Häufige Fehler in der Nebenkostenabrechnung
Kabel- und TV-Kosten
Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren und TV-Anschlusskosten nicht mehr pauschal auf Mieter umgelegt werden. Viele Vermieter haben ihre Nebenkostenabrechnungen noch nicht angepasst.
Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
Mit dem TKMoG hat der Gesetzgeber das Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse abgeschafft. Vermieter konnten bis dahin die Kosten für einen Sammelkabelanschluss pauschal auf alle Mieter umlegen. Seit dem 1. Juli 2024 ist das nicht mehr erlaubt.
Was gilt für Abrechnungen ab 2024?
Die Übergangsregel ist klar geregelt:
- Für 2024 dürfen nur Kosten bis 30. Juni 2024 anteilig umgelegt werden
- In der Abrechnung für 2025 dürfen gar keine Kabelgebühren mehr auftauchen
- Steht die Position trotzdem drin, ist sie unzulässig
Wie hoch ist der typische Betrag?
Kabelgebühren lagen je nach Anbieter zwischen 8 und 20 Euro pro Monat pro Wohnung, also 96 bis 240 Euro im Jahr. Seit dem 1. Juli 2024 muss jeder Mieter diesen Betrag nicht mehr zahlen. Bei mehrjährigen Abrechnungsfehlern kann die Rückforderung deutlich höher ausfallen.
Gilt das auch bei laufenden Verträgen?
Das Verbot gilt unabhängig vom Mietvertrag. Selbst wenn dort eine Umlage der Kabelgebühren vereinbart war, ist diese Klausel seit dem 1. Juli 2024 unwirksam. Vermieter können sich nicht auf bestehende Kabelverträge mit dem Anbieter berufen. Das Risiko trägt der Vermieter.
Konkretes Beispiel
Beispiel (frei erfunden): Eine Mieterin zog am 1. August 2024 in ihre Wohnung ein. In ihrer Nebenkostenabrechnung für 2024 wurden Kabelgebühren berechnet. Da ihr Einzug nach dem 1. Juli 2024 war, gilt für ihre gesamte Mietzeit die neue Rechtslage. Die Position gehört deshalb nicht in ihre Abrechnung.
Was tun, wenn Kabelgebühren noch abgerechnet werden?
Nebenkostenabrechnung auf Kabelgebühren prüfen
Suche nach Positionen wie Kabelanschluss, TV-Versorgung, Gemeinschaftsantenne oder Medienversorgung. Diese Bezeichnungen werden häufig verwendet.
Abrechnungszeitraum und Einzugsdatum vergleichen
Für Zeiträume ab dem 1. Juli 2024 sind Kabelgebühren komplett unzulässig. Für 2024 gilt die anteilige Grenze zum 30. Juni.
Widerspruch einlegen
Du hast 12 Monate ab Erhalt der Nebenkostenabrechnung Zeit. Berufe dich auf das TKMoG und die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs.
Rückerstattung fordern
Hast du bereits gezahlt, kannst du die unzulässigen Kabelgebühren zurückfordern. Bei vergangenen Abrechnungsjahren gilt die dreijährige Verjährungsfrist.
Übergangsregelung
Was bei Verträgen vor dem 1. Juli 2024 gilt
Auch wer schon lange vor der Gesetzesänderung eingezogen ist, profitiert von der neuen Rechtslage — unabhängig vom Datum des Mietvertrags.
- Für den Abrechnungszeitraum bis 30.06.2024: anteilige Umlage weiterhin zulässig
- Ab 01.07.2024: Umlage unzulässig, unabhängig davon, wann der Mietvertrag geschlossen wurde
- Eine im Mietvertrag vereinbarte Klausel zur Kabelumlage wird ab diesem Stichtag automatisch unwirksam — sie muss nicht extra gekündigt werden
- Für 2025 und alle Folgejahre dürfen Kabelgebühren in keiner Abrechnung mehr auftauchen
Rechenbeispiel
So viel kann bei mehreren Jahren zusammenkommen
Wurden Kabelgebühren über mehrere Abrechnungsjahre zu Unrecht weiterberechnet, kannst du sie bis zur Verjährungsgrenze von 3 Jahren zurückfordern.
Wie viel steht dir bei deinen Abrechnungen zu?
Jetzt kostenlos prüfen lassen →Häufige Fragen zu Kabel- und TV-Kosten
Was, wenn ich noch Kabelfernsehen über den Hausanschluss nutze?
Was ist mit Gemeinschaftsantenne oder Satellitenanlagen?
Kann der Vermieter die Kabelkosten direkt mit mir abrechnen?
Was, wenn in meiner Abrechnung für 2024 nur Kosten bis Juni auftauchen?
Kann ich Kabelgebühren aus Abrechnungen vor 2024 zurückfordern?
Stehen noch Kabelgebühren in deiner Abrechnung?
Lade deine Nebenkostenabrechnung hoch und lass nebify prüfen, ob unzulässige Kabelgebühren oder andere verbotene Positionen enthalten sind.
Geld-zurück-Garantie: Finden wir keine Fehler, bekommst du dein Geld zurück.
Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
Die 6 häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung