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Geprüfte Abrechnung · Steinfurt

189 Euro für den Lift, verrechnet als Wartung, tatsächlich eine Reparatur

Aufzugskosten sind Betriebskosten und auch im Erdgeschoss umlagefähig, wenn es der Mietvertrag vorsieht. Umlagefähig sind aber nur Strom, Wartung, TÜV und Reinigung – hier steckte eine komplette Reparatur mit in der Position.

Abrechnungsjahr
2025
Gefordert
496,80 €
Nach Prüfung
307,43 €
Gefundene Fehler
1

23. August 2026 · 189,37 € weniger Nachzahlung

Ein Mieter aus Steinfurt bekam eine Nachzahlung von 496,80 Euro und wunderte sich über die Liftkosten: über 189 Euro für einen Aufzug im selben Haus.

Nebenkostenabrechnung 2025: Liftkosten mit 3.505,13 Euro Gesamtkosten und 189,37 Euro Kostenanteil, daneben Gesamtsumme, Vorauszahlung und eine Nachzahlung von 496,80 Euro
Nachbildung des Originaldokuments, personenbezogene Angaben entfernt.

Zur Einordnung

Aufzugskosten sind Betriebskosten – auch im Erdgeschoss

Aufzugskosten sind eine ganz normale Betriebskostenart nach § 2 Nr. 7 BetrKV. Wer im Erdgeschoss wohnt, zahlt trotzdem mit, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Umlagefähig sind aber nur Betriebsstrom, Wartung, TÜV-Prüfung und Reinigung — Reparaturen gehören nicht dazu, genau die steckten hier in der Position.

Fehler

Liftkosten waren eine Reparaturrechnung, keine Wartung

189,37 Euro

Die Position "Liftkosten" enthielt keine laufende Wartung, sondern die Rechnung für eine Reparatur am Aufzug. Reparaturen sind Instandsetzung und damit allein Sache des Vermieters – sie dürfen nicht über die Betriebskostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden.

Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 7 BetrKV; § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV

Nachzahlung laut Verwaltung496,80 €
Reparaturkosten Aufzug− 189,37 €
Korrigierte Nachzahlung307,43 €

Ohne Beleg lässt sich Wartung von Reparatur nicht unterscheiden – in der Abrechnung stand nur eine Summe.

Wie du Wartung von Reparatur unterscheidest

Ein Blick in die Rechnung des Aufzugsunternehmens hilft: Wiederkehrende Pauschalbeträge sprechen für einen Wartungsvertrag. Ein einzelner, ungewöhnlich hoher Betrag oder Formulierungen wie Austausch, Ersatzteil oder Instandsetzung sind ein Hinweis auf eine Reparatur.

In einem anderen von uns geprüften Fall steckte dieselbe Verwechslung in der Hausmeister-Position statt beim Aufzug — offenbar keine Ausnahme, sondern ein wiederkehrendes Muster bei Dienstleisterrechnungen.

Solche Fehler fallen oft erst auf, wenn jemand die Abrechnung Position für Position mit dem Mietvertrag und den Belegen abgleicht. Wenn du deine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen willst, gehen wir jede Position einzeln durch und schicken dir einen Prüfbericht mit fertigem Schreiben an deinen Vermieter.

Steckt in deiner Aufzugsposition eine Reparatur?

Wir prüfen, was tatsächlich in der Abrechnung steckt.

Geld-zurück-Garantie: Finden wir nichts Auffälliges, bekommst du dein Geld zurück.

Quellen: Betriebskostenverordnung (BetrKV); § 556 BGB

Häufige Fragen zu diesem Fall

Muss ich als Erdgeschoss-Mieter für den Aufzug mitzahlen?
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage unabhängig von der Lage der Wohnung vorsieht. Aufzugskosten sind nach § 2 Nr. 7 BetrKV eine normale Betriebskostenart, ganz unabhängig davon, ob die Wohnung tatsächlich vom Aufzug profitiert.
Welche Aufzugskosten sind überhaupt umlagefähig?
Nur Betriebsstrom, Wartung, TÜV-Prüfung und Reinigung. Reparaturen und der Austausch von Bauteilen sind Instandsetzung und bleiben allein Sache des Vermieters.
Wie erkenne ich, ob eine Reparatur mit in der Position steckt?
An der zugrunde liegenden Rechnung: Ein einzelner, ungewöhnlich hoher Betrag oder Formulierungen wie Austausch, Ersatzteil oder Instandsetzung sprechen für eine Reparatur statt für laufende Wartung.
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