Geprüfte Abrechnung · Münster
Eingezogen im Juli, bezahlt für zwölf Monate
Bei Einzug zur Jahresmitte sind die Kosten zeitanteilig aufzuteilen. Bei den Heizkosten gilt zusätzlich die Verteilung nach Gradtagszahlen.
- Abrechnungsjahr
- 2025
- Gefordert
- 689,00 €
- Nach Prüfung
- 443,00 €
- Gefundene Fehler
- 1
27. Mai 2026 · 246,00 € weniger Nachzahlung
Lisa zog Anfang Juli in ihre Wohnung in Münster. Die Abrechnung für das Kalenderjahr berechnete ihr trotzdem die vollen zwölf Monate.
Fehler
Volle Jahreskosten trotz Einzug zur Jahresmitte
246,00 Euro
Bei unterjährigem Einzug sind die Kosten zeitanteilig aufzuteilen. Für die Monate vor dem Einzug haftet der Vormieter oder, bei Leerstand, der Vermieter.
Bei den Heizkosten gilt zusätzlich eine Besonderheit: Sie werden nicht linear nach Kalendertagen aufgeteilt, sondern nach Gradtagszahlen. Der Winter wiegt schwerer als der Sommer, was bei einem Einzug im Juli zusätzlich zugunsten der Mieterin wirkt.
Rechtsgrundlage: § 556a BGB; § 6 Abs. 1 HeizkostenV
Häufige Fehlerquelle
Warum Vermieter unterjährige Einzüge oft übersehen
Viele Abrechnungssysteme sind auf volle Kalenderjahre ausgelegt. Zieht ein Mieter unterjährig ein, muss der Vermieter die Kosten manuell zeitanteilig aufteilen — ein Schritt, der bei automatisierter Abrechnung leicht vergessen wird.
Woran du es erkennst
In der Abrechnung sollte neben dem Abrechnungszeitraum ein zweiter Zeitraum stehen, oft Nutzungszeitraum oder berechneter Zeitraum genannt. Fehlt er, wurde vermutlich das volle Jahr angesetzt.
Prüfe außerdem die Vorauszahlungen: Stehen dort zwölf Monatsbeträge, obwohl du erst später eingezogen bist, stimmt etwas nicht.
Bei den Heizkosten kommt zusätzlich erschwerend hinzu, dass sie nach Gradtagszahlen statt nach Kalendertagen verteilt werden müssen — ein Detail, das auch bei nicht verbrauchsabhängig abgerechneten Heizkosten eine Rolle spielt.
Bist du unterjährig eingezogen?
Wir prüfen die zeitanteilige Aufteilung.
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