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Frisch gewischtes, sonniges Treppenhaus

Prüfwissen Kostenarten

Rechtsstand: Oktober 2026

Treppenhausreinigung und Hausreinigung in den Nebenkosten

Treppenhaus, Keller und Hauseingang sauber zu halten, kostet Geld, und das zahlen in vielen Häusern die Mieter. Die Position heißt mal Hausreinigung, mal Gebäudereinigung oder Treppenhausreinigung. Gemeint ist immer dasselbe, und es gibt klare Grenzen, was hinein darf.

Phil und Johann, die Gründer von nebify

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Reinigung gemeinsam genutzter Flächen ist als Gebäudereinigung umlagefähig (§ 2 Nr. 9 BetrKV): Treppen, Flure, Keller, Dachboden, Waschküche, Aufzugskabine.
  • Musst du laut Mietvertrag selbst putzen, darf für diese Flächen keine Reinigungsfirma berechnet werden.
  • Putzt der Hausmeister, gehört die Arbeit in seine Position und nicht zusätzlich in die Hausreinigung (§ 2 Nr. 14 BetrKV).
  • Der Mieterbund nennt für die Gebäudereinigung im Schnitt 0,21 € pro m² und Monat, bei 70 m² rund 176,40 € im Jahr.
  • Einmalige Reinigungen nach Bauarbeiten und versteckte Reparaturen gehören nicht hinein.
Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Was zur Hausreinigung gehört
  3. 3. Kehrwoche, Hausmeister oder Reinigungsfirma
  4. 4. Verteilerschlüssel für die Gebäudereinigung
  5. 5. Treppenhausreinigung zu teuer? Werte pro m²
  6. 6. Typische Fehler bei der Hausreinigung
  7. 7. So prüfst du die Reinigungskosten
  8. 8. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ja, die Treppenhausreinigung darf dein Vermieter umlegen, wenn eine Firma oder eine Reinigungskraft sie laufend erledigt. Umlagefähig ist die Reinigung aller Bereiche, die die Bewohner gemeinsam nutzen. Nicht dazu gehören deine eigene Wohnung, Räume, die nur der Vermieter oder ein Gewerbe nutzt, und einmalige Sonderreinigungen. Reinigst du laut Mietvertrag selbst, fallen für diese Flächen keine Kosten an. Und was der Hausmeister putzt, darf nicht noch einmal als Hausreinigung auftauchen.

Was zur Hausreinigung gehört

Die Betriebskostenverordnung beschreibt die Gebäudereinigung so:

„zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs“
§ 2 Nr. 9 BetrKV (Auszug)

Umlagefähig

  • Wischen und Kehren von Treppenhaus, Fluren und Hauseingang
  • Reinigung von Keller, Dachboden, Waschküche und Fahrradraum
  • Reinigung der Aufzugskabine
  • Regelmäßige Reinigung der Fenster im Treppenhaus
  • Lohn der Reinigungskraft oder Rechnung der Firma, inklusive Reinigungsmittel

Nicht umlagefähig

  • Reinigung nach Bauarbeiten, Wasserschaden oder Renovierung
  • Räume, die nur der Vermieter oder ein Gewerbe nutzt
  • Reparaturen, Malerarbeiten oder Dachrinnenerneuerung unter falscher Bezeichnung
  • Arbeiten, die schon der Hausmeister abrechnet
  • Flächen, die du laut Mietvertrag selbst reinigst

Entscheidend ist das Wort „laufend“ aus § 1 Abs. 1 BetrKV. Eine Reinigungsfirma, die jede Woche kommt, ist laufend. Eine Grundreinigung, weil im Treppenhaus gestrichen wurde, ist es nicht.

Kehrwoche, Hausmeister oder Reinigungsfirma

Wer das Treppenhaus putzt, entscheidet darüber, ob und wo die Kosten in deiner Abrechnung stehen:

  • Mieter putzen selbst

    Viele Mietverträge und Hausordnungen sehen eine Kehrwoche oder einen Reinigungsplan vor. Dann zahlst du mit deiner Arbeit, nicht mit Geld. Ob der Vermieter später einseitig auf eine Firma umstellen darf, hängt vom Mietvertrag ab.

  • Hausmeister putzt

    Die Reinigung steckt in den Hauswartkosten. Daneben darf keine eigene Position für dieselbe Arbeit stehen. Der Mieterbund nennt für den Hauswart 0,37 € pro m², wenn Reinigung, Garten oder Winterdienst enthalten sind, und 0,21 €, wenn sie separat abgerechnet werden.

  • Firma oder Reinigungskraft

    Die Kosten stehen als Hausreinigung oder Gebäudereinigung in der Abrechnung. Der Vertrag mit Leistungsverzeichnis zeigt, welche Flächen wie oft gereinigt werden.

Wird schlecht oder gar nicht geputzt, melde das dem Vermieter schriftlich, mit Datum und am besten mit Fotos. Bezahlt werden soll nur eine tatsächlich erbrachte Leistung. Ein Reinigungsprotokoll im Treppenhaus oder die Rechnungen der Firma helfen dir, das nachzuvollziehen.

Verteilerschlüssel für die Gebäudereinigung

Die Reinigung wird nach einem festen Schlüssel verteilt, so wie es im Mietvertrag steht. Ohne Regelung gilt die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 S. 1 BGB). Bei einer vermieteten Eigentumswohnung gilt ohne andere Abrede der Schlüssel der Eigentümergemeinschaft (§ 556a Abs. 3 BGB). Bei der Reinigung sind die Schlüssel gemischter als bei vielen anderen Kostenarten:

Übliche Verteilerschlüssel für die Hausreinigung

nach Wohnfläche
gesetzlicher Regelfall, am häufigsten
nach Wohneinheiten
jede Wohnung zahlt gleich viel, nur mit Vereinbarung
nach Miteigentumsanteilen
häufig bei Eigentumswohnungen
anderer Schlüssel
nur, wenn im Mietvertrag vereinbart

Prüfe, ob der Schlüssel in der Abrechnung zu deinem Mietvertrag passt. Gibt es mehrere Treppenhäuser, sollte erkennbar sein, ob dein Aufgang eigene Kosten hat oder alle Kosten zusammengeworfen werden.

Treppenhausreinigung zu teuer? Werte pro m²

Die Hausreinigung steht nicht in jeder Abrechnung, denn in vielen Häusern putzen die Mieter das Treppenhaus selbst. Wo eine Firma reinigt, hängen die Kosten vor allem davon ab, wie oft gereinigt wird, wie groß Treppenhaus, Keller und Flure sind und wie viele Wohnungen sich die Kosten teilen. Der Mieterbund weist für die Gebäudereinigung einen bundesweiten Durchschnitt aus.

0,21 €

Durchschnitt je m² und Monat laut Mieterbund (Gebäudereinigung) für 2024

176,40 €

Das entspricht im Jahr für eine 70-m²-Wohnung (Hausreinigung)

Rechenbeispiel: Anteil im Jahr beim Durchschnittswert
WohnungIm MonatIm Jahr
50 m²10,50 €126,00 €
70 m²14,70 €176,40 €
90 m²18,90 €226,80 €

So haben wir gerechnet: Durchschnitt des Mieterbunds je m² Wohnfläche und Monat × Wohnfläche × 12. Der Wert ist ein bundesweiter Mittelwert über viele Häuser; je nach Region, Baujahr und Ausstattung liegen einzelne Abrechnungen deutlich darüber oder darunter. Quelle: Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024.

Liegt dein Anteil weit über dem Rechenbeispiel, schau zuerst, ob Hausmeister und Reinigungsfirma dieselben Flächen putzen, ob Sonderreinigungen enthalten sind und ob sich die Häufigkeit der Reinigung geändert hat.

Ein Durchschnitt ist kein Grenzwert. Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB), der bloße Hinweis auf einen überregionalen Durchschnitt reicht laut Bundesgerichtshof aber nicht, um eine überhöhte Position zu belegen (Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10). Liegst du deutlich über dem Durchschnitt, ist das ein guter Grund, die Belege anzusehen und mit dem Vorjahr zu vergleichen.

Typische Fehler bei der Hausreinigung

  • Doppelt mit dem Hausmeister

    Der Hausmeistervertrag umfasst die Treppenhausreinigung, und daneben stehen noch die Kosten einer Reinigungsfirma.

  • Reparatur unter falschem Namen

    In der Position stecken Rechnungen für Malerarbeiten, Fassade oder Dachrinne. Das ist Instandhaltung und nie umlagefähig (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV).

  • Sonderreinigung

    Nach Bauarbeiten, einem Umzug des Vermieters oder einem Wasserschaden wird eine Grundreinigung abgerechnet.

  • Flächen anderer

    Die Firma reinigt auch Praxisräume, ein Ladenlokal oder die Tiefgarage. Diese Anteile gehören nicht zu allen Wohnungen.

  • Mieter putzen und zahlen

    Laut Hausordnung gilt die Kehrwoche, trotzdem wird eine Firma für das Treppenhaus berechnet.

So prüfst du die Reinigungskosten

Du brauchst Mietvertrag, Hausordnung, deine Abrechnung und die des Vorjahres. Die Belege kannst du nach § 556 Abs. 4 BGB einsehen, auch elektronisch.

  1. 1

    Pflichten im Mietvertrag klären

    Musst du selbst reinigen? Für welche Flächen? Steht die Gebäudereinigung bei den umlagefähigen Kosten?

  2. 2

    Vorjahr vergleichen

    Notiere Gesamtkosten fürs Haus und deinen Anteil. Ein Sprung ohne neue Firma oder neue Leistung ist ein Ansatzpunkt.

  3. 3

    Vertrag und Leistungsverzeichnis anfordern

    Daraus siehst du, welche Flächen wie oft gereinigt werden und ob der Hausmeister dieselben Aufgaben hat.

  4. 4

    Rechnungen durchgehen

    Markiere Einzelrechnungen mit Begriffen wie Grundreinigung, Bauendreinigung, Malerarbeiten oder Material, die nicht zur laufenden Reinigung passen.

  5. 5

    Schriftlich widersprechen

    Teile in Textform mit, welche Beträge du nicht zahlst und warum. Die Frist endet zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).

Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung

Sind die Kosten für die Treppenhausreinigung umlagefähig?
Ja. Die Gebäudereinigung ist nach § 2 Nr. 9 BetrKV eine Betriebskostenart. Dazu gehört die Säuberung aller gemeinsam genutzten Gebäudeteile, also Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Dachböden, Waschküchen und die Kabine des Aufzugs. Dein Mietvertrag muss die Umlage der Betriebskosten vorsehen.
Ich muss laut Mietvertrag selbst putzen. Darf der Vermieter trotzdem Reinigungskosten abrechnen?
Für die Flächen, die du selbst reinigst, nicht. Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass keine umlagefähigen Kosten der Gebäudereinigung anfallen, soweit die Mieter laut Mietvertrag selbst reinigen müssen. Wird nur ein Teil selbst gereinigt, etwa das Treppenhaus, und eine Firma übernimmt den Keller, darf auch nur dieser Teil berechnet werden.
Darf der Hausmeister die Reinigung zusätzlich abrechnen?
Nicht für dieselbe Arbeit. Putzt der Hausmeister das Treppenhaus, gehört das zu seinen Kosten. Die Betriebskostenverordnung verbietet, Arbeiten des Hauswarts zusätzlich als Gebäudereinigung anzusetzen (§ 2 Nr. 14 BetrKV). Der Mieterbund weist deshalb zwei Werte für den Hauswart aus: mit und ohne separate Reinigung.
Die Reinigung ist schlecht oder fällt aus. Muss ich trotzdem zahlen?
Umgelegt werden dürfen nur Kosten, die tatsächlich für eine Leistung entstanden sind. Wird nicht oder kaum gereinigt, melde das dem Vermieter schriftlich mit Datum und Fotos und bitte um Abhilfe. Für die Abrechnung kannst du Leistungsverzeichnis und Rechnungen einsehen. Ob und wie viel du kürzen kannst, hängt vom Einzelfall ab, hier hilft ein Mieterverein.
Gehört die Fensterreinigung im Treppenhaus dazu?
Die Reinigung der Fenster in gemeinsam genutzten Bereichen wie dem Treppenhaus gehört zur Gebäudereinigung, wenn sie regelmäßig erfolgt. Die Fenster deiner eigenen Wohnung putzt du selbst, die gehören nicht in die Abrechnung.
Ist eine Grundreinigung nach Bauarbeiten umlagefähig?
In der Regel nicht. Betriebskosten müssen laufend entstehen (§ 1 Abs. 1 BetrKV). Eine einmalige Reinigung nach einer Sanierung, einem Wasserschaden oder Malerarbeiten hängt mit diesen Arbeiten zusammen und ist Sache des Vermieters.
Wie wird die Hausreinigung verteilt?
Nach dem Schlüssel aus deinem Mietvertrag. Ohne Regelung gilt die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB), bei vermieteten Eigentumswohnungen ohne andere Abrede der Schlüssel der Eigentümergemeinschaft (§ 556a Abs. 3 BGB). In der Praxis ist die Fläche am häufigsten, aber auch eine Verteilung nach Wohneinheiten kommt bei der Reinigung oft vor, wenn sie vereinbart ist.
Kann ich die Treppenhausreinigung von der Steuer absetzen?
Möglicherweise. Für haushaltsnahe Dienstleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Begünstigt sind nur die Arbeitskosten (§ 35a Abs. 5 EStG). Viele Vermieter weisen den Lohnanteil in der Abrechnung oder einer Bescheinigung aus. Ob du ihn nutzen kannst, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.

Zahlst du die Reinigung doppelt?

Lade deine Abrechnung im kostenlosen Vorab-Check hoch. Wir sehen nach, ob Hausreinigung und Hausmeister sich überschneiden und ob die Kosten auffällig hoch sind.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Quellen: § 1 BetrKV · § 2 BetrKV · § 556 BGB · § 556a BGB · § 35a EStG · DMB: Alle Betriebskostenarten im Überblick (2024); BGH, Urteil vom 06.07.2011 (VIII ZR 340/10).