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Helles Treppenhaus mit eingeschalteter Beleuchtung

Prüfwissen Kostenarten

Rechtsstand: Oktober 2026

Allgemeinstrom in der Nebenkostenabrechnung: Was hinein darf

Licht im Treppenhaus, im Keller und vor der Haustür: Diesen Strom zahlen alle Mieter gemeinsam. Die Position ist meist klein, aber anfällig für Fehler, weil am selben Zähler oft Heizung, Aufzug oder Pumpen hängen, die woanders abgerechnet werden.

Phil und Johann, die Gründer von nebify

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 01.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Allgemeinstrom ist als „Kosten der Beleuchtung“ umlagefähig (§ 2 Nr. 11 BetrKV): Außenlicht, Treppenhaus, Flure, Keller, Dachboden, Waschküche.
  • Strom für Heizung, Aufzug, Entwässerungspumpe und Gemeinschaftswaschmaschinen gehört in die jeweils eigene Kostenart und darf nicht doppelt auftauchen.
  • Dein eigener Wohnungsstrom und Zählermieten für deine Wohnung haben in der Abrechnung nichts zu suchen.
  • Der Mieterbund nennt für die Beleuchtung im Schnitt 0,06 € pro m² und Monat, bei 70 m² rund 50,40 € im Jahr.
  • Prüfe Zählerstände, Zeitraum und Stromrechnung per Belegeinsicht und widersprich spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung.
Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Was zum Allgemeinstrom gehört
  3. 3. Heizungsstrom, Aufzugsstrom, Pumpen: was woanders hingehört
  4. 4. Wie der Allgemeinstrom verteilt wird
  5. 5. Allgemeinstrom zu hoch? Werte pro m²
  6. 6. Typische Fehler beim Hausstrom
  7. 7. So prüfst du den Allgemeinstrom
  8. 8. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ja, Allgemeinstrom darf dein Vermieter umlegen, aber nur den Strom für Beleuchtung und gemeinsam genutzte Räume. Gemeint sind Lampen im Treppenhaus, in Fluren, im Keller und auf dem Dachboden, die Außenbeleuchtung an Wegen und Eingängen sowie das Licht in der Waschküche. Viele Häuser haben dafür einen Zähler, den sogenannten Hausstromzähler. Hängen daran weitere Verbraucher, etwa die Heizungsanlage oder der Aufzug, muss ihr Anteil herausgerechnet werden. Sonst zahlst du denselben Strom zweimal.

Was zum Allgemeinstrom gehört

Der Begriff Allgemeinstrom steht nicht im Gesetz. Die Betriebskostenverordnung spricht von den Kosten der Beleuchtung:

„die Kosten der Beleuchtung, hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen“
§ 2 Nr. 11 BetrKV

Umlagefähig

  • Strom für Licht in Treppenhaus, Fluren, Keller und Dachboden
  • Außenbeleuchtung an Eingang, Wegen, Hof und Mülltonnenplatz
  • Licht in Waschküche und Fahrradkeller
  • Grundpreis und Messpreis des Hausstromzählers

Nicht umlagefähig

  • Neue Lampen, Bewegungsmelder oder Zeitschaltuhren
  • Reparaturen an Leitungen und Elektrik
  • Strom für die Heizung, wenn schon in den Heizkosten enthalten
  • Strom für Räume, die nur der Vermieter nutzt, etwa Büro oder Werkstatt
  • Dein eigener Wohnungsstrom oder eine Zählermiete dafür

Nummer 11 erfasst nur den Strom. Neue Leuchten oder eine reparierte Zeitschaltuhr sind kein Strom, Reparaturen sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV ohnehin keine Betriebskosten. Erscheint in der Position eine Elektrikerrechnung, frag nach, was genau gemacht wurde.

Heizungsstrom, Aufzugsstrom, Pumpen: was woanders hingehört

Am Hausstromzähler hängt oft mehr als nur Licht. Für jede dieser Anlagen sieht die Betriebskostenverordnung eine eigene Kostenart vor, jeweils mit dem Betriebsstrom:

  • Heizung

    Strom für Brenner, Umwälzpumpen und Regelung gehört zu den Heizkosten (§ 2 Nr. 4 a BetrKV) und wird nach der Heizkostenverordnung verteilt, also zum Großteil nach Verbrauch.

  • Aufzug

    Der Antriebsstrom gehört zu den Aufzugskosten (§ 2 Nr. 7 BetrKV).

  • Entwässerungspumpe

    Der Strom einer Hebeanlage im Keller zählt zur Entwässerung (§ 2 Nr. 3 BetrKV).

  • Waschmaschinen und Trockner

    Betriebsstrom gemeinschaftlicher Geräte gehört zur Wäschepflege (§ 2 Nr. 16 BetrKV), die oft nur die Nutzer zahlen.

Das ist nicht nur Formsache. Die Heizkosten werden anders verteilt als der Allgemeinstrom, und nicht jeder Mieter nutzt Aufzug oder Waschküche. Gibt es keinen eigenen Zähler für die Heizung, darf der Vermieter ihren Stromanteil schätzen. Bestreitest du den Betrag, muss er die Grundlagen seiner Schätzung darlegen (BGH, Urteil vom 20.02.2008, VIII ZR 27/07). Den geschätzten Anteil muss er dann aus dem Allgemeinstrom herausnehmen.

Steht in der Heizkostenabrechnung „Betriebsstrom“ oder „Heizstrom“ und gleichzeitig in der Betriebskostenabrechnung der volle Allgemeinstrom ohne Abzug, solltest du nachfragen, ob derselbe Zähler zweimal abgerechnet wurde.

Wie der Allgemeinstrom verteilt wird

Für den Allgemeinstrom gibt es keine Verbrauchsmessung je Wohnung. Er wird deshalb nach einem festen Schlüssel verteilt: so, wie es im Mietvertrag steht. Ohne Vereinbarung gilt die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 S. 1 BGB). Bei einer vermieteten Eigentumswohnung gilt ohne andere Abrede der Schlüssel der Eigentümergemeinschaft, meist die Miteigentumsanteile (§ 556a Abs. 3 BGB).

Übliche Verteilerschlüssel für den Allgemeinstrom

nach Wohnfläche
gesetzlicher Regelfall, am häufigsten
nach Miteigentumsanteilen
häufig bei Eigentumswohnungen
nach Wohneinheiten
nur mit Vereinbarung
nach Personen
nur mit Vereinbarung, Belegung muss stimmen

Achte auf zwei Dinge: Die Gesamtfläche im Schlüssel muss alle Wohnungen enthalten, auch leere. Und gibt es Gewerbe im Haus, etwa einen Laden mit eigener Außenbeleuchtung, darf dessen Verbrauch nicht einfach bei den Wohnungen landen.

Allgemeinstrom zu hoch? Werte pro m²

Allgemeinstrom steht in fast jeder Abrechnung. Der Deutsche Mieterbund führt ihn im Betriebskostenspiegel unter „Beleuchtung“. Weil der Betrag pro Wohnung klein ist, fällt ein Fehler selten auf. Für die Einordnung reicht das Rechenbeispiel mit dem Durchschnittswert; die tatsächlichen Werte schwanken je nach Haus stark, etwa mit der Zahl der Lampen, Bewegungsmeldern und dem Stromtarif.

0,06 €

Durchschnitt je m² und Monat laut Mieterbund (Beleuchtung) für 2024

50,40 €

Das entspricht im Jahr für eine 70-m²-Wohnung (Allgemeinstrom)

Rechenbeispiel: Anteil im Jahr beim Durchschnittswert
WohnungIm MonatIm Jahr
50 m²3,00 €36,00 €
70 m²4,20 €50,40 €
90 m²5,40 €64,80 €

So haben wir gerechnet: Durchschnitt des Mieterbunds je m² Wohnfläche und Monat × Wohnfläche × 12. Der Wert ist ein bundesweiter Mittelwert über viele Häuser; je nach Region, Baujahr und Ausstattung liegen einzelne Abrechnungen deutlich darüber oder darunter. Quelle: Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024.

Liegst du weit über dem Rechenbeispiel, steckt häufig mehr als Licht in der Position: Heizungs- oder Aufzugsstrom, eine Tiefgarage mit Lüftung oder ein Abrechnungszeitraum, der länger ist als zwölf Monate. Ein Blick auf die Stromrechnung zeigt außerdem, ob der Zeitraum stimmt und ob die Jahresrechnung des Versorgers angesetzt wurde und nicht nur die Abschläge.

Ein Durchschnitt ist kein Grenzwert. Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB), der bloße Hinweis auf einen überregionalen Durchschnitt reicht laut Bundesgerichtshof aber nicht, um eine überhöhte Position zu belegen (Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10). Liegst du deutlich über dem Durchschnitt, ist das ein guter Grund, die Belege anzusehen und mit dem Vorjahr zu vergleichen.

Typische Fehler beim Hausstrom

Diese Fehler fallen bei Prüfungen beim Allgemeinstrom immer wieder auf:

  • Strom doppelt

    Der Heizungsstrom steht in der Heizkostenabrechnung und noch einmal im Allgemeinstrom. Oder zwei Stromrechnungen für denselben Zähler werden addiert.

  • Falscher Zeitraum

    Die Stromrechnung des Versorgers läuft zum Beispiel von Juni bis Mai, die Abrechnung aber von Januar bis Dezember. Dann muss der Vermieter aufteilen oder nach Zählerständen abgrenzen, statt einfach die Rechnung zu übernehmen.

  • Keine Gesamtkosten

    Die Abrechnung nennt nur deinen Anteil am Hausstrom, aber nicht die Kosten fürs ganze Haus. Dann kannst du nicht nachrechnen.

  • Fremde Verbraucher

    Am Zähler hängen Werkstatt, Büro oder Wohnung des Vermieters, eine Ladestation oder eine Gewerbeeinheit. Deren Verbrauch gehört nicht in die Umlage.

  • Abschläge statt Verbrauch

    Statt der Jahresrechnung werden die monatlichen Abschläge an den Versorger abgerechnet. Das ergibt nicht die tatsächlichen Kosten.

So prüfst du den Allgemeinstrom

Beim Strom lässt sich viel mit wenigen Unterlagen klären. Der Vermieter muss dir die Belege auf Verlangen zeigen und darf sie elektronisch bereitstellen (§ 556 Abs. 4 BGB).

  1. 1

    Gesamtkosten und Vorjahr vergleichen

    Notiere die Stromkosten fürs Haus und deinen Anteil für dieses und das letzte Jahr. Ein Sprung ohne erkennbaren Grund ist dein Ansatzpunkt.

  2. 2

    Stromrechnung anfordern

    Sie zeigt Zählernummer, Zählerstände, Verbrauch in kWh, Arbeitspreis, Grundpreis und den Lieferzeitraum. Passt der Zeitraum zur Abrechnung?

  3. 3

    Nach weiteren Zählern fragen

    Wie viele Stromzähler hat das Haus, und was hängt an welchem? Gibt es Zwischenzähler für Heizung oder Aufzug, müssen deren Werte abgezogen sein.

  4. 4

    Mit den Heizkosten abgleichen

    Steht dort Betriebsstrom, frag, aus welchem Zähler er stammt. Wurde geschätzt, lass dir die Grundlage der Schätzung nennen.

  5. 5

    Schriftlich widersprechen

    Teile in Textform mit, welchen Betrag du nicht zahlst und warum. Die Frist endet zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).

Häufige Fragen zum Allgemeinstrom

Ist Allgemeinstrom in der Nebenkostenabrechnung umlagefähig?
Ja. Die Betriebskostenverordnung nennt ihn „Kosten der Beleuchtung“ (§ 2 Nr. 11 BetrKV). Umlagefähig ist der Strom für die Außenbeleuchtung und für die Beleuchtung gemeinsam genutzter Räume wie Treppenhaus, Flure, Keller, Dachboden und Waschküche. Voraussetzung ist, dass dein Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht.
Gehört der Strom für die Heizung in den Allgemeinstrom?
Nein. Der Strom für Brenner, Pumpen und Regelung der Zentralheizung ist Betriebsstrom der Heizung und gehört in die Heizkostenabrechnung (§ 2 Nr. 4 a BetrKV). Hat die Heizung keinen eigenen Zähler, darf der Vermieter den Anteil schätzen. Bestreitest du den Betrag, muss er die Grundlagen der Schätzung darlegen (BGH, Urteil vom 20.02.2008, VIII ZR 27/07). Er darf dann aber nicht zusätzlich im Allgemeinstrom stehen.
Was ist ein normaler Betrag für Allgemeinstrom?
Der Deutsche Mieterbund nennt für die Beleuchtung im Abrechnungsjahr 2024 im Schnitt 0,06 € pro m² und Monat. Für eine 70-m²-Wohnung sind das rund 50,40 € im Jahr. Deutlich mehr kann ein Hinweis sein, dass Strom für Heizung, Aufzug oder Tiefgarage mit in der Position steckt oder dass der Abrechnungszeitraum länger als zwölf Monate ist.
Darf der Vermieter den Allgemeinstrom schätzen?
Grundsätzlich wird nach der Stromrechnung abgerechnet. Hängen am Zähler für das Haus auch Anlagen, die anders umgelegt werden, etwa Heizung oder Aufzug, muss er den Verbrauch aufteilen. Fehlen Zwischenzähler, ist eine Schätzung möglich, sie muss aber nachvollziehbar sein.
Ich habe einen eigenen Stromvertrag. Warum zahle ich trotzdem Allgemeinstrom?
Weil das zwei verschiedene Dinge sind. Deinen Wohnungsstrom zahlst du direkt an deinen Anbieter. Der Allgemeinstrom ist der Strom für Licht und Anlagen, die alle im Haus gemeinsam nutzen. Er läuft über einen Zähler des Vermieters und wird über die Nebenkosten verteilt.
Darf eine Stromzählermiete im Allgemeinstrom stehen?
Die Grund- und Messpreise der Stromrechnung für den Hauszähler gehören zu den Stromkosten des Hauses. Eine Miete für den Stromzähler deiner eigenen Wohnung oder Kosten für deinen Wohnungsstrom haben in der Abrechnung dagegen nichts zu suchen.
Wie wird der Allgemeinstrom verteilt?
Nach dem Schlüssel aus deinem Mietvertrag. Fehlt eine Regelung, gilt die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB), bei vermieteten Eigentumswohnungen ohne andere Vereinbarung meist der Schlüssel der Eigentümergemeinschaft (§ 556a Abs. 3 BGB). In der Praxis ist die Wohnfläche der mit Abstand häufigste Schlüssel.
Der Allgemeinstrom hat sich verdoppelt. Was kann ich tun?
Vergleiche Zählerstände, Verbrauch in kWh und Preis pro kWh mit dem Vorjahr. Ist der Verbrauch gestiegen, frag nach dem Grund, etwa einer defekten Zeitschaltung oder einer neuen Anlage am Zähler. Ist nur der Preis gestiegen, ist das meist eine Tarifänderung. Die Rechnung des Versorgers bekommst du über die Belegeinsicht.

Wird bei dir Strom doppelt abgerechnet?

Lade Betriebs- und Heizkostenabrechnung im kostenlosen Vorab-Check hoch. Wir sehen nach, ob Allgemeinstrom und Betriebsstrom zusammenpassen und welche Positionen auffällig sind.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Quellen: § 1 BetrKV · § 2 BetrKV · § 556 BGB · § 556a BGB · DMB: Alle Betriebskostenarten im Überblick (2024); BGH, Urteile vom 20.02.2008 (VIII ZR 27/07) und 06.07.2011 (VIII ZR 340/10).