Geprüfte Abrechnung · Mainz

Acht Quadratmeter zu viel im Verteilerschlüssel

Der Mietvertrag nennt 74 Quadratmeter, gerechnet wurde mit 82. Der Fehler wirkte sich auf jede flächenabhängige Position gleichzeitig aus.

Abrechnungsjahr
2025
Gefordert
894,20 €
Nach Prüfung
751,60 €
Gefundene Fehler
1

10. März 2026 · 142,60 € weniger Nachzahlung

Elena mietet in Mainz. Im Mietvertrag steht eine Wohnfläche von 74 Quadratmetern. In der Nebenkostenabrechnung wurde mit 82 Quadratmetern gerechnet.

Fehler

Acht Quadratmeter zu viel im Verteilerschlüssel

142,60 Euro

Wird nach Wohnfläche verteilt, zählt die tatsächliche Fläche. Die Abweichung von acht Quadratmetern erhöhte den Anteil an allen flächenabhängigen Positionen um rund elf Prozent.

Betroffen waren Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Versicherung und Gartenpflege, also der größte Teil der Abrechnung. Der Fehler wirkt sich damit nicht auf eine Position aus, sondern auf viele gleichzeitig.

Rechtsgrundlage: § 556a Abs. 1 BGB

Nachzahlung laut Vermieter894,20 €
Korrektur der Wohnfläche− 142,60 €
Korrigierte Nachzahlung751,60 €

Häufige Fehlerquelle

Warum ein Flächenfehler die gesamte Abrechnung verzerrt

Wird nach Wohnfläche verteilt, wirkt ein einzelner falscher Wert auf jede flächenabhängige Position gleichzeitig. Ein Tippfehler im Abrechnungssystem wiederholt sich so über Jahre, ohne dass er auffällt.

  • Grundsteuer
  • Gebäudeversicherung
  • Wasser und Abwasser
  • Gartenpflege

Welche Fläche gilt

Maßgeblich ist die im Mietvertrag vereinbarte Fläche, solange sie nicht erheblich von der tatsächlichen abweicht. Weicht die reale Fläche um mehr als zehn Prozent nach unten ab, kann zusätzlich eine Mietminderung in Betracht kommen.

Balkone und Terrassen zählen üblicherweise nur anteilig, meist zu einem Viertel bis zur Hälfte. Wer nachmisst, sollte das berücksichtigen.

Der gleiche Effekt zeigt sich, wenn nicht die Fläche, sondern die Gesamtzahl der Einheiten im Verteilerschlüssel falsch ist — etwa wenn leerstehende Wohnungen falsch berücksichtigt werden.

Stimmt die Fläche in deiner Abrechnung?

Ein Blick in den Mietvertrag genügt oft schon.

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Quellen: § 556a BGB; Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Häufige Fragen zu diesem Fall

Welche Wohnfläche ist maßgeblich?
Grundsätzlich die im Mietvertrag vereinbarte, solange sie nicht erheblich von der tatsächlichen abweicht. Bei einer Abweichung von mehr als zehn Prozent kann zusätzlich eine Mietminderung in Betracht kommen.
Zählen Balkon und Terrasse mit?
Nur anteilig, üblicherweise zu einem Viertel, bei besonders hochwertigen Freisitzen bis zur Hälfte. Das regelt die Wohnflächenverordnung.
Welche Positionen betrifft der Fehler?
Alle, die nach Fläche verteilt werden, typischerweise Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Versicherung, Gartenpflege und die Grundkosten der Heizung.
VerteilerschlüsselWohnfläche

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