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Fristen · Stand Oktober 2026

Nebenkostenabrechnung: FristWann kommt die Abrechnung 2026? Alle Fristen, mit Rechner

Die Nebenkostenabrechnung für 2025 muss spätestens am 31.12.2026 bei dir sein (§ 556 Abs. 3 BGB, bei Abrechnung nach Kalenderjahr). Kommt sie später, darf der Vermieter eine Nachzahlung in der Regel nicht mehr verlangen. Hier alle Fristen an einem Ort: Zugang, Prüfung, Widerspruch, mit Paragrafen und Urteilen.

Beispiel: Abrechnungsjahr 2025

  1. 1

    31.12.2025

    Ende des Abrechnungszeitraums 2025

  2. 2

    31.12.2026

    Abrechnung muss spätestens bei dir sein

  3. 3

    Zugang + 12 Monate

    Ende deiner Einwendungsfrist

  4. 4

    31.12.2029

    Ansprüche aus einer 2026 zugegangenen Abrechnung verjähren in der Regel

Phil und Johann, die Gründer von nebify

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 05.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Dein Vermieter muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen, für das Kalenderjahr 2025 also bis 31.12.2026.
  • Kommt sie später, ist eine Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Guthaben bekommst du trotzdem.
  • Du hast ab Zugang zwölf Monate Zeit für Einwendungen, auch wenn du schon gezahlt hast.
  • Die Belegeinsicht hält deine Einwendungsfrist nicht an: Fordere Belege früh an.
  • Zahlungsansprüche aus der Abrechnung verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende.
Inhalt
  1. 1. Fristenrechner
  2. 2. Alle Fristen auf einen Blick
  3. 3. Abrechnungszeitraum: höchstens 12 Monate
  4. 4. Abrechnungsfrist des Vermieters
  5. 5. Zu spät: Nachforderung ausgeschlossen
  6. 6. Zugang und Beweislast
  7. 7. Guthaben gibt es trotzdem
  8. 8. Wann kommt die Abrechnung 2026?
  9. 9. Deine Einwendungsfrist
  10. 10. Nachzahlung: Wann musst du zahlen?
  11. 11. Belegeinsicht vor dem Widerspruch
  12. 12. Verjährung
  13. 13. Sonderfälle
  14. 14. Häufige Fragen

Fristen-Check

Läuft deine Frist schon?

In wenigen Sekunden weißt du: War die Abrechnung pünktlich — und wie lange kannst du noch widersprechen?

Beantworte eine oder beide Fragen — dein Ergebnis erscheint sofort, sobald du ein Datum einträgst.

Ende des Abrechnungszeitraums, z. B. 31.12.2025

Datum im Briefkasten oder per Mail

Beide Fristen ergeben sich aus § 556 Abs. 3 BGB. Diese Berechnung dient der ersten Orientierung. Mit Verjährung, Wochenenden und Feiertagen: ausführlicher Fristenrechner.

Überblick

Alle Fristen auf einen Blick

Rund um die Nebenkostenabrechnung laufen vier Fristen: zwei für deinen Vermieter, eine für dich und eine für beide Seiten.

Abrechnungszeitraum

gilt für Vermieter

höchstens 12 Monate

Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen.

§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB

Abrechnungsfrist

gilt für Vermieter

12 Monate nach Ende des Zeitraums

Danach ist eine Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 556 Abs. 3 S. 2 und 3 BGB

Einwendungsfrist

gilt für du als Mieter

12 Monate ab Zugang

Danach kannst du Fehler grundsätzlich nicht mehr geltend machen.

§ 556 Abs. 3 S. 5 und 6 BGB

Verjährung

gilt für beide Seiten

3 Jahre ab Jahresende

Danach darf die Gegenseite die Zahlung verweigern.

§§ 195, 199 BGB

Frist 1

Abrechnungszeitraum: höchstens 12 Monate

Der Zeitraum, über den abgerechnet wird, ist der Startpunkt für alle weiteren Fristen.

Das Gesetz verlangt, dass dein Vermieter über deine Vorauszahlungen jährlich abrechnet (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB). Ein Abrechnungszeitraum umfasst deshalb zwölf Monate und darf grundsätzlich nicht länger sein. Er muss aber nicht dem Kalenderjahr entsprechen: Viele Vermieter rechnen vom 1. Januar bis 31. Dezember ab, andere zum Beispiel vom 1. Juli bis 30. Juni, oft weil die Heizkosten nach Heizperioden abgelesen werden.

Welcher Zeitraum gilt, steht meist oben auf der ersten Seite. Sein Enddatum brauchst du für die Frist deines Vermieters.

  • Ein- oder Auszug im laufenden Jahr: Der Abrechnungszeitraum für das Haus bleibt gleich, du zahlst aber nur für die Monate, in denen du dort gewohnt hast. Wie das schiefgehen kann, zeigt unser Fall „Eingezogen im Juli, bezahlt für zwölf Monate“.
  • Keine Zwischenabrechnung: Zu Teilabrechnungen ist dein Vermieter nicht verpflichtet (§ 556 Abs. 3 S. 4 BGB). Auch nach einem Auszug bekommst du die Abrechnung erst nach dem Ende des regulären Zeitraums.
  • Mehr als zwölf Monate abgerechnet? Dann solltest du das in deinem Widerspruch ausdrücklich beanstanden.

Frist 2

Abrechnungsfrist: 12 Monate nach Ende des Zeitraums

So lange hat dein Vermieter Zeit, dir die Abrechnung zukommen zu lassen.

„Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.“
§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB

Die Rechnung ist einfach: Ende des Abrechnungszeitraums plus zwölf Monate. Endet der Zeitraum am 31.12.2025, muss die Abrechnung spätestens am 31.12.2026 bei dir sein. Endet er am 30.06.2026, ist der 30.06.2027 der letzte Tag.

Die Frist wahrt allerdings nur eine Abrechnung, die formell ordnungsgemäß ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht sie dafür mindestens vier Angaben:

1die Gesamtkosten je Kostenart
2den Verteilerschlüssel, falls nötig erläutert
3die Berechnung deines Anteils
4den Abzug deiner Vorauszahlungen

Fehlt eine dieser Angaben, ist die Abrechnung formell unwirksam und wahrt die Frist nicht. Liefert der Vermieter eine ordentliche Fassung erst nach Fristablauf nach, ist eine Nachforderung ausgeschlossen. Inhaltliche Fehler, etwa ein falscher Betrag oder ein falscher Verteilerschlüssel, machen die Abrechnung dagegen nicht unwirksam. Der Vermieter kann sie auch später noch korrigieren, nach Ablauf der Frist aber grundsätzlich nicht mehr zu deinen Lasten (BGH, Urteil vom 17.11.2004, VIII ZR 115/04).

Woran du formelle und inhaltliche Fehler erkennst, zeigt unsere Übersicht der häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung.

Folge

Zu spät? Dann ist die Nachforderung ausgeschlossen

Die Abrechnungsfrist ist eine Ausschlussfrist: Wer sie verpasst, verliert seine Nachforderung.

„Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.“
§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB

Kommt die Abrechnung zu spät, darf dein Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen, egal wie hoch sie wäre und ob sie inhaltlich stimmen würde. Das ergibt sich direkt aus dem Gesetz. Es genügt, wenn du ihm schriftlich mitteilst, dass du wegen der versäumten Frist nicht zahlst.

Die einzige Ausnahme: Der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Das muss er darlegen und beweisen, und die Hürde ist hoch. Für Personen, die er zur Erfüllung einschaltet, etwa eine Hausverwaltung, muss er grundsätzlich einstehen wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB).

Kann den Vermieter entlasten

Ein Kostenbescheid kommt erst nach Fristablauf, etwa eine rückwirkend festgesetzte Grundsteuer. Dann muss der Vermieter aber zügig handeln: innerhalb von drei Monaten, nachdem das Hindernis weggefallen ist (BGH, Urteil vom 05.07.2006, VIII ZR 220/05).

Entlastet ihn in der Regel nicht

  • Die Post stellt den Brief zu spät zu. Das geht auf sein Konto (BGH, Urteil vom 21.01.2009, VIII ZR 107/08).
  • Bei einer vermieteten Eigentumswohnung fehlt noch der Beschluss der Eigentümer über die Jahresabrechnung (BGH, Urteil vom 25.01.2017, VIII ZR 249/15).

Wie du bei einer verspäteten Abrechnung Schritt für Schritt vorgehst und wie du die Fristversäumnis formulierst, steht in unserem Artikel zur verspäteten Nebenkostenabrechnung.

Aus unseren Prüfungen · Abrechnungsjahr 2024 · Dortmund

Vier Monate zu spät – die Nachzahlung war vom Tisch

Die Abrechnung für 2024 kam erst im April 2026. Vier Monate nach Ablauf der Frist ist eine Nachforderung ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie berechtigt wäre.

Gefordert: 684,30 € · nach Prüfung: 0,00 €

Zum Fall

Zugang & Beweislast

Es zählt der Zugang, nicht das Datum auf dem Brief

Für die Frist kommt es darauf an, wann die Abrechnung bei dir angekommen ist.

Das Datum auf dem Anschreiben, der Poststempel oder der Tag, an dem der Vermieter die Abrechnung abgeschickt hat, spielen keine Rolle. Rechtzeitiges Absenden reicht nicht, die Abrechnung muss innerhalb der Frist bei dir zugehen. Verzögert sich die Zustellung bei der Post, ist das das Risiko des Vermieters (BGH, Urteil vom 21.01.2009, VIII ZR 107/08).

Ist streitig, ob und wann die Abrechnung angekommen ist, muss das der Vermieter beweisen. Für einen einfachen Brief gibt es keinen Anscheinsbeweis, dass er angekommen ist. Hilf dir selbst mit einer sauberen Dokumentation:

  • Notiere dir den Tag, an dem du die Abrechnung aus dem Briefkasten geholt hast, und heb den Umschlag auf.
  • Kam sie per E-Mail oder über ein Mieterportal, sichere dir das Eingangsdatum, zum Beispiel per Screenshot.

Für das Abrechnungsjahr 2025 gilt: Der 31.12.2026 ist ein Donnerstag. Die Frage, ob sich das Fristende wegen eines Wochenendes verschiebt, stellt sich in diesem Jahr also nicht.

Gut zu wissen

Guthaben gibt es trotzdem

Die Ausschlussfrist schützt nur dich, nicht deinen Vermieter.

Ergibt eine verspätete Abrechnung ein Guthaben zu deinen Gunsten, muss der Vermieter es dir auszahlen. Die versäumte Frist ändert daran nichts, denn ausgeschlossen sind nur seine Nachforderungen. Was du tun kannst, wenn gar keine Abrechnung kommt, steht weiter unten bei den Sonderfällen.

Termine 2026

Wann kommt die Betriebskostenabrechnung 2026?

Für die meisten Mieter geht es 2026 um die Abrechnung des Kalenderjahres 2025.

Rechnet dein Vermieter nach Kalenderjahr ab, hat er für die Abrechnung 2025 bis zum 31. Dezember 2026 Zeit. Ist sie im Herbst noch nicht da, ist das also noch kein Fehler. Häufig wartet der Vermieter auf die Abrechnungen von Versorgern, Wärmemessdienst oder Hausverwaltung. Für andere Abrechnungszeiträume gilt:

AbrechnungszeitraumMuss spätestens da sein
01.01.2024 – 31.12.202431.12.2025
01.07.2024 – 30.06.202530.06.2026
01.10.2024 – 30.09.202530.09.2026
01.01.2025 – 31.12.202531.12.2026
01.04.2025 – 31.03.202631.03.2027
01.07.2025 – 30.06.202630.06.2027
01.01.2026 – 31.12.202631.12.2027

Liegt das Datum in der rechten Spalte schon hinter dir und kam bis dahin keine Abrechnung, kann der Vermieter für diesen Zeitraum grundsätzlich keine Nachzahlung mehr verlangen. Das betrifft zum Beispiel jede Abrechnung für das Kalenderjahr 2024, die erst nach dem 31.12.2025 angekommen ist. Deine eigene Frist rechnest du anders: vom Tag des Zugangs zwölf Monate weiter.

Frist 3

Deine Einwendungsfrist: 12 Monate ab Zugang

So lange kannst du deinem Vermieter mitteilen, was an der Abrechnung nicht stimmt.

„Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.“
§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB

Diese Frist ist das Gegenstück zur Abrechnungsfrist. Sie beginnt an dem Tag, an dem die Abrechnung bei dir ankommt, und läuft unabhängig davon, wie lange dein Vermieter selbst gebraucht hat. Danach kannst du Einwendungen grundsätzlich nicht mehr geltend machen, es sei denn, du hast die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 S. 6 BGB). Auf diese Ausnahme solltest du nicht bauen.

Auf der sicheren Seite bist du, wenn deine Einwendungen spätestens am gleichen Kalendertag des Folgejahres beim Vermieter sind: Zugang am 14.11.2026, Einwendungen bis 14.11.2027. Besser deutlich früher, denn auch hier zählt der Zugang, diesmal bei deinem Vermieter.

  • Die Frist gilt auch für Kosten, die gar nicht vereinbart waren. Wer zu spät widerspricht, kann auch nicht mehr einwenden, dass eine Kostenart laut Mietvertrag gar nicht umgelegt werden durfte (BGH, Urteil vom 10.10.2007, VIII ZR 279/06).
  • Schon bezahlt? Kein Problem. Eine Zahlung ohne Vorbehalt ist kein Anerkenntnis der Abrechnung. Du kannst innerhalb der zwölf Monate trotzdem widersprechen und zu viel Gezahltes zurückfordern (BGH, Urteil vom 12.01.2011, VIII ZR 296/09).
  • Werde konkret: Nenne die Position und den Grund. Ein pauschales „Ich widerspreche“ hilft dir im Streitfall meist wenig.
  • Schicke deine Einwendungen nachweisbar, zum Beispiel per Einschreiben, und bewahre eine Kopie auf.

Wie lange darf man Nebenkosten prüfen?

Für Einwendungen hast du zwölf Monate ab Zugang, für die Zahlung einer Nachforderung deutlich weniger (siehe unten). Prüf die Abrechnung also in den ersten Wochen, fordere bei Unklarheiten Belege an und widersprich, sobald du konkrete Fehler gefunden hast. Wie das geht: Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung.

Zahlung

Nachzahlung: Wann musst du zahlen?

Hier ist das Gesetz weniger eindeutig als bei den beiden Zwölf-Monats-Fristen.

Eine feste gesetzliche Zahlungsfrist für die Nachforderung gibt es nicht. Grundsätzlich wird die Nachzahlung fällig, sobald dir eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zugegangen ist. Viele Gerichte gestehen dir aber eine angemessene Zeit zu, die Abrechnung zu prüfen, bevor du in Verzug gerätst. Wie lang diese Prüfzeit ist, wird unterschiedlich beurteilt. Oft nennt der Vermieter in der Abrechnung selbst ein Zahlungsziel.

1

Die Abrechnung wirkt plausibel

Dann zahl und prüf trotzdem in Ruhe weiter. Innerhalb der zwölf Monate kannst du weiter Einwendungen erheben und zu viel Gezahltes zurückfordern.

2

Du hast konkrete Zweifel

Zahl den Teil, den du für unstreitig hältst, oder zahl unter Vorbehalt, und begründe deine Einwendungen schriftlich. Wer ohne tragfähigen Grund gar nicht zahlt, riskiert Verzugszinsen und Mahnkosten.

3

Der Vermieter verweigert die Belegeinsicht

Solange er dir die Einsicht zu Unrecht verweigert, musst du die Nachforderung nach der Rechtsprechung des BGH nicht bezahlen (Urteil vom 07.02.2018, VIII ZR 189/17). Deine Einwendungen solltest du trotzdem rechtzeitig erheben.

Was in deinem Fall richtig ist, hängt von der Abrechnung, deinem Mietvertrag und der Höhe der Forderung ab. Im Zweifel hilft dir ein Mieterverein oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Mietrecht.

Frist läuft und du bist unsicher, ob die Abrechnung stimmt?

Lade sie im kostenlosen Vorab-Check hoch. Du siehst in wenigen Minuten, ob auffällige Positionen enthalten sind. Oder lass deine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen, mit Prüfbericht und fertigem Widerspruchsschreiben.

Vor dem Widerspruch

Belegeinsicht: früh anfordern

Die Abrechnung zeigt nur Summen. Was dahintersteckt, siehst du in den Belegen.

„Der Vermieter hat dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege zu gewähren. Der Vermieter ist berechtigt, die Belege elektronisch bereitzustellen.“
§ 556 Abs. 4 BGB

Für deine Fristen bedeutet das:

  • Fordere die Belege früh an, am besten in den ersten Wochen nach Zugang und gezielt für die Positionen, die dir auffallen.
  • Setz dem Vermieter für die Einsicht eine angemessene Frist, zum Beispiel zwei bis vier Wochen.
  • Das Gesetz sieht nicht vor, dass deine Einwendungsfrist während der Belegeinsicht ruht. Lässt sich der Vermieter Zeit, erhebe deine Einwendungen vorsorglich innerhalb der zwölf Monate und ergänze sie, sobald du die Belege gesehen hast.

Welche Unterlagen sich besonders lohnen, steht in unserem Ratgeber Belegeinsicht in die Nebenkostenabrechnung.

Frist 4

Verjährung: drei Jahre ab Jahresende

Die allgemeine Verjährung gilt zusätzlich zu den beiden Zwölf-Monats-Fristen.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen weiß oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte wissen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). Ein Guthaben oder eine Nachforderung aus einer Abrechnung, die dir 2026 zugegangen ist, verjährt deshalb in der Regel mit Ablauf des 31.12.2029. Ist ein Anspruch verjährt, darf die Gegenseite die Zahlung verweigern (§ 214 Abs. 1 BGB). Sie muss sich aber darauf berufen.

Alle drei Daten für deine Abrechnung, mit Wochenenden und Feiertagen, rechnet dir der Fristenrechner für die Nebenkostenabrechnung aus.

Nicht verwechseln: Die drei Jahre verlängern deine Einwendungsfrist nicht. Willst du zu viel Gezahltes zurück, musst du deine Einwendungen zuerst innerhalb der zwölf Monate ab Zugang erheben. Erst danach stellt sich die Frage, wie lange du den Rückzahlungsanspruch durchsetzen kannst. Wann genau diese Verjährung beginnt, hängt vom Einzelfall ab.

Sonderfälle

Auszug, Eigentumswohnung, Gewerbe & Co.

Die Grundregeln gelten fast immer. Diese Konstellationen haben Besonderheiten.

Auszug und Mieterwechsel

Ausziehen beschleunigt die Abrechnung nicht: Eine Zwischenabrechnung muss der Vermieter nicht erstellen. Du bekommst die Abrechnung nach dem regulären Zeitraum, aber nur für deine Wohnmonate. Für Heizung und Warmwasser ist beim Nutzerwechsel eine Zwischenablesung vorgesehen (§ 9b HeizkostenV). Ist eine Nachzahlung zu erwarten, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Abrechnung einbehalten (BGH, Urteil vom 18.01.2006, VIII ZR 71/05). Gib ihm deine neue Adresse.

Die Abrechnung kommt gar nicht

Fordere sie schriftlich an, kostenlos mit unserem Generator unter Abrechnung einfordern. Läuft das Mietverhältnis noch, kann dir ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorauszahlungen zustehen. Ist es beendet, kannst du die Vorauszahlungen für den nicht abgerechneten Zeitraum zurückverlangen (BGH, Urteil vom 09.03.2005, VIII ZR 57/04).

Vermietete Eigentumswohnung

Auch hier gilt die Zwölf-Monats-Frist. Der Vermieter darf nicht einfach auf den Beschluss der Eigentümergemeinschaft warten. Die Hausgeldabrechnung enthält zudem Posten wie die Verwaltervergütung, die er herausrechnen muss, siehe unseren Fall zur umgelegten Verwaltergebühr.

Sozialwohnung (preisgebunden)

Für preisgebundenen Wohnraum regelt § 20 Abs. 3 der Neubaumietenverordnung dieselbe Frist: Abrechnung bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums, sonst sind Nachforderungen ausgeschlossen.

Gewerberäume

Die Ausschlussfrist aus § 556 Abs. 3 BGB gilt nicht für Gewerbemietverträge (BGH, Urteil vom 27.01.2010, XII ZR 22/07). Abrechnen muss der Vermieter auch hier in angemessener Zeit, eine verspätete Nachforderung ist aber nicht automatisch ausgeschlossen. Entscheidend ist der Vertrag.

Heizkostenabrechnung

Heiz- und Warmwasserkosten gehören zu den Betriebskosten. Für sie gelten dieselben Fristen, auch wenn sie in einer eigenen Abrechnung stehen. Mehr dazu: Heizkostenabrechnung prüfen lassen.

FAQ

Häufige Fragen zu den Fristen

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung für 2025 da sein?
Rechnet dein Vermieter nach Kalenderjahr ab, muss die Abrechnung für 2025 spätestens am 31. Dezember 2026 bei dir angekommen sein. Entscheidend ist der Zugang bei dir, nicht das Datum auf dem Schreiben oder der Tag des Versands. Bei einem abweichenden Abrechnungszeitraum rechnest du vom Ende dieses Zeitraums zwölf Monate weiter.
Wie lange darf man Nebenkosten prüfen?
Für deine Einwendungen hast du zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Eine Nachzahlung wird dagegen grundsätzlich schon fällig, sobald dir eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zugegangen ist; viele Gerichte gestehen dir nur eine angemessene Prüfzeit zu, bevor du in Verzug gerätst. Prüfe deshalb zügig und fordere bei Unklarheiten früh Belege an.
Wahrt eine fehlerhafte Abrechnung die Frist?
Das kommt auf den Fehler an. Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung wahrt die Frist auch dann, wenn sie inhaltlich falsch ist. Falsche Beträge kann der Vermieter später korrigieren, nach Fristablauf aber grundsätzlich nicht mehr zu deinen Lasten. Fehlen dagegen Mindestangaben wie die Gesamtkosten oder der Verteilerschlüssel, wahrt die Abrechnung die Frist nicht (BGH, Urteil vom 17.11.2004, VIII ZR 115/04).
Darf der Vermieter nach Fristablauf noch Kosten nachschieben?
Grundsätzlich nein. Nach Ablauf der Abrechnungsfrist ist eine Nachforderung ausgeschlossen, auch eine nachträgliche Erhöhung des abgerechneten Betrags. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat, etwa bei einem erst nachträglich ergangenen Grundsteuerbescheid. Dann muss er nach der Rechtsprechung des BGH innerhalb von drei Monaten nachfordern, nachdem das Hindernis weggefallen ist.
Bekomme ich ein Guthaben auch aus einer verspäteten Abrechnung?
Ja. Die Ausschlussfrist gilt nur für Nachforderungen des Vermieters. Ein Guthaben muss er dir auch dann auszahlen, wenn die Abrechnung zu spät kommt. Dein Anspruch darauf verjährt in der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem dir die Abrechnung zugegangen ist.
Läuft meine Einwendungsfrist weiter, während ich auf die Belege warte?
Davon solltest du ausgehen. Das Gesetz sieht nicht vor, dass die Einwendungsfrist während der Belegeinsicht ruht. Erhebe deine Einwendungen deshalb vorsorglich innerhalb der zwölf Monate und ergänze sie, sobald du die Belege gesehen hast. Verweigert der Vermieter die Einsicht zu Unrecht, musst du eine Nachforderung bis dahin nach der Rechtsprechung des BGH nicht bezahlen.
Ich bin ausgezogen. Bekomme ich trotzdem eine Abrechnung?
Ja, aber nicht früher als sonst: Der Vermieter rechnet nach dem Ende des regulären Abrechnungszeitraums ab und hat dafür die üblichen zwölf Monate Zeit. Zu einer Zwischenabrechnung ist er nicht verpflichtet. Teile ihm deine neue Anschrift mit. Ist eine Nachzahlung zu erwarten, darf er einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Abrechnung zurückhalten.
Gilt die Zwölf-Monats-Frist auch für Gewerberäume?
Nicht als Ausschlussfrist. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Ausschluss von Nachforderungen aus § 556 Abs. 3 BGB für Gewerbemietverhältnisse nicht gilt (Urteil vom 27.01.2010, XII ZR 22/07). Was dort gilt, hängt vor allem vom Mietvertrag ab.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Quellen: § 556 BGB, § 195 BGB, § 199 BGB, § 214 BGB, § 9b HeizkostenV, § 20 NMV 1970 (gesetze-im-internet.de); BGH, Urteile vom 17.11.2004 (VIII ZR 115/04), 09.03.2005 (VIII ZR 57/04), 18.01.2006 (VIII ZR 71/05), 05.07.2006 (VIII ZR 220/05), 10.10.2007 (VIII ZR 279/06), 21.01.2009 (VIII ZR 107/08), 27.01.2010 (XII ZR 22/07), 12.01.2011 (VIII ZR 296/09), 25.01.2017 (VIII ZR 249/15), 07.02.2018 (VIII ZR 189/17).