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Prüfwissen Kostenarten

Rechtsstand: Oktober 2026

Concierge, Pförtner, Wachdienst: Wann Mieter die Kosten tragen

Ein Concierge am Empfang, ein Pförtner in der Loge, ein Wachdienst in der Nacht: Diese Kosten darf der Vermieter nur umlegen, wenn sie im Mietvertrag vereinbart sind und der Dienst vor Ort wirklich gebraucht wird. Der Bundesgerichtshof stellt dafür eine höhere Hürde auf als beim Hausmeister.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 27.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Concierge, Pförtner und Wachdienst sind keine eigene Betriebskostenart. Sie laufen höchstens als sonstige Betriebskosten mit Vereinbarung (§ 2 Nr. 17 BetrKV).
  • Anders als beim Hausmeister muss der Dienst nach den Verhältnissen vor Ort konkret nötig sein (BGH VIII ZR 78/04).
  • Die Größe des Hauses allein reicht nicht, auch nicht ein allgemeines Sicherheitsbedürfnis.
  • Übernimmt der Concierge Verwaltungsaufgaben, ist dieser Anteil nie umlagefähig.
  • Ohne Vereinbarung und ohne Nachweis der Notwendigkeit kannst du der Position widersprechen.
Eingangshalle eines Wohnhauses mit Empfangstresen und Briefkastenanlage, Concierge von hinten

Abrechnung schon im Briefkasten? Lade sie im kostenlosen Vorab-Check hoch. Concierge- und Wachdienstkosten sind oft hohe Beträge mit schwacher Grundlage.

Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet: Ist ein Concierge umlagefähig?
  2. 2. Was der BGH zum Concierge entschieden hat
  3. 3. Was im Mietvertrag stehen muss
  4. 4. Concierge, Hausmeister, Verwaltung: wer macht was
  5. 5. Wachdienst und Sicherheitsdienst
  6. 6. Was ist zu hoch?
  7. 7. Typische Fehler bei Concierge-Kosten
  8. 8. So prüfst du die Position
  9. 9. Was du tun kannst
  10. 10. Häufige Fragen

Kurz beantwortet: Ist ein Concierge umlagefähig?

Nur unter zwei Bedingungen: Er steht als sonstige Betriebskosten im Mietvertrag, und er ist nach den Verhältnissen in deinem Haus konkret notwendig. Der Bundesgerichtshof hat das 2005 klargestellt. Beim Hausmeister kommt es auf die Notwendigkeit nicht an, er steht in der Betriebskostenverordnung. Pförtner und Concierge stehen dort nicht. Ihre Kosten dürfen nur umgelegt werden, wenn der Vermieter darlegen kann, warum der Dienst gerade in diesem Haus gebraucht wird. Ein großes Haus und ein allgemeines Sicherheitsgefühl reichen dafür nicht.

Auf einen Blick: Was darf in die Nebenkosten?
PostenUmlagefähig?
Concierge oder Pförtner bei konkretem BedarfNur wenn vereinbart und notwendig
Wachdienst oder Streife bei konkreter GefährdungNur wenn vereinbart und notwendig
Hausmeisterarbeiten, die der Concierge erledigtJa, als Hauswartkosten (§ 2 Nr. 14 BetrKV)
Wohnungsübergaben, Mieteranfragen, SchlüsselverwaltungNein, Verwaltungskosten
Repräsentativer Empfang ohne SicherheitsgrundIn der Regel nein

Ob dein Vermieter die Notwendigkeit belegen kann, ist eine Frage, die sich oft erst im Schriftwechsel zeigt. Am einfachsten ist es, die Nebenkostenabrechnung von nebify prüfen zu lassen: Der Vorab-Check ist kostenlos, der Prüfbericht mit Schreiben an den Vermieter kostet 24,90 €.

Was der BGH zum Concierge entschieden hat

Im Fall ging es um ein Berliner Wohnhaus mit 239 Wohnungen. Die Vermieterin hatte einen Concierge-Dienst eingeführt und die Kosten umgelegt. Sie begründete das mit der Größe des Hauses, der Sicherheitslage in der Stadt und dem Sicherheitsbedürfnis älterer Mieter. Das Landgericht hielt die Kosten für nicht umlagefähig. Der Bundesgerichtshof bestätigte das (Beschluss vom 05.04.2005, VIII ZR 78/04).

Die Begründung ist für dich wichtig. Ob ein Concierge umlagefähig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Anders als bei einem gewöhnlichen Hausmeister werde nicht vertreten, dass Pförtnerkosten ohne Rücksicht auf eine konkrete praktische Notwendigkeit erstattungsfähig sind. In Betracht kommen etwa die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung oder ein gesteigertes Sicherheitsbedürfnis wegen einer konkreten Gefährdungslage.

Allgemeine und abstrakte Angaben reichten dem Gericht nicht. Die Vermieterin hätte konkret darlegen müssen, welche Gefahr bei Einführung des Dienstes bestand.

Was im Mietvertrag stehen muss

Zusätzlich zur Notwendigkeit braucht es eine Vereinbarung. Sonstige Betriebskosten müssen im Mietvertrag einzeln benannt sein (BGH, Urteil vom 07.04.2004, VIII ZR 167/03). „Sonstige Betriebskosten“ allein deckt einen Concierge nicht.

Formulierungen und ihre Folge
Im Mietvertrag stehtConcierge umlagefähig?
„Hauswart“Nur für echte Hauswartarbeiten, nicht für Empfang oder Bewachung.
„Sonstige Betriebskosten“ ohne AufzählungNein.
„Sonstige Betriebskosten: Concierge“Nur, wenn der Dienst vor Ort konkret notwendig ist.

Führt der Vermieter den Dienst erst während deines Mietverhältnisses ein, kommt es zusätzlich darauf an, ob dein Vertrag neue Betriebskosten überhaupt zulässt. Frag in diesem Fall nach der Grundlage.

Concierge, Hausmeister, Verwaltung: wer macht was

In vielen Häusern macht der Concierge mehr als Türdienst. Für die Abrechnung zählt, welche Arbeit er tatsächlich leistet. Der Vermieter muss das aufteilen.

Kann umlagefähig sein

  • Hausmeisterarbeiten wie Kontrollgänge, kleine Reinigung, Winterdienst (als Hauswart)
  • Empfang und Zugangskontrolle bei konkretem Sicherheitsbedarf (als Sonstiges)

Nie umlagefähig

  • Wohnungsübergaben, Besichtigungen, Mieteranfragen
  • Handwerker beauftragen und Reparaturen begleiten
  • Schlüsselverwaltung für die Hausverwaltung
  • Reparaturen, auch kleine

Verwaltungskosten sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV ausdrücklich keine Betriebskosten. Erledigt der Concierge für den Vermieter Verwaltungsarbeit, muss dieser Anteil heraus, auch wenn der Dienst sonst umlagefähig wäre.

Concierge, Hauswart oder Verwaltung?

Was der Dienst wirklich leistet, steht im Vertrag mit dem Dienstleister, nicht in deiner Abrechnung. Wir fordern die Unterlagen mit dir an und trennen die Anteile.

Wachdienst und Sicherheitsdienst

Für einen Wachdienst, der nachts Streife geht oder die Tiefgarage kontrolliert, gilt derselbe Maßstab wie für den Pförtner. Er ist keine Betriebskostenart der Verordnung, braucht also eine Vereinbarung, und er muss vor Ort konkret notwendig sein. Eine Einbruchserie in der Tiefgarage kann ein solcher Grund sein, ein allgemeines Unbehagen nicht.

Auch für Wachdienste gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB). Eine Streife rund um die Uhr für ein Haus mit 30 Wohnungen steht selten in einem vernünftigen Verhältnis zum Anlass.

Was ist zu hoch?

Ein Concierge ist teuer, weil er Personal ist. Schon eine halbe Stelle kostet mehr als viele andere Positionen zusammen. Einen Durchschnittswert für Concierge-Kosten gibt es nicht. Zum Vergleich der Wert des Mieterbunds für alle sonstigen Betriebskosten:

0,07 €

Durchschnitt je m² und Monat laut Mieterbund (alle sonstigen Betriebskosten zusammen) für 2024

58,80 €

Das entspricht im Jahr für eine 70-m²-Wohnung (sonstige Betriebskosten)

Rechenbeispiel: Anteil im Jahr beim Durchschnittswert
WohnungIm MonatIm Jahr
50 m²3,50 €42,00 €
70 m²4,90 €58,80 €
90 m²6,30 €75,60 €

So haben wir gerechnet: Durchschnitt des Mieterbunds je m² Wohnfläche und Monat × Wohnfläche × 12. Der Wert ist ein bundesweiter Mittelwert über viele Häuser; je nach Region, Baujahr und Ausstattung liegen einzelne Abrechnungen deutlich darüber oder darunter. Quelle: Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024.

Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen: Ein Concierge-Dienst kostet 54.000 Euro im Jahr, das Haus hat 120 Wohnungen mit 8.400 m². Bei 70 m² zahlst du 450 Euro im Jahr, 37,50 Euro im Monat. Fällt die Position weg, weil die Notwendigkeit nicht belegt ist, ist das einer der größten Hebel in der ganzen Abrechnung.

Typische Fehler bei Concierge-Kosten

  • Unter Hauswart versteckt

    Der Concierge läuft als Hauswart, obwohl er vor allem am Empfang sitzt. Damit umgeht der Vermieter die Prüfung der Notwendigkeit.

  • Keine Begründung

    Der Vermieter verweist nur auf die Größe des Hauses oder auf allgemeine Sicherheit. Das reicht nach dem BGH nicht.

  • Verwaltung mitbezahlt

    Der Concierge übergibt Wohnungen und nimmt Mängelanzeigen auf. Dieser Anteil ist Verwaltung.

  • Gewerbe mitfinanziert

    Der Empfang dient auch Büros oder einem Hotel im selben Gebäude, die Kosten tragen aber nur die Wohnungen.

So prüfst du die Position

  1. 1

    Mietvertrag lesen

    Steht „Concierge“, „Pförtner“ oder „Wachdienst“ ausdrücklich unter den sonstigen Betriebskosten? Wenn nicht, ist die Position nicht umlagefähig.

  2. 2

    Vertrag mit dem Dienstleister anfordern

    Per Belegeinsicht (§ 556 Abs. 4 BGB). Daraus ergeben sich Aufgaben, Stunden und Preis.

  3. 3

    Aufgaben sortieren

    Hauswartarbeit, Empfang und Verwaltung trennen. Verwaltung muss raus.

  4. 4

    Begründung verlangen

    Frag schriftlich, welche konkrete Lage den Dienst nötig macht. Allgemeine Hinweise reichen nicht.

  5. 5

    Verteilung prüfen

    Teilen sich Wohnungen und Gewerbe den Empfang, darf nicht alles bei den Wohnungen landen.

Was du tun kannst

Fehlen Vereinbarung oder Notwendigkeit, widersprich der Position schriftlich und innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Weil es um einen großen Betrag geht, lohnt es sich, Nachbarn einzubeziehen. Je mehr Mieter widersprechen, desto eher prüft der Vermieter den Dienst grundsätzlich.

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Häufige Fragen zum Concierge

Sind Concierge-Kosten umlagefähig?
Nur, wenn sie im Mietvertrag als sonstige Betriebskosten vereinbart sind und der Dienst nach den Verhältnissen vor Ort konkret notwendig ist. Der BGH hat das als Frage des Einzelfalls bezeichnet und eine konkrete praktische Notwendigkeit verlangt (Beschluss vom 05.04.2005, VIII ZR 78/04).
Reicht es, dass das Haus sehr groß ist?
Nein. Im Fall des BGH hatte das Haus 239 Wohnungen. Größe und ein allgemeines Sicherheitsbedürfnis älterer Mieter reichten trotzdem nicht. Der Vermieter muss eine konkrete Lage darlegen, die den Dienst erforderlich macht.
Ist ein Pförtner das Gleiche wie ein Hausmeister?
Nein. Der Hausmeister steht in § 2 Nr. 14 BetrKV, seine Kosten sind ohne Prüfung der Notwendigkeit umlagefähig. Pförtner und Concierge stehen nicht in der Verordnung und brauchen eine konkrete Begründung.
Darf ein Wachdienst in die Nebenkosten?
Nur als vereinbarte sonstige Betriebskosten und nur bei konkreter Notwendigkeit, etwa nach wiederholten Einbrüchen. Außerdem muss der Umfang wirtschaftlich sein (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB).
Muss ich für die Paketannahme durch den Concierge zahlen?
Paketannahme ist ein Service für einzelne Bewohner und keine Kostenart, die die Verordnung kennt. Als Begründung für die Notwendigkeit eines Concierge-Dienstes trägt sie in der Regel nicht.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Quellen: § 1 BetrKV · § 2 BetrKV · § 556 BGB · § 556a BGB · BGH VIII ZR 78/04 · DMB: Alle Betriebskostenarten im Überblick (2024); BGH, Urteil vom 07.04.2004 (VIII ZR 167/03) und Beschluss vom 05.04.2005 (VIII ZR 78/04).