
Prüfwissen Kostenarten
Ungezieferbekämpfung in der Nebenkostenabrechnung: Wer zahlt?
Ratten am Müllplatz, Mäuse im Keller, Schaben in einer Wohnung: Die Bekämpfung kann teuer werden. Ob du über die Nebenkosten mitzahlst, hängt davon ab, ob es um laufende Vorsorge fürs ganze Haus geht oder um einen einzelnen Befall.

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Ungezieferbekämpfung ist in § 2 Nr. 9 BetrKV als Betriebskostenart genannt, umlagefähig sind aber nur laufende Kosten.
- Regelmäßige, vorbeugende Maßnahmen fürs Haus, etwa kontrollierte Köderstationen, darf der Vermieter umlegen.
- Ein einmaliger Einsatz ist umstritten. Befall in einer einzelnen Wohnung oder wegen eines Gebäudemangels gehört nicht in die Hausabrechnung.
- Einen Durchschnittswert des Mieterbunds gibt es nicht. Ein laufender Vertrag ist meist ein kleiner Posten, hohe Beträge gehen oft auf einen einzelnen Einsatz zurück.
Inhalt
Kurz beantwortet
Laufende Ungezieferbekämpfung fürs ganze Haus darf dein Vermieter umlegen, einen einzelnen Befall meist nicht. Die Betriebskostenverordnung nennt die Ungezieferbekämpfung zusammen mit der Gebäudereinigung. Gleichzeitig verlangt sie, dass Betriebskosten laufend entstehen. Ein Vertrag mit einem Schädlingsbekämpfer, der regelmäßig Köder kontrolliert, erfüllt das. Ein einmaliger Einsatz wegen akuten Befalls ist dagegen umstritten. Hat ein Mangel am Gebäude oder ein einzelner Mieter den Befall verursacht, gehören die Kosten nicht in die Abrechnung aller.
Wann Schädlingsbekämpfung umlagefähig ist
„die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung“
Mehr sagt die Verordnung zur Ungezieferbekämpfung nicht. Maßstab ist deshalb die allgemeine Definition: Betriebskosten sind Kosten, die durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen (§ 1 Abs. 1 BetrKV). Daraus ergibt sich die Grenze:
Umlagefähig
- Vertrag über regelmäßige Kontrolle von Köderstationen
- Vorbeugende Bekämpfung in Keller, Müllraum oder Außenanlagen in festen Abständen
- Wiederkehrende Behandlung gemeinsam genutzter Räume
Nicht umlagefähig
- Einmaliger Großeinsatz wegen akuten Befalls (umstritten)
- Bekämpfung in einer einzelnen Wohnung
- Gitter, Abdichtungen, Reparaturen an Leitungen oder Fassade
- Bekämpfung, die ein Mangel am Gebäude nötig gemacht hat
Laufend heißt nicht zwingend jährlich. Kommt der Schädlingsbekämpfer nach einem festen Plan, etwa alle paar Monate, sind das laufende Kosten. Eine Rechnung, die nur in einem Jahr auftaucht und deutlich höher ist als sonst, spricht eher für einen Einzelfall.
Befall in einer Wohnung: wer zahlt?
Bei Schaben, Bettwanzen oder Mäusen in einer einzelnen Wohnung kommt es auf die Ursache an. Der Vermieter muss die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Liegt der Befall an einem Mangel des Gebäudes, etwa an undichten Stellen, trägt er die Kosten. Hat ein Mieter den Befall verursacht, kann der Vermieter sich an diesen halten. In beiden Fällen ist es keine Position für die Abrechnung aller Mieter.
Entdeckst du selbst Ungeziefer, musst du es dem Vermieter unverzüglich melden (§ 536c Abs. 1 BGB). Kann er wegen einer verspäteten Anzeige nicht rechtzeitig handeln, kannst du für die Folgen haften und verlierst unter Umständen Rechte wie die Mietminderung (§ 536c Abs. 2 BGB).
Kosten der Ungezieferbekämpfung einordnen
Die Position ist selten. Meist sind die Beträge klein, einzelne Abrechnungen enthalten aber auffällig hohe Summen. Das passt zu dem Muster, dass neben laufenden Verträgen auch einzelne Großeinsätze abgerechnet werden.
Der Mieterbund weist für die Ungezieferbekämpfung keinen eigenen Durchschnittswert aus. Ein guter Maßstab ist deshalb die Art der Kosten: Ein laufender Vertrag mit regelmäßigen Kontrollen kostet jedes Jahr ungefähr gleich viel. Springt die Position oder taucht sie zum ersten Mal auf, steckt meist ein einzelner Einsatz dahinter.
Ist die Position bei dir ein Vielfaches des Vorjahres oder taucht sie erstmals auf, frag nach dem Anlass und lass dir die Rechnung zeigen. Daraus ergibt sich, ob es um Vorbeugung im ganzen Haus ging oder um einen Befall, den einzelne Bewohner verursacht haben oder der auf einen baulichen Mangel zurückgeht.
Ein Durchschnitt ist kein Grenzwert. Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB), der bloße Hinweis auf einen überregionalen Durchschnitt reicht laut Bundesgerichtshof aber nicht, um eine überhöhte Position zu belegen (Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10). Ein auffällig hoher Betrag ist deshalb vor allem ein Anlass, nach dem Einsatz zu fragen, den es gab.
Übliche Verteilerschlüssel für die Ungezieferbekämpfung
- nach Wohnfläche
- gesetzlicher Regelfall, am häufigsten
- als Festbetrag je Wohnung
- nur, wenn im Mietvertrag vereinbart
Typische Fehler bei dieser Position
Kosten stark gestiegen
Die Position ist innerhalb eines Jahres stark gestiegen. Dahinter steckt oft ein einzelner Einsatz statt laufender Kosten.
Wohnung aufs Haus verteilt
Die Bekämpfung in einer einzelnen Wohnung wird über alle Mieter abgerechnet.
Bauliche Maßnahmen
Abdichtungen, Gitter oder Reparaturen werden unter Ungezieferbekämpfung gebucht. Das ist Instandhaltung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV).
Nicht im Mietvertrag
Die Umlage der Betriebskosten muss vereinbart sein. Listet dein Vertrag einzelne Kostenarten auf und fehlt die Ungezieferbekämpfung, frag nach der Grundlage.
So prüfst du die Ungezieferbekämpfung
- 1
Vorjahre vergleichen
Taucht die Position neu auf oder ist sie stark gestiegen? Dann geht es wahrscheinlich um einen Einzelfall.
- 2
Rechnung und Vertrag anfordern
Über die Belegeinsicht (§ 556 Abs. 4 BGB) siehst du, ob es einen laufenden Vertrag gibt oder eine einmalige Rechnung, und welche Räume behandelt wurden.
- 3
Nach der Ursache fragen
War nur eine Wohnung betroffen? Gab es bauliche Ursachen? Beides spricht gegen die Umlage auf alle.
- 4
Schriftlich widersprechen
Teile in Textform mit, welchen Betrag du nicht zahlst und warum. Die Frist endet zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).
Häufige Fragen zur Ungezieferbekämpfung
Ist Ungezieferbekämpfung in der Nebenkostenabrechnung umlagefähig?
Wer zahlt den Kammerjäger bei einem einmaligen Befall?
Ein Nachbar hat Schaben in der Wohnung. Zahle ich mit?
Ich habe Ungeziefer in meiner Wohnung. Was muss ich tun?
Sind Gitter, Abdichtungen oder neue Lüftungsklappen Ungezieferbekämpfung?
Was kostet Ungezieferbekämpfung üblicherweise?
Wie wird die Ungezieferbekämpfung verteilt?
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Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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