Geprüfte Abrechnung · Bremen

Die Verwaltergebühr stand einfach mit in der Abrechnung

Die Vergütung des Hausverwalters gehört zu den Verwaltungskosten und darf Wohnraummietern nicht berechnet werden. Auch eine Klausel im Mietvertrag ändert daran nichts.

Abrechnungsjahr
2025
Gefordert
612,40 €
Nach Prüfung
426,40 €
Gefundene Fehler
1

9. Februar 2026 · 186,00 € weniger Nachzahlung

Katrin mietet eine Zweizimmerwohnung in Bremen. In ihrer Abrechnung stand eine Position namens Verwaltung mit 186 Euro, also 15,50 Euro im Monat.

Fehler

Verwaltergebühr auf die Mieter umgelegt

186,00 Euro

Verwaltungskosten sind ausdrücklich keine Betriebskosten. Dazu zählen die Vergütung des Hausverwalters, Kosten der Buchführung, Kontoführung und der Aufwand für die Erstellung der Abrechnung selbst.

Anders als bei sonstigen Betriebskosten hilft dem Vermieter hier auch keine Vereinbarung im Mietvertrag: Eine Klausel, die Verwaltungskosten auf Wohnraummieter umlegt, ist unwirksam.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV

Nachzahlung laut Vermieter612,40 €
Verwaltergebühr− 186,00 €
Korrigierte Nachzahlung426,40 €

Häufige Fehlerquelle

Warum Verwaltungskosten grundsätzlich nicht umlagefähig sind

Betriebskosten entstehen durch den laufenden Gebrauch des Gebäudes, Verwaltungskosten dagegen durch die unternehmerische Tätigkeit des Eigentümers. Weil § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV das ausdrücklich klarstellt, hilft dem Vermieter auch keine abweichende Vereinbarung im Mietvertrag.

Wie die Position sonst noch heißt

Selten steht dort schlicht Verwaltung. Häufiger sind Bezeichnungen wie Verwaltergebühr, Objektbetreuung, Geschäftsführung, Kontoführungsgebühren oder Abrechnungskosten. Auch hinter einem Sammelposten Sonstiges verbergen sie sich gelegentlich.

Bei Eigentumswohnungen ist die Verwaltergebühr in der Abrechnung der Hausverwaltung fast immer enthalten. Der Vermieter muss sie vor der Weitergabe an den Mieter herausrechnen.

Verwaltungskosten verstecken sich nicht nur unter eigenem Namen: Auch eine Mietausfallversicherung zählt letztlich zum unternehmerischen Risiko des Vermieters und darf nicht umgelegt werden.

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Quellen: Betriebskostenverordnung (BetrKV); § 556 BGB

Häufige Fragen zu diesem Fall

Darf der Vermieter Verwaltungskosten umlegen, wenn es im Mietvertrag steht?
Bei Wohnraum nicht. Eine Klausel, die Verwaltungskosten auf den Mieter abwälzt, ist unwirksam. Anders ist es bei Gewerbemietverträgen, dort ist eine solche Vereinbarung möglich.
Wie heißt die Position in der Abrechnung?
Häufig Verwaltung, Verwaltergebühr, Objektbetreuung, Geschäftsführung, Kontoführung oder Abrechnungskosten. Manchmal steckt sie auch in einem Sammelposten Sonstiges.
Was gilt bei Eigentumswohnungen?
Die Abrechnung der Hausverwaltung enthält die Verwaltergebühr fast immer. Der Vermieter muss sie herausrechnen, bevor er die Kosten an den Mieter weitergibt.
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