
Prüfwissen Kostenarten
Sonstige Betriebskosten: was unter Nummer 17 fallen darf und was nie
Nur wenn sie im Mietvertrag einzeln benannt sind, musst du sonstige Betriebskosten zahlen. Hinter der Sammelposition „Sonstiges“ stecken oft Dinge, die nie vereinbart wurden oder gar keine Betriebskosten sind. Hier erfährst du, was erlaubt ist, was nie dazugehört und wie du die Position prüfst.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 20.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Sonstige Betriebskosten musst du nur zahlen, wenn sie im Mietvertrag einzeln genannt sind (BGH, Urteil vom 07.04.2004, VIII ZR 167/03).
- Sie sind laufende Kosten, die in § 2 Nr. 1 bis 16 BetrKV nicht vorkommen, etwa Dachrinnenreinigung, Feuerlöscherprüfung oder eine Gemeinschaftssauna.
- Verwaltung, Reparaturen, Bankgebühren, Rücklagen und Mietgeräte gehören nie dazu, auch nicht unter „Sonstiges“.
- Der Mieterbund nennt im Schnitt 0,07 € pro m² und Monat für alle sonstigen Betriebskosten zusammen (Abrechnungsjahr 2024).
- Gleiche jeden Posten mit dem Vertrag ab und widersprich spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung.
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Inhalt
- 1. Kurz beantwortet
- 2. Was sind sonstige Betriebskosten?
- 3. Die drei Voraussetzungen
- 4. Sonstige Betriebskosten im Mietvertrag: was dort stehen muss
- 5. Sonstige Betriebskosten: Liste typischer Posten
- 6. Was nie zu den sonstigen Betriebskosten gehört
- 7. Wie hoch sind sonstige Betriebskosten?
- 8. Wie verteilt wird
- 9. Typische Fehler
- 10. So prüfst du die sonstigen Betriebskosten
- 11. Was du tun kannst
- 12. Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Sonstige Betriebskosten musst du nur zahlen, wenn dein Mietvertrag sie einzeln aufzählt. Für die üblichen Kostenarten wie Grundsteuer, Wasser oder Müll genügt der Satz, dass du die Betriebskosten trägst. Bei der Nummer 17 nicht. Dort muss stehen, welche Kosten konkret gemeint sind. Außerdem müssen es echte Betriebskosten sein: laufend, keine Verwaltung, keine Reparatur. Alles, was diese Hürden nicht nimmt, gehört nicht in deine Abrechnung, egal unter welchem Namen es dort steht.
Was sind sonstige Betriebskosten?
Die Betriebskostenverordnung zählt in § 2 auf, welche Kosten ein Vermieter umlegen darf. Die Nummern 1 bis 16 nennen feste Kostenarten von der Grundsteuer bis zur Wäschepflege. Die letzte Nummer ist ein Auffangtatbestand:
„sonstige Betriebskosten, hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.“
Die Nummer 17 ist also kein Freibrief. Sie verweist auf § 1, und dort steht, was Betriebskosten überhaupt sind: Kosten, die durch das Eigentum oder den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Hauses laufend entstehen. Und § 1 Abs. 2 nimmt zwei Gruppen ausdrücklich aus: Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.
Der Grund für die Nummer 17 ist einfach. Häuser sind verschieden. Manche haben eine Sauna, eine Rauchabzugsanlage oder viele Bäume, die die Dachrinnen verstopfen. Für solche Kosten soll es einen Platz geben. Aber nur, wenn der Mieter beim Vertragsschluss weiß, worauf er sich einlässt.
Die drei Voraussetzungen
Ein Posten darf nur dann als sonstige Betriebskosten in deiner Abrechnung stehen, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:
- Echte Betriebskosten. Die Kosten entstehen laufend, also wiederkehrend. Ein mehrjähriger Rhythmus genügt (BGH, Urteil vom 11.11.2009, VIII ZR 221/08). Verwaltung und Reparatur sind ausgeschlossen (§ 1 Abs. 2 BetrKV).
- Keine andere Nummer. Der Posten ist nicht schon in den Nummern 1 bis 16 erfasst. Die Heizungswartung etwa gehört in Nummer 4, die Aufzugswartung in Nummer 7. Unter Sonstiges darf sie nicht noch einmal auftauchen.
- Einzeln vereinbart. Der Mietvertrag nennt den konkreten Posten. So hat es der BGH entschieden (VIII ZR 167/03).
Fehlt eine der drei Voraussetzungen, ist der Posten nicht umlagefähig. Du musst nicht alle drei widerlegen. Meist ist die fehlende Vereinbarung der einfachste und sicherste Einwand.
Sonstige Betriebskosten im Mietvertrag: was dort stehen muss
Für die Nummern 1 bis 16 genügt es, wenn der Vertrag sagt, dass du „die Betriebskosten“ trägst (BGH, Urteil vom 10.02.2016, VIII ZR 137/15). Für die Nummer 17 hat der BGH strengere Regeln aufgestellt:
„Sonstige Betriebskosten […] sind nur dann umlagefähig, wenn die Umlegung der im einzelnen bestimmten Kosten mit dem Mieter vereinbart worden ist.“
| Im Mietvertrag steht | Was du zahlen musst |
|---|---|
| „Betriebskosten nach § 2 BetrKV“ | die Nummern 1 bis 16, aber keine sonstigen Betriebskosten |
| „Sonstige Betriebskosten“ ohne Aufzählung | nichts aus der Nummer 17 |
| Zeile „Sonstige: ______“ leer oder gestrichen | nichts aus der Nummer 17 |
| „Sonstige: Wartungskosten“ | fraglich, weil nicht klar ist, welche Anlagen gemeint sind |
| „Sonstige: Dachrinnenreinigung, Wartung Feuerlöscher“ | genau diese beiden Posten, sonst nichts |
Kommen nach Vertragsschluss neue Kosten dazu, etwa für eine neu eingebaute Anlage, ist die Lage schwieriger. Ob der Vermieter sie ohne deine Zustimmung aufnehmen darf, hängt von den Klauseln deines Vertrags ab und ist rechtlich nicht einheitlich geklärt. Steht ein neuer Posten unter Sonstiges, der im Vertrag nicht vorkommt, frag nach, worauf der Vermieter die Umlage stützt.
Sonstige Betriebskosten: Liste typischer Posten
Die folgenden Posten können sonstige Betriebskosten sein, wenn sie laufend anfallen und im Vertrag stehen. Die Liste ist nicht abschließend. Sie zeigt, was in Abrechnungen häufig vorkommt.
| Posten | Hinweis |
|---|---|
| Dachrinnenreinigung | nur im Turnus, nicht bei Verstopfung (BGH, VIII ZR 167/03) |
| Prüfung der Elektroanlagen | wiederkehrende Prüfung der Betriebssicherheit (BGH, VIII ZR 123/06) |
| Prüfung von Feuerlöschern | vom Mieterbund als denkbare sonstige Betriebskosten genannt |
| Wartung von Rauchwarnmeldern | Wartung ja, Miete oder Leasing der Geräte nein (BGH, VIII ZR 379/20) |
| Rauchabzug, Brandschutztüren, Blitzschutz | regelmäßige Prüfung, keine Reparatur |
| Lüftungsanlage | Inspektion und Filterwechsel im Turnus |
| Schwimmbad, Sauna, Gemeinschaftsräume | laufender Betrieb, vom Mieterbund genannt |
| Dachwartung, Fensterwartung | nur die Prüfung, nie Ausbesserungen |
| Legionellenprüfung | Zuordnung offen, teils unter Warmwasser, teils unter Sonstiges |
Was nie zu den sonstigen Betriebskosten gehört
Manche Kosten tauchen gern unter Sonstiges auf, weil sie anderswo nicht hinpassen. Sie passen aber auch hier nicht, weil sie gar keine Betriebskosten sind. Daran ändert auch eine Vereinbarung im Mietvertrag nichts, denn bei Wohnraum sind Abweichungen zu deinem Nachteil unwirksam (§ 556 Abs. 1 und 5 BGB).
| Posten | Warum nicht |
|---|---|
| Verwaltergebühr, Abrechnungserstellung | Verwaltungskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV) |
| Kontoführung, Porto, Mahngebühren | Verwaltungskosten |
| Reparaturen, Ersatzteile, Austausch | Instandsetzung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV) |
| Instandhaltungsrücklage | Rücklage für künftige Reparaturen, keine laufenden Betriebskosten |
| Miete oder Leasing von Rauchwarnmeldern | keine sonstigen Betriebskosten (BGH, VIII ZR 379/20) |
| Nutzerwechselgebühr | keine Betriebskosten (BGH, VIII ZR 19/07) |
| Mietausfall- oder Rechtsschutzversicherung | keine Sach- oder Haftpflichtversicherung des Gebäudes |
| Einmalige Gutachten, Entrümpelung | fallen nicht laufend an |
Wie hoch sind sonstige Betriebskosten?
Der Deutsche Mieterbund weist für die sonstigen Betriebskosten einen eigenen Durchschnitt aus. Er nennt als Beispiele Schwimmbad, Sauna und andere Gemeinschaftseinrichtungen, Prüfgebühren für Feuerlöscher und die Dachrinnenreinigung.
0,07 €
Durchschnitt je m² und Monat laut Mieterbund für 2024
58,80 €
Das entspricht im Jahr für eine 70-m²-Wohnung (Sonstige Betriebskosten)
| Wohnung | Im Monat | Im Jahr |
|---|---|---|
| 50 m² | 3,50 € | 42,00 € |
| 70 m² | 4,90 € | 58,80 € |
| 90 m² | 6,30 € | 75,60 € |
So haben wir gerechnet: Durchschnitt des Mieterbunds je m² Wohnfläche und Monat × Wohnfläche × 12. Der Wert ist ein bundesweiter Mittelwert über viele Häuser; je nach Region, Baujahr und Ausstattung liegen einzelne Abrechnungen deutlich darüber oder darunter. Quelle: Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024.
Viele Häuser haben gar keine sonstigen Betriebskosten, andere haben eine Sauna oder eine aufwendige Brandschutztechnik. Deshalb sagt der Durchschnitt wenig über dein Haus. Aussagekräftiger ist der Vergleich mit deinen Vorjahren: Kommt ein neuer Posten hinzu oder steigt ein bekannter stark, lohnt die Nachfrage.
Ein Durchschnitt ist kein Grenzwert. Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB), der bloße Hinweis auf einen überregionalen Durchschnitt reicht laut Bundesgerichtshof aber nicht, um eine überhöhte Position zu belegen (Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10). Bei den sonstigen Betriebskosten zählt zuerst, ob jeder einzelne Posten vereinbart ist. Erst danach kommt es auf die Höhe an.
Wie verteilt wird
Es gilt der Schlüssel aus dem Mietvertrag. Gibt es keinen, wird nach Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 S. 1 BGB). Bei einer vermieteten Eigentumswohnung gilt ohne andere Vereinbarung der Schlüssel der Eigentümergemeinschaft (§ 556a Abs. 3 BGB). Für einzelne Posten der Nummer 17 werden oft andere Schlüssel vereinbart:
Übliche Verteilerschlüssel bei sonstigen Betriebskosten
- nach Wohnfläche
- gesetzlicher Regelfall, z. B. Dachrinnenreinigung
- nach Wohneinheiten
- häufig bei Rauchwarnmeldern
- nach Stückzahl
- Geräte je Wohnung, wenn vereinbart
- nach Miteigentumsanteilen
- häufig bei Eigentumswohnungen
Achte darauf, dass jeder Posten nur auf die Mieter verteilt wird, die er betrifft. Gehört zur Wohnanlage etwa eine Tiefgarage mit eigener Lüftung, gehören deren Kosten nicht anteilig zu Mietern ohne Stellplatz, wenn der Vertrag nichts anderes regelt.
Typische Fehler bei sonstigen Betriebskosten
Nicht vereinbart
Ein Posten steht unter Sonstiges, im Mietvertrag aber nicht. Oder der Vertrag nennt nur den Oberbegriff „sonstige Betriebskosten“.
Sammelposition ohne Inhalt
In der Abrechnung steht nur „Sonstiges“ mit einem Betrag. Welche Posten darin stecken, bleibt offen.
Doppelt abgerechnet
Die Heizungswartung steht in der Heizkostenabrechnung und noch einmal unter Sonstiges. Oder die Aufzugswartung zusätzlich zur Position Aufzug.
Verwaltung versteckt
Kontoführung, Porto oder Kosten der Abrechnung werden als Sonstiges umgelegt.
Reparatur als Wartung
Der Austausch eines Türschließers oder neue Feuerlöscher laufen unter der vereinbarten Wartung.
Mietgeräte umgelegt
Die Miete für Rauchwarnmelder wird mit der Wartung zusammen abgerechnet, obwohl sie keine Betriebskosten ist.
Kannst du sicher sagen, was in deiner Position „Sonstiges“ steckt?
Meist nicht, ohne die Rechnungen zu sehen. Dazu kommt, dass die vereinbarten Posten oft in einer Anlage zum Mietvertrag stehen. Erst der Abgleich von Vertrag, Abrechnung und Belegen zeigt, was du wirklich schuldest.
So prüfst du die sonstigen Betriebskosten
- 1
Vertrag und Anlage lesen
Schreib dir alle Posten heraus, die unter sonstigen Betriebskosten einzeln genannt sind. Nur diese sind vereinbart.
- 2
Abrechnung aufschlüsseln
Steht nur ein Betrag „Sonstiges“, verlange eine Aufstellung der einzelnen Posten mit Beträgen.
- 3
Posten abhaken
Gleiche jeden Posten mit deiner Liste ab. Was nicht vereinbart ist, streichst du.
- 4
Rechnungen ansehen
Per Belegeinsicht (§ 556 Abs. 4 BGB). Achte auf Reparaturen, Verwaltung, Mietgeräte und Doppelungen mit anderen Nummern.
- 5
Vorjahre vergleichen
Neue Posten und starke Sprünge sind ein Anlass, nach dem Grund zu fragen.
Was du tun kannst
Widersprich jedem Posten, der nicht vereinbart oder keine Betriebskosten ist, schriftlich. Nenne Posten, Betrag und Grund. Den unstrittigen Rest der Abrechnung solltest du fristgerecht zahlen. Für deinen Widerspruch gilt:
„Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.“
Danach sind Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 S. 6 BGB). Das gilt auch, wenn du schon gezahlt hast. Ein kurzer Satz reicht: „Die unter Sonstiges abgerechneten Posten … sind in meinem Mietvertrag nicht als sonstige Betriebskosten vereinbart. Ich widerspreche ihnen.“
Ist unklar, was in der Position steckt, verlange zuerst Belegeinsicht. Der Vermieter darf die Belege auch elektronisch bereitstellen (§ 556 Abs. 4 BGB). Rechne aber damit, dass die Antwort dauert, und widersprich vorsorglich, bevor die Frist abläuft.
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Häufige Fragen zu sonstigen Betriebskosten
Was sind sonstige Betriebskosten?
Muss ich sonstige Betriebskosten zahlen?
Reicht „sonstige Betriebskosten“ im Mietvertrag?
Wie hoch sind sonstige Betriebskosten im Durchschnitt?
Was gehört nie zu den sonstigen Betriebskosten?
Ich habe sonstige Betriebskosten jahrelang gezahlt. Sind sie dadurch vereinbart?
Wie werden sonstige Betriebskosten verteilt?
Darf der Vermieter alles unter „Sonstiges“ zusammenfassen?
Was steckt in deiner Position „Sonstiges“?
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Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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