
Prüfwissen Kostenarten
Straßenreinigungsgebühren: Wann Mieter zahlen und wie du den Bescheid prüfst
Ja, die Straßenreinigung gehört zu den Nebenkosten, die dein Vermieter umlegen darf. Meist ist es eine Gebühr der Gemeinde, manchmal reinigt eine Firma den Gehweg. Der Betrag ist klein, aber er steckt voller Fallstricke: Bescheide für das falsche Jahr, doppelte Reinigung, Ausbaubeiträge unter falschem Namen.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 05.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Ja, Straßenreinigung ist umlagefähig: die Gebühren der Gemeinde und die Kosten einer privaten Reinigung (§ 2 Nr. 8 BetrKV).
- Der Mieterbund nennt für 2024 im Schnitt 0,04 € pro m² und Monat, bei 70 m² rund 33,60 € im Jahr.
- Die Gebühr richtet sich nach der Satzung der Gemeinde, oft nach Frontmetern und Reinigungshäufigkeit. Grundlage ist der Gebührenbescheid.
- Musst du laut Mietvertrag selbst kehren, darf dafür keine Firma zusätzlich abgerechnet werden. Ausbau- und Erschließungsbeiträge sind nie umlagefähig.
- Winterdienst läuft oft mit, darf aber nicht doppelt auftauchen. Prüfe den Bescheid und widersprich innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang.
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Inhalt
- 1. Kurz beantwortet
- 2. Straßenreinigungsgebühren umlagefähig: die Rechtsgrundlage
- 3. Wie die Gemeinde die Gebühr berechnet
- 4. Rechenbeispiel: vom Frontmeter zu deinem Anteil
- 5. Anliegerpflicht: wenn der Eigentümer selbst reinigen muss
- 6. Straßenreinigung oder Winterdienst?
- 7. Was keine Straßenreinigung ist
- 8. Verteilung und Abrechnungszeitraum
- 9. Straßenreinigung zu teuer? So ordnest du sie ein
- 10. Typische Fehler bei der Straßenreinigung
- 11. So prüfst du die Straßenreinigung
- 12. Was du tun kannst
- 13. Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Ja, Straßenreinigungsgebühren sind umlagefähige Nebenkosten, wenn dein Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Umgelegt werden darf die Gebühr, die die Gemeinde dem Eigentümer für die Reinigung der öffentlichen Straße berechnet. Ebenso umlagefähig sind die Kosten, wenn statt der Gemeinde eine Firma den Gehweg reinigt. Nicht dazu gehören Ausbau- und Erschließungsbeiträge, Reparaturen am Gehweg und Arbeiten, die du laut Mietvertrag selbst erledigst. Der Betrag muss zum Gebührenbescheid für den Abrechnungszeitraum passen.
Straßenreinigungsgebühren umlagefähig: die Rechtsgrundlage
Die Straßenreinigung steht in der Betriebskostenverordnung zusammen mit der Müllbeseitigung unter Nummer 8:
„die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen“
Die Verordnung nennt also zwei Wege. Erstens die öffentliche Reinigung: Die Gemeinde reinigt Fahrbahn und Gehweg und verlangt dafür eine Gebühr. Zweitens die nicht öffentliche Reinigung: Der Eigentümer muss selbst reinigen und beauftragt damit eine Firma oder den Hausmeister. Beides ist umlagefähig.
Eine besondere Vereinbarung im Mietvertrag braucht es dafür nicht. Es genügt, dass du „die Betriebskosten“ trägst (BGH, Urteil vom 10.02.2016, VIII ZR 137/15). Zählt dein Vertrag die Kostenarten dagegen einzeln auf und fehlt die Straßenreinigung, darf sie nicht abgerechnet werden.
Wie die Gemeinde die Straßenreinigungsgebühr berechnet
Die Gebühr legt jede Gemeinde in einer eigenen Satzung fest. Ein bundesweit einheitliches Modell gibt es nicht. Häufig ist der Frontmetermaßstab: Gezählt wird die Länge der Grundstücksseite entlang der gereinigten Straße. Dazu kommt eine Reinigungsklasse, die sich nach Straßenart und Häufigkeit richtet.
Ein Beispiel aus der Praxis ist die Satzung der Stadt Dortmund vom 19.12.2025, gültig seit 01.01.2026. Sie nennt als Maßstab die Frontlängen und die Reinigungsklasse laut Straßenverzeichnis. Die Sätze je Frontmeter und Jahr bei wöchentlicher Reinigung:
Dortmund 2026: Gebühr je Frontmeter und Jahr
- Straße überwiegend für Anliegerverkehr
- 8,96 €
- Straße überwiegend für innerörtlichen Verkehr
- 7,84 €
- Straße überwiegend für überörtlichen Verkehr
- 7,28 €
- zusätzlich Winterdienst Stufe I
- 1,44 €
- zusätzlich Winterdienst Stufe II
- 1,17 €
Die Satzung zeigt auch, wie genau gezählt wird. Als Front gelten die Seiten, die an der Straße liegen oder ihr zugewandt sind. Liegt ein Grundstück an zwei gereinigten Straßen, werden beide Fronten addiert. Selbst ein Hinterliegergrundstück ohne eigene Straßenseite zahlt: Dann zählt die Länge, die an eine gedachte Verlängerung der Straße angrenzen würde. Wohnst du im Hinterhaus, bist du also nicht automatisch von der Gebühr befreit.
Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Gebühr in Dortmund entsprechend. Andere Städte rechnen anders, etwa nach Grundstücksfläche oder mit Pauschalen. Was für dein Haus gilt, steht im Gebührenbescheid. Den kannst du über die Belegeinsicht anfordern.
Rechenbeispiel: vom Frontmeter zu deinem Anteil
So entsteht dein Anteil, gerechnet mit den Dortmunder Sätzen für 2026 und frei gewählten Hausdaten: Grundstück mit 20 Metern Front an einer Anliegerstraße, wöchentliche Reinigung, Winterdienst Stufe I, acht Wohnungen mit zusammen 560 m², deine Wohnung 70 m².
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Straßenreinigung: 20 m × 8,96 € | 179,20 € |
| Winterdienst: 20 m × 1,44 € | 28,80 € |
| Gebühr für das Grundstück | 208,00 € |
| Dein Anteil: 208,00 € × 70 ÷ 560 | 26,00 € |
| zum Vergleich: Mieterbund-Durchschnitt bei 70 m² | 33,60 € |
Das Beispiel zeigt, wovon dein Anteil abhängt: von der Front, der Straßenart, der Häufigkeit und davon, auf wie viele Quadratmeter sich die Gebühr verteilt. Läge dasselbe Haus an einer Ecke mit zwei gereinigten Straßen, würden beide Fronten zählen. Hat das Haus nur vier statt acht Wohnungen, verdoppelt sich dein Anteil.
Anliegerpflicht: wenn der Eigentümer selbst reinigen muss
Nicht überall reinigt die Gemeinde selbst. Die Landesgesetze erlauben es ihr, die Reinigung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zu übertragen. In Nordrhein-Westfalen etwa können die Gemeinden die Reinigung der Gehwege durch Satzung den Eigentümern der angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegen (§ 4 Abs. 1 StrReinG NRW).
Für den Eigentümer gibt es dann drei Möglichkeiten. Je nachdem, wie er die Pflicht erfüllt, sieht deine Abrechnung anders aus:
Eine Firma reinigt
Die Kosten sind als „entsprechende nicht öffentliche Maßnahmen“ umlagefähig. Grundlage ist der Vertrag mit der Firma und ihre Rechnung.
Der Hausmeister reinigt
Dann steckt die Arbeit in den Hauswartkosten. Für dieselbe Arbeit darf nicht zusätzlich eine Straßenreinigung abgerechnet werden (§ 2 Nr. 14 BetrKV).
Die Mieter reinigen
Überträgt der Mietvertrag die Reinigung auf dich, entstehen dafür keine umlagefähigen Kosten. Eine Firma darf dann nicht zusätzlich auf deine Rechnung kehren.
Reinigt eine Firma, darf nur abgerechnet werden, was der Vertrag für die Straßenreinigung tatsächlich vorsieht. Rechnet dieselbe Firma auch Hofreinigung, Treppenhaus oder Grünpflege ab, müssen die Anteile getrennt ausgewiesen sein. Sonst ist nicht erkennbar, ob ein Teil doppelt oder unter der falschen Kostenart steht. Lass dir den Leistungsvertrag zeigen, wenn die Rechnung nur eine Pauschale nennt.
Der Mieterbund weist für die Gebäudereinigung auf denselben Grundsatz hin: Müssen Mieter laut Mietvertrag selbst reinigen, fallen insoweit keine umlagefähigen Reinigungskosten an. Für die Gehwegreinigung gilt das entsprechend.
Straßenreinigung oder Winterdienst?
Das Wort Winterdienst steht nicht in der Betriebskostenverordnung. In der Praxis wird er meist der Straßenreinigung zugeordnet, wenn eine Firma räumt, sonst den Hauswartkosten. Bei der öffentlichen Gebühr ist es unterschiedlich: Manche Gemeinden erheben für den Winterdienst auf der Fahrbahn eine eigene Gebühr, wie Dortmund. Andere rechnen ihn in die Straßenreinigung ein.
Wo was in der Abrechnung stehen kann
- Straßenreinigungsgebühr der Gemeinde
- Straßenreinigung, § 2 Nr. 8 BetrKV
- Winterdienstgebühr der Gemeinde
- meist bei der Straßenreinigung
- Firma kehrt den Gehweg
- Straßenreinigung, nicht öffentliche Maßnahme
- Firma räumt Schnee auf Wegen
- meist Winterdienst unter Straßenreinigung
- Hausmeister kehrt oder räumt
- Hauswart, § 2 Nr. 14 BetrKV
Für dich ist die Zuordnung zweitrangig. Wichtig ist, dass jede Leistung nur einmal bezahlt wird. Steht der Winterdienst in der Gebühr der Gemeinde, bei einer Firma und beim Hausmeister, frag nach, wer welche Fläche räumt.
Was keine Straßenreinigung ist
Die Gemeinde verschickt nicht nur Gebührenbescheide für die Reinigung. Manche Bescheide betreffen den Bau oder Ausbau der Straße. Die haben in der Nebenkostenabrechnung nichts verloren, denn Betriebskosten müssen laufend entstehen (§ 1 Abs. 1 BetrKV).
Straßenreinigung (umlagefähig)
- Straßenreinigungsgebühr laut Bescheid
- Winterdienstgebühr der Gemeinde
- Firma für die Gehwegreinigung
- Laub und Unrat vom öffentlichen Gehweg entfernen
- Streugut für den Gehweg
Keine Betriebskosten
- Straßenausbaubeiträge und Erschließungsbeiträge
- Reparatur von Gehwegplatten oder Bordsteinen
- Kauf einer Kehrmaschine oder eines Schneeschiebers
- Gebühr für Gerüst oder Container auf dem Gehweg
- Reinigung nach Bauarbeiten am Haus
Auch die privaten Wege auf dem Grundstück sind keine Straßenreinigung. Ihre Pflege gehört zur Gartenpflege (§ 2 Nr. 10 BetrKV: Plätze, Zugänge und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen). Taucht dieselbe Firma in beiden Positionen auf, lohnt der Blick in die Rechnung.
Verteilung und Abrechnungszeitraum
Die Straßenreinigung wird ohne andere Vereinbarung nach Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 S. 1 BGB). Bei vermieteten Eigentumswohnungen gilt ohne andere Vereinbarung der Schlüssel der Eigentümergemeinschaft (§ 556a Abs. 3 BGB). Läden und Büros im Haus zahlen mit, ihre Fläche muss in der Gesamtfläche enthalten sein.
Ein häufiger Stolperstein ist der Zeitraum. Gebührenbescheide gelten meist für ein Kalenderjahr. Läuft deine Abrechnung zum Beispiel von Juli bis Juni, frag nach, wie die Bescheide zugeordnet wurden. Auffällig ist, wenn ein Jahr fehlt oder zwei volle Jahresgebühren in einem Abrechnungszeitraum stehen.
Auch Nachtragsbescheide der Gemeinde kommen vor, etwa wenn die Front neu vermessen oder eine Straße anders eingestuft wurde. Lass dir in diesem Fall beide Bescheide zeigen. Nur so siehst du, ob ein Betrag versehentlich doppelt in die Abrechnung geraten ist.
Straßenreinigung zu teuer? So ordnest du sie ein
Die Straßenreinigung ist einer der kleinsten Posten der Abrechnung. Der Deutsche Mieterbund nennt diesen Durchschnitt:
0,04 €
Durchschnitt je m² und Monat laut Mieterbund für 2024
33,60 €
Das entspricht im Jahr für eine 70-m²-Wohnung (Straßenreinigung)
| Wohnung | Im Monat | Im Jahr |
|---|---|---|
| 50 m² | 2,00 € | 24,00 € |
| 70 m² | 2,80 € | 33,60 € |
| 90 m² | 3,60 € | 43,20 € |
So haben wir gerechnet: Durchschnitt des Mieterbunds je m² Wohnfläche und Monat × Wohnfläche × 12. Der Wert ist ein bundesweiter Mittelwert über viele Häuser; je nach Region, Baujahr und Ausstattung liegen einzelne Abrechnungen deutlich darüber oder darunter. Quelle: Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024.
Ein Durchschnitt ist kein Grenzwert. Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB), der bloße Hinweis auf einen überregionalen Durchschnitt reicht laut Bundesgerichtshof aber nicht, um eine überhöhte Position zu belegen (Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10). Weil die Gebühr am Grundstück hängt, liegen Eckgrundstücke und kleine Häuser an breiten Straßen oft darüber. Entscheidend ist, ob dein Betrag zum Gebührenbescheid passt, nicht zum Durchschnitt.
Typische Fehler bei der Straßenreinigung
Falscher Bescheid
Der Betrag passt zu keinem Bescheid, ein Jahr fehlt oder zwei Jahresgebühren stehen in einem Abrechnungszeitraum.
Doppelte Reinigung
Die Gemeinde reinigt gegen Gebühr, und zusätzlich rechnet eine Firma oder der Hausmeister die Gehwegreinigung ab.
Mieter kehren selbst
Der Mietvertrag überträgt die Reinigung auf die Mieter, trotzdem steht eine Reinigungsfirma in der Abrechnung.
Beiträge statt Gebühren
Straßenausbau- oder Erschließungsbeiträge werden als Straßenreinigung oder öffentliche Lasten umgelegt.
Winterdienst zweimal
Die Winterdienstgebühr steht bei der Straßenreinigung und zusätzlich eine Räumfirma für dieselbe Fläche.
Gewerbefläche vergessen
Die Gebühr wird nur auf die Wohnungen verteilt, obwohl Läden im Haus mitzahlen müssten.
Passt deine Straßenreinigung zum Bescheid der Gemeinde?
In der Abrechnung steht nur eine Summe. Ob sie zum richtigen Jahr, zur richtigen Front und zum richtigen Zeitraum gehört und ob daneben noch eine Firma kehrt, zeigt erst der Gebührenbescheid. Wir gleichen beides mit deinem Mietvertrag ab.
So prüfst du die Straßenreinigung
- 1
Mietvertrag lesen
Trägst du die Betriebskosten? Musst du laut Vertrag oder Hausordnung selbst kehren oder räumen?
- 2
Gebührenbescheid anfordern
Per Belegeinsicht (§ 556 Abs. 4 BGB). Prüfe Jahr, Frontlänge, Reinigungsklasse und ob der Winterdienst enthalten ist.
- 3
Zeitraum abgleichen
Passt der Bescheid zum Abrechnungszeitraum? Fehlt ein Jahr, oder ist eines doppelt enthalten?
- 4
Doppelungen suchen
Steht dieselbe Leistung auch bei Winterdienst, Hausmeister oder Gartenpflege?
- 5
Vorjahr vergleichen
Gebühren ändern sich meist nur mit neuer Satzung. Ein großer Sprung ohne neuen Bescheid ist auffällig.
Was du tun kannst
Passt der Betrag nicht zum Bescheid oder findest du eine doppelte Reinigung, widersprich schriftlich. Nenne die Position, den Betrag, den du für richtig hältst, und den Grund. Den übrigen Teil der Abrechnung kannst du zahlen.
Legt der Vermieter den Bescheid trotz Nachfrage nicht vor, musst du eine Nachzahlung insoweit nicht leisten (BGH, Urteil vom 07.02.2018, VIII ZR 189/17). Einwendungen musst du spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung erheben (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).
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Die Straßenreinigung ist ein kleiner Posten, aber sie zeigt, wie sorgfältig abgerechnet wurde. Falscher Bescheid, doppelte Reinigung oder vergessene Gewerbeflächen fallen nur im Abgleich mit Belegen und Mietvertrag auf. Wir prüfen jede Position und geben dir ein fertiges Schreiben an deinen Vermieter mit.
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Häufige Fragen zur Straßenreinigung in den Nebenkosten
Sind Straßenreinigungsgebühren umlagefähig?
Was kostet die Straßenreinigung im Durchschnitt?
Muss ich als Mieter den Gehweg selbst kehren?
Ist der Winterdienst Teil der Straßenreinigung?
Wie wird die Straßenreinigungsgebühr berechnet?
Darf der Vermieter Straßenausbaubeiträge umlegen?
Wie wird die Straßenreinigung auf die Mieter verteilt?
Warum ist meine Straßenreinigung höher als beim Nachbarhaus?
Zahle ich Straßenreinigung, wenn ich im Hinterhaus wohne?
Zahlst du die Straßenreinigung doppelt?
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Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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