Geprüfte Abrechnung · Hannover

Die Hausmeisterkosten haben sich in einem Jahr mehr als verdreifacht

Innerhalb eines Jahres haben sich die Hausmeisterkosten in der Abrechnung mehr als verdreifacht. Der Grund: zusätzliche, nicht umlagefähige Kosten waren in der Position versteckt.

Abrechnungsjahr
2025
Gefordert
378,35 €
Nach Prüfung
243,50 €
Gefundene Fehler
1

4. September 2026 · 134,85 € weniger Nachzahlung

Im Zuge der Prüfung einer Nebenkostenabrechnung aus Hannover fiel uns eine einzelne Position auf: Die Hausmeisterkosten waren gegenüber dem Vorjahr um 236 % gestiegen, bei gleicher Wohnfläche und unverändertem Verteilerschlüssel. Ein Wert, der sich mit normalen jährlichen Preisanpassungen nicht erklären ließ. Die Belegeinsicht zeigte, warum.

Nebenkostenabrechnung, Position Hauswart/Objektbetreuer: 2024 Hauswart Wohnanlage 22,60 Euro und Hauswart Gebäude 34,49 Euro, Summe 57,09 Euro. 2025 Hauswart Wohnanlage 75,98 Euro und Hauswart Gebäude 115,96 Euro, Summe 191,94 Euro
Auszüge aus den Originaldokumenten.

Fehler

Nicht umlagefähige Kosten in der Hausmeister-Position versteckt

134,85 Euro

Ein Teil des Anstiegs waren zusätzliche Kosten, die nicht zu den laufenden, umlagefähigen Hausmeistertätigkeiten zählen und daher nicht auf Mieter umgelegt werden dürfen. Nach Abzug entspricht der verbleibende Betrag wieder genau dem Vorjahreswert von 57,09 €.

Rechtsgrundlage: § 2 BetrKV; § 556 Abs. 3 BGB (Wirtschaftlichkeitsgebot)

Nach der Prüfung

Nachzahlung laut Vermieter378,35 €
Versteckte, nicht umlagefähige Kosten− 134,85 €
Korrigierte Nachzahlung243,50 €

Auffällig wurde es erst im Vorjahresvergleich – für sich betrachtet wirkte die Position plausibel.

Häufige Fehlerquelle

Warum ein Sprung wie dieser selten allein am Preis liegt

Hausmeisterdienste passen ihre Preise in der Regel nur moderat an. Ein Sprung um ein Vielfaches erklärt sich damit fast nie durch reine Preissteigerung — meist stecken zusätzliche, separat abgerechnete Leistungen mit in der Position.

Was das Wirtschaftlichkeitsgebot bedeutet

Vermieter müssen bei Betriebskosten auf ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis achten. Ein Kostensprung ist zwar kein automatischer Fehler, aber ein triftiger Grund, die Belege genau zu prüfen.

Nicht nur hier

Kein Einzelfall

In einem anderen von uns geprüften Fall steckte in derselben Betriebskostenart eine komplette Reparaturrechnung – nur fiel es dort erst beim Stundennachweis auf, nicht am Kostensprung.

Ist deine Hausmeister-Position plötzlich viel teurer?

Wir prüfen, was tatsächlich in der Position steckt – und ob alles umlagefähig ist.

Quellen: Betriebskostenverordnung (BetrKV); § 556 BGB

Häufige Fragen zu diesem Fall

Warum können Hausmeisterkosten so stark steigen?
Ein sprunghafter Anstieg lässt sich selten allein durch gestiegene Preise erklären. Meist stecken zusätzliche, nicht umlagefähige Kosten in der Position, die dort nicht hingehören.
Was kann ich vom Vermieter verlangen?
Die Rechnung des Hausmeisterdienstes zur Einsicht. Daraus ergibt sich, welche Tätigkeiten tatsächlich erbracht wurden und ob alle Kosten umlagefähig sind.
Was ist das Wirtschaftlichkeitsgebot?
Es verpflichtet Vermieter, bei Betriebskosten auf ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis zu achten. Ein untypisch hoher Kostensprung ist zwar kein automatischer Fehler, rechtfertigt aber eine genauere Prüfung.
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