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Nebenkostenabrechnung für Gewerbe prüfen lassen
Dein Experte an deiner Seite. Wir gleichen deine Nebenkostenabrechnung mit deinem Mietvertrag ab, zeigen Auffälligkeiten mit Begründung und begleiten dich auf Wunsch bis zur Klärung mit deinem Vermieter — persönlich, zum Festpreis.
Gewerbeprüfung
Nebenkostenabrechnung 2025
- passt
Grundsteuer
Vertrag § 5 · vereinbart
- keine Grundlage
Verwaltungskosten
im Vertrag nicht genannt
- passt
Hausmeister
Vertrag § 5 · vereinbart
- prüfen
Versicherungen
nicht vereinbarte Police enthalten
- prüfen
Instandhaltung Gemeinschaftsflächen
ohne Kostenobergrenze
- Rechenfehler
Umsatzsteuer
auf Bruttobeträge aufgeschlagen
- nicht aufgeteilt
CO₂-Kosten
Anteil des Vermieters fehlt
Nebenkosten-, Betriebskosten- oder Mietnebenkostenabrechnung — wir prüfen die Abrechnung für deine Gewerbefläche, egal wie dein Vermieter sie nennt.
Du mietest eine Wohnung? Zur Prüfung für Wohnungsmieter
So funktioniert's
In drei Schritten Gewerbe-Nebenkosten prüfen lassen
Von der Abrechnung bis zum fertigen Prüfbericht — online, ohne Termin, zum Festpreis.
1. Abrechnung + Mietvertrag hochladen
Lade deine Nebenkostenabrechnung und deinen Gewerbemietvertrag als PDF oder Foto hoch.
2. Kostenloser Vorab-Check
Sieh sofort, ob deine Kosten auffallen, welche Positionen wir uns genauer ansehen und wie viel du voraussichtlich sparst.
3. Prüfbericht + persönliche Begleitung
Unsere Experten gleichen jede Position mit deinem Mietvertrag ab — Prüfbericht und Widerspruchsschreiben in der Regel 5–7 Werktage. Danach begleiten wir dich die ganze Zeit und unterstützen dich auf Wunsch bei der Kommunikation mit deinem Vermieter.
Zahlst du mehr, als dein Vertrag hergibt?
Der kostenlose Vorab-Check zeigt dir in wenigen Minuten, ob deine Abrechnung auffällt — bevor du zahlst.
Kostenlosen Vorab-Check startenDeine Vorteile
Dein persönlicher Experte für Gewerbe-Nebenkosten
Mensch statt Automat
Ein Experte aus unserem Team prüft — Software hilft beim Lesen und Rechnen.
Fester Ansprechpartner
Eine feste Person aus unserem Team begleitet dich — per E-Mail, in jedem Paket.
Videocall in Gewerbe Pro
Wir erklären dir deinen Prüfbericht persönlich und stimmen das weitere Vorgehen gemeinsam ab.
Festpreis
Ab 99,90 € — ohne Abo, ohne Erfolgsbeteiligung.
Kundenstimmen
So bewerten Kunden nebify
Bewertungen für nebify insgesamt (auch von privaten Mietern).
Wer hinter nebify steht
Nebenkosten sollen fair sein
– auch für Gewerbe
Gründer nebifyWir sind Phil und Johann. Seit 2024 prüfen wir mit nebify erfolgreich Nebenkostenabrechnungen — für Wohnungsmieter und für Gewerbe. „Gerade bei Gewerbeflächen geht es um viel Geld und um Verträge, die kaum jemand im Detail kennt. Wir schauen genau hin, damit du nur zahlst, was vereinbart ist.“
Über unsPakete & Festpreis
Was kostet die Prüfung deiner Gewerbe-Nebenkosten?
Du startest mit dem kostenlosen Vorab-Check und entscheidest danach. Festpreise für Gewerbeflächen bis 500 m², einmalig pro Abrechnung.
Gewerbe Prüfung
Festpreis bis 500 m² · Endpreis, keine zusätzliche Umsatzsteuer
- Alles aus dem Vorab-Check
- Umlagefähigkeit jeder Position laut Mietvertrag
- Verteilerschlüssel, Flächen und Formalien
- Plausibilität: Kosten je m² und Kostenart
- Schriftlicher Prüfbericht mit Begründung zu jeder Auffälligkeit
- Widerspruchsschreiben an deinen Vermieter
- Fester Ansprechpartner per E-Mail
Gewerbe Pro
Festpreis bis 500 m², inkl. persönlicher Begleitung bis zur Klärung
- Alles aus der Gewerbe Prüfung
- Optional Videocall: Erklärung deines Prüfberichts und gemeinsame Abstimmung zum weiteren Vorgehen
- Unterstützung bei der Belegeinsicht
- Prüfung der Antwort deines Vermieters bis zur Klärung
Das Schreiben verschickst du selbst — Erklärungen gegenüber dem Vermieter gibst du ab, nicht wir.
Gewerbe Pro Service buchenMehr als 500 m², Einkaufszentrum oder mehrere Flächen?
Dann bekommst du ein individuelles Angebot — schreib uns kurz, um welche Flächen es geht.
Sichere Zahlung mit
Verschlüsselte Zahlung über Stripe
Für wen
Laden, Praxis oder Lager: Wir kennen deine Fläche
Für Gewerbeflächen bis 500 m² — vom Ladenlokal bis zur Praxis.

Einzelhandel
Ladenlokal, Passage oder Fachmarktzentrum — oft mit Center- und Werbekosten.
Büro & Agentur
Häufig mit Verwaltung, Aufzug und Reinigung in gemischt genutzten Häusern.
Arzt- & Therapiepraxis
Steuerfreie Leistungen — Umsatzsteuer auf Nebenkosten ist meist nicht erlaubt.
Gastronomie
Hoher Verbrauch: Zähler und Verteilerschlüssel entscheiden über viel Geld.
Hotel
Heizung, Wasser und Reinigung machen hier den größten Teil der Kosten aus.
Handwerk & Lager
Eigene Zähler und Sondervereinbarungen — genau dort stecken oft Fehler.
Du mietest privat eine Wohnung? Hier geht es zur Prüfung für Wohnungsmieter.
Lass deine Gewerbeabrechnung jetzt prüfen
Mit dem kostenlosen Vorab-Check siehst du in wenigen Minuten, ob deine Abrechnung auffällt und was du sparen kannst.
Kostenlosen Vorab-Check startenGut zu wissen
Nebenkostenabrechnung bei Gewerbe: das Wichtigste
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Gewerbeflächen setzt dein Mietvertrag die Grenze, nicht die Betriebskostenverordnung: Umgelegt werden darf nur, was dort klar vereinbart ist.
- Häufige Streitpunkte: Verwaltung, Centermanagement, Instandhaltung, Flächen und Umsatzsteuer.
- Frist: Die 12-Monats-Ausschlussfrist gilt nur, wenn sie im Vertrag steht; Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren.
Nebenkostenabrechnung Gewerbe: Welche Frist gilt?
Kurz gesagt: Im Gewerbe gilt die 12-Monats-Ausschlussfrist nur, wenn sie im Mietvertrag steht. Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren.
- § 556 Abs. 3 BGB gilt im Gewerbe nicht unmittelbar: Die 12-Monats-Frist aus dem Wohnraummietrecht ist für Gewerberäume nicht direkt anwendbar (§ 578 BGB verweist nicht auf § 556). Eine Ausschlussfrist greift nur, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist.
- Abrechnung in angemessener Frist: Der Vermieter muss in angemessener Zeit abrechnen — in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Rechnet er später ab, ist eine Nachforderung ohne vereinbarte Ausschlussfrist nicht automatisch verloren (BGH, XII ZR 22/07).
- Verjährung nach drei Jahren: Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind (§§ 195, 199 BGB). Deshalb lassen sich Abrechnungen oft auch rückwirkend prüfen.
- Einwendungen zeitnah erheben: Eine gesetzliche Einwendungsfrist wie bei Wohnungen gibt es nicht. Manche Verträge regeln aber eigene Fristen — sicherer ist es, Einwände früh und schriftlich zu erheben.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob eine Frist in deinem Vertrag wirksam vereinbart ist, kann verbindlich nur eine Anwältin oder ein Anwalt beurteilen. Alle Fristen, auch für Wohnungen: Fristen der Nebenkostenabrechnung.
Gewerbliche Betriebskostenabrechnung: Was darf umgelegt werden?
Bei Gewerbe gilt: umlagefähig ist, was im Mietvertrag wirksam vereinbart ist — nicht automatisch alles, was auf der Abrechnung steht.
- Betriebskostenverordnung als Orientierung: Steht im Vertrag nur, dass du „die Betriebskosten“ trägst, sind in der Regel die Kostenarten der Betriebskostenverordnung gemeint — Grundsteuer, Wasser, Müll, Reinigung, Hausmeister, Versicherungen und Co.
- Der Vertrag entscheidet: Alles, was darüber hinausgeht, muss im Gewerbemietvertrag ausdrücklich und verständlich vereinbart sein. Was nicht vereinbart ist, darf der Vermieter nicht abrechnen.
- Verwaltung und Instandhaltung nur bei klarer Vereinbarung: Verwaltungskosten sind im Gewerbe umlagefähig, wenn der Vertrag es vorsieht — in angemessener Höhe. Instandhaltung an Gemeinschaftsflächen per Formularklausel in der Regel nur mit Kostenobergrenze.
- Transparenzgebot bei Formularverträgen: Vorformulierte Klauseln (AGB) müssen klar erkennen lassen, welche Kosten auf dich zukommen. Pauschale Sammelbegriffe wie „Centermanagement“ ohne Erläuterung sind angreifbar.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Nebenkostenabrechnung Gewerbe: Muster — das muss drinstehen
Eine korrekte gewerbliche Nebenkostenabrechnung enthält diese Angaben. Fehlt etwas, ist sie oft nicht nachvollziehbar.
- Abrechnungszeitraum: Klar benannter Zeitraum, in der Regel 12 Monate.
- Gesamtkosten je Kostenart: Für jede Position die Gesamtkosten des Objekts bzw. der Abrechnungseinheit.
- Verteilerschlüssel: Nach welchem Maßstab verteilt wird (Fläche, Verbrauch, Einheiten) — und ob er zum Vertrag passt.
- Flächen: Deine Mietfläche und die Gesamtfläche, mit derselben Berechnungsgrundlage (z. B. DIN 277 oder laut Mietvertrag).
- Dein Anteil: Nachvollziehbar berechneter Anteil je Kostenart.
- Vorauszahlungen: Deine tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen werden abgezogen.
- Ergebnis: Nachzahlung oder Guthaben — bei vereinbarter Umsatzsteuer mit gesondertem Ausweis.
- Nur vereinbarte Kosten: Jede Kostenart muss im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart sein.
Welche Fehler stecken häufig in gewerblichen Abrechnungen?
Diese Punkte gleichen wir bei jeder Gewerbe-Abrechnung mit deinem Mietvertrag ab:
- Positionen ohne Vertragsgrundlage: Jede Kostenart muss sich im Mietvertrag, einem Nachtrag oder der Betriebskostenanlage wiederfinden. Steht sie dort nicht — oder nur als vage „sonstige Kosten“ —, ist sie möglicherweise nicht umlagefähig.
- Verwaltungskosten zu hoch oder doppelt: Umlegbar, wenn vereinbart (BGH, XII ZR 109/08) — aber nur in angemessener Höhe und nicht zusätzlich im Hausmeister- oder Managementhonorar.
- Centermanagement ohne Aufschlüsselung: Eine Formularklausel, die „Kosten des Centermanagements“ ohne Erläuterung umlegt, hat der BGH als intransparent beurteilt (XII ZR 205/09).
- Instandhaltung ohne Kostenobergrenze: Instandhaltung gemeinschaftlicher Flächen darf per Formularklausel nicht ohne Obergrenze auf Gewerbemieter abgewälzt werden (BGH, XII ZR 158/01).
- Falsche Flächen und Leerstand: Weicht deine Fläche vom Vertrag ab oder wird Leerstand über einen verkleinerten Schlüssel auf die Mieter verteilt, zahlst du für fremde Flächen mit.
- Heizung und CO₂: Die Heizkostenverordnung gilt auch für Gewerbe (50–70 % nach Verbrauch, sonst 15 % Kürzung, § 12 HeizkostenV). CO₂-Kosten werden bei Nichtwohngebäuden grundsätzlich hälftig geteilt (§ 8 CO2KostAufG).
- Nachforderung trotz Pauschale: Bei einer vereinbarten Nebenkostenpauschale wird grundsätzlich nicht abgerechnet — eine Nachforderung ist dann in der Regel nicht vorgesehen.
Wohnung und Gewerbe im Vergleich
| Wohnung | Gewerbe | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 556 BGB und BetrKV, zwingend | dein Mietvertrag |
| Verwaltungskosten | nie umlagefähig | umlagefähig, wenn vereinbart |
| Abrechnungsfrist | 12 Monate, danach keine Nachforderung | angemessen; Ausschlussfrist nur, wenn vereinbart |
| Einwände | 12 Monate nach Zugang | keine gesetzliche Frist; Verjährung 3 Jahre |
| Umsatzsteuer | fällt nicht an | möglich, wenn der Vermieter optiert hat |
Du mietest privat eine Wohnung? Dann passt unsere Prüfung für Wohnungsmieter.
Welche Unterlagen brauchen wir für die Prüfung?
Du hast eine Gewerbefläche gemietet? Dann brauchen wir neben der Abrechnung immer auch deinen Mietvertrag — erst der Vertrag zeigt, was überhaupt umgelegt werden darf.
Das brauchen wir immer
- Nebenkostenabrechnung mit allen Seiten und Anlagen — Kostenaufstellung, Verteilerschlüssel, Flächenangaben
- Gewerbemietvertrag inklusive aller Nachträge und der Betriebskostenanlage
Das macht die Prüfung genauer
- Abrechnung des Vorjahres (zum Vergleich)
- Separate Heizkostenabrechnung des Messdienstes
- Flächenaufstellung oder Mieterliste, falls vorhanden
- Schriftverkehr mit dem Vermieter zur Abrechnung
Als PDF oder Foto. Fehlt etwas, melden wir uns bei dir.
Umsatzsteuer auf Nebenkosten bei Gewerbe: brutto oder netto?
- Wann Umsatzsteuer anfällt: Die Vermietung von Räumen ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Nutzt du die Fläche für steuerpflichtige Umsätze, kann der Vermieter zur Umsatzsteuer optieren (§ 9 UStG) — dann gilt sie in der Regel auch für die Nebenkosten.
- Brutto oder netto?: Bei steuerpflichtiger Miete werden die Nebenkosten netto abgerechnet und die Steuer aufgeschlagen. Wird sie auf Beträge aufgeschlagen, die schon Umsatzsteuer enthalten, zahlst du doppelt.
- Vorsteuerabzug: Dafür brauchst du eine Abrechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer. Fehlt der Ausweis, fordere eine korrigierte Abrechnung an.
- Arztpraxis und andere steuerfreie Nutzungen: Bei steuerfreien Leistungen ist die Option des Vermieters in der Regel ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 UStG). Steht trotzdem Umsatzsteuer auf der Abrechnung, solltest du das klären.
FAQ
Nebenkostenabrechnung Gewerbe prüfen lassen — häufige Fragen
Ablauf & Kosten
Lohnt sich die Prüfung einer gewerblichen Nebenkostenabrechnung?
Welche Unterlagen brauche ich?
Wie lange dauert die Prüfung?
Was kostet die Prüfung?
Prüft ihr auch Vorjahre?
Übernehmt ihr die Kommunikation mit dem Vermieter?
Recht & Fristen
Ist das eine Rechtsberatung?
Welche Frist gilt für die Nebenkostenabrechnung bei Gewerbe?
Welche Nebenkosten sind bei Gewerbe umlagefähig?
Muss ich auf die Nebenkosten Umsatzsteuer zahlen?

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 18.10.2026
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