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Schornsteinfeger in Tracht auf einem Dach

Prüfwissen Kostenarten

Rechtsstand: Oktober 2026

Schornsteinfeger in der Nebenkostenabrechnung: Was umlagefähig ist

Der Schornsteinfeger ist eine der kleineren Positionen in der Abrechnung, aber eine mit Tücken. Seine Arbeit verteilt sich auf zwei Stellen der Betriebskostenverordnung, und genau deshalb wird sie gern zweimal berechnet: einmal in den Heizkosten und einmal als eigene Position.

Phil und Johann, die Gründer von nebify

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 04.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Kehrgebühren sind umlagefähig nach § 2 Nr. 12 BetrKV, aber nur, soweit sie nicht schon in den Heizkosten stecken.
  • Abgasmessungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gehören zu den Heizkosten (§ 2 Nr. 4 a bzw. 4 d BetrKV), nicht in eine zweite Position.
  • Bei Fernwärme ohne eigene Feuerstätte im Haus ist ein Schornsteinfeger erklärungsbedürftig.
  • Der Mieterbund nennt für die Schornsteinreinigung im Schnitt 0,04 € pro m² und Monat, bei 70 m² rund 33,60 € im Jahr.
  • Gleiche die Rechnung des Schornsteinfegers mit der Heizkostenabrechnung ab und widersprich spätestens zwölf Monate nach Zugang.
Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Welche Schornsteinfegerkosten umlagefähig sind
  3. 3. Schornsteinfeger und Heizkosten: nicht doppelt
  4. 4. Fernwärme, Etagenheizung, Kaminofen
  5. 5. Feuerstättenschau: umstritten
  6. 6. Wie der Schornsteinfeger verteilt wird
  7. 7. Schornsteinfegerkosten zu hoch? Werte pro m²
  8. 8. Typische Fehler beim Schornsteinfeger
  9. 9. So prüfst du die Position
  10. 10. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ja, Schornsteinfegerkosten darf dein Vermieter umlegen, aber nur einmal. Die Betriebskostenverordnung kennt den Schornsteinfeger als eigene Kostenart. Gleichzeitig zählt sie die Abgasanlage und die vorgeschriebenen Abgasmessungen zu den Kosten der Heizungsanlage. Was in der Heizkostenabrechnung des Messdienstes schon enthalten ist, darf nicht noch einmal als „Schornsteinfeger“ auftauchen. Wird im Haus gar nichts mehr verfeuert, etwa bei Fernwärme, muss der Vermieter erklären können, wofür der Schornsteinfeger kam.

Welche Schornsteinfegerkosten umlagefähig sind

Die eigene Nummer für den Schornsteinfeger ist kurz und hat einen wichtigen Nachsatz:

„die Kosten der Schornsteinreinigung, hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a berücksichtigt sind“
§ 2 Nr. 12 BetrKV

Maßgeblich sind die Gebühren für die vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten. Was gekehrt oder überprüft werden muss, regelt die Kehr- und Überprüfungsordnung: Abgasanlagen, Heizgaswege der Feuerstätten und notwendige Verbrennungsluft- und Abluftanlagen (§ 1 Abs. 1 KÜO).

Umlagefähig

  • Kehren und Überprüfen der Abgasanlage nach der Gebührenordnung
  • Überprüfung von Verbrennungsluft- und Abluftanlagen
  • Abgasmessung, aber unter den Heizkosten (Nr. 4 a)
  • Kehren einer Gemeinschaftsfeuerstätte, die allen dient

Nicht umlagefähig

  • Dieselbe Leistung in Heizkosten und Schornsteinfeger
  • Reparatur oder Sanierung des Schornsteins
  • Schornsteinkopf, Abdeckung, neue Rohre
  • Abnahme einer neuen Heizungsanlage (einmalig)
  • Mahngebühren wegen versäumter Termine des Vermieters

Ob Gebühren für einen Feuerstättenbescheid umlagefähig sind, ist ebenfalls nicht geklärt. Taucht er auf, frag nach, ob es sich um eine wiederkehrende Gebühr handelt.

Schornsteinfeger und Heizkosten: nicht doppelt

Zu den Kosten der zentralen Heizungsanlage zählt § 2 Nr. 4 a BetrKV ausdrücklich den Betrieb „einschließlich der Abgasanlage“ und „die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“. Viele Vermieter geben die Schornsteinfegerrechnung deshalb an den Messdienst weiter, der sie in die Heizkostenabrechnung einrechnet. Andere rechnen sie als eigene Position in der Betriebskostenabrechnung ab. Beides ist möglich, aber nicht beides zugleich.

Für dich heißt das: Schau in die Heizkostenabrechnung unter „Heizungsnebenkosten“ oder „weitere Heizungskosten“. Steht dort ein Betrag für Schornsteinfeger, Immissionsmessung oder Abgasmessung, und taucht in der Betriebskostenabrechnung zusätzlich „Schornsteinfeger“ auf, verlange die Rechnung. Nur so lässt sich klären, ob dieselbe Leistung zweimal verteilt wurde.

Ein Sonderfall aus unserer Praxis: Die Schornsteinfegerrechnung wird unter „Messgebühren“ gebucht. Dann wirkt sie wie ein Messdienstposten. Die Bezeichnung ändert aber nichts daran, dass die Leistung nur einmal bezahlt werden darf.

Fernwärme, Etagenheizung, Kaminofen

  • Fernwärme

    Die Wärme kommt fertig ins Haus, eine Feuerstätte gibt es meist nicht. Ein noch vorhandener alter Schornstein muss nicht gekehrt werden, wenn er dauerhaft stillgelegt und das dem Bezirksschornsteinfeger mitgeteilt ist (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 KÜO). Steht trotzdem ein Schornsteinfeger in der Abrechnung, frag nach, welche Anlage geprüft wurde.

  • Etagenheizung und Gastherme

    Reinigung, Wartung und Abgasmessung einer Etagenheizung oder Gaseinzelfeuerstätte stehen in § 2 Nr. 4 d BetrKV. Sie betreffen nur die Wohnung, in der das Gerät hängt. Eine Umlage auf alle Mieter nach Fläche passt dazu nicht.

  • Kaminofen in einer Wohnung

    Bei einem Ofen, den nur ein Mieter nutzt, spricht viel dafür, die Kehrkosten dieser Wohnung zuzuordnen. Sieh nach, ob solche Kosten bei dir über die Fläche mitverteilt wurden.

  • Zentrale Gas- oder Ölheizung

    Hier fällt der Schornsteinfeger regelmäßig an. Kehren und Messen sind umlagefähig, die Messung gehört aber zu den Heizkosten.

Feuerstättenschau: umstritten

Bei der Feuerstättenschau besichtigt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sämtliche Anlagen und prüft ihre Betriebs- und Brandsicherheit. Er macht das zweimal während seiner Bestellung, frühestens drei und spätestens fünf Jahre nach der letzten Schau (§ 14 SchfHwG).

Ob diese Gebühr zu den umlagefähigen Betriebskosten gehört, ist nicht abschließend geklärt. Für die Umlage spricht, dass sie regelmäßig wiederkehrt und der Sicherheit des laufenden Betriebs dient. Dagegen wird vorgebracht, dass sie keine Kehrgebühr ist und eher der Überwachung durch die Behörde gleicht. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs dazu kennen wir nicht.

Praktisch wichtiger: Weil die Schau nur alle paar Jahre stattfindet, kann sie im einen Jahr einen Sprung in der Position erklären. Im Folgejahr muss der Betrag dann wieder sinken.

Wie der Schornsteinfeger verteilt wird

Es gilt der Schlüssel aus dem Mietvertrag, ohne Regelung die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 S. 1 BGB), bei einer vermieteten Eigentumswohnung meist der Schlüssel der Eigentümergemeinschaft (§ 556a Abs. 3 BGB). Steckt der Schornsteinfeger in der Heizkostenabrechnung, wird er dort wie die übrigen Heizkosten nach Grund- und Verbrauchskosten verteilt.

Übliche Verteilerschlüssel für den Schornsteinfeger

nach Wohnfläche
gesetzlicher Regelfall, am häufigsten
nach Wohneinheiten
nur mit Vereinbarung
nach Miteigentumsanteilen
häufig bei Eigentumswohnungen
direkt einer Wohnung zugeordnet
bei Feuerstätten einzelner Wohnungen

Schornsteinfegerkosten zu hoch? Werte pro m²

Eine eigene Schornsteinfegerposition steht längst nicht in jeder Abrechnung. Oft steckt der Schornsteinfeger in den Heizkosten und lässt sich dort nicht einzeln beziffern. Der Durchschnitt des Mieterbunds umfasst die Schornsteinreinigung einschließlich der Immissionsmessungen.

0,04 €

Durchschnitt je m² und Monat laut Mieterbund (Schornsteinreinigung inkl. Immissionsmessungen) für 2024

33,60 €

Das entspricht im Jahr für eine 70-m²-Wohnung (Schornsteinfeger)

Rechenbeispiel: Anteil im Jahr beim Durchschnittswert
WohnungIm MonatIm Jahr
50 m²2,00 €24,00 €
70 m²2,80 €33,60 €
90 m²3,60 €43,20 €

So haben wir gerechnet: Durchschnitt des Mieterbunds je m² Wohnfläche und Monat × Wohnfläche × 12. Der Wert ist ein bundesweiter Mittelwert über viele Häuser; je nach Region, Baujahr und Ausstattung liegen einzelne Abrechnungen deutlich darüber oder darunter. Quelle: Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024.

Liegt dein Anteil deutlich über dem Rechenbeispiel, sind die häufigsten Ursachen zwei Rechnungen in einem Jahr, eine Feuerstättenschau oder Kosten für Feuerstätten, die nur einzelne Wohnungen betreffen.

Ein Durchschnitt ist kein Grenzwert. Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB), der bloße Hinweis auf einen überregionalen Durchschnitt reicht laut Bundesgerichtshof aber nicht, um eine überhöhte Position zu belegen (Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10). Liegst du deutlich über dem Durchschnitt, ist das ein guter Grund, die Belege anzusehen und mit dem Vorjahr zu vergleichen.

Typische Fehler beim Schornsteinfeger

  • Doppelt mit den Heizkosten

    Die Rechnung steht in der Heizkostenabrechnung und noch einmal als eigene Position in der Betriebskostenabrechnung.

  • Kehren trotz Fernwärme

    Schornsteinfeger wird abgerechnet, obwohl das Haus mit Fernwärme versorgt wird und keine Feuerstätte mehr betrieben wird.

  • Unter falschem Namen

    Die Rechnung läuft als „Messgebühren“ oder „Wartung“ und wird deshalb nicht als Schornsteinfeger erkannt.

  • Zwei Jahre in einem

    Rechnungen aus dem Vorjahr und dem Abrechnungsjahr landen zusammen in einer Abrechnung, die Position verdoppelt sich.

  • Reparatur am Schornstein

    Arbeiten am Schornsteinkopf, Einsatz neuer Rohre oder die Sanierung nach einem Mangel sind Instandsetzung.

So prüfst du die Schornsteinfeger-Position

  1. 1

    Heizart klären

    Zentrale Gas- oder Ölheizung, Fernwärme oder Etagenheizung? Danach richtet sich, ob und wo der Schornsteinfeger auftauchen darf.

  2. 2

    Heizkostenabrechnung durchsuchen

    Steht dort Schornsteinfeger, Immissionsmessung oder Abgasmessung? Dann darf die Betriebskostenabrechnung dieselbe Leistung nicht noch einmal enthalten.

  3. 3

    Vorjahr vergleichen

    Ein Sprung kann eine Feuerstättenschau sein. Verdoppelt sich der Betrag ohne Erklärung, spricht viel für zwei Rechnungen in einem Jahr.

  4. 4

    Rechnung des Schornsteinfegers anfordern

    Per Belegeinsicht (§ 556 Abs. 4 BGB). Darauf stehen Datum, Anlage und Art der Arbeiten. Prüfe, ob das Datum im Abrechnungszeitraum liegt.

  5. 5

    Schriftlich widersprechen

    Nenne den doppelten oder unklaren Betrag und den Grund. Die Frist endet zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).

Häufige Fragen zum Schornsteinfeger in den Nebenkosten

Sind Schornsteinfegerkosten in der Nebenkostenabrechnung umlagefähig?
Ja. Die Kosten der Schornsteinreinigung sind Betriebskosten nach § 2 Nr. 12 BetrKV, dazu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung. Voraussetzung ist, dass dein Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Sie dürfen aber nicht zusätzlich in den Heizkosten stecken.
Wohin gehört die Abgasmessung des Schornsteinfegers?
Zu den Heizkosten. Die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nennt § 2 Nr. 4 a BetrKV ausdrücklich als Teil der Kosten der zentralen Heizungsanlage. Bei Etagenheizungen und Gasthermen in der Wohnung gehören sie zu § 2 Nr. 4 d BetrKV. Unter „Schornsteinfeger“ darf dann nur stehen, was dort noch nicht erfasst ist.
Wir haben Fernwärme. Darf trotzdem ein Schornsteinfeger abgerechnet werden?
Bei Fernwärme gibt es im Haus meist keine Feuerstätte, deren Abgasanlage gekehrt werden muss. Steht trotzdem ein Schornsteinfeger in der Abrechnung, frag nach, welche Anlage geprüft wurde. Ein alter, nicht mehr genutzter Schornstein ist von der Kehrpflicht ausgenommen, wenn er dauerhaft stillgelegt und das dem Bezirksschornsteinfeger mitgeteilt wurde (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 KÜO).
Ist die Feuerstättenschau umlagefähig?
Das ist nicht abschließend geklärt. Bei der Feuerstättenschau prüft der Bezirksschornsteinfeger zweimal während seiner Bestellung die Betriebs- und Brandsicherheit aller Anlagen (§ 14 SchfHwG). Weil sie regelmäßig wiederkehrt, wird sie häufig als Betriebskosten behandelt, es gibt aber auch die Gegenansicht. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs dazu kennen wir nicht.
Ich habe einen Kaminofen. Wer zahlt den Schornsteinfeger?
Das hängt vom Mietvertrag ab. Gehört der Ofen zu deiner Wohnung und wird nur dessen Abgasanlage gekehrt, ist es üblich, die Kosten direkt dieser Wohnung zuzuordnen. Prüfe umgekehrt, ob dir Kosten für Kaminöfen anderer Mieter über die Fläche mitberechnet wurden.
Wie werden Schornsteinfegerkosten verteilt?
Nach dem Schlüssel im Mietvertrag, ohne Regelung nach Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB). In der Praxis ist die Fläche der häufigste Schlüssel. Gehört eine Feuerstätte nur zu einer Wohnung, etwa ein Kaminofen, können ihre Kosten auch direkt dieser Wohnung zugeordnet werden.
Was kostet der Schornsteinfeger üblicherweise?
Der Mieterbund nennt für die Schornsteinreinigung 2024 im Schnitt 0,04 € pro m² und Monat, einschließlich Immissionsmessungen. Für eine 70-m²-Wohnung sind das rund 33,60 € im Jahr. Die Gebühren für die Pflichtarbeiten richten sich nach dem Gebührenverzeichnis der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), der Betrag hängt also vor allem von Zahl und Art der Feuerstätten im Haus ab.
Die Schornsteinfegerkosten haben sich verdoppelt. Ist das ein Fehler?
Nicht unbedingt, aber ein Grund zum Nachfragen. Die Feuerstättenschau fällt nur alle paar Jahre an und kann einen Sprung erklären. Häufiger sind zwei Rechnungen im selben Abrechnungsjahr, ein Rechnungsjahr außerhalb des Abrechnungszeitraums oder Kosten, die zusätzlich in den Heizkosten stehen.

Taucht der Schornsteinfeger bei dir doppelt auf?

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Quellen: § 1 BetrKV · § 2 BetrKV · § 556 BGB · § 556a BGB · § 14 SchfHwG · § 1 KÜO · DMB: Alle Betriebskostenarten im Überblick (2024); BGH, Urteil vom 06.07.2011 (VIII ZR 340/10).