
Gesetzesänderung 2026
Fernablesbare Heizkostenzähler werden Pflicht
Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Heizkosten- und Warmwasserzähler fernablesbar sein. Für viele ältere Gebäude bedeutet das: Der Vermieter muss jetzt nachrüsten oder austauschen — sonst drohen ihm Kürzungsrechte der Mieter.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zum 31.12.2026 müssen alle Heizkosten- und Warmwasserzähler fernablesbar sein (§ 5 HeizkostenV).
- Die Nachrüstung ist Sache des Vermieters, Ausnahmen gelten nur in engen Grenzen.
- Verstreicht die Frist, kommt ein Kürzungsrecht auf deinen Heiz- und Warmwasserkostenanteil in Betracht – rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
- Prüfe deine nächste Abrechnung: Ohne fernablesbare Technik entgeht dir womöglich dein Kürzungsrecht.
Inhalt
Was „fernablesbar“ bedeutet
Der Zählerstand wird per Funk oder Netzwerk übermittelt, ohne dass ein Ableser die Wohnung betreten muss. Das ist die Grundlage dafür, dass Vermieter überhaupt monatliche Verbrauchsinformationen liefern können — ohne fernablesbare Technik geht das technisch nicht.
Die Frist im Detail
Nicht fernablesbare Geräte, die bis zum 1. Dezember 2021 installiert wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2026 durch Nachrüstung oder Austausch die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV). Neuinstallationen seit dem 1. Dezember 2021 müssen ohnehin von Anfang an fernablesbar sein.
Ausnahmen von der Pflicht
Die Nachrüstung entfällt, wenn sie im Einzelfall wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich ist oder zu einem unangemessenen Aufwand bzw. einer unbilligen Härte führen würde. Diese Ausnahme muss der Vermieter im Streitfall begründen können — ein pauschaler Verweis reicht nicht.
Kürzungsrecht bei Verstoß
Fehlt fernablesbare Ausstattung nach Ablauf der Frist, kommt eine Kürzung deines Anteils an den Heiz- und Warmwasserkosten in Betracht. Ob sie allein auf die fehlende Fernablesbarkeit gestützt werden kann, ist gerichtlich noch nicht abschließend geklärt – prüfe das im Zweifel mit einem Mieterverein oder Anwalt.
Was das für ein altes Mehrfamilienhaus bedeutet
In vielen Gebäuden aus den 1990er- oder 2000er-Jahren hängen noch klassische Heizkostenverteiler, die nur per Sichtablesung erfasst werden können. Für diese Wohnungen gilt: Wenn bis zum 31. Dezember 2026 nicht nachgerüstet wird, kannst du ein Kürzungsrecht prüfen lassen — unabhängig davon, wie alt die Anlage ist.
Was tun, wenn die Frist ungenutzt verstreicht?
Heizkostenabrechnung genau prüfen
Steht dort ein Hinweis auf fernablesbare Technik oder wird weiterhin von einer jährlichen Vor-Ort-Ablesung gesprochen?
Beim Vermieter nachfragen
Frag schriftlich nach, ob und wann die Nachrüstung erfolgt ist. Ohne Antwort hast du einen ersten Beleg für deine Kürzung.
Kürzungsrecht geltend machen
Kürze deinen Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten in der nächsten Abrechnung nach Fristablauf und begründe das schriftlich. Prüfe vorher, ob die Voraussetzungen in deinem Fall wirklich vorliegen – im Zweifel über einen Mieterverein oder eine anwaltliche Beratung.
Bei Zweifeln prüfen lassen
Ob die Kürzung in deinem Fall korrekt berechnet ist, lässt sich am sichersten mit einer vollständigen Prüfung deiner Abrechnung klären.
Häufige Fragen zur Fernablesbarkeit
Was bedeutet „fernablesbar“ genau?
Gilt die Pflicht auch für Kaltwasserzähler?
Was, wenn mein Vermieter die Frist verstreichen lässt?
Gibt es Ausnahmen von der Frist?
Muss ich als Mieter selbst etwas tun?
Fehlt bei dir die fernablesbare Technik?
Lade deine Heizkostenabrechnung hoch — wir zeigen dir, ob die Voraussetzungen für eine Kürzung nach der Heizkostenverordnung in deiner Abrechnung dokumentiert sind und welche weiteren Positionen auffällig sind.
Geld-zurück-Garantie: Finden wir keine Fehler, bekommst du dein Geld zurück.
Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
Weitere Gesetzesänderungen