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Grundsteuerbescheid der Gemeinde neben einer Nebenkostenabrechnung

Prüfwissen

Kostenart Grundsteuer · § 2 Nr. 1 BetrKV

Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung: Was nach der Reform 2025 gilt

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regeln berechnet. Mit der Nebenkostenabrechnung für 2025 landet sie jetzt bei vielen Mieterinnen und Mietern zum ersten Mal in neuer Höhe – mal deutlich teurer, mal günstiger als im Vorjahr. Hier liest du, ob dein Vermieter die Grundsteuer umlegen darf, warum sie sich verändert hat und wie du den Betrag mit dem Bescheid abgleichst.

Phil und Johann, die Gründer von nebify

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 17.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grundsteuer ist umlagefähig (§ 2 Nr. 1 BetrKV), wenn dein Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Das gilt auch für die neue Grundsteuer ab 2025.
  • Seit 2025 gelten neue Bescheide. Fünf Länder rechnen mit eigenen Modellen. Je nach Haus kann die Grundsteuer steigen oder sinken, ein Anstieg allein ist kein Fehler.
  • Verteilt wird meist nach Wohnfläche. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung darf der Betrag aus dem Bescheid für die Wohnung direkt weitergegeben werden.
  • Läuft dein Abrechnungszeitraum über den Jahreswechsel 2024/2025, gehört nur der Anteil ab Januar 2025 zur neuen Grundsteuer. Kommt ein Bescheid rückwirkend, darf der Vermieter nachfordern, im Regelfall aber nur innerhalb von drei Monaten.
  • Am besten prüfst du die Position mit dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Den darfst du nach § 556 Abs. 4 BGB einsehen.
Inhalt
  1. 1. Darf der Vermieter die Grundsteuer umlegen?
  2. 2. Was zur Position gehört und was nicht
  3. 3. Die Grundsteuerreform 2025 im Überblick
  4. 4. Warum sich deine Grundsteuer 2025 verändert
  5. 5. Abrechnung 2025: darauf kommt es jetzt an
  6. 6. Rückwirkende Bescheide und Nachforderungen
  7. 7. Wie die Grundsteuer verteilt wird
  8. 8. Was ist üblich? Kosten und Hebesätze
  9. 9. So prüfst du die Grundsteuer in deiner Abrechnung
  10. 10. Fälle aus unserer Praxis
  11. 11. Häufige Fragen

Darf der Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen?

Ja. Die Grundsteuer gehört zu den laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks und ist in § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) ausdrücklich als Betriebskostenart genannt. Dein Vermieter darf sie auf dich umlegen, wenn dein Mietvertrag vorsieht, dass du die Betriebskosten trägst. Dafür reicht laut Bundesgerichtshof schon die Formulierung, dass der Mieter „die Betriebskosten“ zahlt (Urteil vom 10.02.2016, VIII ZR 137/15).

An der Umlagefähigkeit hat die Grundsteuerreform nichts geändert. Das Bundesfinanzministerium schreibt dazu: Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer „gemäß den geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden“. Was sich ändern kann, ist die Höhe: Für das Abrechnungsjahr 2025 steht in deiner Abrechnung erstmals die Grundsteuer nach neuem Recht.

Politisch ist die Umlage umstritten. Der Deutsche Mieterbund hält sie für „sachlich nicht zu rechtfertigen“, weil die Grundsteuer eine Steuer auf Eigentum ist. Nach geltendem Recht darf sie aber umgelegt werden.

Was zur Position gehört und was nicht

§ 2 Nr. 1 BetrKV spricht von den „laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer“. Entscheidend ist das Wort laufend: Umlagefähig sind nur Abgaben, die regelmäßig für das Grundstück anfallen. In der Praxis ist das fast immer allein die Grundsteuer.

Gehört dazu

  • Die Grundsteuer laut Grundsteuerbescheid der Gemeinde, auch nach neuem Recht ab 2025
  • Weitere laufende öffentliche Lasten des Grundstücks, die in der Praxis aber selten vorkommen
  • Bei einer Eigentumswohnung: die für deine Wohnung festgesetzte Grundsteuer

Gehört nicht dazu

  • Erschließungs-, Anlieger- und Straßenausbaubeiträge, weil sie einmalig anfallen
  • Finanzierungskosten wie Kreditzinsen
  • Säumniszuschläge und Mahngebühren: Sie entstehen nicht durch das Grundstück, sondern weil der Vermieter zu spät gezahlt hat
  • Gebühren aus einem Sammelbescheid, die schon als eigene Position abgerechnet werden

Ein typischer Stolperstein ist der Sammelbescheid: Viele Städte verschicken einen gemeinsamen Bescheid über „Grundbesitzabgaben“, in dem neben der Grundsteuer auch Müllabfuhr, Straßenreinigung oder Abwasser stehen. Das ist an sich kein Problem. Jede Gebühr darf in deiner Abrechnung aber nur einmal auftauchen, entweder unter der Grundsteuer oder unter ihrer eigenen Position.

Alle 17 Kostenarten mit ihren typischen Fehlern findest du in unserer Übersicht Umlagefähige Nebenkosten.

Die Grundsteuerreform 2025 im Überblick

Auslöser der Reform war das Bundesverfassungsgericht. Es hat am 10. April 2018 entschieden, dass die alte Bewertung von Grundstücken mit dem Gleichheitssatz unvereinbar ist (1 BvL 11/14 u. a.). In den alten Bundesländern beruhte sie auf Wertverhältnissen von 1964, gleichartige Grundstücke wurden dadurch sehr unterschiedlich besteuert. Die neue Grundsteuer gilt erstmals für das Kalenderjahr 2025 (§ 37 Abs. 1 GrStG).

So wird die Grundsteuer berechnet

  1. 1Das Finanzamt ermittelt die Bemessungsgrundlage. Im Bundesmodell ist das der Grundsteuerwert, der sich unter anderem nach Bodenrichtwert, Grundstücksart, Fläche und Baujahr richtet.
  2. 2Daraus berechnet das Finanzamt mit einer Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag (§ 13 GrStG). Im Bundesmodell beträgt die Messzahl für Wohngrundstücke 0,31 Promille, für andere bebaute Grundstücke wie Geschäftsgrundstücke 0,34 Promille (§ 15 Abs. 1 GrStG).
  3. 3Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz (§ 25 GrStG) und verschickt den Grundsteuerbescheid. Dieser Betrag landet in deiner Abrechnung.

Fünf Länder rechnen anders

Die meisten Länder nutzen das Bundesmodell. Berlin, Bremen, das Saarland und Sachsen wenden es mit eigenen Steuermesszahlen an, Thüringen ab 2027. Fünf Länder haben eigene Bewertungsmodelle eingeführt:

Baden-Württemberg

Modifiziertes Bodenwertmodell

Bayern

Wertunabhängiges Flächenmodell

Hamburg

Wohnlagemodell

Hessen

Flächen-Faktor-Verfahren

Niedersachsen

Flächen-Lage-Modell

Ziel der Reform war nicht, insgesamt mehr Grundsteuer einzunehmen. Das Bundesfinanzministerium betont aber selbst, dass sich die Belastung zwischen den Grundstücken verschiebt: „Einige Eigentümerinnen und Eigentümer müssen also mehr Grundsteuer bezahlen, andere weniger.“ Genau diese Verschiebung siehst du in deiner Abrechnung.

Sonderfall Nordrhein-Westfalen: Dort dürfen Städte seit 2025 unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festlegen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die höheren Sätze für Nichtwohngrundstücke in Bochum, Dortmund, Essen und Gelsenkirchen am 4. Dezember 2025 für rechtswidrig gehalten, 2026 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf ähnlich über Krefeld und Hilden entschieden. Abschließend geklärt ist die Frage noch nicht, einige Städte wie Krefeld sind 2026 aber zu einem einheitlichen Hebesatz zurückgekehrt. Wichtig für Mieter: Häuser mit Wohnungen und Laden oder Büro gelten dabei als Nichtwohngrundstück und können deshalb einen höheren Hebesatz haben. Maßgeblich ist der Satz im Grundsteuerbescheid deines Hauses.

Warum sich deine Grundsteuer 2025 verändert

Liegt die Grundsteuer in deiner Abrechnung 2025 deutlich über oder unter dem Vorjahr, hat das meist eine dieser Ursachen. Keine davon ist für sich genommen ein Fehler:

  • Neue Bemessungsgrundlage

    Statt der jahrzehntealten Einheitswerte zählen jetzt aktuelle Daten wie Bodenrichtwert, Fläche, Lage oder Baujahr, je nach Landesmodell und Messzahl. Häuser, die bisher sehr niedrig bewertet waren, zahlen oft mehr, andere weniger.

  • Neuer Hebesatz

    Viele Gemeinden haben ihren Hebesatz für 2025 neu festgelegt, oft deutlich anders als vorher. Ein Vergleich mit dem alten Hebesatz sagt wenig, weil sich auch der Messbetrag geändert hat, auf den er angewendet wird.

  • Zahlungen aus anderen Jahren

    Rechnet dein Vermieter nach dem Abflussprinzip ab, also nach dem, was er im Jahr tatsächlich bezahlt hat, können auch Nachzahlungen oder Erstattungen für frühere Jahre in der Position stecken. Das ist grundsätzlich zulässig (BGH, Urteil vom 20.02.2008, VIII ZR 27/07), sollte aber erkennbar sein.

Steigt die Grundsteuer dauerhaft, kann dein Vermieter nach der Abrechnung die monatlichen Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Umgekehrt kannst auch du eine Senkung verlangen, wenn die Kosten gesunken sind. Wie du eine Steigerung über alle Positionen hinweg einordnest, zeigt unser Ratgeber Nebenkosten plötzlich viel höher.

Abrechnung 2025: darauf kommt es jetzt an

Die neue Grundsteuer gilt erstmals für das Kalenderjahr 2025 (§ 37 Abs. 1 GrStG). Rechnet dein Vermieter nach Kalenderjahr ab, muss die Abrechnung für 2025 spätestens am 31. Dezember 2026 bei dir sein (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Zwei Punkte sind in diesem ersten Jahr besonders wichtig:

  • Abrechnungszeitraum über den Jahreswechsel

    Die Grundsteuer wird für das Kalenderjahr festgesetzt (§ 27 Abs. 1 GrStG) und zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig (§ 28 Abs. 1 GrStG). Läuft deine Abrechnung zum Beispiel vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025, gehört nur die Hälfte zur neuen Steuer, die andere Hälfte zur alten. Steht dort der volle neue Jahresbetrag, frag nach der Berechnung.

  • Auffällig niedrige Grundsteuer

    Kam der neue Bescheid spät und rechnet der Vermieter nach dem Abflussprinzip ab, fehlen womöglich noch Raten. Dann kann eine Nachforderung folgen (siehe nächster Abschnitt). Frag, ob der endgültige Bescheid für 2025 schon vorliegt.

Steigt die Grundsteuer immer? Nein. Die Reform sollte das Aufkommen insgesamt nicht erhöhen, viele Gemeinden haben ihre Hebesätze deshalb neu festgelegt. Für das einzelne Haus kann es trotzdem in beide Richtungen gehen. Auch bei unseren Prüfungen sehen wir 2025 häufig eine niedrigere Grundsteuer als im Vorjahr, in einzelnen Fällen aber auch einen kräftigen Anstieg. Die Richtung hängt vom einzelnen Haus ab, von Bodenwert, Fläche, Baujahr und dem Hebesatz deiner Gemeinde.

Auch später kann sich die Grundsteuer wieder ändern: Gemeinden passen ihre Hebesätze an, und Thüringen ändert ab 2027 seine Steuermesszahlen, um Wohngrundstücke zu entlasten. Entscheidend bleibt, ob der Betrag zum Bescheid passt.

Rückwirkende Bescheide und Nachforderungen

Gerade nach der Reform kommen Grundsteuerbescheide nicht immer pünktlich. Gemeinden dürfen ihren Hebesatz bis zum 30. Juni mit Wirkung vom Jahresbeginn beschließen, danach nur, wenn er nicht steigt (§ 25 Abs. 3 GrStG). In Rostock und Göttingen etwa wurde der Hebesatz für 2026 rückwirkend zum 1. Januar festgelegt. Bescheide ändern sich außerdem, wenn ein Eigentümer erfolgreich Einspruch einlegt oder das Finanzamt einen Wert korrigiert.

Grundsätzlich muss dein Vermieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Danach kann er keine Nachzahlung mehr verlangen, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB). Ein rückwirkend erlassener oder erhöhter Grundsteuerbescheid ist genau so ein Fall: Der Vermieter darf die Grundsteuer dann auch nach Ablauf der Frist nachfordern.

Die Drei-Monats-Regel: Der Bundesgerichtshof verlangt, dass der Vermieter sich dann beeilt. Im Regelfall muss er die Nachforderung innerhalb von drei Monaten erheben, nachdem das Hindernis weggefallen ist, also nachdem ihm der Bescheid vorliegt (Urteil vom 05.07.2006, VIII ZR 220/05). Im entschiedenen Fall hatte sich ein Vermieter rund neun Monate Zeit gelassen. Die Nachforderung war damit ausgeschlossen.

Bekommst du eine Grundsteuer-Nachforderung für ein bereits abgerechnetes Jahr, frag nach dem Datum des Bescheids. Sinkt die Grundsteuer nachträglich, frag umgekehrt, ob die Erstattung an dich weitergegeben wird. Mehr zu den Fristen steht im Artikel Fristen der Nebenkostenabrechnung.

Wie die Grundsteuer verteilt wird

Maßgeblich ist, was dein Mietvertrag vorsieht. Ist dort nichts geregelt, wird nach dem Anteil der Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 Satz 1 BGB). Weil die Grundsteuer nicht vom Verbrauch abhängt, ist ein Verbrauchsschlüssel hier kein Thema. Vier Konstellationen solltest du kennen:

  • Mehrfamilienhaus

    Der Gesamtbetrag aus dem Bescheid wird nach Fläche auf alle Wohnungen verteilt. Prüfe deine Wohnfläche und die Gesamtfläche des Hauses: Ein Fehler dort wirkt auf jede Position, die nach Fläche verteilt wird.

  • Vermietete Eigentumswohnung

    Die Gemeinde setzt die Grundsteuer meist für jede Eigentumswohnung einzeln fest. Diesen Betrag darf der Vermieter direkt weitergeben, ein Verteilerschlüssel ist dann nicht nötig (BGH, Urteil vom 17.04.2013, VIII ZR 252/12).

  • Haus mit Gewerbe

    Nach einem Urteil des BGH muss der Vermieter bei der Grundsteuer keinen Vorwegabzug für Läden oder Büros machen (Urteil vom 10.05.2017, VIII ZR 79/16). Das Gericht hat das aber mit dem alten Einheitswertverfahren begründet. Ob das für die neue Grundsteuer genauso gilt, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.

  • Leerstand

    Den Anteil leerstehender Wohnungen trägt der Vermieter selbst. Er darf die Grundsteuer nicht nur auf die bewohnten Wohnungen verteilen.

Rechenbeispiel

Grundsteuer laut Bescheid für das ganze Haus
1.800,00 €
Wohnfläche des Hauses / deine Wohnung
600 m² / 72 m²
Dein Anteil: 1.800 € × 72 ÷ 600
216,00 € im Jahr

Rechenbeispiel mit ausgedachten Zahlen. Das entspricht 18 € im Monat oder 0,25 € pro m² und Monat.

Mehr zu Schlüsseln und typischen Fehlern: Falscher Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung.

Was ist üblich? Kosten und Hebesätze

Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds zahlten Mieterinnen und Mieter für die Grundsteuer im Abrechnungsjahr 2024 im Schnitt 0,18 € pro m² und Monat. Für eine Wohnung mit 70 m² sind das rund 12,60 € im Monat oder 151,20 € im Jahr.

Wichtig: Der Wert stammt aus 2024 und spiegelt noch die alte Grundsteuer. Durchschnittswerte für die neue Grundsteuer ab 2025 gibt es im Betriebskostenspiegel bisher nicht. Liegt dein Wert darüber, ist das noch kein Fehler. Auch der Bundesgerichtshof sagt: Der Hinweis auf einen überregionalen Durchschnitt allein reicht nicht, um eine Position zu beanstanden (Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10). Er zeigt dir aber, wo sich ein Blick in die Belege lohnt.

Hebesätze der Grundsteuer B in 55 Städten

Wie hoch die Grundsteuer ausfällt, hängt stark vom Hebesatz deiner Gemeinde ab. Die Tabelle zeigt den Hebesatz für die Grundsteuer B in den 55 größten Städten, die wir für unsere Stadtseiten recherchiert haben, mit Quelle. Je nach Stadt ist das der Satz für 2025 oder 2026. Zum Vergleich: Vor der Reform lag der durchschnittliche Hebesatz 2024 bundesweit bei 506 % (Statistisches Bundesamt).

Vergleiche nur innerhalb eines Landes. In den fünf Ländern mit eigenem Modell wird der Hebesatz auf eine ganz anders berechnete Grundlage angewendet. Ein Hebesatz von 160 % in Stuttgart ist deshalb nicht „günstiger“ als 470 % in Berlin. Für dein Haus zählt allein der Betrag im Bescheid.

StadtBundeslandHebesatz BQuelle
AachenNordrhein-Westfalen637 %Quelle
AugsburgBayernLandesmodell670 %Quelle
BerlinBerlin470 %Quelle
BielefeldNordrhein-Westfalen765 %Quelle
BochumNordrhein-Westfalen715 %Quelle
BonnNordrhein-Westfalen680 %Quelle
BraunschweigNiedersachsenLandesmodell750 %Quelle
BremenBremen755 %Quelle
ChemnitzSachsen493 %Quelle
DarmstadtHessenLandesmodell1.181 %Quelle
DortmundNordrhein-Westfalen800 %Quelle
DresdenSachsen400 %Quelle
DuisburgNordrhein-Westfalen1.169 %Quelle
DüsseldorfNordrhein-Westfalen374 %Quelle
ErfurtThüringen565 %Quelle
ErlangenBayernLandesmodell625 %Quelle
EssenNordrhein-Westfalen655 %Quelle
Frankfurt am MainHessenLandesmodell854,69 %Quelle
FreiburgBaden-WürttembergLandesmodell235 %Quelle
GelsenkirchenNordrhein-Westfalen696 %Quelle
GöttingenNiedersachsenLandesmodell782 %Quelle
Halle (Saale)Sachsen-Anhalt500 %Quelle
HamburgHamburgLandesmodell975 %Quelle
HannoverNiedersachsenLandesmodell900 %Quelle
HeidelbergBaden-WürttembergLandesmodell185 %Quelle
HeilbronnBaden-WürttembergLandesmodell345 %Quelle
IngolstadtBayernLandesmodell630 %Quelle
KarlsruheBaden-WürttembergLandesmodell270 %Quelle
KasselHessenLandesmodell490 %Quelle
KielSchleswig-Holstein565 %Quelle
KölnNordrhein-Westfalen550 %Quelle
KrefeldNordrhein-Westfalen680 %Quelle
LeipzigSachsen450 %Quelle
LübeckSchleswig-Holstein575 %Quelle
MagdeburgSachsen-Anhalt483 %Quelle
MainzRheinland-Pfalz480 %Quelle
MannheimBaden-WürttembergLandesmodell365 %Quelle
MönchengladbachNordrhein-Westfalen792 %Quelle
MünchenBayernLandesmodell824 %Quelle
MünsterNordrhein-Westfalen492 %Quelle
NürnbergBayernLandesmodell750 %Quelle
OldenburgNiedersachsenLandesmodell539 %Quelle
OsnabrückNiedersachsenLandesmodell545 %Quelle
PotsdamBrandenburg330 %Quelle
RegensburgBayernLandesmodell510 %Quelle
ReutlingenBaden-WürttembergLandesmodell320 %Quelle
RostockMecklenburg-Vorpommern488 %Quelle
SaarbrückenSaarland611 %Quelle
StuttgartBaden-WürttembergLandesmodell160 %Quelle
TrierRheinland-Pfalz600 %Quelle
UlmBaden-WürttembergLandesmodell390 %Quelle
WiesbadenHessenLandesmodell690,06 %Quelle
WolfsburgNiedersachsenLandesmodell586 %Quelle
WuppertalNordrhein-Westfalen947 %Quelle
WürzburgBayernLandesmodell575 %Quelle

Tabelle seitlich wischen, um alle Spalten zu sehen.

Stand unserer Recherche: 2026. Hebesätze können sich jährlich ändern. Ein Klick auf die Stadt führt zu unserer Stadtseite mit weiteren Kennzahlen zu Müll, Wasser und Nebenkosten vor Ort.

So prüfst du die Grundsteuer in deiner Abrechnung

Für die Prüfung brauchst du deine Abrechnung, die des Vorjahres, deinen Mietvertrag und den Grundsteuerbescheid. Den Bescheid darfst du einsehen, auch elektronisch (§ 556 Abs. 4 BGB).

  1. 1

    Position finden

    Die Grundsteuer heißt in Abrechnungen oft auch „öffentliche Lasten“ oder „Grundbesitzabgaben“. Notiere die Gesamtkosten des Hauses, den Verteilerschlüssel und deinen Anteil.

  2. 2

    Mit dem Vorjahr vergleichen

    Für 2025 ist eine Veränderung wegen der Reform normal. Vergleiche den Betrag für das ganze Haus: Ändert sich nur dein Anteil, liegt es an Schlüssel oder Fläche, nicht an der Steuer.

  3. 3

    Bescheid anfordern

    Bitte um den Grundsteuerbescheid der Gemeinde für das Abrechnungsjahr und um alle Änderungsbescheide. Bei einer Eigentumswohnung ist das der Bescheid für die einzelne Wohnung.

  4. 4

    Bescheid abgleichen

    Stimmen Jahr und Grundstück? Entspricht der Betrag den Gesamtkosten in der Abrechnung? Stecken Säumniszuschläge oder Mahngebühren darin? Enthält ein Sammelbescheid Müll oder Abwasser, die zusätzlich als eigene Position auftauchen?

  5. 5

    Verteilung nachrechnen

    Teile die Gesamtkosten durch die Gesamtfläche und multipliziere mit deiner Fläche. Wurden leerstehende Wohnungen aus der Gesamtfläche herausgenommen, ist dein Anteil zu hoch.

  6. 6

    Nachforderungen prüfen

    Fordert der Vermieter Grundsteuer für ein abgerechnetes Jahr nach, vergleiche das Datum des Bescheids mit dem der Nachforderung.

  7. 7

    Fristgerecht Einwände erheben

    Einwendungen gegen die Abrechnung musst du spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang mitteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB), am besten schriftlich.

Gegen den Grundsteuerbescheid selbst kannst du als Mieter nichts unternehmen. Steuerschuldner ist der Eigentümer (§ 10 GrStG), Rechtsmittel gegen die Bescheide kann grundsätzlich nur er einlegen. Fällt dir im Bescheid etwas auf, etwa eine Fläche, die nicht zum Haus passt, sprich deinen Vermieter darauf an.

Häufige Fragen zur Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung

Darf der Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen?
Ja. Die Grundsteuer ist in § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung ausdrücklich als Betriebskosten genannt. Dein Vermieter darf sie umlegen, wenn dein Mietvertrag vorsieht, dass du die Betriebskosten trägst. Dafür genügt laut Bundesgerichtshof schon die Vereinbarung, dass der Mieter „die Betriebskosten“ zahlt (Urteil vom 10.02.2016, VIII ZR 137/15). Das gilt auch für die seit 2025 nach neuem Recht berechnete Grundsteuer.
Warum ist die Grundsteuer in meiner Nebenkostenabrechnung 2025 gestiegen?
2025 ist das erste Jahr, in dem die Grundsteuer nach den neuen Regeln erhoben wird. Grundstücke wurden neu bewertet und viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgelegt. Für das einzelne Haus kann die Steuer dadurch deutlich höher oder niedriger ausfallen. Ein Anstieg ist noch kein Fehler. Prüfen solltest du, ob der Betrag zum Grundsteuerbescheid passt und richtig verteilt wurde.
Mein Abrechnungszeitraum geht über den Jahreswechsel 2024/2025. Welche Grundsteuer gilt?
Beide, jeweils anteilig. Die Grundsteuer wird für das Kalenderjahr festgesetzt (§ 27 Abs. 1 GrStG), die neue gilt erstmals für 2025. Bei einem Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 gehört je zur Hälfte die alte und die neue Grundsteuer in die Abrechnung.
Darf der Vermieter die Grundsteuer nachträglich nachfordern?
Ja, wenn die Gemeinde die Grundsteuer rückwirkend festsetzt oder erhöht und der Vermieter deshalb nicht rechtzeitig abrechnen konnte. Er muss die Nachforderung dann aber zügig geltend machen: Laut Bundesgerichtshof im Regelfall innerhalb von drei Monaten, nachdem ihm der Bescheid vorliegt (Urteil vom 05.07.2006, VIII ZR 220/05). Lässt er sich deutlich mehr Zeit, kann die Nachforderung ausgeschlossen sein.
Wie wird die Grundsteuer auf die Mieter verteilt?
So, wie es dein Mietvertrag vorsieht. Ist nichts vereinbart, wird nach dem Anteil der Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 BGB). Bei einer vermieteten Eigentumswohnung setzt die Gemeinde die Grundsteuer meist für die einzelne Wohnung fest. Diesen Betrag darf der Vermieter direkt weitergeben, ohne Verteilerschlüssel (BGH, Urteil vom 17.04.2013, VIII ZR 252/12).
Kann ich den Grundsteuerbescheid meines Vermieters einsehen?
Ja. Der Grundsteuerbescheid gehört zu den Belegen, die der Abrechnung zugrunde liegen. Dein Vermieter muss dir auf Verlangen Einsicht gewähren und darf den Bescheid auch elektronisch bereitstellen, etwa als PDF (§ 556 Abs. 4 BGB). Frag auch nach Änderungsbescheiden.
Kann ich als Mieter Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen?
Nein. Steuerschuldner ist der Eigentümer (§ 10 GrStG), gegen die Bescheide des Finanzamts und der Gemeinde kann grundsätzlich nur er vorgehen. Gegenüber deinem Vermieter kannst du aber Einwände gegen die Abrechnung erheben, wenn der Betrag nicht zum Bescheid passt oder falsch verteilt wurde.
Muss der Gewerbeanteil im Haus bei der Grundsteuer vorab abgezogen werden?
Nach der bisherigen Rechtsprechung nicht: Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass bei der Grundsteuer kein Vorwegabzug für gewerblich genutzte Einheiten nötig ist (Urteil vom 10.05.2017, VIII ZR 79/16). Er hat das aber mit dem alten Einheitswertverfahren begründet. Ob er das für die neue Grundsteuer genauso sieht, ist noch nicht entschieden. Steigt die Grundsteuer in einem Haus mit Laden oder Büros auffällig stark, lohnt sich die Nachfrage.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.