Geprüfte Abrechnung · Straubing

Eine Abrechnung ganz ohne Rechenweg

Eine Abrechnung ohne Gesamtkosten, ohne Verteilerschlüssel und ohne Rechenweg erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht. Die Nachforderung war damit nicht fällig.

Abrechnungsjahr
2025
Gefordert
497,55 €
Derzeit fällig
0,00 €
Auffälligkeiten
2

6. August 2026 · 497,55 € Nachforderung vorerst abgewehrt

Ein Mieterpaar zahlt 170 Euro Vorauszahlung im Monat für Heizung und Betriebskosten. Die Abrechnung für 2025 forderte 497,55 Euro nach.

Das war die gesamte Abrechnung.

Abfotografierte Nebenkostenabrechnung 2025: ein Gesamtbetrag von 2.537,55 Euro, drei Abzüge, die Vorauszahlungen und eine Nachzahlung von 497,55 Euro — ohne Kostenarten, ohne Verteilerschlüssel, ohne Rechenweg
  • 1Nur ein Gesamtbetrag — keine Kostenarten
  • 2Abzüge ohne Verteilerschlüssel, zwei ohne Beschriftung
  • 3Kein Rechenweg zur Nachzahlung
Originaldokument, personenbezogene Angaben anonymisiert.

Unsere Prüfung

  • Gesamtkosten je Kostenart

    Auf dem Blatt steht nur ein Gesamtbetrag von 2.537,55 Euro.

  • Verteilerschlüssel

    Nach welchem Maßstab die Kosten verteilt wurden, ist nicht erkennbar.

  • Berechnung des Mieteranteils

    Der Weg vom Gesamtbetrag zur Forderung fehlt.

  • Vorauszahlungen berücksichtigt

    2.040,00 Euro (170 Euro × 12 Monate) wurden abgezogen.

Drei der vier gesetzlichen Mindestangaben fehlen — die Abrechnung ist formell unwirksam.

§ 259 BGB, § 556 Abs. 3 BGB; BGH VIII ZR 108/02, VIII ZR 295/07

Auffällig: Im Vorjahr hatte dasselbe Mietverhältnis noch die vollständige Einzelabrechnung erhalten. Die Unterlagen existieren also, sie wurden nur nicht weitergegeben.

Prüfergebnis

Vom Vermieter gefordert497,55 €
Davon derzeit nicht fällig, da formell unwirksam− 497,55 €
Derzeit zu zahlen0,00 €

Nachforderung vollständig zurückgestellt

Der Vermieter kann innerhalb der gesetzlichen Abrechnungsfrist eine ordnungsgemäße Abrechnung nachreichen. Versäumt er das, ist die Nachforderung endgültig ausgeschlossen.

Weitere Auffälligkeit

Der Allgemeinstrom stieg um 245 Prozent

Anteil 2024

24,48 €

Anteil 2025

84,45 €

+ 59,97 €

Die Gesamtkosten des Hauses sprangen von 650 auf 2.245 Euro. Das ist noch kein Beweis für einen Fehler — aber Grund genug, die Stromrechnungen beider Jahre anzufordern.

Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 11 BetrKV; § 259 BGB

Was wir für das Mieterpaar vorbereitet haben

1

Widerspruch gegen die Nachforderung

Nicht zahlen, sondern widersprechen — eine vorbehaltlose Zahlung kann als Anerkenntnis gewertet werden.

2

Anforderung einer vollständigen Abrechnung

Mit Kostenarten, Verteilerschlüssel und Rechenweg.

3

Belegeinsicht

Heizkostenabrechnung, Stromrechnungen beider Jahre, Hausmeistervertrag.

4

Dokumentation des Zugangs

Das Dokument trug kein Datum — für die Zwölf-Monats-Frist zählt der Zugang.

Vor der Prüfung

„Ich soll 497,55 Euro nachzahlen.“

Nach der Prüfung

„Die Forderung ist anhand der übersandten Unterlagen derzeit nicht nachvollziehbar. Widerspruch und Unterlagenanforderung waren fertig vorbereitet.“

Was wir geprüft haben

  • Formelle Anforderungen
  • Betriebskostenpositionen
  • Vorauszahlungen
  • Heizkosten
  • Verteilerschlüssel
  • Vorjahresvergleich

Auch eine um vier Monate verspätete Abrechnung zeigt: Formale Fehler wiegen oft schwerer als der Blick auf einzelne Beträge — sie können eine ganze Nachforderung zu Fall bringen.

Sieht deine Abrechnung ähnlich aus?

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Persönliche Daten geschütztErgebnis innerhalb von 48 StundenGeld-zurück-Garantie

Quellen:

§ 259 BGB; § 556 BGB; § 273 BGB; Betriebskostenverordnung (BetrKV); BGH VIII ZR 108/02, VIII ZR 295/07

Häufige Fragen zu diesem Fall

Welche vier Angaben muss eine Nebenkostenabrechnung mindestens enthalten?
Der Bundesgerichtshof verlangt eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der Verteilerschlüssel, die Berechnung des Mieteranteils und den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Abrechnung formell unwirksam.
Muss ich eine formell unwirksame Abrechnung wirklich nicht bezahlen?
Die Nachforderung ist nicht fällig, solange die Mindestangaben fehlen. Endgültig ausgeschlossen ist sie aber erst, wenn der Vermieter die Frist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums verstreichen lässt, ohne nachzubessern.
Reicht es, wenn mir der Vermieter die Abrechnung der Hausverwaltung schickt?
Nein. Die Eigentümerabrechnung ist keine Betriebskostenabrechnung für Mieter. Sie enthält nicht umlagefähige Positionen, folgt den Maßstäben der Eigentümergemeinschaft und weist die Vorauszahlungen des Mieters nicht aus. Hinzu kommt, dass solche Übersichten oft Namen und Zahlungsstände aller Eigentümer enthalten, die Mietern nicht offengelegt werden dürfen.
Kann ich die Zahlung zurückhalten, bis ich die Belege gesehen habe?
Ja. Solange die Belegeinsicht nicht gewährt wird, besteht ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB. Wichtig ist, das schriftlich und begründet mitzuteilen, statt die Zahlung kommentarlos einzustellen.
FormfehlerAllgemeinstrom

Unser Antrieb

Nebenkosten sollen fair sein
– für jeden Mieter

Phil und Johann, die Gründer von nebifyGründer nebify

„Jeder Mieter hat das Recht, nur das zu zahlen, was wirklich stimmt. Wir machen das für alle zugänglich.“

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