Geprüfte Abrechnung · Oldenburg
Eine fremde Wohnung tauchte mit in der Heizkostenabrechnung auf
Wer seine Heizkostenabrechnung prüfen lässt, findet manchmal mehr als erwartet: Bei einer Kundin aus Oldenburg hatten sich die Verbrauchseinheiten binnen eines Jahres fast verdoppelt, ohne dass ein Zähler gewechselt wurde. Der Grund waren Ablesewerte einer fremden Wohnung im selben Haus.
- Abrechnungsjahr
- 2025
- Gefordert
- 1.173,92 €
- Nach Prüfung
- 462,92 €
- Gefundene Fehler
- 1
24. September 2026 · 711,00 € weniger Nachzahlung
Bei der Heizkostenabrechnung prüfen lohnt sich immer auch ein Blick ins Vorjahr. Das zeigte sich bei einer Kundin aus Oldenburg: Ihre Verbrauchseinheiten hatten sich binnen eines Jahres fast verdoppelt, obwohl kein einziger Zähler ausgetauscht wurde. Die Ablesewerte selbst verrieten den Grund — ein zweiter Satz Heizkostenverteiler war mit in ihrer Abrechnung gelandet.


- 101/1 — 295,68 Einheiten aus der fremden Wohnung
- 202/1 — 77,01 Einheiten aus der fremden Wohnung
- 303/1 — 542,34 Einheiten aus der fremden Wohnung
- 404/1 — 70,72 Einheiten aus der fremden Wohnung
Fehler
Ein zweiter, fremder Satz Heizkostenverteiler wurde mitgerechnet
985,75 Einheiten · 711 Euro
Jede Gerätenummer aus 2024 (01/0 bis 04/0) taucht 2025 fast unverändert wieder auf — die Werte steigen nur leicht, wie bei normalem Mehrverbrauch. Zusätzlich erscheinen aber vier komplett neue Geräte mit der Endung /1, in ähnlicher Größenordnung wie die eigenen. Nach § 7 HeizkostenV dürfen einer Nutzeinheit nur die Erfassungsgeräte zugeordnet werden, die tatsächlich in ihr verbaut sind. Die zusätzlichen 985,75 Einheiten stammen aus einer anderen Wohnung im selben Haus und hätten nie in diese Abrechnung einfließen dürfen.
Rechtsgrundlage: § 7 HeizkostenV; § 5 HeizkostenV; § 556 Abs. 3 BGB (Wirtschaftlichkeitsgebot)
Nach der Prüfung
711 € weniger Nachzahlung durchgesetzt
Häufige Fehlerquelle
Wie eine fremde Wohnung in die eigene Abrechnung gerät
Heizkostenverteiler werden bei Einbau, Austausch oder einer Ablesung von Hand einer Nutzeinheit zugeordnet. Bei einem Verwalterwechsel, einer Sanierung oder schlicht einer Verwechslung im System kann diese Zuordnung kippen — dann werden die Ablesewerte einer fremden Wohnung plötzlich mit in die eigene Rechnung übernommen, ohne dass am Zähler selbst etwas verändert wurde.
So findest du diesen Fehler in deiner eigenen Abrechnung
Vergleiche die Liste der Erfassungsgeräte mit der Vorjahresabrechnung. Stehen dort plötzlich mehr Geräte als im Vorjahr, obwohl niemand einen Zähler getauscht oder eingebaut hat, ist das ein starkes Indiz. Ein Blick auf die Gerätenummern hilft zusätzlich: Tauchen bekannte Nummern mit einer neuen Endung doppelt auf, deutet das auf genau diese Fehlzuordnung hin.
Nicht nur hier
Kein Einzelfall
Auch in einem anderen von uns geprüften Fall wurde derselbe Verbrauch versehentlich zweimal in die Abrechnung übernommen — dort beim Wasser, hier bei den Heizkostenverteilern. Beides sind klassische Zuordnungsfehler, die sich nur durch einen Vorjahresvergleich aufdecken lassen.
Heizkostenabrechnung prüfen lassen?
Wir vergleichen deine Verbrauchseinheiten mit dem Vorjahr und decken Zuordnungsfehler wie diesen auf.
