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Schreibtisch mit Taschenrechner und Unterlagen zum Prüfen der Nebenkostenabrechnung

Prüfwissen

Alle Kosten und Bedingungen: Stand Oktober 2026

Nebenkostenabrechnung kostenlos prüfen lassen: diese Wege gibt es

Die Nachzahlung ist hoch, die Abrechnung unübersichtlich – und für die Prüfung willst du nicht noch einmal Geld ausgeben. Verständlich. Die ehrliche Antwort vorweg: Eine fachkundige Prüfung ganz ohne Kosten gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es gibt aber mehrere Wege, die dich nichts oder sehr wenig kosten. Hier findest du alle, mit ihren Haken.

Phil und Johann, die Gründer von nebify

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 16.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Voraussetzungen kostenlos sind nur zwei Wege: selbst prüfen und ein kostenloser Online-Vorab-Check als erste Einschätzung.
  • Mieterverein und Rechtsschutzversicherung sind nur „kostenlos“, wenn du schon Mitglied oder versichert bist. Neu eintreten kostet Beitrag, und der Rechtsschutz greift meist erst nach einer Wartezeit.
  • Bei geringem Einkommen bekommst du über die Beratungshilfe anwaltliche Hilfe für höchstens 15 € Eigenanteil.
  • Verbraucherzentralen beraten zum Mietrecht meist gegen eine kleine Gebühr, zum Beispiel 20 bis 30 € für rund 15 Minuten.
  • Behalte die Frist im Blick: Einwände musst du innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung erheben.
Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet: Wo geht es kostenlos?
  2. 2. Selbst prüfen: die Checkliste
  3. 3. Kostenloser Online-Vorab-Check
  4. 4. Mieterverein: kostenlos nur als Mitglied
  5. 5. Rechtsschutzversicherung
  6. 6. Beratungshilfe bei geringem Einkommen
  7. 7. Verbraucherzentrale
  8. 8. Alle Wege im Vergleich
  9. 9. Wann sich eine bezahlte Prüfung lohnt
  10. 10. Häufige Fragen

Wo kann man seine Nebenkostenabrechnung kostenlos prüfen lassen?

Ohne Voraussetzungen kostenlos kannst du deine Abrechnung selbst prüfen oder einen kostenlosen Online-Vorab-Check nutzen, der dir eine erste Einschätzung gibt. Bist du bereits Mitglied in einem Mieterverein oder hast eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz, ist die Beratung dort im Beitrag enthalten. Bei geringem Einkommen hilft die Beratungshilfe vom Amtsgericht: Dann zahlst du höchstens 15 €. Die Verbraucherzentralen beraten in einigen Bundesländern ebenfalls zum Mietrecht, meist aber gegen eine Gebühr.

Welcher Weg für dich passt, hängt vor allem von drei Fragen ab: Bist du schon irgendwo Mitglied oder versichert? Wie viel Zeit bleibt bis zur Einwendungsfrist? Und brauchst du nur eine Einschätzung oder jemanden, der dich gegenüber dem Vermieter vertritt?

1. Selbst prüfen: die Checkliste

Der günstigste Weg ist der eigene Blick. Du brauchst dafür die Abrechnung mit allen Seiten, die Heizkostenabrechnung des Messdienstes, deinen Mietvertrag und am besten die Abrechnung des Vorjahres. Geh die Punkte der Reihe nach durch und notiere dir alles, was du nicht nachvollziehen kannst.

  1. 1

    Ist die Abrechnung rechtzeitig gekommen?

    Der Vermieter muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt die Abrechnung später, kann er eine Nachzahlung in der Regel nicht mehr verlangen, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben steht dir trotzdem zu.

    → Fristen der Nebenkostenabrechnung
  2. 2

    Ist die Abrechnung nachvollziehbar aufgebaut?

    Du solltest für jede Kostenart erkennen können: die Gesamtkosten des Hauses, den Verteilerschlüssel, die Berechnung deines Anteils und den Abzug deiner Vorauszahlungen. Fehlt einer dieser Bausteine, lässt sich die Abrechnung kaum prüfen.

  3. 3

    Stimmen Zeitraum und deine Vorauszahlungen?

    Abgerechnet wird jährlich. Bist du im Laufe des Jahres ein- oder ausgezogen, darf nur deine Mietzeit berücksichtigt werden. Vergleiche die angerechneten Vorauszahlungen mit dem, was du tatsächlich überwiesen hast.

  4. 4

    Steht jede Kostenart im Mietvertrag?

    Umgelegt werden dürfen nur Betriebskosten, die im Mietvertrag vereinbart sind. Verwaltungskosten sowie Kosten für Instandhaltung und Reparaturen gehören nach § 1 Abs. 2 BetrKV gar nicht zu den Betriebskosten. Achte auf Sammelposten wie „Sonstiges“ oder Rechnungen, in denen Reparaturen stecken könnten.

    → Welche Nebenkosten umlagefähig sind
  5. 5

    Passt der Verteilerschlüssel?

    Maßgeblich ist, was im Mietvertrag steht. Ist nichts vereinbart, wird grundsätzlich nach Wohnfläche verteilt; verbrauchsabhängige Kosten müssen nach Verbrauch verteilt werden (§ 556a Abs. 1 BGB). Bei einer vermieteten Eigentumswohnung gilt ohne Vereinbarung meist der Schlüssel der Eigentümergemeinschaft (§ 556a Abs. 3 BGB). Prüfe auch deine Wohnfläche und die Gesamtfläche des Hauses.

  6. 6

    Sind die Heizkosten verbrauchsabhängig verteilt?

    Bei einer Zentralheizung müssen mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV). Diese Angaben findest du meist in der separaten Heizkostenabrechnung des Messdienstes.

  7. 7

    Wo gibt es große Sprünge zum Vorjahr?

    Lege die Abrechnung des Vorjahres daneben und markiere Positionen, die stark gestiegen sind, in Prozent und in Euro. Eine Steigerung ist noch kein Fehler, aber sie zeigt dir, wo du nachfragen solltest.

    → Woher eine Kostensteigerung kommt
  8. 8

    Belege anfordern, wo etwas unklar bleibt

    Du hast das Recht, die Belege einzusehen, die der Abrechnung zugrunde liegen; der Vermieter darf sie auch elektronisch bereitstellen (§ 556 Abs. 4 BGB). Fordere gezielt Rechnungen und Verträge für die Positionen an, die du dir nicht erklären kannst.

    → Belegeinsicht: diese Unterlagen solltest du anfordern

Vorteile

  • Kostet nichts außer Zeit
  • Du lernst deine Abrechnung kennen und erkennst Fehler auch in den Folgejahren

Haken

  • Ob eine Position zu hoch ist, kannst du ohne Vergleichswerte kaum beurteilen
  • Rechtliche Feinheiten aus Mietvertrag und Rechtsprechung bleiben leicht unentdeckt

2. Kostenloser Online-Vorab-Check

Eine kostenlose Ersteinschätzung bekommst du auch online, zum Beispiel mit unserem nebify Vorab-Check. Du lädst deine Abrechnung als Foto oder PDF hoch, ergänzt ein paar Eckdaten wie Wohnfläche und Rechnungsdatum und legst dabei ein Kundenkonto an. Zahlungsdaten brauchst du nicht. Nach wenigen Minuten siehst du dein Ergebnis im Kundenportal.

Das zeigt dir der Vorab-Check

  • Bei wie vielen Kostenpositionen uns etwas auffällt
  • Deine monatlichen Nebenkosten im Vergleich zu einem Richtwert für deine Wohnungsgröße
  • Wie hoch deine Nachzahlung im Verhältnis zu deinen Nebenkosten ist
  • Eine grobe Spanne der möglichen Ersparnis

Das zeigt er nicht

  • Welche Position genau betroffen ist und warum
  • Die Rechtsgrundlage zu jeder Auffälligkeit
  • Ein Schreiben an deinen Vermieter
  • Eine Rechtsberatung im Einzelfall

Der Vorab-Check ist also ein Filter: Er hilft dir zu entscheiden, ob sich ein genauerer Blick lohnt. „Auffällig“ heißt nicht „falsch“ – eine hohe Nachzahlung kann auch an gestiegenen Preisen oder zu niedrigen Vorauszahlungen liegen. Umgekehrt heißt ein unauffälliger Wert nicht, dass deine Abrechnung stimmt. Die Begründung zu jeder Position und ein fertiges Widerspruchsschreiben enthält erst die vollständige nebify Prüfung für 24,90 €.

Vorteile

  • Kostenlos und ohne Zahlungsdaten
  • Ergebnis in wenigen Minuten, ohne Termin

Haken

  • Nur eine erste Einschätzung, keine vollständige Prüfung
  • Du legst dafür ein Kundenkonto an

3. Mieterverein: kostenlos nur als Mitglied

Mietervereine beraten ihre Mitglieder persönlich zu allen Fragen rund ums Mietrecht, auch zur Nebenkostenabrechnung. Bist du schon Mitglied, ist das der naheliegende erste Weg: Die Beratung ist mit deinem Beitrag bezahlt, manche Vereine übernehmen für Mitglieder auch den Schriftverkehr mit dem Vermieter. Frag im Zweifel, ob dafür Zusatzkosten anfallen. Wer erst wegen der Abrechnung eintritt, sollte die Bedingungen kennen.

  • Beitrag

    In den zehn Mietervereinen, deren Beitragsseiten wir uns angesehen haben, lag der Jahresbeitrag für Wohnungsmieter zwischen 60 und 132 €, bei den meisten zwischen 90 und 120 € (Stand Oktober 2026). Dazu kommt oft eine einmalige Aufnahmegebühr, in unserer Stichprobe zwischen 7,50 und 25 €. Mehrere Vereine bieten auf Antrag einen ermäßigten Beitrag bei geringem Einkommen an.

  • Mindestdauer

    Mehrere Vereine verlangen eine Mitgliedschaft von mindestens zwei Jahren bzw. bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres. Du zahlst den Beitrag dann also auch, wenn die Abrechnung längst geklärt ist.

  • Beratung ab wann?

    Mehrere Vereine werben ausdrücklich damit, dass du dich sofort nach dem Beitritt beraten lassen kannst. Die Regeln für Probleme, die schon vor dem Beitritt bestanden, unterscheiden sich aber. Frag vorher konkret nach, ob deine bereits erhaltene Abrechnung geprüft wird.

  • Rechtsschutz mit Wartezeit

    Viele Vereine schließen einen Prozess-Rechtsschutz für Mietstreitigkeiten in den Beitrag ein. Er greift in der Regel erst nach drei Monaten Mitgliedschaft und nur für Angelegenheiten, die danach entstehen. Teilweise gilt eine Selbstbeteiligung.

Beispielrechnung

Jahresbeitrag 120 € × 2 Jahre Mindestdauer
240 €
Einmalige Aufnahmegebühr
15 €
Kosten bis zum frühesten Austritt
255 €

Rechenbeispiel mit Werten aus unserer Stichprobe. Dein Verein kann andere Beiträge und Laufzeiten haben. Dafür bekommst du zwei Jahre lang Beratung zu allen Mietfragen, nicht nur zur Abrechnung.

Vorteile

  • Persönliche Beratung durch Mietrechtsexperten
  • Hilft auch bei Mieterhöhung, Mängeln oder Kündigung

Haken

  • Nur für Mitglieder kostenlos, oft mit Mindestdauer
  • Prozess-Rechtsschutz meist erst nach drei Monaten

4. Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz

Hast du eine Rechtsschutzversicherung, lohnt ein Blick in die Police: Entscheidend ist, ob Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis versichert sind. Man spricht oft von Mietrechtsschutz oder Wohnungs-Rechtsschutz. Ist das der Fall, übernimmt die Versicherung im vertraglich vereinbarten Umfang die Kosten für Anwältin oder Anwalt, abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung.

  • Wartezeit: Die meisten Versicherer verlangen drei Monate ab Vertragsbeginn, manche sechs. Die Ursache des Streits darf erst danach eingetreten sein.
  • Eine Versicherung, die du jetzt erst abschließt, hilft dir bei der aktuellen Abrechnung deshalb meist nicht.
  • Selbstbeteiligung: Ob und in welcher Höhe du selbst zahlst, steht in deinem Vertrag.
  • Melde den Fall vor dem Anwaltstermin und lass dir die Kostenübernahme schriftlich bestätigen (Deckungszusage).
  • Frag bei deiner Versicherung nach, ob dein Tarif eine telefonische Erstberatung durch Anwälte enthält.

Vorteile

  • Anwaltliche Beratung und, wenn nötig, Vertretung
  • Für bestehende Kunden ohne zusätzliche Kosten (bis auf eine Selbstbeteiligung)

Haken

  • Nur mit Mietrechtsschutz und nach Ablauf der Wartezeit
  • Kostenzusage muss vorher eingeholt werden

5. Beratungshilfe bei geringem Einkommen

Wenn dein Einkommen gering ist, kannst du beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Sie umfasst eine anwaltliche Beratung und, soweit erforderlich, auch die Vertretung gegenüber deinem Vermieter (§ 2 Abs. 1 BerHG). Die Kosten trägt größtenteils die Landeskasse.

Voraussetzung 1

Du kannst die Kosten nach deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht selbst tragen. Maßstab ist, ob du Prozesskostenhilfe ohne eigenen Beitrag bekämst (§ 1 Abs. 2 BerHG).

Voraussetzung 2

Dir steht keine andere zumutbare Hilfe zur Verfügung. Bist du etwa Mitglied in einem Mieterverein, kann das Gericht dich zuerst dorthin verweisen.

Voraussetzung 3

Die Beratung erscheint nicht mutwillig, also so, wie sie auch jemand in Anspruch nehmen würde, der sie selbst bezahlen müsste (§ 1 Abs. 3 BerHG).

So läuft es ab

  1. 1Antrag beim Amtsgericht an deinem Wohnort stellen, schriftlich oder direkt bei der Geschäftsstelle. Lege eine Erklärung über deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse samt Belegen bei (§ 4 BerHG).
  2. 2Bewilligt das Gericht den Antrag, bekommst du einen Berechtigungsschein für eine Beratungsperson deiner Wahl (§ 6 Abs. 1 BerHG).
  3. 3Alternativ gehst du direkt zur Kanzlei und stellst den Antrag nachträglich, spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratung (§ 6 Abs. 2 BerHG). Dann trägst du aber das Risiko, dass er abgelehnt wird.

Was du zahlst: Die Anwältin oder der Anwalt darf von dir nur die Beratungshilfegebühr von 15 € verlangen. Auslagen kommen nicht dazu, und die Gebühr kann auch erlassen werden (Nr. 2500 VV RVG, § 8 Abs. 2 BerHG).

Besonderheit: In Bremen und Hamburg tritt eine öffentliche Rechtsberatung an die Stelle der Beratungshilfe. In Berlin kannst du zwischen beiden wählen (§ 12 BerHG).

6. Verbraucherzentrale: kurz und meist nicht gratis

Viele denken bei „kostenlos prüfen lassen“ zuerst an die Verbraucherzentrale. Ob und wie sie zum Mietrecht berät, unterscheidet sich je nach Bundesland. Wo es eine Mietrechtsberatung gibt, arbeiten die Verbraucherzentralen oft mit Mietervereinen zusammen, und die Beratung kostet meist eine Gebühr.

Beispiel Sachsen

20 € für bis zu 15 Minuten persönliche Erstberatung, mit Juristinnen und Juristen regionaler Mietervereine, nur mit Termin.

Beispiel Hessen

30 € für 15 Minuten, ausschließlich telefonisch, mit Expertinnen und Experten des Mieterbundes.

Stand Oktober 2026, laut den Angebotsseiten der beiden Verbraucherzentralen. In 15 Minuten bekommst du eine gute Einschätzung zu einer konkreten Frage, aber keine Prüfung jeder einzelnen Position. Bereite dich deshalb vor: Markiere vorher die zwei, drei Punkte, die dir am meisten Kopfzerbrechen machen.

Alle Wege im Vergleich

Kosten aus Sicht einer Mieterin oder eines Mieters, die oder der die Abrechnung prüfen lassen möchte. Stand Oktober 2026.

WegKostenVoraussetzungenDauerWas du bekommst
Selbst prüfen0 €Abrechnung, Mietvertrag, etwas ZeitSo lange, wie du brauchstEigene Einschätzung anhand der Checkliste
nebify Vorab-Check0 €Upload der Abrechnung, KundenkontoWenige MinutenErste Einschätzung, keine Begründung je Position
Kostenlose Checks anderer Anbieter0 € (Mineko SchnellCheck, nebenkostenpro Vorschau)Upload der AbrechnungWenige MinutenErste Einschätzung; ausführlichere Berichte kosten 7,90–24,90 € (nebenkostenpro) bzw. 49–89 € (Mineko)
Mieterverein0 € als Mitglied, sonst Beitrag (ca. 60–132 € im Jahr)Mitgliedschaft, oft 2 Jahre MindestdauerJe nach TerminlagePersönliche Mietrechtsberatung
Rechtsschutzversicherung0 € bei bestehendem Vertrag, ggf. SelbstbeteiligungMietrechtsschutz, Wartezeit abgelaufenKostenzusage abwarten, dann KanzleiterminAnwaltliche Beratung und Vertretung
BeratungshilfeHöchstens 15 €Geringes Einkommen, keine andere zumutbare HilfeAntrag beim Amtsgericht, dann KanzleiterminAnwaltliche Beratung, wenn nötig Vertretung
VerbraucherzentraleMeist kostenpflichtig, z. B. 20–30 €Angebot in deinem BundeslandTermin, Gespräch ca. 15 MinutenKurze Ersteinschätzung

Tabelle seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen.

Preise anderer Anbieter: Stand 17.10.2026, laut den Websites von Mineko (mineko.de/preise) und nebenkostenpro (nebenkostenpro.de); ohne Gewähr, Leistungen im Detail beim Anbieter.

Kostenlos starten, gründlich prüfen lassen

Kostenloser Vorab-Check, danach auf Wunsch der Prüfbericht mit Begründung je Position und fertigem Schreiben an den Vermieter für 24,90 € — mit Geld-zurück-Garantie.

Nebenkostenabrechnung prüfen lassen

Wann sich eine kostenpflichtige Prüfung trotzdem lohnt

Kostenlos ist nicht immer am günstigsten. Wenn du für eine einzige Abrechnung zwei Jahre Vereinsbeitrag zahlst oder einen Abend mit Paragrafen verbringst und am Ende unsicher bleibst, kann eine bezahlte Prüfung die bessere Wahl sein. Das gilt vor allem, wenn:

  • du weder Mitglied in einem Mieterverein bist noch Mietrechtsschutz hast,
  • die Nachzahlung hoch ist oder Positionen auftauchen, die du nicht einordnen kannst,
  • dir die Zeit davonläuft, weil die zwölfmonatige Einwendungsfrist bald endet,
  • du nicht nur wissen willst, ob etwas falsch ist, sondern eine schriftliche Begründung und ein fertiges Schreiben an den Vermieter brauchst.

Die vollständige nebify Prüfung kostet einmalig 24,90 € pro Abrechnung. Du bekommst einen Prüfbericht mit Begründung und Rechtsgrundlage zu jeder Auffälligkeit sowie ein fertiges Widerspruchsschreiben. Ergibt die Prüfung, dass deine Abrechnung keine beanstandbaren Positionen enthält und kein Sparpotenzial besteht, erstatten wir dir den Betrag (Geld-zurück-Garantie, Bedingungen in Ziffer 5 unserer AGB). Wichtig: Wir prüfen Abrechnungen, vertreten dich aber nicht rechtlich. Kommt es zum Streit vor Gericht, sind Mieterverein oder Anwalt die richtige Adresse.

Häufige Fragen zur kostenlosen Prüfung

Wo kann man seine Nebenkostenabrechnung kostenlos prüfen lassen?
Ohne Voraussetzungen kostenlos sind zwei Wege: Du prüfst die Abrechnung selbst anhand einer Checkliste, oder du nutzt einen kostenlosen Online-Vorab-Check für eine erste Einschätzung. Bist du bereits Mitglied in einem Mieterverein oder hast eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz, ist die Beratung dort im Beitrag enthalten. Bei geringem Einkommen kannst du beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und zahlst dann höchstens 15 € Eigenanteil.
Prüft der Mieterverein meine Abrechnung, wenn ich erst jetzt eintrete?
Mehrere Mietervereine beraten nach eigenen Angaben ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft. Kostenlos ist das aber nicht: Du zahlst den Mitgliedsbeitrag, oft eine Aufnahmegebühr und bindest dich häufig für mindestens zwei Jahre. Der im Beitrag enthaltene Prozess-Rechtsschutz greift außerdem meist erst nach einer Wartezeit von drei Monaten und nur für Angelegenheiten, die danach entstehen. Frag vor dem Beitritt nach, wie der Verein mit Fällen umgeht, die schon vorher bestanden.
Was kostet die Beratungshilfe bei einer Nebenkostenabrechnung?
Bewilligt das Amtsgericht Beratungshilfe, darf die Anwältin oder der Anwalt von dir nur die Beratungshilfegebühr von 15 € verlangen (Nr. 2500 VV RVG); die Gebühr kann auch erlassen werden. Den Rest zahlt die Landeskasse. Voraussetzung ist, dass du die Kosten nach deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht selbst tragen kannst und dir keine andere zumutbare Hilfe zur Verfügung steht.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Prüfung der Nebenkostenabrechnung?
Nur, wenn dein Vertrag Mietrechtsschutz umfasst und die Wartezeit vorbei ist. Die meisten Versicherer verlangen drei Monate Wartezeit, manche sechs – und die Ursache des Streits darf erst danach eingetreten sein. Je nach Vertrag zahlst du eine Selbstbeteiligung. Lass dir vor dem Anwaltstermin schriftlich bestätigen, dass die Versicherung die Kosten übernimmt.
Ist ein kostenloser Online-Check so gut wie eine vollständige Prüfung?
Nein. Ein kostenloser Vorab-Check gibt dir eine erste Einschätzung, etwa ob deine Kosten im Vergleich auffällig hoch sind und ob sich ein genauerer Blick lohnt. Welche Position genau falsch ist, warum und mit welcher Rechtsgrundlage, zeigt erst eine vollständige Prüfung. Umgekehrt heißt ein unauffälliges Ergebnis nicht automatisch, dass deine Abrechnung korrekt ist.
Bis wann muss ich Einwände gegen die Abrechnung erheben?
Einwendungen musst du deinem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach kannst du dich in der Regel nicht mehr auf Fehler berufen, es sei denn, du hast die Verspätung nicht zu vertreten. Plane die Prüfung deshalb so, dass dir genug Zeit für ein Schreiben an den Vermieter bleibt.
Habe ich ein Recht darauf, die Belege zur Abrechnung zu sehen?
Ja. Der Vermieter muss dir auf Verlangen Einsicht in die Belege gewähren, die der Abrechnung zugrunde liegen (§ 556 Abs. 4 BGB). Er darf die Belege auch elektronisch bereitstellen. Gerade bei Positionen, die du dir nicht erklären kannst, ist die Belegeinsicht der wichtigste kostenlose Prüfschritt.

Starte kostenlos mit dem Vorab-Check

Lade deine Abrechnung hoch und sieh in wenigen Minuten, ob sich ein genauerer Blick lohnt – ohne Zahlungsdaten. Die vollständige Prüfung buchst du nur, wenn du sie willst.

Für die vollständige Prüfung gilt unsere Geld-zurück-Garantie.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.