Häufige Fehler in der Nebenkostenabrechnung

Verspätete Abrechnung

Jeder zehnte Vermieter versäumt die gesetzliche Frist für die Nebenkostenabrechnung. Kommt die Abrechnung zu spät, musst du als Mieter keine Nachzahlung mehr leisten. Das ist in § 556 Abs. 3 BGB klar geregelt.

Die 12-Monats-Frist

Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Für das Jahr 2024 bedeutet das: Zustellung bis zum 31. Dezember 2025. Für 2025 gilt der 31. Dezember 2026.

Keine Nachzahlung bei Fristversäumnis

Kommt die Nebenkostenabrechnung zu spät, darf der Vermieter keine Nachzahlung mehr fordern (§ 556 Abs. 3 BGB). Ausnahme: Er kann nachweisen, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat, zum Beispiel durch einen Versand-Fehler des Dienstleisters.

Deine eigene Widerspruchsfrist

Als Mieter hast du nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung 12 Monate Zeit, Widerspruch einzulegen. Selbst wenn du die Nachzahlung bereits überwiesen hast, kannst du innerhalb dieser Frist noch widersprechen und Rückforderung stellen.

Vorauszahlungen einbehalten

Stellt der Vermieter gar keine Nebenkostenabrechnung aus, bist du berechtigt, künftige Vorauszahlungen einzubehalten, bis eine ordentliche Abrechnung vorliegt. Nachzahlungsforderungen verjähren zudem nach 3 Jahren.

Konkretes Beispiel

Du erhältst im März 2026 eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024. Die Zustellfrist war der 31. Dezember 2025. Da der Vermieter die Frist versäumt hat, musst du die geforderte Nachzahlung nicht zahlen, solange er keine außergewöhnlichen Gründe nachweisen kann.

Was tun bei verspäteter Abrechnung?

1

Eingangsdatum dokumentieren

Notiere oder fotografiere das Datum, an dem du die Nebenkostenabrechnung erhalten hast. Bei Briefen gilt das Datum des Eingangs im Briefkasten.

2

Abrechnungszeitraum prüfen

Schau, für welches Jahr die Abrechnung gilt. Daraus ergibt sich die Zustellfrist des Vermieters (12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums).

3

Fristversäumnis feststellen

Vergleiche das Eingangsdatum mit der gesetzlichen Frist. Liegt die Zustellung danach, ist die Nachzahlungsforderung hinfällig.

4

Schriftlich widersprechen

Teile dem Vermieter per Einschreiben mit, dass die Abrechnung die Frist nach § 556 Abs. 3 BGB nicht eingehalten hat und du daher keine Nachzahlung leisten wirst.

5

Guthaben trotzdem einfordern

Zeigt die verspätete Abrechnung ein Guthaben zu deinen Gunsten, kannst du dieses trotzdem vom Vermieter einfordern. Die Fristversäumnis schadet dir hier nicht.

Häufige Fragen zur verspäteten Abrechnung

Was gilt als Abrechnungszeitraum?
Der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr, für das die Betriebskosten erfasst werden, in der Regel vom 1. Januar bis 31. Dezember. Er darf maximal 12 Monate umfassen. Ende des Abrechnungszeitraums plus 12 Monate ergibt die Zustellfrist des Vermieters.
Wann gilt die Abrechnung als zugestellt?
Die Nebenkostenabrechnung gilt als zugestellt, wenn sie in deinen Briefkasten eingeworfen wurde. Bei Streit über das genaue Datum trägt der Vermieter die Beweislast. Empfehlenswert ist daher der Versand per Einschreiben.
Kann der Vermieter die Verspätung nachträglich entschuldigen?
Ja, wenn er nachweist, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Das ist zum Beispiel möglich bei krankheitsbedingtem Ausfall oder einem Fehler eines beauftragten Dienstleisters. Die Beweislast liegt beim Vermieter.
Was, wenn die Abrechnung ein Guthaben zeigt und zu spät kommt?
Ein Guthaben kannst du trotz verspäteter Abrechnung einfordern. Die Zustellfrist schützt nur dich als Mieter vor Nachzahlungen, nicht den Vermieter vor der Rückzahlung eines Guthabens.
Gilt die Frist auch für meine erste Abrechnung nach dem Einzug?
Ja, auch für den ersten anteiligen Abrechnungszeitraum nach deinem Einzug gilt die 12-Monats-Frist. Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des betreffenden Abrechnungszeitraums zustellen.

War deine Abrechnung pünktlich?

Lade deine Nebenkostenabrechnung hoch und lass nebify prüfen, ob die Zustellfrist eingehalten wurde und ob weitere Fehler vorliegen.

Geld-zurück-Garantie. Finden wir keine Fehler, zahlst du nichts.

Quellen: Mineko GmbH, Auswertung 2026; Deutscher Mieterbund; § 556 Abs. 3 BGB