Geprüfte Abrechnung · Karlsruhe

Warmwasser komplett nach Quadratmetern verteilt, obwohl Zähler vorhanden sind

In der Heizkostenabrechnung eines bundesweit tätigen Wohnungsunternehmens wurden die Warmwasserkosten zu 100 % nach Wohnfläche verteilt. Die Heizkostenverordnung schreibt mindestens 50 % nach gemessenem Verbrauch vor. Das Unternehmen hat den Einwand innerhalb eines Tages anerkannt.

Abrechnungsjahr
2025
Heizkosten laut Abrechnung
930,86 €
Nach Prüfung
888,38 €
Gefundene Fehler
1

17. September 2026 · 42,48 € gutgeschrieben

Bei der Prüfung einer Heizkostenabrechnung aus Karlsruhe fiel eine Unstimmigkeit in der Verteilung auf. Die Heizkosten selbst wurden korrekt zu 70 % nach dem gemessenen Verbrauch abgerechnet. Beim Warmwasser dagegen stand in derselben Tabelle „100,00 % Warmwasser" als Grundkosten, verteilt allein nach Quadratmetern, ohne jeden Verbrauchsanteil. Für einen Ein-Personen-Haushalt in einem Haus mit 15 Wohneinheiten bedeutet das: Der eigene Verbrauch spielt für die Rechnung keine Rolle.

Heizung
Verbrauchskosten70,00 % Verbrauch51.365,87 € : 124.176,00 VE x 979,00 VE404,97 €
Grundkosten30,00 % Heizfläche22.013,95 € : 4.029,80 m² x 45,15 m²246,64 €
Summe Heizung651,61 €
Warmwasser
Grundkosten100,00 % Warmwasser25.277,97 € : 4.029,80 m² x 45,15 m²283,22 €
Summe Warmwasser283,22 €
Auszüge aus den Originaldokumenten.

Fehler

Warmwasserkosten ohne jeden Verbrauchsanteil verteilt

42,48 Euro

§ 8 Abs. 1 der Heizkostenverordnung verlangt, dass mindestens 50 % und höchstens 70 % der Warmwasserkosten nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden. Hier waren es 0 %. Dass Erfassungsgeräte vorhanden sind, ging aus der Abrechnung selbst hervor: Unter den Gesamtkosten wurden „Gerätekosten – Warmwasser" in Höhe von 1.575,28 € umgelegt. Wird entgegen der Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, darf der Mieter seinen Anteil um 15 % kürzen.

Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 1 HeizkostenV; § 12 Abs. 1 HeizkostenV; § 2 HeizkostenV

Nach der Prüfung

Heizkosten laut Abrechnung930,86 €
15 % Kürzung auf den Warmwasseranteil− 42,48 €
Korrigierte Heizkosten888,38 €

Ein Satz genügte: Das Wohnungsunternehmen antwortete einen Tag später und schrieb den Betrag dem Mietkonto gut.

Häufige Fehlerquelle

Warum die Verteilung beim Warmwasser eigene Regeln hat

Für Heizung und Warmwasser gilt nicht das allgemeine Mietrecht, sondern die Heizkostenverordnung. Sie geht nach § 2 HeizkostenV sogar dem Mietvertrag vor. Eine Vereinbarung, nach Wohnfläche abzurechnen, hilft dem Vermieter hier also nicht.

Was das 15-%-Kürzungsrecht bedeutet

Wird entgegen der Verordnung nicht nach Verbrauch abgerechnet, darf der Mieter pauschal um 15 % kürzen, ohne nachweisen zu müssen, dass ihm dadurch ein konkreter Nachteil entstanden ist. Das Kürzungsrecht entsteht mit jeder Abrechnung neu.

Nicht nur hier

Kein Einzelfall

In einem anderen von uns geprüften Fall fehlte der Verbrauchsanteil nicht nur beim Warmwasser, sondern bei den gesamten Heizkosten – mit demselben Kürzungsrecht von 15 %.

Wird dein Warmwasser nach Quadratmetern abgerechnet?

Wir prüfen, ob die Verteilung der Heizkostenverordnung entspricht.

Quellen: Heizkostenverordnung (HeizkostenV)

Häufige Fragen zu diesem Fall

Warum darf Warmwasser nicht allein nach Wohnfläche verteilt werden?
Die Heizkostenverordnung schreibt in § 8 Abs. 1 vor, dass mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Warmwasserkosten nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden. Nur der Rest darf als Grundkosten nach Wohnfläche umgelegt werden. Eine Vereinbarung im Mietvertrag ändert daran nichts, weil die Verordnung nach § 2 HeizkostenV vorgeht.
Was bedeutet das 15-%-Kürzungsrecht genau?
Wird entgegen der Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, darf der Mieter seinen Anteil an den betroffenen Kosten pauschal um 15 Prozent kürzen. Er muss keinen konkreten Nachteil nachweisen. Das Recht entsteht mit jeder Abrechnung neu.
Woran erkenne ich, ob meine Abrechnung betroffen ist?
In der Kostenaufstellung nach einer Zeile mit einem Verbrauchsanteil beim Warmwasser suchen. Steht dort nur „Grundkosten“ oder „100 %“, fehlt der Verbrauchsanteil.
WarmwasserHeizkostenverordnung

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– für jeden Mieter

Phil und Johann, die Gründer von nebifyGründer nebify

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