Geprüfte Abrechnung · Mainz
Acht Quadratmeter zu viel im Verteilerschlüssel
Der Mietvertrag nennt 74 Quadratmeter, gerechnet wurde mit 82. Der Fehler wirkte sich auf jede flächenabhängige Position gleichzeitig aus.
- Abrechnungsjahr
- 2025
- Gefordert
- 894,20 €
- Nach Prüfung
- 751,60 €
- Gefundene Fehler
- 1
10. März 2026 · 142,60 € weniger Nachzahlung
Elena mietet in Mainz. Im Mietvertrag steht eine Wohnfläche von 74 Quadratmetern. In der Nebenkostenabrechnung wurde mit 82 Quadratmetern gerechnet.
Fehler
Acht Quadratmeter zu viel im Verteilerschlüssel
142,60 Euro
Wird nach Wohnfläche verteilt, zählt die tatsächliche Fläche. Die Abweichung von acht Quadratmetern erhöhte den Anteil an allen flächenabhängigen Positionen um rund elf Prozent.
Betroffen waren Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Versicherung und Gartenpflege, also der größte Teil der Abrechnung. Der Fehler wirkt sich damit nicht auf eine Position aus, sondern auf viele gleichzeitig.
Rechtsgrundlage: § 556a Abs. 1 BGB
Häufige Fehlerquelle
Warum ein Flächenfehler die gesamte Abrechnung verzerrt
Wird nach Wohnfläche verteilt, wirkt ein einzelner falscher Wert auf jede flächenabhängige Position gleichzeitig. Ein Tippfehler im Abrechnungssystem wiederholt sich so über Jahre, ohne dass er auffällt.
- Grundsteuer
- Gebäudeversicherung
- Wasser und Abwasser
- Gartenpflege
Welche Fläche gilt
Maßgeblich ist die im Mietvertrag vereinbarte Fläche, solange sie nicht erheblich von der tatsächlichen abweicht. Weicht die reale Fläche um mehr als zehn Prozent nach unten ab, kann zusätzlich eine Mietminderung in Betracht kommen.
Balkone und Terrassen zählen üblicherweise nur anteilig, meist zu einem Viertel bis zur Hälfte. Wer nachmisst, sollte das berücksichtigen.
Der gleiche Effekt zeigt sich, wenn nicht die Fläche, sondern die Gesamtzahl der Einheiten im Verteilerschlüssel falsch ist — etwa wenn leerstehende Wohnungen falsch berücksichtigt werden.
Stimmt die Fläche in deiner Abrechnung?
Ein Blick in den Mietvertrag genügt oft schon.
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