwaltungskosten stecken erfahrungsgemäß nicht nur in Versicherungen: In einem anderen Fall wurde sogar die Verwaltergebühr selbst direkt auf die Mieter umgelegt.
Welche Versicherungen stehen in deiner Abrechnung?
Wir prüfen jede einzelne auf Umlagefähigkeit.
Geld-zurück-Garantie: Finden wir keine Fehler, bekommst du dein Geld zurück.