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Kalte Nebenkosten: Was ohne Heizung pro m² normal ist

Prüfwissen Durchschnittswerte

Rechtsstand: Oktober 2026

Kalte Nebenkosten: Was ohne Heizung pro m² normal ist

Kalte Nebenkosten sind alles, was du neben der Miete zahlst, außer Heizung und Warmwasser. Wer mit Gasetage heizt, eine Wohnung vergleicht oder wissen will, welche Posten wirklich zu hoch sind, braucht genau diesen Wert. Hier findest du ihn, Posten für Posten.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 19.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Kalte Nebenkosten pro qm: Als Näherung rund 1,35 € im Monat (Bundesschnitt 2,67 € minus Heizung 1,32 €, Mieterbund 2024).
  • Dazu gehören Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Müll, Hausmeister, Reinigung, Garten, Allgemeinstrom, Aufzug, Versicherungen, Schornsteinfeger und vereinbarte sonstige Kosten.
  • Seit 2022 ist die Näherung von 1,21 € auf 1,35 € gestiegen, vor allem durch Versicherungen, Wasser, Müll und Hausmeister.
  • Kabelgebühren dürfen seit Juli 2024 nicht mehr umgelegt werden. Verwaltung und Reparaturen gehörten noch nie dazu.
  • Die häufigsten Fehler: doppelt abgerechnete Hausmeisterarbeiten, versteckte Reparaturen und nicht vereinbarte sonstige Kosten.

Abrechnung schon im Briefkasten? Lade sie im kostenlosen Vorab-Check hoch. Wir sehen uns jede kalte Position an, und du weißt in 2 Minuten, ob sich eine Prüfung lohnt.

Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Was sind kalte Nebenkosten?
  3. 3. Kalte Nebenkosten pro qm 2022 bis 2024
  4. 4. Alle kalten Betriebskosten pro m²
  5. 5. Tabelle: Nebenkosten ohne Heizung für 40 bis 100 m²
  6. 6. Was die kalten Nebenkosten zuletzt bewegt hat
  7. 7. Was nicht in die kalten Nebenkosten gehört
  8. 8. Kalte Betriebskosten nach Bundesland
  9. 9. Gasetagenheizung: nur kalte Nebenkosten vergleichen
  10. 10. Typische Fehler in den kalten Betriebskosten
  11. 11. So prüfst du die kalten Nebenkosten
  12. 12. Was du tun kannst
  13. 13. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Die kalten Nebenkosten liegen als Näherung bei rund 1,35 € pro m² und Monat. Der Deutsche Mieterbund nennt für 2024 einen Gesamtschnitt von 2,67 €, davon 1,32 € für Heizung und Warmwasser. Die Differenz ist der Anteil ohne Heizung. Für eine 60-m²-Wohnung sind das rund 81 € im Monat.

Einen eigenen Wert für kalte Nebenkosten veröffentlicht der Mieterbund nicht. Die Näherung ist deshalb ein Richtwert. Genauer wird der Vergleich, wenn du jede kalte Position einzeln mit dem Durchschnitt ihrer Kostenart vergleichst. Die Tabelle dazu findest du weiter unten.

Was sind kalte Nebenkosten?

Rechtlich gibt es nur einen Begriff: Betriebskosten. Das Gesetz beschreibt sie so:

„Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.“
§ 556 Abs. 1 S. 2 BGB

Welche Kosten das sind, zählt § 2 der Betriebskostenverordnung in 17 Nummern auf. Die Nummern 4 bis 6 betreffen Heizung und Warmwasser, das sind die warmen Nebenkosten. Alles andere nennt man im Alltag kalte Nebenkosten oder kalte Betriebskosten.

Daraus ergeben sich drei Mietbegriffe, die dir in Anzeigen begegnen: Die Nettokaltmiete ist die reine Miete. Die Bruttokaltmiete ist Nettokaltmiete plus kalte Nebenkosten. Die Warmmiete enthält zusätzlich Heizung und Warmwasser.

Kalte Nebenkosten pro qm 2022 bis 2024

Die Näherung für die kalten Nebenkosten lässt sich für jedes Jahr bilden, für das der Mieterbund Gesamt- und Heizwert veröffentlicht hat:

Pro m² und Monat, Bundesschnitt
AbrechnungsjahrgesamtHeizungkalt (Näherung)
20222,28 €1,07 €1,21 €
20232,51 €1,26 €1,25 €
20242,67 €1,32 €1,35 €
2025noch nicht veröffentlicht

Gesamt und Heizung: Deutscher Mieterbund, Betriebskostenspiegel 2022, 2023 und 2024. „Kalt“: unsere Rechnung gesamt minus Heizung. Weil beide Werte Durchschnitte über unterschiedliche Häuser sind, ist das Ergebnis nur ein Richtwert.

Kalte Nebenkosten pro qm 2025 und 2026: Dafür gibt es noch keine Durchschnittswerte. Der Mieterbund hat die Zahlen zu 2024 im Dezember 2025 veröffentlicht, die Zahlen zu 2025 folgen frühestens Ende 2026. Für deine Abrechnung 2025 ist 1,35 € deshalb der beste Vergleich, mit zwei Besonderheiten: Kabelgebühren entfallen seit Juli 2024 ganz, und die Grundsteuer wird seit 2025 nach neuem Recht berechnet.

Alle kalten Betriebskosten pro m²

Für jede kalte Kostenart nennt der Mieterbund einen eigenen Durchschnitt. Er gilt jeweils für Häuser, in denen die Kostenart anfällt. Deshalb ist die Summe der Zeilen größer als die Näherung von 1,35 €.

Kalte Kostenarten pro m² und Monat
Kostenart§ 2 BetrKV20222024
GrundsteuerNr. 10,17 €0,18 €
Wasser inkl. AbwasserNr. 2, 30,27 €0,29 €
AufzugNr. 70,18 €0,20 €
Straßenreinigung / WinterdienstNr. 80,03 €0,04 €
MüllbeseitigungNr. 80,14 €0,16 €
GebäudereinigungNr. 90,20 €0,21 €
GartenpflegeNr. 100,13 €0,15 €
Beleuchtung (Allgemeinstrom)Nr. 110,05 €0,06 €
SchornsteinreinigungNr. 120,03 €0,04 €
Sach- und HaftpflichtversicherungNr. 130,24 €0,31 €
HauswartNr. 140,35 €0,37 €
Hauswart (Reinigung/Garten separat)Nr. 140,18 €0,21 €
Antenne / KabelNr. 150,11 €0,07 €
SonstigeNr. 170,07 €0,07 €

Quelle: Deutscher Mieterbund, Betriebskostenspiegel für 2022 (Grafik) und „Alle Betriebskostenarten im Überblick“ für 2024 (18.12.2025). Wasser enthält Abwasser. Hauswart: höherer Wert, wenn er auch Reinigung, Garten oder Winterdienst übernimmt, niedrigerer, wenn diese separat abgerechnet werden.

Die größten kalten Posten sind meist Hausmeister, Versicherungen, Wasser, Gebäudereinigung und Aufzug. Liegt einer davon in deiner Abrechnung weit über dem Wert in der Tabelle, fang dort mit der Prüfung an.

Tabelle: Nebenkosten ohne Heizung für 40 bis 100 m²

So viel machen die kalten Nebenkosten bei der Näherung von 1,35 € pro m² aus. Zum Vergleich steht daneben der Gesamtbetrag mit Heizung.

Kalte Nebenkosten nach Wohnungsgröße
Wohnungkalt/Monatkalt/Jahrmit Heizung/Monat
40 m²54 €648 €107 €
50 m²68 €810 €134 €
60 m²81 €972 €160 €
70 m²95 €1.134 €187 €
80 m²108 €1.296 €214 €
90 m²122 €1.458 €240 €
100 m²135 €1.620 €267 €

So haben wir gerechnet: 1,35 € (Näherung kalt) bzw. 2,67 € (gesamt) pro m² und Monat × Wohnfläche, gerundet. Grundlage: Deutscher Mieterbund, Abrechnungsjahr 2024.

Was die kalten Nebenkosten zuletzt bewegt hat

Von 2022 auf 2024 sind fast alle kalten Posten teurer geworden. Drei Entwicklungen stechen heraus:

  • Versicherungen

    Von 0,24 € auf 0,31 € pro m². Steigende Prämien darf der Vermieter umlegen, er muss aber wirtschaftlich handeln.

  • Kabel weg, Antenne günstiger

    Von 0,11 € auf 0,07 €. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren nicht mehr umgelegt werden. Im Wert für 2024 steckt noch das erste Halbjahr.

  • Grundsteuer nach der Reform

    Seit 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht berechnet. Je nach Gemeinde und Landesmodell kann dein Anteil steigen oder sinken. In den Durchschnittswerten bis 2024 ist das noch nicht enthalten.

  • Wasser, Müll, Hausmeister

    Wasser von 0,27 € auf 0,29 €, Müll von 0,14 € auf 0,16 €. Gebühren der Gemeinden und Löhne treiben diese Posten.

Was nicht in die kalten Nebenkosten gehört

Zwei Kostengruppen schließt die Betriebskostenverordnung ausdrücklich aus. Die zweite steckt besonders oft in kalten Positionen wie Hausmeister oder Gartenpflege:

„die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten)“
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV: gehören nicht zu den Betriebskosten

Kalte Betriebskosten (wenn vereinbart)

  • Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Müll
  • Hausmeister für laufende Arbeiten
  • Treppenhausreinigung und Gartenpflege
  • Gebäudeversicherung und Haftpflicht
  • Allgemeinstrom, Aufzug, Schornsteinfeger

Gehört nicht in die Abrechnung

  • Verwaltergebühr, Porto, Kontoführung
  • Reparaturen und Ersatzteile
  • Kabel-TV-Gebühren ab Juli 2024
  • Mietausfall- und Rechtsschutzversicherung
  • Rücklagen für spätere Arbeiten

Kalte Betriebskosten nach Bundesland

Einige Landesverbände des Mieterbunds veröffentlichen eigene Werte je Kostenart. Für vier kalte Posten, die stark von Gemeinde und Region abhängen, sieht der Vergleich so aus:

Pro m² und Monat, Landeswerte ab 2022
GebietWasserGrundsteuerMüllVersicherung
Bayern20240,24 €0,14 €0,14 €0,30 €
Nordrhein-Westfalen20240,31 €0,23 €0,20 €0,38 €
Sachsen20220,26 €0,12 €0,12 €0,23 €
Niedersachsen20220,23 €0,20 €0,14 €0,24 €
Deutschland20240,29 €0,18 €0,16 €0,31 €

Quelle: Landesverbände des Deutschen Mieterbunds und Bundesspiegel, jeweils Durchschnitt der Häuser, in denen die Kostenart anfällt. Werte aus 2022 sind mit 2024 nur eingeschränkt vergleichbar.

Die Unterschiede wirken klein, summieren sich aber. Bei 70 m² machen 5 Cent pro m² im Monat schon 42 € im Jahr aus. Die Gebühren deiner Stadt für Wasser und Müll und den Hebesatz der Grundsteuer findest du auf unseren Stadtseiten.

Gasetagenheizung: nur kalte Nebenkosten vergleichen

Hast du eine eigene Gastherme in der Wohnung, schließt du den Gasvertrag selbst ab. Gas taucht dann nicht in der Nebenkostenabrechnung auf. Vergleiche deine Abrechnung in diesem Fall mit den rund 1,35 € pro m², nicht mit dem Gesamtschnitt.

Umlagefähig bleiben die Reinigung und Wartung der Etagenheizung und die Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 2 Nr. 4 d BetrKV), dazu der Schornsteinfeger. Bei Durchlauferhitzern und Boilern gilt dasselbe für deren Wartung (§ 2 Nr. 5 c BetrKV). Reparaturen an der Therme sind dagegen Instandsetzung.

Ähnlich bei Wohnungen mit Nachtspeicheröfen oder Strom-Wärmepumpe mit eigenem Zähler: Was du direkt mit dem Versorger abrechnest, gehört nicht in die Nebenkostenabrechnung.

Typische Fehler in den kalten Betriebskosten

In Prüfungen sehen wir in den kalten Positionen häufig dieselben Muster. Eines steht sogar wörtlich in der Verordnung: Erledigt der Hausmeister Reinigung oder Gartenpflege, dürfen diese Arbeiten nicht noch einmal separat abgerechnet werden (§ 2 Nr. 14 BetrKV).

  • Hausmeister doppelt

    Der Hausmeister reinigt das Treppenhaus, und zusätzlich steht eine Reinigungsfirma in der Abrechnung, ohne dass die Arbeiten getrennt sind.

  • Reparaturen versteckt

    Austausch von Leuchten, Türschließern oder Pflanzen nach Sturmschäden landet unter Hausmeister, Allgemeinstrom oder Gartenpflege.

  • Verwaltung umgelegt

    Verwaltergebühr, Porto oder Kontoführung stehen unter „Sonstiges“. Bei Wohnraum sind sie nie umlagefähig.

  • Kabel nach Juni 2024

    Die Abrechnung 2025 enthält weiter eine Kabel-TV-Gebühr. Seit dem 1. Juli 2024 ist sie nicht mehr umlagefähig.

  • Wasser doppelt

    Das Wasser fürs Warmwasser steht in den Wasserkosten und noch einmal in der Heizkostenabrechnung (§ 8 Abs. 2 HeizkostenV: nur, soweit nicht gesondert abgerechnet).

  • Sonstige ohne Vereinbarung

    Dachrinnenreinigung oder Wartungen werden umgelegt, obwohl der Mietvertrag sie nicht einzeln nennt.

Steckt in deinen kalten Nebenkosten etwas, das dort nicht hingehört?

Ob der Hausmeister Arbeiten doppelt abrechnet oder eine Reparatur in der Gartenpflege steckt, zeigt die Abrechnung nicht. Das steht erst in den Verträgen und Rechnungen. Genau die sehen wir uns in der Prüfung an.

So prüfst du die kalten Nebenkosten

  1. 1

    Heizung herausrechnen

    Zieh die Kosten für Heizung und Warmwasser von deinen Gesamtkosten ab. Kommt die Heizkostenabrechnung separat, nimm nur die Betriebskostenabrechnung.

  2. 2

    Auf m² und Monat umrechnen

    Kalte Kosten ÷ Wohnfläche ÷ Monate. Vergleiche mit rund 1,35 €.

  3. 3

    Jede Position einzeln vergleichen

    Nimm die Tabelle oben und vergleiche Hausmeister, Versicherung, Wasser und Co. mit dem Durchschnitt ihrer Kostenart.

  4. 4

    Mit dem Mietvertrag abgleichen

    Ist jede Position vereinbart? Sonstige Betriebskosten müssen einzeln genannt sein.

  5. 5

    Doppelungen suchen

    Hausmeister und Reinigung, Wasser und Warmwasser, Wartung in mehreren Positionen: Jede Leistung darf nur einmal bezahlt werden.

  6. 6

    Belege anfordern

    Für auffällige Positionen Verträge und Rechnungen einsehen (§ 556 Abs. 4 BGB).

Was du tun kannst

Hast du eine Position gefunden, die nicht umlagefähig, nicht vereinbart oder doppelt ist, widersprich schriftlich. Nenne Position, Betrag und Grund. Die Frist:

„Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.“
§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB

Ist eine Position nur auffällig hoch, fordere zuerst die Belege an. Ein Durchschnitt allein reicht nicht, um eine Position als überhöht zurückzuweisen. In den Rechnungen findest du meist den konkreten Grund.

Ein Durchschnitt ist kein Grenzwert. Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB), der bloße Hinweis auf einen überregionalen Durchschnitt reicht laut Bundesgerichtshof aber nicht, um eine überhöhte Position zu belegen (Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10). Liegst du deutlich über dem Durchschnitt, ist das ein guter Grund, die Belege anzusehen und mit dem Vorjahr zu vergleichen.

Prüfung durch nebify

Lass deine Abrechnung prüfen, bevor du zahlst

Die kalten Nebenkosten bestehen aus vielen kleinen Positionen. Gerade dort verstecken sich Reparaturen, Verwaltungskosten und doppelt bezahlte Arbeiten, die man nur mit Mietvertrag und Rechnungen erkennt. Wir prüfen jede Position einzeln und sagen dir, was du nicht zahlen musst.

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Häufige Fragen zu kalten Nebenkosten

Was sind kalte Nebenkosten?
Kalte Nebenkosten sind alle Betriebskosten außer Heizung und Warmwasser: Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Müll, Straßenreinigung, Hausmeister, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Aufzug, Versicherungen, Schornsteinfeger und vereinbarte sonstige Kosten. Der Begriff steht nicht im Gesetz, ist aber in Mietverträgen und Wohnungsanzeigen üblich.
Wie hoch sind die kalten Nebenkosten pro qm?
Einen eigenen Durchschnitt nennt der Mieterbund nicht. Als Näherung ziehst du den Heizanteil vom Gesamtschnitt ab: 2,67 € minus 1,32 € ergibt rund 1,35 € pro m² und Monat für das Abrechnungsjahr 2024. Für eine 60-m²-Wohnung sind das rund 81 € im Monat.
Wie hoch sind die kalten Nebenkosten pro qm 2025 und 2026?
Für 2025 und 2026 gibt es noch keine Durchschnittswerte, weil diese Jahre noch nicht vollständig abgerechnet und ausgewertet sind. Der Mieterbund hat seine Zahlen zu 2024 im Dezember 2025 veröffentlicht. Für deine Abrechnung 2025 ist der Wert für 2024 deshalb der beste Vergleich. Beachte, dass sich die Grundsteuer 2025 durch die Reform verändert haben kann.
Gehört Wasser zu den kalten Nebenkosten?
Kaltwasser und Abwasser ja. Das Warmwasser gehört dagegen zu den warmen Nebenkosten und wird nach der Heizkostenverordnung abgerechnet. Wichtig: Das Wasser fürs Warmwasser darf nur einmal bezahlt werden, entweder in den Wasserkosten oder in den Warmwasserkosten.
Was ist der Unterschied zwischen Kaltmiete, Bruttokaltmiete und Warmmiete?
Die Nettokaltmiete ist die Miete ohne Nebenkosten. Die Bruttokaltmiete ist die Nettokaltmiete plus kalte Nebenkosten. Die Warmmiete enthält zusätzlich Heizung und Warmwasser. Welche Begriffe in deinem Vertrag stehen, hängt vom Vermieter ab.
Gehört der Strom zu den kalten Nebenkosten?
Nur der Allgemeinstrom für Treppenhaus, Keller, Außenbeleuchtung und gemeinsame Räume (§ 2 Nr. 11 BetrKV). Den Strom in deiner Wohnung zahlst du direkt an deinen Stromanbieter, er taucht in der Nebenkostenabrechnung nicht auf.
Sind Kabelgebühren noch Teil der kalten Nebenkosten?
Nein, nicht mehr. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen die laufenden Gebühren für Kabelfernsehen nicht mehr umgelegt werden (§ 2 Nr. 15 BetrKV). Umlagefähig bleiben etwa der Betriebsstrom einer Antennenanlage und unter Bedingungen ein Bereitstellungsentgelt für Glasfaser.
Ich habe eine Gasetagenheizung. Was vergleiche ich?
Dann zahlst du Gas direkt an deinen Versorger, und deine Nebenkostenabrechnung enthält nur kalte Nebenkosten, plus gegebenenfalls Wartung und Schornsteinfeger für die Therme. Vergleiche deine Abrechnung mit rund 1,35 € pro m², nicht mit dem Gesamtschnitt von 2,67 €.

Sind deine kalten Nebenkosten zu hoch?

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.