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Heiz- und Warmwasserkosten

Heizkostenabrechnung prüfen lassen

Meist der größte Posten deiner Nebenkosten — und der am schwersten nachzurechnende. Wir prüfen deine Heizkostenabrechnung nach Heizkostenverordnung und CO₂-Kostenaufteilungsgesetz — mit Prüfbericht und personalisiertem Widerspruchsschreiben in 48 Stunden.

Kostenloser Vorab-Check Geld-zurück-Garantie
Einmalig, kein Abo Auf Wunsch persönliche Begleitung
Prüfbericht Zusammenfassung

Heiz- und Nebenkostenabrechnung gehören zusammen — wir prüfen beide in einem Auftrag. Nur die übrigen Betriebskosten? Nebenkostenabrechnung prüfen lassen

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Phil und Johann, die Gründer von nebify

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 05.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Heizung und Warmwasser machen im Schnitt knapp die Hälfte der Betriebskosten aus (Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024).
  • 50 bis 70 % der Kosten müssen nach Verbrauch verteilt werden. Wird gar nicht nach Verbrauch abgerechnet, darfst du deinen Anteil um 15 % kürzen.
  • Fehlende Funkablesung, fehlende monatliche Verbrauchsinformation oder ein fehlender CO₂-Ausweis können jeweils 3 % Kürzung auslösen.
  • Für die Heizkosten gelten dieselben Fristen wie für die Nebenkostenabrechnung: zwölf Monate ab Zugang für deine Einwendungen.
  • Vorab-Check kostenlos, vollständiger Prüfbericht mit Widerspruchsschreiben für 24,90 €.
Inhalt
  1. 1. Warum sich die Prüfung lohnt
  2. 2. Heizkosten- vs. Nebenkostenabrechnung
  3. 3. Die Regeln, die wir prüfen
  4. 4. Kürzungsrechte auf einen Blick
  5. 5. Typische Fehler
  6. 6. So prüfen wir deine Heizkostenabrechnung
  7. 7. Was die Prüfung kostet
  8. 8. Echte Fälle
  9. 9. Häufige Fragen

Der größte Posten

Warum sich die Prüfung der Heizkosten lohnt

Hier steckt das meiste Geld — und die Rechnung ist für Laien kaum nachvollziehbar.

Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds lagen die Betriebskosten im Abrechnungsjahr 2024 im Schnitt bei 2,67 € pro Quadratmeter und Monat. Davon entfielen 1,32 € auf Heizung und Warmwasser — knapp die Hälfte. Schon wenige Prozent Abweichung bedeuten hier deshalb einen spürbaren Betrag, und die gesetzlichen Kürzungsrechte setzen genau an diesem großen Block an.

Dazu kommt: Die Heizkostenabrechnung ist das komplizierteste Dokument in deinem Briefkasten. Verbrauchseinheiten statt Kilowattstunden, Gerätenummern, Grund- und Verbrauchskosten, Formeln für den Warmwasseranteil, eine CO₂-Einstufung — kaum jemand rechnet das nach. Genau deshalb fallen Fehler selten auf: Die Endsumme wirkt plausibel, auch wenn darunter eine fremde Wohnung mitgezählt oder das Warmwasser falsch verteilt wurde.

Und anders als bei den meisten Nebenkosten gibt dir das Gesetz hier konkrete Prozentsätze an die Hand: Die Heizkostenverordnung und das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz sehen pauschale Kürzungsrechte vor, wenn der Vermieter bestimmte Pflichten verletzt. Du musst dafür keinen Schaden nachweisen.

Einordnung

Heizkostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung — der Unterschied

Zwei Dokumente, eine Abrechnung: Die Heizkosten sind Teil deiner Betriebskosten.

Nebenkostenabrechnung

  • Erstellt vom Vermieter oder der Hausverwaltung
  • Grundsteuer, Wasser, Müll, Hausmeister, Versicherung u. a.
  • Verteilung meist nach Fläche, Personen oder Einheiten
  • Regeln: § 556 BGB und Betriebskostenverordnung

Heizkostenabrechnung

  • Meist erstellt von einem Messdienstleister
  • Brennstoff, Betriebsstrom, Wartung, Messgeräte, Warmwasser
  • Verteilung zu 50–70 % nach gemessenem Verbrauch
  • Regeln: Heizkostenverordnung und CO2KostAufG, zusätzlich zu § 556 BGB

Heizung und Warmwasser gehören zu den Betriebskosten (§ 2 Nr. 4 bis 6 BetrKV). In der Praxis bekommst du aber oft zwei Dokumente: die Einzelabrechnung des Messdienstleisters für deine Wohnung und die Nebenkostenabrechnung des Vermieters, in die das Ergebnis als eine Zeile übernommen wird. Manche Vermieter rechnen die Heizkosten auch selbst ab. So oder so: Die Heizkostenverordnung geht dem Mietvertrag vor (§ 2 HeizkostenV) — ein vertraglich vereinbarter Flächenschlüssel hebelt sie nicht aus.

Für beide Teile gelten dieselben Fristen der Nebenkostenabrechnung aus § 556 Abs. 3 BGB, die Heizkostenverordnung lässt sie ausdrücklich unberührt (§ 6a Abs. 4). Welche Kosten außerhalb der Heizung überhaupt auf dich umgelegt werden dürfen, erklären wir auf der Seite zu umlagefähigen Nebenkosten. Für die Prüfung lädst du am besten beides hoch, die Nebenkosten- und die Heizkostenabrechnung — wir prüfen sie zusammen, denn viele Fehler zeigen sich erst im Abgleich.

Prüfmaßstab

Die Regeln, die wir in deiner Heizkostenabrechnung prüfen

Jeder Punkt mit Rechtsgrundlage und der Frage, was ein Verstoß für dich bedeutet.

50 bis 70 % nach Verbrauch

§ 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1 HeizkostenV

Von den Heizkosten müssen mindestens 50 und höchstens 70 % nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden, der Rest als Grundkosten nach Wohn- oder Nutzfläche oder umbautem Raum. Für das Warmwasser gilt dieselbe Spanne, die Grundkosten dort nach Wohn- oder Nutzfläche. Welchen Anteil innerhalb der Spanne dein Vermieter wählt, ist seine Sache — er darf ihn aber nur zu Beginn eines Abrechnungszeitraums und aus sachgerechtem Grund ändern (§ 6 Abs. 4).

Was daraus folgt: Liegt der Verbrauchsanteil außerhalb der Spanne, muss neu berechnet werden.

Wann 70 % Pflicht sind

§ 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV

Drei Bedingungen zusammen: Das Gebäude erfüllt nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1994, es wird mit Öl oder Gas beheizt, und die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung sind überwiegend gedämmt. Dann sind 70 % der Heizkosten nach Verbrauch zu verteilen. Die Pflicht betrifft nur die Heizung, nicht das Warmwasser — und nicht die Wärmelieferung, etwa Fernwärme (§ 7 Abs. 3 verweist nicht auf Satz 2).

Was daraus folgt: Ob die Bedingungen vorliegen, lässt sich oft nur mit Angaben des Vermieters klären. Wer sparsamer heizt als der Durchschnitt im Haus, profitiert vom höheren Verbrauchsanteil.

15 % Kürzung ohne Verbrauchserfassung

§ 12 Abs. 1 Satz 1, § 2 HeizkostenV

Werden Heiz- oder Warmwasserkosten entgegen der Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, darfst du deinen Anteil an diesen Kosten um 15 % kürzen — pauschal, ohne nachzuweisen, dass du schlechter gestellt wurdest. Eine abweichende Klausel im Mietvertrag ändert daran nichts, denn die Verordnung geht vor (§ 2). Ausnahmen: In Häusern mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt, darf der Mietvertrag Abweichendes regeln; dazu kommen die Sonderfälle in § 11, etwa sehr niedriger Heizwärmebedarf.

Was daraus folgt: Ob auch ein bloß falscher Verbrauchsanteil (etwa 40 statt mindestens 50 %) die Kürzung auslöst, ist nicht eindeutig geklärt.

Schätzung bei Geräteausfall

§ 9a HeizkostenV

Fällt ein Gerät aus oder lässt sich der Verbrauch aus anderen zwingenden Gründen nicht erfassen, muss der Vermieter schätzen: anhand deines Verbrauchs in vergleichbaren Zeiträumen, vergleichbarer Räume im selben Zeitraum oder des Durchschnitts von Gebäude oder Nutzergruppe. Betrifft die Schätzung mehr als 25 % der gesamten Wohn- oder Nutzfläche (oder des umbauten Raums), wird überhaupt nicht mehr nach Verbrauch verteilt, sondern ausschließlich nach dem Maßstab der Grundkosten, also nach Fläche oder umbautem Raum.

Was daraus folgt: Schätzungen müssen erkennbar und nachvollziehbar sein. Eine Verteilung nach § 9a Abs. 2 ist an sich verordnungsgemäß — ob dann zusätzlich gekürzt werden darf, hängt vom Einzelfall ab.

Warmwasseranteil bei verbundenen Anlagen

§ 9 HeizkostenV

Erzeugt eine Anlage Heizwärme und Warmwasser zusammen, muss die Energie zuerst zwischen beiden aufgeteilt werden. Die Wärmemenge fürs Warmwasser ist mit einem Wärmezähler zu messen. Formeln wie 2,5 × V × (tw − 10) sind nur bei unzumutbar hohem Messaufwand erlaubt, die Pauschale 32 × Wohnfläche nur, wenn weder Wärmemenge noch Warmwasservolumen messbar sind.

Was daraus folgt: Eine falsche Aufteilung verschiebt Kosten zwischen Heizung und Warmwasser — und damit zwischen allen Mietparteien.

Zwischenablesung beim Mieterwechsel

§ 9b HeizkostenV

Ziehst du im Laufe des Abrechnungszeitraums ein oder aus, muss abgelesen werden. Die Verbrauchskosten werden nach dieser Zwischenablesung verteilt, die übrigen Heizkosten nach Gradtagszahlen oder zeitanteilig, die übrigen Warmwasserkosten zeitanteilig. Abweichende Vereinbarungen im Mietvertrag bleiben möglich. Eine gesonderte „Nutzerwechselgebühr“ ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 19/07) keine Betriebskostenposition — ohne ausdrückliche Vereinbarung trägt sie der Vermieter.

Was daraus folgt: Nur wenn eine Zwischenablesung nicht möglich ist, wird alles nach Gradtagszahlen oder zeitanteilig aufgeteilt (§ 9b Abs. 3). Volle Jahreswerte für ein halbes Mietjahr sind ein Warnsignal.

Funkablesung und monatliche Verbrauchsinformation

§§ 5, 6a, 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 HeizkostenV

Geräte, die nach dem 1. Dezember 2021 eingebaut wurden, müssen fernablesbar sein; ältere müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder getauscht werden, Ausnahmen gibt es nur in engen Grenzen. Sind fernablesbare Geräte installiert, steht dir seit dem 1. Januar 2022 jeden Monat eine Verbrauchsinformation zu. Details in unseren Ratgebern zu fernablesbaren Messgeräten und zur monatlichen Verbrauchsinformation.

Was daraus folgt: Fehlt die vorgeschriebene Funktechnik oder die monatliche Information, sieht § 12 jeweils 3 % Kürzung vor.

CO₂-Kostenaufteilung

§§ 5, 7, 11 CO2KostAufG

Für Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten von Öl, Gas und Fernwärme. Ein zehnstufiges Modell legt den Vermieteranteil fest — von 0 % bei sehr effizienten Gebäuden bis 95 % bei den schlechtesten. Anteil, Einstufung und Berechnungsgrundlagen müssen in der Heizkostenabrechnung stehen. Mehr dazu im Ratgeber CO₂-Kostenaufteilung 2026.

Was daraus folgt: Fehlen Aufteilung oder Angaben, darfst du deinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4). Steht der Vermieteranteil zwar drin, wird aber nicht verrechnet, steht er dir zu.

Brennstoffkosten und Rechnungen

§ 7 Abs. 2 HeizkostenV

Umgelegt werden die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung. Bei Heizöl oder Pellets zählt also nicht, was im Jahr gekauft wurde, sondern Anfangsbestand plus Zukäufe minus Restbestand. Bei Gas oder Fernwärme sollten die Versorgerrechnungen zum Abrechnungszeitraum passen. Einsicht in die Rechnungen kannst du über die Belegeinsicht verlangen (§ 556 Abs. 4 BGB).

Was daraus folgt: Fehlt die Bestandsrechnung oder passen die Zeiträume nicht, ist das ein Ansatzpunkt für Rückfragen.

Wartung ja, Reparatur nein

§ 7 Abs. 2 HeizkostenV, § 1 Abs. 2 BetrKV

Umlagefähig sind Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, die regelmäßige Prüfung samt Einstellung durch eine Fachkraft, die Reinigung, Immissionsschutz-Messungen, Betriebsstrom, Miete und Nutzung der Messgeräte sowie Ablesung und Abrechnung. Reparaturen, Ersatzteile und Austausch defekter Teile sind dagegen Instandsetzung, Verwaltungsaufwand gehört ebenfalls nicht dazu. Will der Vermieter die Messgeräte mieten, muss er das vorher mit den Kosten ankündigen; widerspricht die Mehrheit der Mieter binnen eines Monats, ist die Anmietung unzulässig (§ 4 Abs. 2).

Was daraus folgt: Reparatur- und Verwaltungsanteile in Wartungsrechnungen müssen herausgerechnet werden.

Leerstand

§ 7 Abs. 1 Satz 5, § 8 Abs. 1 HeizkostenV

Die Grundkosten werden nach der Fläche aller versorgten Wohnungen verteilt — auch der leerstehenden. Deren Anteil trägt der Vermieter. Taucht in der Abrechnung eine Gesamtfläche auf, die kleiner ist als die des Hauses, fehlen Einheiten in der Verteilung. Ein Beispiel zeigt unser Fall zum Leerstand.

Was daraus folgt: Leerstandskosten dürfen nicht auf die bewohnten Wohnungen verteilt werden.

Wie Verteilerschlüssel bei den übrigen Betriebskosten funktionieren und wann sie falsch sind, steht im Artikel zum falschen Verteilerschlüssel.

Dein Hebel

Die Kürzungsrechte auf einen Blick

Pauschale Abschläge auf deinen Heizkostenanteil, wenn der Vermieter Pflichten verletzt.

  • 15 %Heiz- oder Warmwasserkosten nicht verbrauchsabhängig abgerechnet§ 12 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV
  • 3 %Keine fernablesbaren Geräte, obwohl Pflicht (bei Altgeräten erst nach dem 31.12.2026)§ 12 Abs. 1 S. 2 HeizkostenV
  • 3 %Monatliche Verbrauchsinformation fehlt oder ist unvollständig§ 12 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV
  • 3 %CO₂-Anteil nicht bestimmt oder Angaben nicht ausgewiesen§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG

Die Kürzung bezieht sich auf deinen Anteil an den betroffenen Kosten, nicht auf die gesamte Nebenkostenabrechnung. Ob sich mehrere Kürzungen addieren, ist gesetzlich nicht geregelt. Kürze deshalb nicht auf Verdacht, sondern erst, wenn die Voraussetzungen in deiner Abrechnung wirklich belegt sind — genau das prüfen wir.

Aus der Praxis

Typische Fehler in der Heizkostenabrechnung

Woran du sie erkennst und was daraus folgt.

Heizkosten komplett nach WohnflächeKeine Verbrauchseinheiten, nur ein Quadratmeter-Schlüssel oder „100 % Grundkosten“.15 % Kürzung auf deinen Anteil, außer eine Ausnahme nach § 2 oder § 11 greift.
Warmwasser ohne VerbrauchsanteilBeim Warmwasser steht nur eine Zeile „Grundkosten“, obwohl Warmwasserzähler abgerechnet werden.15 % Kürzung auf den Warmwasseranteil.
Verbrauchsanteil außerhalb 50–70 %Die Kostenaufteilung nennt z. B. 40/60 oder 80/20.Neuberechnung mit zulässigem Anteil verlangen.
Fremde Geräte zugeordnetMehr Gerätenummern als Heizkörper, Verbrauch springt ohne Gerätewechsel stark nach oben.Korrektur der Abrechnung, zu viel Gezahltes zurück.
Geschätzte Werte ohne ErklärungVermerk „geschätzt“, Verbrauch exakt wie im Vorjahr, keine Methode genannt.Schätzgrundlage erfragen; über 25 % geschätzter Fläche gilt nur der Flächenmaßstab.
CO₂-Anteil fehlt oder wird nicht verrechnetKein Abschnitt zum CO2KostAufG, oder der Vermieteranteil taucht nirgends als Abzug auf.Erstattung des Vermieteranteils bzw. 3 % Kürzung.
Keine Verbrauchsinfo trotz FunkzählernFunk-Heizkostenverteiler hängen, aber du bekommst keine monatliche Mitteilung.3 % Kürzung auf deinen Anteil.
Reparaturen in den HeizkostenPosten wie „Austausch Pumpe“, „Ersatzteil“ oder „Störungsbeseitigung“ in den Wartungskosten.Diese Anteile herausrechnen lassen.
Heizöl nach Einkauf statt VerbrauchNur Lieferrechnungen, kein Anfangs- und Endbestand im Tank.Neuberechnung nach tatsächlichem Verbrauch.
Mieterwechsel ohne ZwischenablesungEin- oder Auszug unterm Jahr, trotzdem volle Jahreswerte; dazu eine Nutzerwechselgebühr.Aufteilung nach § 9b; die Gebühr ohne Vereinbarung nicht umlagefähig.

Lass deine Abrechnung jetzt prüfen

Lade deine Heiz- und Nebenkostenabrechnung hoch — der Vorab-Check zeigt dir in wenigen Minuten, ob auffällige Positionen dabei sind.

Ablauf

So prüfen wir deine Heizkostenabrechnung

Online, ohne Termin — und du entscheidest erst nach dem kostenlosen Vorab-Check, ob du mehr willst.

  1. 1. Unterlagen hochladen

    Nebenkostenabrechnung und Heizkostenabrechnung mit allen Seiten, als Foto oder PDF. Mietvertrag und Vorjahresabrechnung sind optional, helfen aber: Viele Heizkostenfehler zeigen sich erst im Jahresvergleich.

  2. 2. Kostenloser Vorab-Check

    In wenigen Minuten siehst du eine erste Einschätzung zu deiner Abrechnung: auffällige Positionen und deine voraussichtliche Ersparnis. Ohne Zahlungsdaten.

  3. 3. Prüfbericht in 48 Stunden

    Unser Team geht jede Position durch, bei den Heizkosten mit Blick auf die Regeln oben, unterstützt von Software. Jeder Befund wird von einem Menschen gegengeprüft und kommt mit Rechtsgrundlage in deinen Bericht — innerhalb von 48 Stunden, sobald deine Unterlagen vollständig sind. Fehlt etwa die separate Heizkostenabrechnung, sagen wir dir, was du beim Vermieter anfordern solltest.

  4. 4. Widerspruchsschreiben an deinen Vermieter

    Du bekommst ein personalisiertes Schreiben, das du direkt verschicken kannst, plus Hinweise zum Versand und dazu, wie du auf eine Antwort reagierst. Im Pro Service begleiten wir dich persönlich bis zur Klärung.

Preise

Was die Prüfung kostet

Du startest kostenlos und zahlst nur, wenn du den vollständigen Bericht willst.

Vorab-Check

0 €

Erste Einschätzung zu deiner Abrechnung in wenigen Minuten, ohne Zahlungsdaten.

nebify Prüfung

24,90 €

  • Vollständiger Prüfbericht
  • Rechtsgrundlage zu jedem Befund
  • Fertiges Widerspruchsschreiben
  • Ergebnis in 48 Stunden

nebify Pro Service

44,90 €

  • Alles aus der nebify Prüfung
  • Persönliche Nachbesprechung
  • Prüfung der Vermieterantwort
  • Begleitung bis zur Klärung

Geld-zurück-Garantie

Ergibt die Prüfung keine beanstandbaren Positionen und kein Sparpotenzial, erstatten wir dir den Betrag innerhalb von 14 Tagen automatisch über den ursprünglichen Zahlungsweg. Voraussetzung: vollständige und lesbare Unterlagen. Die Bedingungen stehen in Ziffer 5 unserer AGB.

Endpreise, einmalig pro Abrechnung, kein Abo. Alle Details zu den Preisen

Echte Fälle

Heizkostenfehler, die wir gefunden haben

Geprüfte Abrechnungen aus unserer Praxis — den Rechenweg findest du auf der jeweiligen Fallseite.

FAQ

Häufige Fragen zur Heizkostenabrechnung

Wie lange habe ich Zeit, die Heizkostenabrechnung zu prüfen?
Die Heizkosten sind Teil deiner Betriebskostenabrechnung, deshalb gelten die Fristen aus § 556 Abs. 3 BGB: Einwendungen musst du bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen, danach sind sie grundsätzlich ausgeschlossen. Dein Vermieter wiederum muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen, sonst kann er eine Nachzahlung in der Regel nicht mehr verlangen.
Darf der Vermieter Heizkosten nach Wohnfläche abrechnen?
Nur zum Teil. Höchstens 50 % der Heiz- und Warmwasserkosten dürfen als Grundkosten nach Fläche verteilt werden, der Rest muss nach Verbrauch gehen (§§ 7, 8 HeizkostenV). Eine reine Flächenabrechnung ist nur in Ausnahmefällen zulässig: in Häusern mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt, wenn der Mietvertrag das so regelt (§ 2 HeizkostenV), oder in den Sonderfällen des § 11 HeizkostenV, zum Beispiel bei sehr niedrigem Heizwärmebedarf. Sonst darfst du deinen Anteil um 15 % kürzen.
Was tun bei geschätzten Verbrauchswerten?
Schätzen ist erlaubt, wenn ein Gerät ausgefallen ist oder aus anderen zwingenden Gründen nicht abgelesen werden konnte (§ 9a HeizkostenV). Frag nach, warum geschätzt wurde und nach welcher Methode: Vorjahresverbrauch, vergleichbare Räume oder Durchschnitt des Hauses. Betrifft die Schätzung mehr als 25 % der Gesamtfläche, muss alles nach Fläche verteilt werden. Werden deine Werte Jahr für Jahr geschätzt, spricht das für ein Gerät, das der Vermieter instand setzen lassen sollte.
Gehört die Heizkostenabrechnung zur Nebenkostenabrechnung?
Ja. Heizung und Warmwasser sind Betriebskosten (§ 2 Nr. 4 bis 6 BetrKV). Meist erstellt ein Messdienstleister eine eigene Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung für deine Wohnung, deren Ergebnis dann als Position in die Nebenkostenabrechnung des Vermieters übernommen wird. Für die Prüfung brauchen wir deshalb beide Dokumente — die Fristen sind dieselben.
Was kostet die Prüfung der Heizkostenabrechnung?
Der Vorab-Check ist kostenlos. Der vollständige Prüfbericht mit Rechtsgrundlagen und Widerspruchsschreiben kostet einmalig 24,90 €, der Pro Service mit persönlicher Begleitung bis zur Klärung 44,90 €. Kein Abo. Ergibt die Prüfung keine beanstandbaren Positionen und kein Sparpotenzial, bekommst du den Betrag innerhalb von 14 Tagen automatisch zurück, sofern deine Unterlagen vollständig und lesbar waren.
Welche Unterlagen brauche ich für die Prüfung?
Die Nebenkostenabrechnung und die Heizkostenabrechnung mit allen Seiten, als Foto oder PDF. Hilfreich sind außerdem dein Mietvertrag und die Vorjahresabrechnung, weil sich viele Heizkostenfehler erst im Jahresvergleich zeigen. Fehlt die separate Heizkostenabrechnung, sagen wir dir, was du beim Vermieter anfordern solltest.
Kann ich mehrere Kürzungsrechte gleichzeitig nutzen?
Die HeizkostenV und das CO2KostAufG nennen unterschiedliche Anlässe für eine Kürzung: 15 % bei nicht verbrauchsabhängiger Abrechnung, jeweils 3 % bei fehlender Fernablesbarkeit, fehlender monatlicher Verbrauchsinformation oder fehlender CO₂-Aufteilung. Ob und wie sich mehrere Kürzungen addieren, ist gesetzlich nicht geregelt. Im Prüfbericht zeigen wir, welche Kürzungsrechte in deiner Abrechnung in Betracht kommen und wo eine Klärung im Einzelfall nötig ist.
Warum stehen in meiner Abrechnung Einheiten statt Kilowattstunden?
Weil an vielen Heizkörpern Heizkostenverteiler hängen und keine Wärmezähler (§ 5 Abs. 1 HeizkostenV erlaubt beides). Heizkostenverteiler messen keine Energie, sondern dimensionslose Verbrauchseinheiten. Entscheidend ist nur dein Anteil an der Summe aller Einheiten im Haus — deshalb lohnt der Blick auf die Gesamtzahl der Einheiten und auf Gerätenummern, die nicht in deine Wohnung gehören.

Heizkostenabrechnung jetzt prüfen lassen

Du weißt jetzt, worauf es bei den Heizkosten ankommt. Lade deine Abrechnung hoch und lass sie innerhalb von 48 Stunden von unserem Team prüfen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Quellen: Heizkostenverordnung (§§ 2, 4–9b, 11, 12) · Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz · § 556 BGB · Betriebskostenverordnung (§§ 1, 2) · Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds · BGH, Urteil vom 14.11.2007, VIII ZR 19/07. Rechtsstand: 02.10.2026.