
Prüfwissen
Wasser und Abwasser in der Nebenkostenabrechnung richtig prüfen
Wasser und Abwasser gehören zu den größeren Posten der kalten Nebenkosten. Fehler stecken selten in den Gebühren selbst, sondern im Drumherum: im Verteilerschlüssel, bei den Zählern oder bei Wasser, das in zwei Abrechnungen auftaucht. Hier erfährst du, was dein Vermieter abrechnen darf, wann nach Verbrauch verteilt wird und was Wasser in deiner Stadt kostet.

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 02.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Umlagefähig sind Wasserverbrauch, Grundgebühren, Zählermiete, Eichung und Ablesung (§ 2 Nr. 2 BetrKV) sowie die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser (§ 2 Nr. 3 BetrKV). Reparaturen nie.
- Ohne andere Vereinbarung wird nach Wohnfläche verteilt. Wird der Verbrauch erfasst, muss nach Verbrauch verteilt werden, aber erst, wenn alle Wohnungen Zähler haben.
- Warmwasser gehört in die Heizkostenabrechnung. Das Kaltwasser dafür darf nur an einer Stelle berechnet werden, sonst zahlst du doppelt.
- Laut Deutschem Mieterbund kosteten Wasser und Abwasser im Abrechnungsjahr 2024 im Schnitt 0,29 € pro m² und Monat.
- Ein Kubikmeter Wasser plus Abwasser kostet in unseren 55 Städten zwischen 3,05 € und 8,36 €.
Inhalt
- 1. Kurz beantwortet
- 2. Was zur Wasserversorgung gehört
- 3. Abwasser und Niederschlagswasser
- 4. Reparaturen, Leckagen, Doppelungen
- 5. Warmwasser gehört in die Heizkostenabrechnung
- 6. Verbrauch oder Fläche: wie verteilt wird
- 7. Hauptzähler, Wohnungszähler und Eichung
- 8. Was ist üblich? Wasserpreise in 55 Städten
- 9. So prüfst du die Wasserkosten
- 10. Fall aus unserer Praxis
- 11. Häufige Fragen
Welche Wasserkosten darf der Vermieter abrechnen?
Dein Vermieter darf die laufenden Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung auf dich umlegen, wenn dein Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Das sind vor allem die Gebühren des Versorgers für Frischwasser und Abwasser, Grundgebühren, die Kosten der Wasserzähler und die Gebühr für Niederschlagswasser. Nicht umlagefähig sind Reparaturen an Leitungen und Zählern. Verteilt wird nach dem Schlüssel im Mietvertrag, ohne Vereinbarung nach Wohnfläche oder, bei erfasstem Verbrauch, nach Verbrauch. Warmwasser läuft über die Heizkostenabrechnung.
Ob eine einzelne Position umlagefähig ist, kannst du mit unserem Checker auf der Seite zu umlagefähigen Nebenkosten nachschlagen.
Was zur Wasserversorgung gehört (§ 2 Nr. 2 BetrKV)
Die Betriebskostenverordnung zählt die Kosten der Wasserversorgung genau auf. Dazu gehören:
„die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe“§ 2 Nr. 2 BetrKV
Gehört dazu
- Wasserverbrauch laut Rechnung des Versorgers
- Grundgebühren bzw. Grund- und Zählerpreise des Versorgers
- Miete oder Leasing der Wasserzähler, Eichung und Ablesung
- Kosten der Berechnung und Aufteilung, etwa durch einen Messdienst
- Wartung von Wassermengenreglern
- Betrieb einer Wasseraufbereitungs- oder Enthärtungsanlage samt Aufbereitungsstoffen
Gehört nicht dazu
- Reparaturen an Leitungen, Armaturen, Zählern oder der Aufbereitungsanlage
- Kauf neuer Wasserzähler (anders als Miete oder Leasing)
- Wasser, das schon über das Warmwasser in der Heizkostenabrechnung läuft
- Verwaltungskosten, etwa für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung selbst (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV)
Abwasser und Niederschlagswasser (§ 2 Nr. 3 BetrKV)
Zur Entwässerung gehören nach § 2 Nr. 3 BetrKV „die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe“. In der Abrechnung stehen sie oft als Abwasser, Kanalgebühr, Sielgebühr oder Entwässerung.
Schmutzwasser
Die Schmutzwassergebühr berechnen die Kommunen meist nach der bezogenen Frischwassermenge, deshalb wird sie oft zusammen mit dem Frischwasser verteilt. Ohne Kanalanschluss können auch die Kosten für die Abfuhr aus einer eigenen Klär- oder Sickergrube dazugehören.
Niederschlagswasser
Für Regenwasser, das von Dächern und befestigten Flächen in den Kanal fließt, erheben viele Kommunen eine eigene Gebühr, meist nach der versiegelten Fläche des Grundstücks. Sie gehört zur Grundstücksentwässerung und ist umlagefähig. Mit deinem Wasserverbrauch hat sie aber nichts zu tun. Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, wird sie deshalb nach Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 S. 1 BGB), denn die Pflicht zur Verteilung nach Verbrauch erfasst nur Kosten, die von einem erfassten Verbrauch abhängen.
Hebeanlage und Rohrreinigung
Der Betrieb einer Entwässerungspumpe, etwa einer Hebeanlage, ist umlagefähig, ihre Reparatur nicht. Eine Rohrreinigung wegen einer Verstopfung ist Instandsetzung. Ob vorbeugende Spülungen umgelegt werden dürfen, wird unterschiedlich beurteilt.
Was nicht in die Wasserkosten gehört: Reparaturen, Leckagen, Doppelungen
Reparaturen
Kosten, die Abnutzung, Alterung oder Schäden beseitigen, sind Instandhaltung und nie umlagefähig (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV). Das gilt für den Austausch defekter Leitungen und Ventile ebenso wie für die Reparatur eines Zählers oder einer Pumpe.
Leckagen und Rohrbruch
Die Reparatur eines Rohrbruchs ist Instandsetzung. Ob auch das ausgelaufene Wasser beim Vermieter bleibt, ist nicht ausdrücklich geregelt und hängt vom Einzelfall ab. Gegen eine Umlage spricht, dass dieses Wasser nicht durch den Gebrauch des Hauses verbraucht wurde. Außerdem muss der Vermieter wirtschaftlich handeln (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB) und einem auffälligen Mehrverbrauch nachgehen.
Doppelt berechnetes Wasser
Zur Warmwasserbereitung braucht es Kaltwasser. Dieser Anteil darf entweder in der Wasserposition der Nebenkostenabrechnung oder in den Warmwasserkosten stehen, aber nicht in beiden. Genau dieser Fehler steckte in unserem Fall unten.
Legionellenprüfung
Die vorgeschriebene Untersuchung auf Legionellen wird überwiegend den Warmwasserkosten zugeordnet. Sie darf jedenfalls nur einmal auftauchen.
Warmwasser gehört in die Heizkostenabrechnung
Wird das Warmwasser zentral erzeugt, laufen seine Kosten über die Heizkostenabrechnung. Für die Verteilung gilt die Heizkostenverordnung: Mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Kosten der zentralen Warmwasserversorgung müssen nach dem erfassten Warmwasserverbrauch verteilt werden, der Rest nach Wohn- oder Nutzfläche (§ 8 Abs. 1 HeizkostenV).
Zu diesen Kosten gehören auch die Kosten der Wasserversorgung, „soweit sie nicht gesondert abgerechnet werden“ (§ 8 Abs. 2 HeizkostenV). Die Betriebskostenverordnung formuliert es spiegelbildlich: Wasserkosten gehören zum Warmwasser, „soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind“ (§ 2 Nr. 5 BetrKV). Gemeint ist: Das Kaltwasser, das erwärmt wird, darfst du nur einmal bezahlen.
Lege deshalb beide Abrechnungen nebeneinander. Steht der volle Kubikmeterverbrauch des Hauses in der Wasserposition und zusätzlich ein Wasseranteil im Warmwasser, frag nach.
Verbrauch oder Fläche: wie Wasserkosten verteilt werden
Maßgeblich ist zuerst dein Mietvertrag. Nach Angaben des Deutschen Mieterbunds wird Wasser in den meisten Fällen nach Personenzahl oder Wohnfläche abgerechnet. Ist nichts vereinbart, greift § 556a Abs. 1 BGB mit zwei Regeln:
Grundregel: Wohnfläche
Ohne Vereinbarung werden Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt (§ 556a Abs. 1 S. 1 BGB).
Bei erfasstem Verbrauch: Verbrauch
Kosten, die von einem erfassten Verbrauch abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch Rechnung trägt (§ 556a Abs. 1 S. 2 BGB).
- Wohnungszähler in allen Wohnungen sind die Voraussetzung: Solange nicht alle Mietwohnungen eines Gebäudes Wasserzähler haben, muss der Vermieter nicht nach Verbrauch abrechnen. Bloße Zweifel daran, ob die Verteilung nach Fläche gerecht ist, reichen für einen anderen Schlüssel nicht (BGH, Urteil vom 12.03.2008, VIII ZR 188/07).
- Ist im Mietvertrag ein anderer Schlüssel vereinbart, darf der Vermieter auf Verbrauch umstellen, wenn er das vor Beginn eines Abrechnungszeitraums in Textform erklärt (§ 556a Abs. 2 BGB).
- Bei Personenzahl als Schlüssel: Prüfe, ob die Personenzahl deines Haushalts stimmt und ob Ein- und Auszüge im Laufe des Jahres berücksichtigt sind.
- Gewerbe im Haus: Der Vermieter darf den per Zwischenzähler gemessenen Verbrauch eines Gewerbes vom Hauptzähler abziehen und den Rest auf die Wohnungen verteilen (BGH, Urteil vom 25.11.2009, VIII ZR 69/09). Ohne Messung muss er Gewerbekosten vorab herausrechnen, wenn sie die Wohnungsmieter ins Gewicht fallend mehrbelasten (BGH, Urteil vom 08.03.2006, VIII ZR 78/05).
Hauptzähler, Wohnungszähler und Eichung
Wenn die Summe der Wohnungszähler nicht zum Hauptzähler passt
Der Versorger rechnet nach dem Hauptzähler des Hauses ab. Die Wohnungszähler messen in der Summe oft etwas weniger, etwa wegen Messtoleranzen, Wasser für Garten oder Waschküche ohne eigenen Zähler oder wegen undichter Leitungen. Eine feste gesetzliche Grenze, ab der der Vermieter die Differenz selbst tragen muss, gibt es nicht, und der BGH hat dazu nicht entschieden.
Einzelne Gerichte sehen bei einer Abweichung von mehr als 20 Prozent einen Anlass für Bedenken, weil dann Ursachen wie undichte Leitungen oder Dichtungen naheliegen, die mit dem Verbrauch der Mieter nichts zu tun haben (so etwa das Amtsgericht Rheine, Urteil vom 26.01.2015, 10 C 331/14). Frag deinen Vermieter, wie groß die Differenz in deinem Haus ist und nach welchem Schlüssel er sie verteilt hat.
Eichung der Wasserzähler
Für Kalt- und Warmwasserzähler gilt eine Eichfrist von sechs Jahren (Anlage 7 Nr. 5.5.1 und 5.5.2 MessEV). Das Jahr der Eichung oder Kennzeichnung steht meist auf dem Zähler. Stammen die Werte von einem geeichten Zähler, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie den Verbrauch richtig wiedergeben. Bei einem nicht mehr geeichten Zähler entfällt diese Vermutung: Dann muss der Vermieter im Prozess beweisen, dass die Werte stimmen (BGH, Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 112/10).
Was ist üblich? Wasserkosten im Vergleich
Einen ersten Anhaltspunkt liefert der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, der auf tausenden Abrechnungen mit rund 12,4 Millionen Quadratmetern Wohnfläche beruht. Für Wasser und Abwasser zusammen nennt er für das Abrechnungsjahr 2024:
Wasser / Abwasser
0,29 €
pro m² und Monat
Beispiel 80-m²-Wohnung
278,40 €
im Jahr, rund 23,20 € im Monat
Eine verbindliche Prüfung erlauben diese Werte nach Aussage des Mieterbunds nicht. Bei Wasser hängt viel davon ab, wie viele Menschen in der Wohnung leben und was ein Kubikmeter in deiner Stadt kostet.
Wasser und Abwasser in 55 Städten
Für die 55 Städte, für die wir lokale Seiten haben, haben wir die Preise aus Preisblättern und Gebührensatzungen zusammengetragen: Trinkwasser-Mengenpreis inklusive Umsatzsteuer plus Schmutzwassergebühr, pro Kubikmeter. Zur Einordnung: Das Statistische Bundesamt nennt für 2022 eine Wasserabgabe an Haushalte und Kleingewerbe von 126 Litern je Einwohner und Tag, für zwei Personen also rund 92 m³ im Jahr.
Günstigste
3,05 €
Köln · pro m³
Median
5,17 €
55 Städte · pro m³
Teuerste
8,36 €
Potsdam · pro m³
Stand 2025/2026, amtliche Quellen der Kommunen und Versorger. Ohne Grund- und Zählerpreise und ohne Niederschlagswasser, die je nach Haus und Grundstück sehr unterschiedlich ausfallen. Die Jahreskosten sind eine Modellrechnung mit dem bundesweiten Durchschnittsverbrauch, kein Wert aus einer echten Abrechnung. In manchen Städten gelten in einzelnen Ortsteilen oder je nach Versorgungsgebiet andere Preise.
So prüfst du die Wasserkosten in deiner Abrechnung
Du brauchst die Nebenkostenabrechnung, die Heizkostenabrechnung des Messdienstes, deinen Mietvertrag und am besten die Abrechnungen des Vorjahres.
- 1
Verbrauch und Kosten mit dem Vorjahr vergleichen
Steigen die Kosten bei gleichem Verbrauch in Kubikmetern, liegt es meist an den Gebühren. Springt der Verbrauch des Hauses, frag nach dem Grund.
- 2
Verteilerschlüssel prüfen
Passt der Schlüssel zum Mietvertrag? Haben alle Wohnungen Zähler und wird trotzdem nach Fläche verteilt, obwohl der Vertrag nichts regelt? Stimmen Personenzahl, Fläche und die Summen des Hauses?
- 3
Deinen Zähler nachrechnen
Fotografiere zum Stichtag deinen Zählerstand und rechne nach: Endstand minus Anfangsstand. Prüfe auch das Eichjahr auf dem Zähler.
- 4
Belege anfordern
Du hast das Recht, die Belege einzusehen (§ 556 Abs. 4 BGB): Rechnungen und Gebührenbescheide des Versorgers, die Abrechnung des Messdienstes und die Ablesewerte. Der Vermieter darf sie auch elektronisch bereitstellen.
- 5
Beide Abrechnungen nebeneinanderlegen
Taucht Kaltwasser für die Warmwasserbereitung sowohl in der Wasserposition als auch in der Heizkostenabrechnung auf? Dann zahlst du doppelt.
- 6
Frist im Blick behalten
Einwendungen musst du deinem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB), am besten schriftlich und mit Begründung.
Fall aus unserer Praxis: Das Kaltwasser wurde zweimal berechnet
Wie leicht eine Doppelung übersehen wird, zeigt eine Prüfung aus unserer Praxis. Der Ablesedienst rechnete das Kaltwasser für die Warmwasserbereitung ab, der Vermieter zusätzlich den vollen Kaltwasserverbrauch. Jede Abrechnung wirkte für sich plausibel, aufgefallen ist der Fehler erst beim Nebeneinanderlegen.
Geprüfte Abrechnung · Kiel · 2025
Das Kaltwasser wurde zweimal berechnet
Der Ablesedienst rechnete das Kaltwasser für die Warmwasserbereitung ab, der Vermieter zusätzlich den vollen Verbrauch. Derselbe Verbrauch wurde zweimal verteilt.
- Nachzahlung laut Vermieter
- 767,50 €
- Nach Prüfung
- 593,50 €
- Weniger Nachzahlung
- 174,00 €
Häufige Fragen zu Wasserkosten in der Nebenkostenabrechnung
Welche Wasserkosten darf der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung umlegen?
Muss nach Verbrauch abgerechnet werden, wenn Wasserzähler eingebaut sind?
Warum sind meine Wasserkosten so hoch?
Gehört Niederschlagswasser in die Nebenkostenabrechnung?
Was passiert mit der Differenz zwischen Hauptzähler und Wohnungszählern?
Muss ich Wasser bezahlen, das durch einen Rohrbruch verloren gegangen ist?
Wie oft müssen Wasserzähler geeicht werden?
Kommen dir deine Wasserkosten zu hoch vor?
Lade deine Abrechnung hoch und sieh in wenigen Minuten, ob sich ein genauerer Blick lohnt – kostenlos und ohne Zahlungsdaten.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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