
Prüfwissen Kostenarten
Winterdienst und Straßenreinigung in der Nebenkostenabrechnung
Wege räumen, streuen, den Gehweg sauber halten: Diese Arbeiten zahlen Mieter meist über die Nebenkosten. Wie viel, hängt davon ab, wer räumt, wie der Vertrag mit der Firma aussieht und was die Gemeinde an Gebühren verlangt.

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 25.09.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Winterdienst ist umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Betriebskosten auf dich umlegt. Er wird meist der Straßenreinigung (§ 2 Nr. 8 BetrKV) oder dem Hausmeister (§ 2 Nr. 14) zugeordnet.
- Räumt der Hausmeister oder musst du laut Mietvertrag selbst räumen, darf dieselbe Arbeit nicht zusätzlich als Winterdienst berechnet werden.
- Eine Saisonpauschale ist auch ohne Schnee nicht automatisch unzulässig, muss aber wirtschaftlich sein.
- Für den Winterdienst nennt der Mieterbund keinen eigenen Durchschnitt, für die Straßenreinigung 0,04 € pro m² und Monat, bei 70 m² rund 33,60 € im Jahr.
- Prüfe Dienstleistervertrag, Rechnungen und Gebührenbescheid per Belegeinsicht.
Inhalt
- 1. Kurz beantwortet
- 2. Welche Winterdienstkosten umlagefähig sind
- 3. Wer räumt? Mieter, Hausmeister oder Firma
- 4. Verteilerschlüssel beim Winterdienst
- 5. Winterdienst zu teuer? So ordnest du ihn ein
- 6. Straßenreinigung: die Gebühr der Gemeinde
- 7. Typische Fehler beim Winterdienst
- 8. So prüfst du Winterdienst und Straßenreinigung
- 9. Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Ja, die Kosten für Schneeräumen und Streuen darf dein Vermieter in der Regel umlegen. Voraussetzung ist, dass dein Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Bezahlt werden die laufenden Einsätze einer Firma oder des Hausmeisters und das Streugut. Nicht umlagefähig sind Anschaffungen wie Räumgeräte, Reparaturen und Leistungen, die du laut Mietvertrag ohnehin selbst erbringst. Die Straßenreinigung kommt als eigene Gebühr der Gemeinde hinzu und ist ebenfalls umlagefähig.
Welche Winterdienstkosten umlagefähig sind
Das Wort Winterdienst taucht in der Betriebskostenverordnung nicht auf. Üblich ist die Zuordnung zur Straßenreinigung, die auch „entsprechende nicht öffentliche Maßnahmen“ umfasst:
„die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen“
Erledigt der Hausmeister den Winterdienst, laufen die Kosten über die Hauswartposition (§ 2 Nr. 14 BetrKV). Für die Frage, ob du zahlst, macht die Zuordnung keinen Unterschied. Wichtig ist nur, dass die Arbeit nicht in zwei Positionen auftaucht.
Umlagefähig
- Räumen und Streuen von Zugängen, Hofflächen und Gehweg durch eine Firma
- Streugut wie Splitt oder Granulat für den laufenden Winterdienst
- Saisonverträge mit Bereitschaft, wenn sie wirtschaftlich sind
- Räumen gemeinsam genutzter Parkflächen und Wege zu den Mülltonnen
Nicht umlagefähig
- Anschaffung von Schneeschieber, Streuwagen oder Schneefräse
- Reparaturen am Pflaster oder an Geräten
- Räumen von Flächen, die nur dem Vermieter oder einem Gewerbe dienen
- Arbeiten, die schon der Hausmeister abrechnet
- Organisation und Überwachung durch die Verwaltung
Wer räumt? Mieter, Hausmeister oder Firma
Die Räum- und Streupflicht liegt zunächst beim Eigentümer. Er darf sie aber weitergeben, an eine Firma, an den Hausmeister oder per Mietvertrag an die Mieter. Für deine Abrechnung ergeben sich daraus drei Konstellationen:
Mieter räumen selbst
Steht die Räumpflicht wirksam im Mietvertrag oder in der Hausordnung, erledigst du die Arbeit selbst. Für diese Flächen kann es dann keine Winterdienstkosten geben. Taucht trotzdem eine Firma auf, frag, für welche Flächen sie zuständig ist.
Hausmeister räumt
Dann steckt der Winterdienst in den Hausmeisterkosten. Die Betriebskostenverordnung verbietet, Arbeiten des Hauswarts zusätzlich unter den Nummern 2 bis 10 anzusetzen. Eine eigene Position Winterdienst daneben ist ein Warnsignal.
Firma räumt
Häufig ein Garten- oder Hausmeisterdienst mit Wintervertrag. Abgerechnet wird entweder je Einsatz oder pauschal für die Saison. Beides kann zulässig sein, der Vertrag zeigt, was vereinbart ist.
Bei Saisonpauschalen gilt: Ein milder Winter allein macht die Pauschale nicht unwirksam, denn der Dienst hält Personal und Material bereit. Steigt die Pauschale aber stark, ohne dass sich Flächen oder Leistung geändert haben, ist das ein Thema für den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB).
Verteilerschlüssel beim Winterdienst
Winterdienst wird nicht nach Verbrauch abgerechnet, sondern nach einem festen Schlüssel. Maßgeblich ist der Mietvertrag. Fehlt eine Regelung, gilt die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 S. 1 BGB), bei vermieteten Eigentumswohnungen ohne andere Abrede der Schlüssel der Eigentümergemeinschaft (§ 556a Abs. 3 BGB).
Übliche Verteilerschlüssel beim Winterdienst
- nach Wohnfläche
- gesetzlicher Regelfall, am häufigsten
- nach Miteigentumsanteilen
- häufig bei Eigentumswohnungen
- anderer Schlüssel
- nur, wenn im Mietvertrag vereinbart
Bei Wohnanlagen mit mehreren Häusern wird oft eine gemeinsame Rechnung aufgeteilt. Dann sollte erkennbar sein, welche Flächen zu deinem Haus gehören und wie die Kosten zwischen den Häusern aufgeteilt wurden.
Winterdienst zu teuer? So ordnest du ihn ein
Winterdienst steht längst nicht in jeder Abrechnung, oft räumen Hausmeister oder Mieter selbst. Wo eine Firma beauftragt ist, sind die Beträge meist klein, schwanken aber stark mit Region, Flächen und Vertragsart.
Der Mieterbund weist den Winterdienst nicht gesondert aus, er steckt in seinem Betriebskostenspiegel meist in der Straßenreinigung oder im Hauswart. Vergleiche deshalb mit deinen Vorjahren: Bei einer Saisonpauschale sollte der Betrag ähnlich bleiben, bei Abrechnung nach Einsätzen muss er zum Winter passen. Den Vertrag mit der Firma und die Einsatznachweise bekommst du über die Belegeinsicht.
Deutlich höhere Beträge als im Vorjahr entstehen, wenn große Park- oder Hofflächen geräumt werden, wenn mehrere Häuser gemeinsam abgerechnet werden oder wenn Hausmeister und Firma dieselben Wege räumen.
Ein Durchschnitt ist kein Grenzwert. Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB), der bloße Hinweis auf einen überregionalen Durchschnitt reicht laut Bundesgerichtshof aber nicht, um eine überhöhte Position zu belegen (Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10). Beim Winterdienst ist der Vergleich mit deinen Vorjahren deshalb meist aussagekräftiger: Ein deutlicher Sprung ohne härteren Winter oder neuen Vertrag ist ein guter Grund, die Belege anzusehen.
Straßenreinigung: die Gebühr der Gemeinde
Die Straßenreinigung ist eine Gebühr, die viele Gemeinden für die Reinigung der öffentlichen Straße erheben. Sie ist nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlagefähig. Wie hoch sie ist, regelt die Satzung der Gemeinde. In vielen Orten hängt sie von der Länge der Grundstücksfront und davon ab, wie oft gereinigt wird. Grundlage ist der Gebührenbescheid, den du über die Belegeinsicht anfordern kannst. In manchen Gemeinden enthält die Gebühr auch den Winterdienst auf der Fahrbahn.
0,04 €
Durchschnitt je m² und Monat laut Mieterbund für 2024
33,60 €
Das entspricht im Jahr für eine 70-m²-Wohnung (Straßenreinigung)
| Wohnung | Im Monat | Im Jahr |
|---|---|---|
| 50 m² | 2,00 € | 24,00 € |
| 70 m² | 2,80 € | 33,60 € |
| 90 m² | 3,60 € | 43,20 € |
So haben wir gerechnet: Durchschnitt des Mieterbunds je m² Wohnfläche und Monat × Wohnfläche × 12. Der Wert ist ein bundesweiter Mittelwert über viele Häuser; je nach Region, Baujahr und Ausstattung liegen einzelne Abrechnungen deutlich darüber oder darunter. Quelle: Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024.
Weil die Gebühr nach der Grundstücksfront berechnet wird, liegen Eckgrundstücke und Häuser an breiten Straßen oft über dem Durchschnitt, kleine Häuser mit wenigen Wohnungen je Meter Front ebenfalls. Verteilt wird die Straßenreinigung in der Regel nach Wohnfläche:
Übliche Verteilerschlüssel bei der Straßenreinigung
- nach Wohnfläche
- gesetzlicher Regelfall, am häufigsten
- nach Miteigentumsanteilen
- häufig bei Eigentumswohnungen
- anderer Schlüssel
- nur, wenn im Mietvertrag vereinbart
Typische Fehler beim Winterdienst
Doppelt mit dem Hausmeister
Der Hausmeister räumt laut Vertrag den Schnee, und zusätzlich steht eine Position Winterdienst in der Abrechnung.
Mieter räumen und zahlen
Die Hausordnung verpflichtet die Mieter zum Räumen, trotzdem werden Kosten einer Firma für dieselben Wege umgelegt.
Falsche Flächen
Die Firma räumt auch den Parkplatz eines Ladens oder die Einfahrt des Vermieters. Diese Anteile gehören nicht zu den Wohnungen.
Anschaffung statt laufender Kosten
Ein neuer Streuwagen oder eine Schneefräse wird als Winterdienst abgerechnet.
Gesamtkosten fehlen
Bei gemeinsamen Rechnungen für mehrere Häuser fehlt die Angabe, wie die Kosten aufgeteilt wurden.
So prüfst du Winterdienst und Straßenreinigung
Du brauchst Mietvertrag, Hausordnung und die Abrechnungen der letzten Jahre. Die Belege kannst du nach § 556 Abs. 4 BGB einsehen.
- 1
Mietvertrag und Hausordnung lesen
Musst du selbst räumen? Steht der Winterdienst oder die Straßenreinigung bei den umlagefähigen Kosten?
- 2
Doppelungen suchen
Gibt es Hausmeister, Gartenpflege und Winterdienst nebeneinander? Dann frag, wer welche Arbeit macht.
- 3
Vertrag des Winterdienstes anfordern
Er zeigt, welche Flächen geräumt werden und ob nach Einsatz oder pauschal abgerechnet wird.
- 4
Gebührenbescheid ansehen
Bei der Straßenreinigung muss der Betrag zum Bescheid der Gemeinde für das Abrechnungsjahr passen.
- 5
Schriftlich widersprechen
Teile in Textform mit, welche Beträge du nicht zahlst und warum. Die Frist endet zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).
Häufige Fragen zum Winterdienst
Ist Winterdienst in der Nebenkostenabrechnung umlagefähig?
Muss ich für den Winterdienst zahlen, wenn es gar nicht geschneit hat?
Ich muss laut Mietvertrag selbst Schnee räumen. Darf trotzdem Winterdienst abgerechnet werden?
Darf der Hausmeister Winterdienst und Hauswartkosten gleichzeitig abrechnen?
Ist Streusalz umlagefähig?
Was kostet Winterdienst üblicherweise?
Was ist der Unterschied zwischen Straßenreinigung und Winterdienst?
Kann ich Winterdienst von der Steuer absetzen?
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Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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