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Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung: Was nach der Reform 2025 gilt
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regeln berechnet. Mit der Nebenkostenabrechnung für 2025 landet sie jetzt bei vielen Mieterinnen und Mietern zum ersten Mal in neuer Höhe – mal deutlich teurer, mal günstiger als im Vorjahr. Hier liest du, ob dein Vermieter die Grundsteuer umlegen darf, warum sie sich verändert hat und wie du den Betrag mit dem Bescheid abgleichst.

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 17.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundsteuer ist umlagefähig (§ 2 Nr. 1 BetrKV), wenn dein Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Das gilt auch für die neue Grundsteuer ab 2025.
- Seit 2025 gelten neue Bescheide. Fünf Länder rechnen mit eigenen Modellen. Je nach Haus kann die Grundsteuer steigen oder sinken, ein Anstieg allein ist kein Fehler.
- Verteilt wird meist nach Wohnfläche. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung darf der Betrag aus dem Bescheid für die Wohnung direkt weitergegeben werden.
- Läuft dein Abrechnungszeitraum über den Jahreswechsel 2024/2025, gehört nur der Anteil ab Januar 2025 zur neuen Grundsteuer. Kommt ein Bescheid rückwirkend, darf der Vermieter nachfordern, im Regelfall aber nur innerhalb von drei Monaten.
- Am besten prüfst du die Position mit dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Den darfst du nach § 556 Abs. 4 BGB einsehen.
Inhalt
- 1. Darf der Vermieter die Grundsteuer umlegen?
- 2. Was zur Position gehört und was nicht
- 3. Die Grundsteuerreform 2025 im Überblick
- 4. Warum sich deine Grundsteuer 2025 verändert
- 5. Abrechnung 2025: darauf kommt es jetzt an
- 6. Rückwirkende Bescheide und Nachforderungen
- 7. Wie die Grundsteuer verteilt wird
- 8. Was ist üblich? Kosten und Hebesätze
- 9. So prüfst du die Grundsteuer in deiner Abrechnung
- 10. Fälle aus unserer Praxis
- 11. Häufige Fragen
Darf der Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen?
Ja. Die Grundsteuer gehört zu den laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks und ist in § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) ausdrücklich als Betriebskostenart genannt. Dein Vermieter darf sie auf dich umlegen, wenn dein Mietvertrag vorsieht, dass du die Betriebskosten trägst. Dafür reicht laut Bundesgerichtshof schon die Formulierung, dass der Mieter „die Betriebskosten“ zahlt (Urteil vom 10.02.2016, VIII ZR 137/15).
An der Umlagefähigkeit hat die Grundsteuerreform nichts geändert. Das Bundesfinanzministerium schreibt dazu: Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer „gemäß den geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden“. Was sich ändern kann, ist die Höhe: Für das Abrechnungsjahr 2025 steht in deiner Abrechnung erstmals die Grundsteuer nach neuem Recht.
Politisch ist die Umlage umstritten. Der Deutsche Mieterbund hält sie für „sachlich nicht zu rechtfertigen“, weil die Grundsteuer eine Steuer auf Eigentum ist. Nach geltendem Recht darf sie aber umgelegt werden.
Was zur Position gehört und was nicht
§ 2 Nr. 1 BetrKV spricht von den „laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer“. Entscheidend ist das Wort laufend: Umlagefähig sind nur Abgaben, die regelmäßig für das Grundstück anfallen. In der Praxis ist das fast immer allein die Grundsteuer.
Gehört dazu
- Die Grundsteuer laut Grundsteuerbescheid der Gemeinde, auch nach neuem Recht ab 2025
- Weitere laufende öffentliche Lasten des Grundstücks, die in der Praxis aber selten vorkommen
- Bei einer Eigentumswohnung: die für deine Wohnung festgesetzte Grundsteuer
Gehört nicht dazu
- Erschließungs-, Anlieger- und Straßenausbaubeiträge, weil sie einmalig anfallen
- Finanzierungskosten wie Kreditzinsen
- Säumniszuschläge und Mahngebühren: Sie entstehen nicht durch das Grundstück, sondern weil der Vermieter zu spät gezahlt hat
- Gebühren aus einem Sammelbescheid, die schon als eigene Position abgerechnet werden
Ein typischer Stolperstein ist der Sammelbescheid: Viele Städte verschicken einen gemeinsamen Bescheid über „Grundbesitzabgaben“, in dem neben der Grundsteuer auch Müllabfuhr, Straßenreinigung oder Abwasser stehen. Das ist an sich kein Problem. Jede Gebühr darf in deiner Abrechnung aber nur einmal auftauchen, entweder unter der Grundsteuer oder unter ihrer eigenen Position.
Alle 17 Kostenarten mit ihren typischen Fehlern findest du in unserer Übersicht Umlagefähige Nebenkosten.
Die Grundsteuerreform 2025 im Überblick
Auslöser der Reform war das Bundesverfassungsgericht. Es hat am 10. April 2018 entschieden, dass die alte Bewertung von Grundstücken mit dem Gleichheitssatz unvereinbar ist (1 BvL 11/14 u. a.). In den alten Bundesländern beruhte sie auf Wertverhältnissen von 1964, gleichartige Grundstücke wurden dadurch sehr unterschiedlich besteuert. Die neue Grundsteuer gilt erstmals für das Kalenderjahr 2025 (§ 37 Abs. 1 GrStG).
So wird die Grundsteuer berechnet
- 1Das Finanzamt ermittelt die Bemessungsgrundlage. Im Bundesmodell ist das der Grundsteuerwert, der sich unter anderem nach Bodenrichtwert, Grundstücksart, Fläche und Baujahr richtet.
- 2Daraus berechnet das Finanzamt mit einer Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag (§ 13 GrStG). Im Bundesmodell beträgt die Messzahl für Wohngrundstücke 0,31 Promille, für andere bebaute Grundstücke wie Geschäftsgrundstücke 0,34 Promille (§ 15 Abs. 1 GrStG).
- 3Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz (§ 25 GrStG) und verschickt den Grundsteuerbescheid. Dieser Betrag landet in deiner Abrechnung.
Fünf Länder rechnen anders
Die meisten Länder nutzen das Bundesmodell. Berlin, Bremen, das Saarland und Sachsen wenden es mit eigenen Steuermesszahlen an, Thüringen ab 2027. Fünf Länder haben eigene Bewertungsmodelle eingeführt:
Baden-Württemberg
Modifiziertes Bodenwertmodell
Bayern
Wertunabhängiges Flächenmodell
Hamburg
Wohnlagemodell
Hessen
Flächen-Faktor-Verfahren
Niedersachsen
Flächen-Lage-Modell
Ziel der Reform war nicht, insgesamt mehr Grundsteuer einzunehmen. Das Bundesfinanzministerium betont aber selbst, dass sich die Belastung zwischen den Grundstücken verschiebt: „Einige Eigentümerinnen und Eigentümer müssen also mehr Grundsteuer bezahlen, andere weniger.“ Genau diese Verschiebung siehst du in deiner Abrechnung.
Sonderfall Nordrhein-Westfalen: Dort dürfen Städte seit 2025 unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festlegen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die höheren Sätze für Nichtwohngrundstücke in Bochum, Dortmund, Essen und Gelsenkirchen am 4. Dezember 2025 für rechtswidrig gehalten, 2026 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf ähnlich über Krefeld und Hilden entschieden. Abschließend geklärt ist die Frage noch nicht, einige Städte wie Krefeld sind 2026 aber zu einem einheitlichen Hebesatz zurückgekehrt. Wichtig für Mieter: Häuser mit Wohnungen und Laden oder Büro gelten dabei als Nichtwohngrundstück und können deshalb einen höheren Hebesatz haben. Maßgeblich ist der Satz im Grundsteuerbescheid deines Hauses.
Warum sich deine Grundsteuer 2025 verändert
Liegt die Grundsteuer in deiner Abrechnung 2025 deutlich über oder unter dem Vorjahr, hat das meist eine dieser Ursachen. Keine davon ist für sich genommen ein Fehler:
Neue Bemessungsgrundlage
Statt der jahrzehntealten Einheitswerte zählen jetzt aktuelle Daten wie Bodenrichtwert, Fläche, Lage oder Baujahr, je nach Landesmodell und Messzahl. Häuser, die bisher sehr niedrig bewertet waren, zahlen oft mehr, andere weniger.
Neuer Hebesatz
Viele Gemeinden haben ihren Hebesatz für 2025 neu festgelegt, oft deutlich anders als vorher. Ein Vergleich mit dem alten Hebesatz sagt wenig, weil sich auch der Messbetrag geändert hat, auf den er angewendet wird.
Zahlungen aus anderen Jahren
Rechnet dein Vermieter nach dem Abflussprinzip ab, also nach dem, was er im Jahr tatsächlich bezahlt hat, können auch Nachzahlungen oder Erstattungen für frühere Jahre in der Position stecken. Das ist grundsätzlich zulässig (BGH, Urteil vom 20.02.2008, VIII ZR 27/07), sollte aber erkennbar sein.
Steigt die Grundsteuer dauerhaft, kann dein Vermieter nach der Abrechnung die monatlichen Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Umgekehrt kannst auch du eine Senkung verlangen, wenn die Kosten gesunken sind. Wie du eine Steigerung über alle Positionen hinweg einordnest, zeigt unser Ratgeber Nebenkosten plötzlich viel höher.
Abrechnung 2025: darauf kommt es jetzt an
Die neue Grundsteuer gilt erstmals für das Kalenderjahr 2025 (§ 37 Abs. 1 GrStG). Rechnet dein Vermieter nach Kalenderjahr ab, muss die Abrechnung für 2025 spätestens am 31. Dezember 2026 bei dir sein (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Zwei Punkte sind in diesem ersten Jahr besonders wichtig:
Abrechnungszeitraum über den Jahreswechsel
Die Grundsteuer wird für das Kalenderjahr festgesetzt (§ 27 Abs. 1 GrStG) und zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig (§ 28 Abs. 1 GrStG). Läuft deine Abrechnung zum Beispiel vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025, gehört nur die Hälfte zur neuen Steuer, die andere Hälfte zur alten. Steht dort der volle neue Jahresbetrag, frag nach der Berechnung.
Auffällig niedrige Grundsteuer
Kam der neue Bescheid spät und rechnet der Vermieter nach dem Abflussprinzip ab, fehlen womöglich noch Raten. Dann kann eine Nachforderung folgen (siehe nächster Abschnitt). Frag, ob der endgültige Bescheid für 2025 schon vorliegt.
Steigt die Grundsteuer immer? Nein. Die Reform sollte das Aufkommen insgesamt nicht erhöhen, viele Gemeinden haben ihre Hebesätze deshalb neu festgelegt. Für das einzelne Haus kann es trotzdem in beide Richtungen gehen. Auch bei unseren Prüfungen sehen wir 2025 häufig eine niedrigere Grundsteuer als im Vorjahr, in einzelnen Fällen aber auch einen kräftigen Anstieg. Die Richtung hängt vom einzelnen Haus ab, von Bodenwert, Fläche, Baujahr und dem Hebesatz deiner Gemeinde.
Auch später kann sich die Grundsteuer wieder ändern: Gemeinden passen ihre Hebesätze an, und Thüringen ändert ab 2027 seine Steuermesszahlen, um Wohngrundstücke zu entlasten. Entscheidend bleibt, ob der Betrag zum Bescheid passt.
Rückwirkende Bescheide und Nachforderungen
Gerade nach der Reform kommen Grundsteuerbescheide nicht immer pünktlich. Gemeinden dürfen ihren Hebesatz bis zum 30. Juni mit Wirkung vom Jahresbeginn beschließen, danach nur, wenn er nicht steigt (§ 25 Abs. 3 GrStG). In Rostock und Göttingen etwa wurde der Hebesatz für 2026 rückwirkend zum 1. Januar festgelegt. Bescheide ändern sich außerdem, wenn ein Eigentümer erfolgreich Einspruch einlegt oder das Finanzamt einen Wert korrigiert.
Grundsätzlich muss dein Vermieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Danach kann er keine Nachzahlung mehr verlangen, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB). Ein rückwirkend erlassener oder erhöhter Grundsteuerbescheid ist genau so ein Fall: Der Vermieter darf die Grundsteuer dann auch nach Ablauf der Frist nachfordern.
Die Drei-Monats-Regel: Der Bundesgerichtshof verlangt, dass der Vermieter sich dann beeilt. Im Regelfall muss er die Nachforderung innerhalb von drei Monaten erheben, nachdem das Hindernis weggefallen ist, also nachdem ihm der Bescheid vorliegt (Urteil vom 05.07.2006, VIII ZR 220/05). Im entschiedenen Fall hatte sich ein Vermieter rund neun Monate Zeit gelassen. Die Nachforderung war damit ausgeschlossen.
Bekommst du eine Grundsteuer-Nachforderung für ein bereits abgerechnetes Jahr, frag nach dem Datum des Bescheids. Sinkt die Grundsteuer nachträglich, frag umgekehrt, ob die Erstattung an dich weitergegeben wird. Mehr zu den Fristen steht im Artikel Fristen der Nebenkostenabrechnung.
Wie die Grundsteuer verteilt wird
Maßgeblich ist, was dein Mietvertrag vorsieht. Ist dort nichts geregelt, wird nach dem Anteil der Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 Satz 1 BGB). Weil die Grundsteuer nicht vom Verbrauch abhängt, ist ein Verbrauchsschlüssel hier kein Thema. Vier Konstellationen solltest du kennen:
Mehrfamilienhaus
Der Gesamtbetrag aus dem Bescheid wird nach Fläche auf alle Wohnungen verteilt. Prüfe deine Wohnfläche und die Gesamtfläche des Hauses: Ein Fehler dort wirkt auf jede Position, die nach Fläche verteilt wird.
Vermietete Eigentumswohnung
Die Gemeinde setzt die Grundsteuer meist für jede Eigentumswohnung einzeln fest. Diesen Betrag darf der Vermieter direkt weitergeben, ein Verteilerschlüssel ist dann nicht nötig (BGH, Urteil vom 17.04.2013, VIII ZR 252/12).
Haus mit Gewerbe
Nach einem Urteil des BGH muss der Vermieter bei der Grundsteuer keinen Vorwegabzug für Läden oder Büros machen (Urteil vom 10.05.2017, VIII ZR 79/16). Das Gericht hat das aber mit dem alten Einheitswertverfahren begründet. Ob das für die neue Grundsteuer genauso gilt, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.
Leerstand
Den Anteil leerstehender Wohnungen trägt der Vermieter selbst. Er darf die Grundsteuer nicht nur auf die bewohnten Wohnungen verteilen.
Rechenbeispiel
- Grundsteuer laut Bescheid für das ganze Haus
- 1.800,00 €
- Wohnfläche des Hauses / deine Wohnung
- 600 m² / 72 m²
- Dein Anteil: 1.800 € × 72 ÷ 600
- 216,00 € im Jahr
Rechenbeispiel mit ausgedachten Zahlen. Das entspricht 18 € im Monat oder 0,25 € pro m² und Monat.
Mehr zu Schlüsseln und typischen Fehlern: Falscher Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung.
Was ist üblich? Kosten und Hebesätze
Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds zahlten Mieterinnen und Mieter für die Grundsteuer im Abrechnungsjahr 2024 im Schnitt 0,18 € pro m² und Monat. Für eine Wohnung mit 70 m² sind das rund 12,60 € im Monat oder 151,20 € im Jahr.
Wichtig: Der Wert stammt aus 2024 und spiegelt noch die alte Grundsteuer. Durchschnittswerte für die neue Grundsteuer ab 2025 gibt es im Betriebskostenspiegel bisher nicht. Liegt dein Wert darüber, ist das noch kein Fehler. Auch der Bundesgerichtshof sagt: Der Hinweis auf einen überregionalen Durchschnitt allein reicht nicht, um eine Position zu beanstanden (Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10). Er zeigt dir aber, wo sich ein Blick in die Belege lohnt.
Hebesätze der Grundsteuer B in 55 Städten
Wie hoch die Grundsteuer ausfällt, hängt stark vom Hebesatz deiner Gemeinde ab. Die Tabelle zeigt den Hebesatz für die Grundsteuer B in den 55 größten Städten, die wir für unsere Stadtseiten recherchiert haben, mit Quelle. Je nach Stadt ist das der Satz für 2025 oder 2026. Zum Vergleich: Vor der Reform lag der durchschnittliche Hebesatz 2024 bundesweit bei 506 % (Statistisches Bundesamt).
Vergleiche nur innerhalb eines Landes. In den fünf Ländern mit eigenem Modell wird der Hebesatz auf eine ganz anders berechnete Grundlage angewendet. Ein Hebesatz von 160 % in Stuttgart ist deshalb nicht „günstiger“ als 470 % in Berlin. Für dein Haus zählt allein der Betrag im Bescheid.
| Stadt | Bundesland | Hebesatz B | Quelle |
|---|---|---|---|
| Aachen | Nordrhein-Westfalen | 637 % | Quelle |
| Augsburg | BayernLandesmodell | 670 % | Quelle |
| Berlin | Berlin | 470 % | Quelle |
| Bielefeld | Nordrhein-Westfalen | 765 % | Quelle |
| Bochum | Nordrhein-Westfalen | 715 % | Quelle |
| Bonn | Nordrhein-Westfalen | 680 % | Quelle |
| Braunschweig | NiedersachsenLandesmodell | 750 % | Quelle |
| Bremen | Bremen | 755 % | Quelle |
| Chemnitz | Sachsen | 493 % | Quelle |
| Darmstadt | HessenLandesmodell | 1.181 % | Quelle |
| Dortmund | Nordrhein-Westfalen | 800 % | Quelle |
| Dresden | Sachsen | 400 % | Quelle |
| Duisburg | Nordrhein-Westfalen | 1.169 % | Quelle |
| Düsseldorf | Nordrhein-Westfalen | 374 % | Quelle |
| Erfurt | Thüringen | 565 % | Quelle |
| Erlangen | BayernLandesmodell | 625 % | Quelle |
| Essen | Nordrhein-Westfalen | 655 % | Quelle |
| Frankfurt am Main | HessenLandesmodell | 854,69 % | Quelle |
| Freiburg | Baden-WürttembergLandesmodell | 235 % | Quelle |
| Gelsenkirchen | Nordrhein-Westfalen | 696 % | Quelle |
| Göttingen | NiedersachsenLandesmodell | 782 % | Quelle |
| Halle (Saale) | Sachsen-Anhalt | 500 % | Quelle |
| Hamburg | HamburgLandesmodell | 975 % | Quelle |
| Hannover | NiedersachsenLandesmodell | 900 % | Quelle |
| Heidelberg | Baden-WürttembergLandesmodell | 185 % | Quelle |
| Heilbronn | Baden-WürttembergLandesmodell | 345 % | Quelle |
| Ingolstadt | BayernLandesmodell | 630 % | Quelle |
| Karlsruhe | Baden-WürttembergLandesmodell | 270 % | Quelle |
| Kassel | HessenLandesmodell | 490 % | Quelle |
| Kiel | Schleswig-Holstein | 565 % | Quelle |
| Köln | Nordrhein-Westfalen | 550 % | Quelle |
| Krefeld | Nordrhein-Westfalen | 680 % | Quelle |
| Leipzig | Sachsen | 450 % | Quelle |
| Lübeck | Schleswig-Holstein | 575 % | Quelle |
| Magdeburg | Sachsen-Anhalt | 483 % | Quelle |
| Mainz | Rheinland-Pfalz | 480 % | Quelle |
| Mannheim | Baden-WürttembergLandesmodell | 365 % | Quelle |
| Mönchengladbach | Nordrhein-Westfalen | 792 % | Quelle |
| München | BayernLandesmodell | 824 % | Quelle |
| Münster | Nordrhein-Westfalen | 492 % | Quelle |
| Nürnberg | BayernLandesmodell | 750 % | Quelle |
| Oldenburg | NiedersachsenLandesmodell | 539 % | Quelle |
| Osnabrück | NiedersachsenLandesmodell | 545 % | Quelle |
| Potsdam | Brandenburg | 330 % | Quelle |
| Regensburg | BayernLandesmodell | 510 % | Quelle |
| Reutlingen | Baden-WürttembergLandesmodell | 320 % | Quelle |
| Rostock | Mecklenburg-Vorpommern | 488 % | Quelle |
| Saarbrücken | Saarland | 611 % | Quelle |
| Stuttgart | Baden-WürttembergLandesmodell | 160 % | Quelle |
| Trier | Rheinland-Pfalz | 600 % | Quelle |
| Ulm | Baden-WürttembergLandesmodell | 390 % | Quelle |
| Wiesbaden | HessenLandesmodell | 690,06 % | Quelle |
| Wolfsburg | NiedersachsenLandesmodell | 586 % | Quelle |
| Wuppertal | Nordrhein-Westfalen | 947 % | Quelle |
| Würzburg | BayernLandesmodell | 575 % | Quelle |
Tabelle seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen.
Stand unserer Recherche: 2026. Hebesätze können sich jährlich ändern. Ein Klick auf die Stadt führt zu unserer Stadtseite mit weiteren Kennzahlen zu Müll, Wasser und Nebenkosten vor Ort.
So prüfst du die Grundsteuer in deiner Abrechnung
Für die Prüfung brauchst du deine Abrechnung, die des Vorjahres, deinen Mietvertrag und den Grundsteuerbescheid. Den Bescheid darfst du einsehen, auch elektronisch (§ 556 Abs. 4 BGB).
- 1
Position finden
Die Grundsteuer heißt in Abrechnungen oft auch „öffentliche Lasten“ oder „Grundbesitzabgaben“. Notiere die Gesamtkosten des Hauses, den Verteilerschlüssel und deinen Anteil.
- 2
Mit dem Vorjahr vergleichen
Für 2025 ist eine Veränderung wegen der Reform normal. Vergleiche den Betrag für das ganze Haus: Ändert sich nur dein Anteil, liegt es an Schlüssel oder Fläche, nicht an der Steuer.
- 3
Bescheid anfordern
Bitte um den Grundsteuerbescheid der Gemeinde für das Abrechnungsjahr und um alle Änderungsbescheide. Bei einer Eigentumswohnung ist das der Bescheid für die einzelne Wohnung.
- 4
Bescheid abgleichen
Stimmen Jahr und Grundstück? Entspricht der Betrag den Gesamtkosten in der Abrechnung? Stecken Säumniszuschläge oder Mahngebühren darin? Enthält ein Sammelbescheid Müll oder Abwasser, die zusätzlich als eigene Position auftauchen?
- 5
Verteilung nachrechnen
Teile die Gesamtkosten durch die Gesamtfläche und multipliziere mit deiner Fläche. Wurden leerstehende Wohnungen aus der Gesamtfläche herausgenommen, ist dein Anteil zu hoch.
- 6
Nachforderungen prüfen
Fordert der Vermieter Grundsteuer für ein abgerechnetes Jahr nach, vergleiche das Datum des Bescheids mit dem der Nachforderung.
- 7
Fristgerecht Einwände erheben
Einwendungen gegen die Abrechnung musst du spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang mitteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB), am besten schriftlich.
Gegen den Grundsteuerbescheid selbst kannst du als Mieter nichts unternehmen. Steuerschuldner ist der Eigentümer (§ 10 GrStG), Rechtsmittel gegen die Bescheide kann grundsätzlich nur er einlegen. Fällt dir im Bescheid etwas auf, etwa eine Fläche, die nicht zum Haus passt, sprich deinen Vermieter darauf an.
Fälle aus unserer Praxis
Häufiger als die Steuer selbst ist die Verteilung falsch: Ein Fehler bei der Fläche wirkt auf alle Positionen, die nach Fläche verteilt werden. Im ersten Fall war die Grundsteuer ausdrücklich betroffen.
- Geprüfte Abrechnung · Mainz · 2025Acht Quadratmeter zu viel im VerteilerschlüsselDer Mietvertrag nennt 74 Quadratmeter, gerechnet wurde mit 82. Der Fehler wirkte sich auf jede flächenabhängige Position gleichzeitig aus.142,60 € weniger NachzahlungFall ansehen
- Geprüfte Abrechnung · Leipzig · 2025Leerstehende Wohnungen zahlten nicht mit, der Rest schonDer Vermieter verteilte die Gesamtkosten nur auf die bewohnten Einheiten. Den Anteil leerstehender Wohnungen trägt jedoch er selbst.203,15 € weniger NachzahlungFall ansehen
Häufige Fragen zur Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung
Darf der Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen?
Warum ist die Grundsteuer in meiner Nebenkostenabrechnung 2025 gestiegen?
Mein Abrechnungszeitraum geht über den Jahreswechsel 2024/2025. Welche Grundsteuer gilt?
Darf der Vermieter die Grundsteuer nachträglich nachfordern?
Wie wird die Grundsteuer auf die Mieter verteilt?
Kann ich den Grundsteuerbescheid meines Vermieters einsehen?
Kann ich als Mieter Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen?
Muss der Gewerbeanteil im Haus bei der Grundsteuer vorab abgezogen werden?
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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