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Geräumter Gehweg vor einem Wohnhaus an einem sonnigen Wintermorgen

Prüfwissen Kostenarten

Rechtsstand: Oktober 2026

Winterdienst und Straßenreinigung in der Nebenkostenabrechnung

Wege räumen, streuen, den Gehweg sauber halten: Diese Arbeiten zahlen Mieter meist über die Nebenkosten. Wie viel, hängt davon ab, wer räumt, wie der Vertrag mit der Firma aussieht und was die Gemeinde an Gebühren verlangt.

Phil und Johann, die Gründer von nebify

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 25.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Winterdienst ist umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Betriebskosten auf dich umlegt. Er wird meist der Straßenreinigung (§ 2 Nr. 8 BetrKV) oder dem Hausmeister (§ 2 Nr. 14) zugeordnet.
  • Räumt der Hausmeister oder musst du laut Mietvertrag selbst räumen, darf dieselbe Arbeit nicht zusätzlich als Winterdienst berechnet werden.
  • Eine Saisonpauschale ist auch ohne Schnee nicht automatisch unzulässig, muss aber wirtschaftlich sein.
  • Für den Winterdienst nennt der Mieterbund keinen eigenen Durchschnitt, für die Straßenreinigung 0,04 € pro m² und Monat, bei 70 m² rund 33,60 € im Jahr.
  • Prüfe Dienstleistervertrag, Rechnungen und Gebührenbescheid per Belegeinsicht.
Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Welche Winterdienstkosten umlagefähig sind
  3. 3. Wer räumt? Mieter, Hausmeister oder Firma
  4. 4. Verteilerschlüssel beim Winterdienst
  5. 5. Winterdienst zu teuer? So ordnest du ihn ein
  6. 6. Straßenreinigung: die Gebühr der Gemeinde
  7. 7. Typische Fehler beim Winterdienst
  8. 8. So prüfst du Winterdienst und Straßenreinigung
  9. 9. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ja, die Kosten für Schneeräumen und Streuen darf dein Vermieter in der Regel umlegen. Voraussetzung ist, dass dein Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Bezahlt werden die laufenden Einsätze einer Firma oder des Hausmeisters und das Streugut. Nicht umlagefähig sind Anschaffungen wie Räumgeräte, Reparaturen und Leistungen, die du laut Mietvertrag ohnehin selbst erbringst. Die Straßenreinigung kommt als eigene Gebühr der Gemeinde hinzu und ist ebenfalls umlagefähig.

Welche Winterdienstkosten umlagefähig sind

Das Wort Winterdienst taucht in der Betriebskostenverordnung nicht auf. Üblich ist die Zuordnung zur Straßenreinigung, die auch „entsprechende nicht öffentliche Maßnahmen“ umfasst:

„die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen“
§ 2 Nr. 8 BetrKV (Auszug)

Erledigt der Hausmeister den Winterdienst, laufen die Kosten über die Hauswartposition (§ 2 Nr. 14 BetrKV). Für die Frage, ob du zahlst, macht die Zuordnung keinen Unterschied. Wichtig ist nur, dass die Arbeit nicht in zwei Positionen auftaucht.

Umlagefähig

  • Räumen und Streuen von Zugängen, Hofflächen und Gehweg durch eine Firma
  • Streugut wie Splitt oder Granulat für den laufenden Winterdienst
  • Saisonverträge mit Bereitschaft, wenn sie wirtschaftlich sind
  • Räumen gemeinsam genutzter Parkflächen und Wege zu den Mülltonnen

Nicht umlagefähig

  • Anschaffung von Schneeschieber, Streuwagen oder Schneefräse
  • Reparaturen am Pflaster oder an Geräten
  • Räumen von Flächen, die nur dem Vermieter oder einem Gewerbe dienen
  • Arbeiten, die schon der Hausmeister abrechnet
  • Organisation und Überwachung durch die Verwaltung

Wer räumt? Mieter, Hausmeister oder Firma

Die Räum- und Streupflicht liegt zunächst beim Eigentümer. Er darf sie aber weitergeben, an eine Firma, an den Hausmeister oder per Mietvertrag an die Mieter. Für deine Abrechnung ergeben sich daraus drei Konstellationen:

  • Mieter räumen selbst

    Steht die Räumpflicht wirksam im Mietvertrag oder in der Hausordnung, erledigst du die Arbeit selbst. Für diese Flächen kann es dann keine Winterdienstkosten geben. Taucht trotzdem eine Firma auf, frag, für welche Flächen sie zuständig ist.

  • Hausmeister räumt

    Dann steckt der Winterdienst in den Hausmeisterkosten. Die Betriebskostenverordnung verbietet, Arbeiten des Hauswarts zusätzlich unter den Nummern 2 bis 10 anzusetzen. Eine eigene Position Winterdienst daneben ist ein Warnsignal.

  • Firma räumt

    Häufig ein Garten- oder Hausmeisterdienst mit Wintervertrag. Abgerechnet wird entweder je Einsatz oder pauschal für die Saison. Beides kann zulässig sein, der Vertrag zeigt, was vereinbart ist.

Bei Saisonpauschalen gilt: Ein milder Winter allein macht die Pauschale nicht unwirksam, denn der Dienst hält Personal und Material bereit. Steigt die Pauschale aber stark, ohne dass sich Flächen oder Leistung geändert haben, ist das ein Thema für den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB).

Verteilerschlüssel beim Winterdienst

Winterdienst wird nicht nach Verbrauch abgerechnet, sondern nach einem festen Schlüssel. Maßgeblich ist der Mietvertrag. Fehlt eine Regelung, gilt die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 S. 1 BGB), bei vermieteten Eigentumswohnungen ohne andere Abrede der Schlüssel der Eigentümergemeinschaft (§ 556a Abs. 3 BGB).

Übliche Verteilerschlüssel beim Winterdienst

nach Wohnfläche
gesetzlicher Regelfall, am häufigsten
nach Miteigentumsanteilen
häufig bei Eigentumswohnungen
anderer Schlüssel
nur, wenn im Mietvertrag vereinbart

Bei Wohnanlagen mit mehreren Häusern wird oft eine gemeinsame Rechnung aufgeteilt. Dann sollte erkennbar sein, welche Flächen zu deinem Haus gehören und wie die Kosten zwischen den Häusern aufgeteilt wurden.

Winterdienst zu teuer? So ordnest du ihn ein

Winterdienst steht längst nicht in jeder Abrechnung, oft räumen Hausmeister oder Mieter selbst. Wo eine Firma beauftragt ist, sind die Beträge meist klein, schwanken aber stark mit Region, Flächen und Vertragsart.

Der Mieterbund weist den Winterdienst nicht gesondert aus, er steckt in seinem Betriebskostenspiegel meist in der Straßenreinigung oder im Hauswart. Vergleiche deshalb mit deinen Vorjahren: Bei einer Saisonpauschale sollte der Betrag ähnlich bleiben, bei Abrechnung nach Einsätzen muss er zum Winter passen. Den Vertrag mit der Firma und die Einsatznachweise bekommst du über die Belegeinsicht.

Deutlich höhere Beträge als im Vorjahr entstehen, wenn große Park- oder Hofflächen geräumt werden, wenn mehrere Häuser gemeinsam abgerechnet werden oder wenn Hausmeister und Firma dieselben Wege räumen.

Ein Durchschnitt ist kein Grenzwert. Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB), der bloße Hinweis auf einen überregionalen Durchschnitt reicht laut Bundesgerichtshof aber nicht, um eine überhöhte Position zu belegen (Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10). Beim Winterdienst ist der Vergleich mit deinen Vorjahren deshalb meist aussagekräftiger: Ein deutlicher Sprung ohne härteren Winter oder neuen Vertrag ist ein guter Grund, die Belege anzusehen.

Straßenreinigung: die Gebühr der Gemeinde

Die Straßenreinigung ist eine Gebühr, die viele Gemeinden für die Reinigung der öffentlichen Straße erheben. Sie ist nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlagefähig. Wie hoch sie ist, regelt die Satzung der Gemeinde. In vielen Orten hängt sie von der Länge der Grundstücksfront und davon ab, wie oft gereinigt wird. Grundlage ist der Gebührenbescheid, den du über die Belegeinsicht anfordern kannst. In manchen Gemeinden enthält die Gebühr auch den Winterdienst auf der Fahrbahn.

0,04 €

Durchschnitt je m² und Monat laut Mieterbund für 2024

33,60 €

Das entspricht im Jahr für eine 70-m²-Wohnung (Straßenreinigung)

Rechenbeispiel: Anteil im Jahr beim Durchschnittswert
WohnungIm MonatIm Jahr
50 m²2,00 €24,00 €
70 m²2,80 €33,60 €
90 m²3,60 €43,20 €

So haben wir gerechnet: Durchschnitt des Mieterbunds je m² Wohnfläche und Monat × Wohnfläche × 12. Der Wert ist ein bundesweiter Mittelwert über viele Häuser; je nach Region, Baujahr und Ausstattung liegen einzelne Abrechnungen deutlich darüber oder darunter. Quelle: Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024.

Weil die Gebühr nach der Grundstücksfront berechnet wird, liegen Eckgrundstücke und Häuser an breiten Straßen oft über dem Durchschnitt, kleine Häuser mit wenigen Wohnungen je Meter Front ebenfalls. Verteilt wird die Straßenreinigung in der Regel nach Wohnfläche:

Übliche Verteilerschlüssel bei der Straßenreinigung

nach Wohnfläche
gesetzlicher Regelfall, am häufigsten
nach Miteigentumsanteilen
häufig bei Eigentumswohnungen
anderer Schlüssel
nur, wenn im Mietvertrag vereinbart

Typische Fehler beim Winterdienst

  • Doppelt mit dem Hausmeister

    Der Hausmeister räumt laut Vertrag den Schnee, und zusätzlich steht eine Position Winterdienst in der Abrechnung.

  • Mieter räumen und zahlen

    Die Hausordnung verpflichtet die Mieter zum Räumen, trotzdem werden Kosten einer Firma für dieselben Wege umgelegt.

  • Falsche Flächen

    Die Firma räumt auch den Parkplatz eines Ladens oder die Einfahrt des Vermieters. Diese Anteile gehören nicht zu den Wohnungen.

  • Anschaffung statt laufender Kosten

    Ein neuer Streuwagen oder eine Schneefräse wird als Winterdienst abgerechnet.

  • Gesamtkosten fehlen

    Bei gemeinsamen Rechnungen für mehrere Häuser fehlt die Angabe, wie die Kosten aufgeteilt wurden.

So prüfst du Winterdienst und Straßenreinigung

Du brauchst Mietvertrag, Hausordnung und die Abrechnungen der letzten Jahre. Die Belege kannst du nach § 556 Abs. 4 BGB einsehen.

  1. 1

    Mietvertrag und Hausordnung lesen

    Musst du selbst räumen? Steht der Winterdienst oder die Straßenreinigung bei den umlagefähigen Kosten?

  2. 2

    Doppelungen suchen

    Gibt es Hausmeister, Gartenpflege und Winterdienst nebeneinander? Dann frag, wer welche Arbeit macht.

  3. 3

    Vertrag des Winterdienstes anfordern

    Er zeigt, welche Flächen geräumt werden und ob nach Einsatz oder pauschal abgerechnet wird.

  4. 4

    Gebührenbescheid ansehen

    Bei der Straßenreinigung muss der Betrag zum Bescheid der Gemeinde für das Abrechnungsjahr passen.

  5. 5

    Schriftlich widersprechen

    Teile in Textform mit, welche Beträge du nicht zahlst und warum. Die Frist endet zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).

Häufige Fragen zum Winterdienst

Ist Winterdienst in der Nebenkostenabrechnung umlagefähig?
Ja, wenn dein Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Die Betriebskostenverordnung nennt den Winterdienst zwar nicht ausdrücklich. In der Praxis wird er aber der Straßenreinigung zugeordnet (§ 2 Nr. 8 BetrKV) oder, wenn der Hausmeister räumt, den Hauswartkosten (§ 2 Nr. 14 BetrKV). Umlagefähig sind die laufenden Kosten für Räumen und Streuen.
Muss ich für den Winterdienst zahlen, wenn es gar nicht geschneit hat?
Das hängt vom Vertrag mit der Firma ab. Viele Winterdienste berechnen eine Pauschale für die ganze Saison, weil sie Personal, Fahrzeuge und Streugut bereithalten müssen, egal ob es schneit. Eine solche Pauschale ist nicht automatisch unzulässig. Der Vermieter muss aber wirtschaftlich handeln (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB). Lass dir den Vertrag zeigen und vergleiche mit den Vorjahren.
Ich muss laut Mietvertrag selbst Schnee räumen. Darf trotzdem Winterdienst abgerechnet werden?
Für dieselbe Arbeit nicht doppelt. Liegt die Räumpflicht nach Mietvertrag oder Hausordnung bei den Mietern, gibt es für diese Flächen keine Kosten eines Dienstleisters, die umgelegt werden könnten. Hat der Vermieter zusätzlich eine Firma beauftragt, frag nach, für welche Flächen und warum.
Darf der Hausmeister Winterdienst und Hauswartkosten gleichzeitig abrechnen?
Nein, nicht für dieselbe Leistung. § 2 Nr. 14 BetrKV sagt ausdrücklich: Soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen sie nicht zusätzlich unter den Nummern 2 bis 10 angesetzt werden. Räumt der Hausmeister den Schnee, gehört das in seine Position und nicht noch einmal in den Winterdienst.
Ist Streusalz umlagefähig?
Das Streugut für den laufenden Winterdienst gehört zu den Kosten des Winterdienstes. Anders ist es bei Geräten: Ein neuer Schneeschieber oder eine Schneefräse ist eine Anschaffung und keine laufende Betriebskostenposition. Beachte außerdem, dass Streusalz auf Gehwegen in vielen Gemeinden durch Satzung eingeschränkt ist.
Was kostet Winterdienst üblicherweise?
Einen eigenen Durchschnittswert des Mieterbunds gibt es dafür nicht, weil der Winterdienst meist in der Straßenreinigung oder bei den Hausmeisterkosten mitläuft. Die Kosten hängen vor allem davon ab, wie viel Fläche geräumt wird, ob eine Saisonpauschale oder nach Einsätzen abgerechnet wird und wie schneereich die Region ist. Für die eigene Wohnung ist der Winterdienst in der Regel ein kleiner Posten. Der beste Vergleich sind deine Abrechnungen der Vorjahre und der Vertrag mit der Firma.
Was ist der Unterschied zwischen Straßenreinigung und Winterdienst?
Die Straßenreinigung ist meist eine Gebühr der Gemeinde für die Reinigung der öffentlichen Straße, festgesetzt per Bescheid. Winterdienst ist das Räumen und Streuen von Wegen und Gehweg, oft durch eine beauftragte Firma oder den Hausmeister. Beides steht in der Abrechnung häufig getrennt, manchmal in einer gemeinsamen Position.
Kann ich Winterdienst von der Steuer absetzen?
Möglicherweise. Für haushaltsnahe Dienstleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material (§ 35a Abs. 5 EStG). Viele Vermieter weisen den Lohnanteil in der Abrechnung oder einer Bescheinigung aus. Ob du ihn nutzen kannst, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.

Zahlst du den Winterdienst doppelt?

Lade deine Abrechnung im kostenlosen Vorab-Check hoch. Wir sehen nach, ob Hausmeister, Winterdienst und Gartenpflege sich überschneiden und welche Positionen auffällig sind.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Quellen: § 1 BetrKV · § 2 BetrKV · § 556 BGB · § 556a BGB · § 35a EStG · DMB: Alle Betriebskostenarten im Überblick (2024); BGH, Urteil vom 06.07.2011 (VIII ZR 340/10).