Geprüfte Abrechnung · Rostock
Geheizt nach Fläche, nicht nach Verbrauch
Ohne Zählerstände und Verbrauchswerte verteilte die Abrechnung die gesamten Heizkosten nach Wohnfläche. Die Heizkostenverordnung erlaubt das nicht.
- Abrechnungsjahr
- 2024
- Gefordert
- 1.048,00 €
- Nach Prüfung
- 871,00 €
- Gefundene Fehler
- 1
13. November 2025 · 177,00 € weniger Nachzahlung
Sven mietet in Rostock. Seine Heizkostenabrechnung enthielt keine Zählerstände und keinen Verbrauch, sondern verteilte den gesamten Betrag nach Wohnfläche.
Fehler
Heizkosten wurden nicht verbrauchsabhängig abgerechnet
177,00 Euro (15 Prozent von 1.180,00 Euro)
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten nach erfasstem Verbrauch verteilt werden. Eine Verteilung ausschließlich nach Fläche ist unzulässig.
Rechtsfolge ist ein pauschales Kürzungsrecht: Der Mieter darf seinen Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten um 15 Prozent kürzen. Das gilt unabhängig davon, ob er durch die falsche Verteilung tatsächlich schlechter gestellt wurde.
Rechtsgrundlage: §§ 6, 7 HeizkostenV; § 12 Abs. 1 HeizkostenV
Häufige Fehlerquelle
Warum die 50-bis-70-Prozent-Regel existiert
Die Heizkostenverordnung will einen Anreiz zum Energiesparen setzen: Wird komplett nach Fläche statt nach Verbrauch abgerechnet, spart sparsames Heizen dem einzelnen Mieter nichts. Deshalb schreibt der Gesetzgeber einen Mindestanteil an erfasstem Verbrauch vor.
- Mindestens 50 Prozent nach erfasstem Verbrauch
- Höchstens 70 Prozent nach erfasstem Verbrauch
Wann die Ausnahme greift
In wenigen Fällen darf ohne Verbrauchserfassung abgerechnet werden, etwa in Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt, oder wenn eine Erfassung technisch nicht möglich ist.
Fehlende oder defekte Zähler zählen nicht dazu. Der Vermieter muss sie ersetzen und darf bis dahin nicht einfach nach Fläche verteilen.
Auch bei doppelt abgerechneten Wasserkosten lohnt sich der Blick auf die zugrunde liegenden Verbrauchswerte statt nur auf die Endbeträge in der Abrechnung.
Fehlen Zählerstände in deiner Heizkostenabrechnung?
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