Geprüfte Abrechnung · Augsburg
In der Hausmeisterrechnung steckten auch Reparaturen
Der Stundennachweis zeigte neben Reinigung und Kontrollgängen auch Reparaturen. Dieser Anteil ist Instandsetzung und gehört nicht in die Abrechnung.
- Abrechnungsjahr
- 2025
- Gefordert
- 731,90 €
- Nach Prüfung
- 589,90 €
- Gefundene Fehler
- 1
16. Februar 2026 · 142,00 € weniger Nachzahlung
Jonas wohnt in Augsburg und wunderte sich über 731,90 Euro Nachzahlung bei moderaten Vorauszahlungen. Größter Posten war der Hausmeister. Auf Nachfrage kam der Stundennachweis.
Fehler
Reparaturstunden in der Hausmeisterrechnung
142,00 Euro
Der Nachweis führte neben Reinigung und Kontrollgängen auch den Austausch eines Türschließers, die Reparatur einer Kellertür und das Abdichten eines Fensters auf.
Hausmeisterkosten sind umlagefähig, aber nur der Teil, der auf laufende Tätigkeiten entfällt. Reparaturen sind Instandsetzung und Sache des Vermieters. Er muss den Anteil herausrechnen, auch wenn beides über denselben Dienstleister läuft.
Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 14 BetrKV; § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV
Ohne Stundennachweis wäre der Anteil nicht sichtbar geworden. Die Position stand als eine Summe in der Abrechnung.
Häufige Fehlerquelle
Ein wiederkehrendes Muster bei Dienstleisterrechnungen
Hausmeisterservices übernehmen häufig sowohl laufende Pflege als auch kleinere Reparaturen und stellen beides über eine gemeinsame Rechnung. Ohne Aufschlüsselung nach Tätigkeit landet der komplette Betrag in der umlagefähigen Position.
Warum ein Stundennachweis so wichtig ist
Ohne detaillierten Nachweis lässt sich der Reparaturanteil nicht von der laufenden Tätigkeit trennen — die Abrechnung selbst zeigt meist nur eine Sammelsumme. Erst die Aufschlüsselung nach einzelnen Tätigkeiten macht sichtbar, was tatsächlich umlagefähig ist.
Dasselbe Muster — Reparatur statt Wartung in der Rechnung — fand sich auch bei den Aufzugskosten in einem anderen Fall.
So kommt man an den Anteil
Stundennachweis anfordern
Der Vertrag allein reicht nicht. Entscheidend ist, was tatsächlich geleistet wurde.
Tätigkeiten sortieren
Reinigung, Kontrollgänge, Streudienst und Pflege sind umlagefähig. Austausch, Reparatur und Abdichtung nicht.
Anteilig kürzen
Nur den Reparaturanteil herausrechnen. Eine Streichung der ganzen Position ist nicht durchsetzbar.
Ist dein Hausmeister die größte Position?
Wir prüfen, was tatsächlich darin steckt.
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