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Für Büro, Praxis, Handel, Gastro & Hotel

Nebenkosten­abrechnung für Gewerbe prüfen lassen

Dein Experte an deiner Seite. Wir gleichen deine Nebenkostenabrechnung mit deinem Mietvertrag ab, zeigen Auffälligkeiten mit Begründung und begleiten dich auf Wunsch bis zur Klärung mit deinem Vermieter — persönlich, zum Festpreis.

Kostenloser Vorab-Check Festpreis ab 99,90 €
Persönlicher Experte Prüfbericht in der Regel 5–7 Werktage
nebify · Prüfbericht GewerbeLive-Abgleich

Gewerbeprüfung

Nebenkostenabrechnung 2025

Beispiel
Mietvertrag Abrechnung
7 Positionen gegen den Vertrag geprüft5 Auffälligkeiten
  • Grundsteuer

    Vertrag § 5 · vereinbart

    passt
  • Verwaltungs­kosten

    im Vertrag nicht genannt

    keine Grundlage
  • Hausmeister

    Vertrag § 5 · vereinbart

    passt
  • Versicherungen

    nicht vereinbarte Police enthalten

    prüfen
  • Instandhaltung Gemeinschafts­flächen

    ohne Kostenobergrenze

    prüfen
  • Umsatzsteuer

    auf Bruttobeträge aufgeschlagen

    Rechenfehler
  • CO₂-Kosten

    Anteil des Vermieters fehlt

    nicht aufgeteilt

Nebenkosten-, Betriebskosten- oder Mietnebenkostenabrechnung — wir prüfen die Abrechnung für deine Gewerbefläche, egal wie dein Vermieter sie nennt.

Du mietest eine Wohnung? Zur Prüfung für Wohnungsmieter

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So funktioniert's

In drei Schritten Gewerbe-Nebenkosten prüfen lassen

Von der Abrechnung bis zum fertigen Prüfbericht — online, ohne Termin, zum Festpreis.

1. Abrechnung + Mietvertrag hochladen

Lade deine Nebenkostenabrechnung und deinen Gewerbemietvertrag als PDF oder Foto hoch.

2. Kostenloser Vorab-Check

Sieh sofort, ob deine Kosten auffallen, welche Positionen wir uns genauer ansehen und wie viel du voraussichtlich sparst.

3. Prüfbericht + persönliche Begleitung

Unsere Experten gleichen jede Position mit deinem Mietvertrag ab — Prüfbericht und Widerspruchsschreiben in der Regel 5–7 Werktage. Danach begleiten wir dich die ganze Zeit und unterstützen dich auf Wunsch bei der Kommunikation mit deinem Vermieter.

Zahlst du mehr, als dein Vertrag hergibt?

Der kostenlose Vorab-Check zeigt dir in wenigen Minuten, ob deine Abrechnung auffällt — bevor du zahlst.

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Deine Vorteile

Dein persönlicher Experte für Gewerbe-Nebenkosten

Mensch statt Automat

Ein Experte aus unserem Team prüft — Software hilft beim Lesen und Rechnen.

Fester Ansprechpartner

Eine feste Person aus unserem Team begleitet dich — per E-Mail, in jedem Paket.

Videocall in Gewerbe Pro

Wir erklären dir deinen Prüfbericht persönlich und stimmen das weitere Vorgehen gemeinsam ab.

Festpreis

Ab 99,90 € — ohne Abo, ohne Erfolgsbeteiligung.

Kundenstimmen

So bewerten Kunden nebify

Bewertungen für nebify insgesamt (auch von privaten Mietern).

Wer hinter nebify steht

Nebenkosten sollen fair sein
– auch für Gewerbe

Phil und Johann, die Gründer von nebifyGründer nebify

Wir sind Phil und Johann. Seit 2024 prüfen wir mit nebify erfolgreich Nebenkostenabrechnungen — für Wohnungsmieter und für Gewerbe. „Gerade bei Gewerbeflächen geht es um viel Geld und um Verträge, die kaum jemand im Detail kennt. Wir schauen genau hin, damit du nur zahlst, was vereinbart ist.“

Über uns

Pakete & Festpreis

Was kostet die Prüfung deiner Gewerbe-Nebenkosten?

Du startest mit dem kostenlosen Vorab-Check und entscheidest danach. Festpreise für Gewerbeflächen bis 500 m², einmalig pro Abrechnung.

Beliebteste Wahl

Gewerbe Prüfung

99,90 EUR

Festpreis bis 500 m² · Endpreis, keine zusätzliche Umsatzsteuer

  • Alles aus dem Vorab-Check
  • Umlagefähigkeit jeder Position laut Mietvertrag
  • Verteilerschlüssel, Flächen und Formalien
  • Plausibilität: Kosten je m² und Kostenart
  • Schriftlicher Prüfbericht mit Begründung zu jeder Auffälligkeit
  • Widerspruchsschreiben an deinen Vermieter
  • Fester Ansprechpartner per E-Mail
Prüfbericht erstellen
oder

Gewerbe Pro

189,90 EUR

Festpreis bis 500 m², inkl. persönlicher Begleitung bis zur Klärung

  • Alles aus der Gewerbe Prüfung
  • Optional Videocall: Erklärung deines Prüfberichts und gemeinsame Abstimmung zum weiteren Vorgehen
  • Unterstützung bei der Belegeinsicht
  • Prüfung der Antwort deines Vermieters bis zur Klärung

Das Schreiben verschickst du selbst — Erklärungen gegenüber dem Vermieter gibst du ab, nicht wir.

Gewerbe Pro Service buchen

Mehr als 500 m², Einkaufszentrum oder mehrere Flächen?

Dann bekommst du ein individuelles Angebot — schreib uns kurz, um welche Flächen es geht.

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Für wen

Laden, Praxis oder Lager: Wir kennen deine Fläche

Für Gewerbeflächen bis 500 m² — vom Ladenlokal bis zur Praxis.

Ladenlokal im Erdgeschoss eines Altbaus mit Schaufenster

Einzelhandel

Ladenlokal, Passage oder Fachmarktzentrum — oft mit Center- und Werbekosten.

Büro & Agentur

Häufig mit Verwaltung, Aufzug und Reinigung in gemischt genutzten Häusern.

Arzt- & Therapiepraxis

Steuerfreie Leistungen — Umsatzsteuer auf Nebenkosten ist meist nicht erlaubt.

Gastronomie

Hoher Verbrauch: Zähler und Verteilerschlüssel entscheiden über viel Geld.

Hotel

Heizung, Wasser und Reinigung machen hier den größten Teil der Kosten aus.

Handwerk & Lager

Eigene Zähler und Sondervereinbarungen — genau dort stecken oft Fehler.

Du mietest privat eine Wohnung? Hier geht es zur Prüfung für Wohnungsmieter.

Lass deine Gewerbe­abrechnung jetzt prüfen

Mit dem kostenlosen Vorab-Check siehst du in wenigen Minuten, ob deine Abrechnung auffällt und was du sparen kannst.

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Gut zu wissen

Nebenkosten­abrechnung bei Gewerbe: das Wichtigste

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Gewerbeflächen setzt dein Mietvertrag die Grenze, nicht die Betriebskostenverordnung: Umgelegt werden darf nur, was dort klar vereinbart ist.
  • Häufige Streitpunkte: Verwaltung, Centermanagement, Instandhaltung, Flächen und Umsatzsteuer.
  • Frist: Die 12-Monats-Ausschlussfrist gilt nur, wenn sie im Vertrag steht; Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren.

Nebenkosten­abrechnung Gewerbe: Welche Frist gilt?

Kurz gesagt: Im Gewerbe gilt die 12-Monats-Ausschlussfrist nur, wenn sie im Mietvertrag steht. Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren.

  • § 556 Abs. 3 BGB gilt im Gewerbe nicht unmittelbar: Die 12-Monats-Frist aus dem Wohnraummietrecht ist für Gewerberäume nicht direkt anwendbar (§ 578 BGB verweist nicht auf § 556). Eine Ausschlussfrist greift nur, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist.
  • Abrechnung in angemessener Frist: Der Vermieter muss in angemessener Zeit abrechnen — in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Rechnet er später ab, ist eine Nachforderung ohne vereinbarte Ausschlussfrist nicht automatisch verloren (BGH, XII ZR 22/07).
  • Verjährung nach drei Jahren: Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind (§§ 195, 199 BGB). Deshalb lassen sich Abrechnungen oft auch rückwirkend prüfen.
  • Einwendungen zeitnah erheben: Eine gesetzliche Einwendungsfrist wie bei Wohnungen gibt es nicht. Manche Verträge regeln aber eigene Fristen — sicherer ist es, Einwände früh und schriftlich zu erheben.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob eine Frist in deinem Vertrag wirksam vereinbart ist, kann verbindlich nur eine Anwältin oder ein Anwalt beurteilen. Alle Fristen, auch für Wohnungen: Fristen der Nebenkostenabrechnung.

Gewerbliche Betriebskosten­abrechnung: Was darf umgelegt werden?

Bei Gewerbe gilt: umlagefähig ist, was im Mietvertrag wirksam vereinbart ist — nicht automatisch alles, was auf der Abrechnung steht.

  • Betriebskostenverordnung als Orientierung: Steht im Vertrag nur, dass du „die Betriebskosten“ trägst, sind in der Regel die Kostenarten der Betriebskostenverordnung gemeint — Grundsteuer, Wasser, Müll, Reinigung, Hausmeister, Versicherungen und Co.
  • Der Vertrag entscheidet: Alles, was darüber hinausgeht, muss im Gewerbemietvertrag ausdrücklich und verständlich vereinbart sein. Was nicht vereinbart ist, darf der Vermieter nicht abrechnen.
  • Verwaltung und Instandhaltung nur bei klarer Vereinbarung: Verwaltungskosten sind im Gewerbe umlagefähig, wenn der Vertrag es vorsieht — in angemessener Höhe. Instandhaltung an Gemeinschaftsflächen per Formularklausel in der Regel nur mit Kostenobergrenze.
  • Transparenzgebot bei Formularverträgen: Vorformulierte Klauseln (AGB) müssen klar erkennen lassen, welche Kosten auf dich zukommen. Pauschale Sammelbegriffe wie „Centermanagement“ ohne Erläuterung sind angreifbar.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Nebenkosten­abrechnung Gewerbe: Muster — das muss drinstehen

Eine korrekte gewerbliche Nebenkostenabrechnung enthält diese Angaben. Fehlt etwas, ist sie oft nicht nachvollziehbar.

  • Abrechnungszeitraum: Klar benannter Zeitraum, in der Regel 12 Monate.
  • Gesamtkosten je Kostenart: Für jede Position die Gesamtkosten des Objekts bzw. der Abrechnungseinheit.
  • Verteilerschlüssel: Nach welchem Maßstab verteilt wird (Fläche, Verbrauch, Einheiten) — und ob er zum Vertrag passt.
  • Flächen: Deine Mietfläche und die Gesamtfläche, mit derselben Berechnungsgrundlage (z. B. DIN 277 oder laut Mietvertrag).
  • Dein Anteil: Nachvollziehbar berechneter Anteil je Kostenart.
  • Vorauszahlungen: Deine tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen werden abgezogen.
  • Ergebnis: Nachzahlung oder Guthaben — bei vereinbarter Umsatzsteuer mit gesondertem Ausweis.
  • Nur vereinbarte Kosten: Jede Kostenart muss im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart sein.

Welche Fehler stecken häufig in gewerblichen Abrechnungen?

Diese Punkte gleichen wir bei jeder Gewerbe-Abrechnung mit deinem Mietvertrag ab:

  • Positionen ohne Vertragsgrundlage: Jede Kostenart muss sich im Mietvertrag, einem Nachtrag oder der Betriebskostenanlage wiederfinden. Steht sie dort nicht — oder nur als vage „sonstige Kosten“ —, ist sie möglicherweise nicht umlagefähig.
  • Verwaltungskosten zu hoch oder doppelt: Umlegbar, wenn vereinbart (BGH, XII ZR 109/08) — aber nur in angemessener Höhe und nicht zusätzlich im Hausmeister- oder Managementhonorar.
  • Centermanagement ohne Aufschlüsselung: Eine Formularklausel, die „Kosten des Centermanagements“ ohne Erläuterung umlegt, hat der BGH als intransparent beurteilt (XII ZR 205/09).
  • Instandhaltung ohne Kostenobergrenze: Instandhaltung gemeinschaftlicher Flächen darf per Formularklausel nicht ohne Obergrenze auf Gewerbemieter abgewälzt werden (BGH, XII ZR 158/01).
  • Falsche Flächen und Leerstand: Weicht deine Fläche vom Vertrag ab oder wird Leerstand über einen verkleinerten Schlüssel auf die Mieter verteilt, zahlst du für fremde Flächen mit.
  • Heizung und CO₂: Die Heizkostenverordnung gilt auch für Gewerbe (50–70 % nach Verbrauch, sonst 15 % Kürzung, § 12 HeizkostenV). CO₂-Kosten werden bei Nichtwohngebäuden grundsätzlich hälftig geteilt (§ 8 CO2KostAufG).
  • Nachforderung trotz Pauschale: Bei einer vereinbarten Nebenkostenpauschale wird grundsätzlich nicht abgerechnet — eine Nachforderung ist dann in der Regel nicht vorgesehen.

Wohnung und Gewerbe im Vergleich

WohnungGewerbe
Rechtsgrundlage§ 556 BGB und BetrKV, zwingenddein Mietvertrag
Verwaltungskostennie umlagefähigumlagefähig, wenn vereinbart
Abrechnungsfrist12 Monate, danach keine Nachforderungangemessen; Ausschlussfrist nur, wenn vereinbart
Einwände12 Monate nach Zugangkeine gesetzliche Frist; Verjährung 3 Jahre
Umsatzsteuerfällt nicht anmöglich, wenn der Vermieter optiert hat

Du mietest privat eine Wohnung? Dann passt unsere Prüfung für Wohnungsmieter.

Welche Unterlagen brauchen wir für die Prüfung?

Du hast eine Gewerbefläche gemietet? Dann brauchen wir neben der Abrechnung immer auch deinen Mietvertrag — erst der Vertrag zeigt, was überhaupt umgelegt werden darf.

Das brauchen wir immer

  • Nebenkostenabrechnung mit allen Seiten und Anlagen — Kostenaufstellung, Verteilerschlüssel, Flächenangaben
  • Gewerbemietvertrag inklusive aller Nachträge und der Betriebskostenanlage

Das macht die Prüfung genauer

  • Abrechnung des Vorjahres (zum Vergleich)
  • Separate Heizkostenabrechnung des Messdienstes
  • Flächenaufstellung oder Mieterliste, falls vorhanden
  • Schriftverkehr mit dem Vermieter zur Abrechnung

Als PDF oder Foto. Fehlt etwas, melden wir uns bei dir.

Umsatzsteuer auf Nebenkosten bei Gewerbe: brutto oder netto?

  • Wann Umsatzsteuer anfällt: Die Vermietung von Räumen ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Nutzt du die Fläche für steuerpflichtige Umsätze, kann der Vermieter zur Umsatzsteuer optieren (§ 9 UStG) — dann gilt sie in der Regel auch für die Nebenkosten.
  • Brutto oder netto?: Bei steuerpflichtiger Miete werden die Nebenkosten netto abgerechnet und die Steuer aufgeschlagen. Wird sie auf Beträge aufgeschlagen, die schon Umsatzsteuer enthalten, zahlst du doppelt.
  • Vorsteuerabzug: Dafür brauchst du eine Abrechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer. Fehlt der Ausweis, fordere eine korrigierte Abrechnung an.
  • Arztpraxis und andere steuerfreie Nutzungen: Bei steuerfreien Leistungen ist die Option des Vermieters in der Regel ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 UStG). Steht trotzdem Umsatzsteuer auf der Abrechnung, solltest du das klären.

FAQ

Nebenkosten­abrechnung Gewerbe prüfen lassen — häufige Fragen

Ablauf & Kosten
Lohnt sich die Prüfung einer gewerblichen Nebenkostenabrechnung?
Bei Gewerbeflächen entscheidet der Mietvertrag, welche Kosten umgelegt werden dürfen. Gerade Verwaltung, Instandhaltung, Center-Kosten und Flächenangaben lohnen deshalb einen Abgleich. Ob sich die Prüfung für dich lohnt, zeigt der kostenlose Vorab-Check — danach entscheidest du.
Welche Unterlagen brauche ich?
Die Nebenkostenabrechnung mit allen Anlagen und deinen Gewerbemietvertrag inklusive Nachträgen und Betriebskostenanlage. Hilfreich, aber freiwillig: die Vorjahresabrechnung zum Vergleich, Belege und Schriftverkehr mit dem Vermieter. PDF oder Foto genügen.
Wie lange dauert die Prüfung?
Den Prüfbericht bekommst du in der Regel 5–7 Werktage, nachdem alle Unterlagen vorliegen. Fehlt etwas, melden wir uns vorab.
Was kostet die Prüfung?
Der Vorab-Check ist kostenlos. Die Gewerbe Prüfung kostet 99,90 €, Gewerbe Pro 189,90 € — einmalig pro Abrechnung, Festpreis, als Endpreis (Kleinunternehmer, § 19 UStG). Die Rechnung stellen wir auf dein Unternehmen aus.
Prüft ihr auch Vorjahre?
Im Mittelpunkt steht die Abrechnung, die du beauftragst — meist die aktuelle. Lädst du Vorjahresabrechnungen mit hoch, schauen wir da natürlich auch drauf: Sie helfen uns, Veränderungen bei Kosten und Verteilung zu erkennen und deine Prüfung noch besser nachzuvollziehen. Soll ein Vorjahr selbst vollständig geprüft werden, starte dafür einfach einen eigenen Vorab-Check.
Übernehmt ihr die Kommunikation mit dem Vermieter?
Du bekommst ein Widerspruchsschreiben an deinen Vermieter. In Gewerbe Pro unterstützen wir dich zusätzlich bei der Belegeinsicht und prüfen die Antwort deines Vermieters bis zur Klärung. Die Schreiben schickst du selbst ab; eine rechtliche Vertretung übernimmt nur eine Anwältin oder ein Anwalt.
Recht & Fristen
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. nebify erbringt keine Rechtsberatung. Die Prüfung ist eine sachliche Plausibilitäts- und Vertragsprüfung: Wir zeigen Auffälligkeiten mit Begründung auf. Ob eine Klausel im Einzelfall wirksam ist, kann verbindlich nur eine Anwältin oder ein Anwalt beurteilen.
Welche Frist gilt für die Nebenkostenabrechnung bei Gewerbe?
§ 556 Abs. 3 BGB gilt für Gewerberäume nicht unmittelbar. Die 12-Monats-Ausschlussfrist greift deshalb nur, wenn sie im Mietvertrag vereinbart ist. Abrechnen muss der Vermieter in angemessener Frist, in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Einwendungen solltest du zeitnah erheben.
Welche Nebenkosten sind bei Gewerbe umlagefähig?
Umlagefähig ist, was in deinem Gewerbemietvertrag klar und verständlich vereinbart ist. Die Betriebskostenverordnung dient als Orientierung; Kosten darüber hinaus — etwa Verwaltung oder Instandhaltung — brauchen eine ausdrückliche Vereinbarung.
Muss ich auf die Nebenkosten Umsatzsteuer zahlen?
Nur, wenn der Vermieter wirksam zur Umsatzsteuer optiert hat und das vereinbart ist. Bei umsatzsteuerfreien Nutzungen wie einer Arztpraxis ist die Option meist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 UStG).
Phil und Johann, die Gründer von nebify

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 18.10.2026

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