Geprüfte Abrechnung · Bremen
Die Verwaltergebühr stand einfach mit in der Abrechnung
Die Vergütung des Hausverwalters gehört zu den Verwaltungskosten und darf Wohnraummietern nicht berechnet werden. Auch eine Klausel im Mietvertrag ändert daran nichts.
- Abrechnungsjahr
- 2025
- Gefordert
- 612,40 €
- Nach Prüfung
- 426,40 €
- Gefundene Fehler
- 1
9. Februar 2026 · 186,00 € weniger Nachzahlung
Katrin mietet eine Zweizimmerwohnung in Bremen. In ihrer Abrechnung stand eine Position namens Verwaltung mit 186 Euro, also 15,50 Euro im Monat.
Fehler
Verwaltergebühr auf die Mieter umgelegt
186,00 Euro
Verwaltungskosten sind ausdrücklich keine Betriebskosten. Dazu zählen die Vergütung des Hausverwalters, Kosten der Buchführung, Kontoführung und der Aufwand für die Erstellung der Abrechnung selbst.
Anders als bei sonstigen Betriebskosten hilft dem Vermieter hier auch keine Vereinbarung im Mietvertrag: Eine Klausel, die Verwaltungskosten auf Wohnraummieter umlegt, ist unwirksam.
Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV
Häufige Fehlerquelle
Warum Verwaltungskosten grundsätzlich nicht umlagefähig sind
Betriebskosten entstehen durch den laufenden Gebrauch des Gebäudes, Verwaltungskosten dagegen durch die unternehmerische Tätigkeit des Eigentümers. Weil § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV das ausdrücklich klarstellt, hilft dem Vermieter auch keine abweichende Vereinbarung im Mietvertrag.
Wie die Position sonst noch heißt
Selten steht dort schlicht Verwaltung. Häufiger sind Bezeichnungen wie Verwaltergebühr, Objektbetreuung, Geschäftsführung, Kontoführungsgebühren oder Abrechnungskosten. Auch hinter einem Sammelposten Sonstiges verbergen sie sich gelegentlich.
Bei Eigentumswohnungen ist die Verwaltergebühr in der Abrechnung der Hausverwaltung fast immer enthalten. Der Vermieter muss sie vor der Weitergabe an den Mieter herausrechnen.
Verwaltungskosten verstecken sich nicht nur unter eigenem Namen: Auch eine Mietausfallversicherung zählt letztlich zum unternehmerischen Risiko des Vermieters und darf nicht umgelegt werden.
Steht Verwaltung in deiner Abrechnung?
Wir prüfen jede Position auf Umlagefähigkeit.
Geld-zurück-Garantie: Finden wir keine Fehler, bekommst du dein Geld zurück.
