Häufige Fehler in der Nebenkostenabrechnung

Verboten seit 1. Juli 2024

Kabel- und TV-Kosten

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren und TV-Anschlusskosten nicht mehr pauschal auf Mieter umgelegt werden. Viele Vermieter haben ihre Nebenkostenabrechnungen noch nicht angepasst.

Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz

Mit dem TKMoG hat der Gesetzgeber das Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse abgeschafft. Vermieter konnten bis dahin die Kosten für einen Sammelkabelanschluss pauschal auf alle Mieter umlegen. Seit dem 1. Juli 2024 ist das nicht mehr erlaubt.

Was gilt für Abrechnungen ab 2024?

Die Übergangsregel ist klar geregelt:

  • Für 2024 dürfen nur Kosten bis 30. Juni 2024 anteilig umgelegt werden
  • In der Abrechnung für 2025 dürfen gar keine Kabelgebühren mehr auftauchen
  • Steht die Position trotzdem drin, ist sie unzulässig

Wie hoch ist der typische Betrag?

Kabelgebühren lagen je nach Anbieter zwischen 8 und 20 Euro pro Monat pro Wohnung, also 96 bis 240 Euro im Jahr. Seit dem 1. Juli 2024 muss jeder Mieter diesen Betrag nicht mehr zahlen. Bei mehrjährigen Abrechnungsfehlern kann die Rückforderung deutlich höher ausfallen.

Gilt das auch bei laufenden Verträgen?

Das Verbot gilt unabhängig vom Mietvertrag. Selbst wenn dort eine Umlage der Kabelgebühren vereinbart war, ist diese Klausel seit dem 1. Juli 2024 unwirksam. Vermieter können sich nicht auf bestehende Kabelverträge mit dem Anbieter berufen. Das Risiko trägt der Vermieter.

Konkretes Beispiel

Annika zog am 1. August 2024 in ihre Wohnung ein. In ihrer Nebenkostenabrechnung für 2024 wurden Kabelgebühren berechnet. Da ihr Einzug nach dem 1. Juli 2024 war, gilt für ihre gesamte Mietzeit das Verbot. Die Kabelgebühren muss sie nicht zahlen.

Was tun, wenn Kabelgebühren noch abgerechnet werden?

1

Nebenkostenabrechnung auf Kabelgebühren prüfen

Suche nach Positionen wie Kabelanschluss, TV-Versorgung, Gemeinschaftsantenne oder Medienversorgung. Diese Bezeichnungen werden häufig verwendet.

2

Abrechnungszeitraum und Einzugsdatum vergleichen

Für Zeiträume ab dem 1. Juli 2024 sind Kabelgebühren komplett unzulässig. Für 2024 gilt die anteilige Grenze zum 30. Juni.

3

Widerspruch einlegen

Du hast 12 Monate ab Erhalt der Nebenkostenabrechnung Zeit. Berufe dich auf das TKMoG und die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs.

4

Rückerstattung fordern

Hast du bereits gezahlt, kannst du die unzulässigen Kabelgebühren zurückfordern. Bei vergangenen Abrechnungsjahren gilt die dreijährige Verjährungsfrist.

Häufige Fragen zu Kabel- und TV-Kosten

Was, wenn ich noch Kabelfernsehen über den Hausanschluss nutze?
Das spielt für die Umlage keine Rolle. Das Recht auf Kabelfernsehen bleibt bestehen, aber du musst den Anschluss jetzt direkt mit dem Kabelanbieter abrechnen. Der Vermieter darf die Kosten dafür nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung weitergeben.
Was ist mit Gemeinschaftsantenne oder Satellitenanlagen?
Für SAT-Anlagen gelten andere Regeln. Kosten für eine Gemeinschaftssatellitenanlagen können weiterhin umlegbar sein, wenn sie im Mietvertrag vereinbart sind. Das Verbot betrifft speziell die Kabelanschlusskosten nach dem TKMoG.
Kann der Vermieter die Kabelkosten direkt mit mir abrechnen?
Nein, der Vermieter kann die Kosten nicht direkt in Rechnung stellen. Seit dem 1. Juli 2024 muss jeder Mieter einen eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter abschließen, wenn er Kabelfernsehen möchte. Eine Weitergabe durch den Vermieter ist in keiner Form zulässig.
Was, wenn in meiner Abrechnung für 2024 nur Kosten bis Juni auftauchen?
Das ist korrekt. Für Zeiträume vom 1. Januar bis 30. Juni 2024 dürfen Kabelgebühren noch anteilig umgelegt werden. Für das zweite Halbjahr 2024 darf nichts mehr berechnet werden.
Kann ich Kabelgebühren aus Abrechnungen vor 2024 zurückfordern?
Nein. Für Abrechnungsjahre bis einschließlich 2023 war die Umlage noch zulässig. Eine Rückforderung für diese Zeiträume ist rechtlich nicht möglich.

Stehen noch Kabelgebühren in deiner Abrechnung?

Lade deine Nebenkostenabrechnung hoch und lass nebify prüfen, ob unzulässige Kabelgebühren oder andere verbotene Positionen enthalten sind.

Geld-zurück-Garantie. Finden wir keine Fehler, zahlst du nichts.

Quellen: Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG); Deutscher Mieterbund; § 2 BetrKV