Geprüfte Abrechnung · Karlsruhe
Warmwasser komplett nach Quadratmetern verteilt, obwohl Zähler vorhanden sind
In der Heizkostenabrechnung eines bundesweit tätigen Wohnungsunternehmens wurden die Warmwasserkosten zu 100 % nach Wohnfläche verteilt. Die Heizkostenverordnung schreibt mindestens 50 % nach gemessenem Verbrauch vor. Das Unternehmen hat den Einwand innerhalb eines Tages anerkannt.
- Abrechnungsjahr
- 2025
- Heizkosten laut Abrechnung
- 930,86 €
- Nach Prüfung
- 888,38 €
- Gefundene Fehler
- 1
17. September 2026 · 42,48 € gutgeschrieben
Bei der Prüfung einer Heizkostenabrechnung aus Karlsruhe fiel eine Unstimmigkeit in der Verteilung auf. Die Heizkosten selbst wurden korrekt zu 70 % nach dem gemessenen Verbrauch abgerechnet. Beim Warmwasser dagegen stand in derselben Tabelle „100,00 % Warmwasser" als Grundkosten, verteilt allein nach Quadratmetern, ohne jeden Verbrauchsanteil. Für einen Ein-Personen-Haushalt in einem Haus mit 15 Wohneinheiten bedeutet das: Der eigene Verbrauch spielt für die Rechnung keine Rolle.
| Heizung | |||
| Verbrauchskosten | 70,00 % Verbrauch | 51.365,87 € : 124.176,00 VE x 979,00 VE | 404,97 € |
| Grundkosten | 30,00 % Heizfläche | 22.013,95 € : 4.029,80 m² x 45,15 m² | 246,64 € |
| Summe Heizung | 651,61 € | ||
| Warmwasser | |||
| Grundkosten | 100,00 % Warmwasser | 25.277,97 € : 4.029,80 m² x 45,15 m² | 283,22 € |
| Summe Warmwasser | 283,22 € |
Fehler
Warmwasserkosten ohne jeden Verbrauchsanteil verteilt
42,48 Euro
§ 8 Abs. 1 der Heizkostenverordnung verlangt, dass mindestens 50 % und höchstens 70 % der Warmwasserkosten nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden. Hier waren es 0 %. Dass Erfassungsgeräte vorhanden sind, ging aus der Abrechnung selbst hervor: Unter den Gesamtkosten wurden „Gerätekosten – Warmwasser" in Höhe von 1.575,28 € umgelegt. Wird entgegen der Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, darf der Mieter seinen Anteil um 15 % kürzen.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 1 HeizkostenV; § 12 Abs. 1 HeizkostenV; § 2 HeizkostenV
Nach der Prüfung
Ein Satz genügte: Das Wohnungsunternehmen antwortete einen Tag später und schrieb den Betrag dem Mietkonto gut.
Häufige Fehlerquelle
Warum die Verteilung beim Warmwasser eigene Regeln hat
Für Heizung und Warmwasser gilt nicht das allgemeine Mietrecht, sondern die Heizkostenverordnung. Sie geht nach § 2 HeizkostenV sogar dem Mietvertrag vor. Eine Vereinbarung, nach Wohnfläche abzurechnen, hilft dem Vermieter hier also nicht.
Was das 15-%-Kürzungsrecht bedeutet
Wird entgegen der Verordnung nicht nach Verbrauch abgerechnet, darf der Mieter pauschal um 15 % kürzen, ohne nachweisen zu müssen, dass ihm dadurch ein konkreter Nachteil entstanden ist. Das Kürzungsrecht entsteht mit jeder Abrechnung neu.
Nicht nur hier
Kein Einzelfall
In einem anderen von uns geprüften Fall fehlte der Verbrauchsanteil nicht nur beim Warmwasser, sondern bei den gesamten Heizkosten – mit demselben Kürzungsrecht von 15 %.
Wird dein Warmwasser nach Quadratmetern abgerechnet?
Wir prüfen, ob die Verteilung der Heizkostenverordnung entspricht.
