Grundlagen
Was bedeutet „umlagefähig“?
Umlagefähig ist nur, was das Gesetz als Betriebskosten definiert und dein Mietvertrag auf dich überträgt.
„Nebenkosten“ ist das Alltagswort für das, was das Gesetz Betriebskosten nennt. § 556 Abs. 1 BGB erlaubt Vermieter und Mieter, zu vereinbaren, dass der Mieter sie trägt, und definiert sie gleich mit: Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch von Gebäude, Anlagen und Grundstück laufend entstehen. Welche Kosten das konkret sind, zählt § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) in 17 Nummern auf.
Damit eine Position wirklich auf dich umgelegt werden darf, müssen vier Dinge zusammenkommen:
1Die Kostenart steht im Katalog
Sie fällt unter eine der 17 Nummern aus § 2 BetrKV. Verwaltungs- sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten schließt § 1 Abs. 2 BetrKV ausdrücklich aus.
2Dein Mietvertrag sieht die Umlage vor
Bei Wohnraum genügt laut BGH schon die Vereinbarung, dass du „die Betriebskosten“ trägst (Urteil vom 10.02.2016, VIII ZR 137/15). Sonstige Betriebskosten nach Nr. 17 müssen dagegen einzeln benannt sein (Urteil vom 07.04.2004, VIII ZR 167/03).
3Die Kosten entstehen laufend
Einmalige Ausgaben wie eine Entrümpelung, eine Neuanlage oder eine Anschaffung sind keine Betriebskosten. Laufend heißt aber nicht zwingend jährlich: Auch Kosten, die in größeren Abständen wiederkehren, können dazugehören.
4Der Vermieter wirtschaftet sparsam
Bei der Abrechnung gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB). Deutlich überhöhte Kosten kannst du beanstanden, musst in der Regel aber darlegen, dass es günstiger gegangen wäre.
Was nicht im Katalog steht, kann dir der Vermieter auch per Klausel nicht zusätzlich auferlegen: Von § 556 Abs. 1 BGB darf bei Wohnraum nicht zu deinem Nachteil abgewichen werden (§ 556 Abs. 5 BGB). Ob umlagefähige Kosten dann richtig auf die Wohnungen verteilt wurden, ist eine zweite Frage — dazu mehr im Artikel zum falschen Verteilerschlüssel. Wie die Abrechnung als Ganzes aufgebaut sein muss, erklärt unsere Seite zur Betriebskostenabrechnung.