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Legionellenprüfung und Trinkwasseruntersuchung: umlagefähig, aber nicht alles
Ja, die vorgeschriebene Legionellenprüfung darf der Vermieter in aller Regel als Nebenkosten umlegen, denn sie wiederholt sich im festen Rhythmus. Nicht umlegen darf er, was nach einem schlechten Befund folgt. Hier liest du, wann geprüft werden muss, wo die Kosten hingehören und was du prüfen solltest.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 26.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Die Legionellenprüfung ist Pflicht in vermieteten Häusern mit großer Warmwasseranlage und Duschen, mindestens alle drei Jahre (§ 31 Trinkwasserverordnung).
- Die regelmäßige Untersuchung gilt als laufende Betriebskosten. Auch ein Drei-Jahres-Rhythmus reicht dafür (BGH, VIII ZR 221/08).
- Wo sie hingehört, ist nicht geklärt: Warmwasser oder sonstige Betriebskosten. Unter Sonstiges muss sie im Mietvertrag stehen.
- Nachuntersuchung, Risikoabschätzung, Spülung und Sanierung nach einem Befund zahlt der Vermieter. Probenahmeventile auch.
- Fordere Prüfbericht und Rechnung an und widersprich innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung.
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Inhalt
- 1. Kurz beantwortet
- 2. Wann muss auf Legionellen geprüft werden?
- 3. Ist die Legionellenprüfung umlagefähig?
- 4. Wo die Trinkwasseruntersuchung in die Abrechnung gehört
- 5. Was dazugehört und was nicht
- 6. Alle drei Jahre geprüft, jedes Jahr abgerechnet?
- 7. Legionellen gefunden: was dann gilt
- 8. Was die Prüfung für dich kostet
- 9. Typische Fehler
- 10. So prüfst du die Position
- 11. Was du tun kannst
- 12. Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Die regelmäßige Legionellenprüfung ist umlagefähig, die Kosten nach einem positiven Befund sind es nicht. Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Vermieter größerer Häuser, das Warmwasser regelmäßig untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung wiederholt sich und gilt deshalb als laufende Betriebskosten. Weil die Betriebskostenverordnung sie nicht ausdrücklich nennt, ist offen, ob sie zu den Warmwasserkosten oder zu den sonstigen Betriebskosten gehört. Was ein Befund auslöst, also Nachprüfung, Ursachensuche und Sanierung, trägt der Vermieter.
Wann muss auf Legionellen geprüft werden?
Seit Juni 2023 gilt eine neu gefasste Trinkwasserverordnung. Sie verpflichtet den Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage zur Untersuchung auf Legionellen, wenn er Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgibt. Dazu zählt ausdrücklich die Vermietung (§ 2 Nr. 8 TrinkwV). Die Pflicht greift aber nur, wenn alle drei Bedingungen aus § 31 Abs. 1 TrinkwV erfüllt sind:
| Bedingung | Was das heißt |
|---|---|
| Große Anlage zur Trinkwassererwärmung | Speicher oder zentraler Durchflusserwärmer mit mehr als 400 Litern, oder mehr als 3 Liter Inhalt in mindestens einer Leitung zwischen Erwärmer und Zapfstelle |
| Vernebelung des Wassers | Duschen oder andere Einrichtungen, in denen Wasser zerstäubt wird |
| Kein Ein- oder Zweifamilienhaus | Mehrfamilienhäuser und größere Gebäude |
Zur Häufigkeit heißt es:
„mindestens alle drei Jahre, wenn das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber einer öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird“
Bei einer neu in Betrieb genommenen Anlage ist die erste Untersuchung drei bis zwölf Monate nach der Inbetriebnahme fällig (§ 31 Abs. 4 TrinkwV). Hat dein Haus Wohnungen mit eigener Gastherme oder elektrischem Durchlauferhitzer und keine zentrale Warmwasseranlage, besteht diese Pflicht in der Regel nicht. Dann gehört auch keine Legionellenprüfung in die Abrechnung.
Ist die Legionellenprüfung umlagefähig?
Die Betriebskostenverordnung erwähnt die Legionellenprüfung nicht. Sie ist 2003 entstanden, lange vor der Prüfpflicht. Maßgeblich ist deshalb die allgemeine Definition: Betriebskosten sind Kosten, die durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes und seiner Anlagen laufend entstehen (§ 1 Abs. 1 BetrKV).
Die Prüfung wiederholt sich. Dass sie nur alle drei Jahre stattfindet, ändert daran nichts. Der BGH hat für eine Öltankreinigung entschieden, dass ein mehrjähriger Turnus genügt, um wiederkehrende Kosten als laufend anzusehen (Urteil vom 11.11.2009, VIII ZR 221/08). Und zur Prüfung von Elektroanlagen hat er festgehalten, dass wiederkehrende Kosten zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage Betriebskosten sind (Urteil vom 14.02.2007, VIII ZR 123/06).
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs speziell zur Legionellenprüfung gibt es nicht. In der Fachliteratur wird sie überwiegend als umlegbar angesehen. Umstritten ist nur, unter welcher Nummer. Das hat für dich praktische Folgen, wie der nächste Abschnitt zeigt.
Wo die Trinkwasseruntersuchung in die Abrechnung gehört
Es gibt zwei Wege, und beide kommen in der Praxis vor. Für dich zählt, welche Folgen der gewählte Weg hat:
| Zuordnung | Folge für dich |
|---|---|
| Warmwasserkosten (§ 2 Nr. 5 a BetrKV, § 8 HeizkostenV) | Teil der Heiz- und Warmwasserabrechnung, verteilt zu 50 bis 70 % nach Verbrauch |
| Sonstige Betriebskosten (§ 2 Nr. 17 BetrKV) | nur umlagefähig, wenn im Mietvertrag einzeln genannt; verteilt nach dem Schlüssel des Vertrags |
Die Nummer 5 a verweist für die Wassererwärmung auf die Kosten der Heizungsanlage, die Nummer 2 auf die Wasserversorgung. Die Legionellenprüfung ist in keiner der beiden Aufzählungen genannt. Deshalb empfiehlt ein Teil der Fachliteratur, sie als sonstige Betriebskosten zu behandeln, die vereinbart sein müssen. Gerichtlich entschieden ist das nicht.
Steht die Prüfung bei dir unter Sonstiges, aber nicht im Mietvertrag, hast du einen guten Einwand. Steht sie in der Heizkostenabrechnung des Messdienstes, prüfe vor allem, ob sie nicht zusätzlich in der Betriebskostenabrechnung auftaucht.
Was dazugehört und was nicht
Laufende Untersuchung (umlagefähig)
- Probenahme an den vorgesehenen Stellen
- Laboranalyse auf Legionellen
- Anfahrt des Probenehmers
- Prüfbericht der Untersuchungsstelle
Nicht umlagefähig
- Einbau von Probenahmeventilen
- Nachuntersuchung nach einem Befund
- Ortsbesichtigung und Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV
- Spülung, thermische Desinfektion, Umbau der Leitungen
- Anzeigen und Schriftverkehr mit dem Gesundheitsamt
Der Einbau der Entnahmestellen fällt einmal an und ist deshalb keine Betriebskostenposition. Alles, was durch einen Befund ausgelöst wird, entsteht nicht laufend, sondern aus Anlass eines Mangels. Der Vermieter muss die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Schriftverkehr mit Behörden ist Verwaltung (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV).
Alle drei Jahre geprüft, jedes Jahr abgerechnet?
Oft wird nur so oft geprüft, wie es Pflicht ist: alle drei Jahre. Der BGH erlaubt, solche Kosten in dem Abrechnungsjahr umzulegen, in dem sie anfallen (VIII ZR 221/08). Dein Anteil ist dann in einem Jahr höher und in den anderen beiden null.
Steht die Legionellenprüfung trotzdem jedes Jahr in deiner Abrechnung, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird tatsächlich jährlich geprüft, etwa weil das Gesundheitsamt das verlangt oder der Vermieter es so beauftragt hat. Oder es werden Kosten abgerechnet, die gar nicht angefallen sind. Lass dir die Prüfberichte mit Datum zeigen.
Prüft der Vermieter freiwillig öfter als nötig, ohne Befund und ohne Anordnung, kann das am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit scheitern (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB). Frag nach dem Grund. Gab es vorher einen Befund, sind engere Intervalle nachvollziehbar, aber dann geht es um Folgekosten, die der Vermieter trägt.
Legionellen gefunden: was dann gilt
Die Verordnung legt für Legionellen einen technischen Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten je 100 Milliliter fest (Anlage 3 Teil II TrinkwV). Wird er erreicht, muss der Vermieter unverzüglich handeln:
„Untersuchungen zur Klärung der Ursachen durchzuführen; diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik in der betroffenen Trinkwasserinstallation einschließen“
Dazu kommen die Anzeige beim Gesundheitsamt, eine schriftliche Risikoabschätzung und die nötigen Maßnahmen (§ 51 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 TrinkwV). All das ist Folge eines Mangels der Trinkwasseranlage. Diese Kosten gehören nicht in deine Nebenkostenabrechnung, auch nicht unter „Legionellenprüfung“ oder „Wartung“.
Ein Befall kann außerdem ein Mangel deiner Wohnung sein. Ob und in welcher Höhe du die Miete mindern kannst, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob du Einschränkungen beim Duschen hattest.
Was die Prüfung für dich kostet
Für die Legionellenprüfung weist der Deutsche Mieterbund keinen eigenen Durchschnittswert aus. Die Kosten hängen von der Zahl der Probenahmestellen und vom Labor ab. Den besten Maßstab liefern die Rechnung der Untersuchungsstelle und der Vergleich mit der letzten Prüfung.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Rechnung für Probenahme und Labor | 540,00 € |
| Wohnfläche des Hauses | 900 m² |
| Deine Wohnfläche | 75 m² |
| Dein Anteil bei Verteilung nach Fläche | 45,00 € |
In diesem Beispiel fällt der Betrag nur im Prüfjahr an. Auf drei Jahre gerechnet sind es 15,00 € im Jahr. Wird die Prüfung über die Heizkostenabrechnung verteilt, hängt dein Anteil zum Teil von deinem Warmwasserverbrauch ab. Liegt die Rechnung deutlich über der letzten Prüfung, frag, ob Nachuntersuchungen darin stecken.
Typische Fehler bei der Legionellenprüfung
Doppelt abgerechnet
Die Prüfung steht in der Heizkostenabrechnung des Messdienstes und noch einmal in der Betriebskostenabrechnung des Vermieters.
Folgekosten umgelegt
Nachuntersuchung, Gefährdungsanalyse oder Spülung nach einem Befund werden als „Legionellenprüfung“ verteilt.
Einbau mitgerechnet
Die Montage von Probenahmeventilen steht auf derselben Rechnung wie die erste Untersuchung.
Nicht vereinbart
Die Prüfung läuft unter Sonstiges, obwohl der Mietvertrag sie dort nicht nennt.
Jedes Jahr ohne Prüfung
Die Position steht jährlich in der Abrechnung, geprüft wurde aber nur alle drei Jahre.
Prüfung ohne Pflicht
Abgerechnet wird eine Legionellenprüfung, obwohl das Haus keine zentrale Warmwasseranlage hat.
Siehst du in deiner Abrechnung, ob Folgekosten in der Prüfung stecken?
Meist nicht. Ob eine Rechnung nur die regelmäßige Untersuchung betrifft oder auch Nachproben, Gefährdungsanalyse und Ventile, steht erst im Beleg. Und ob die Prüfung schon über den Messdienst abgerechnet wurde, zeigt nur der Vergleich beider Abrechnungen.
So prüfst du die Legionellenprüfung
- 1
Pflicht klären
Hat dein Haus eine zentrale Warmwasseranlage und Duschen und mehr als zwei Wohnungen? Wenn nicht, ist eine Legionellenprüfung meist nicht vorgeschrieben.
- 2
Beide Abrechnungen nebeneinanderlegen
Suche die Prüfung in der Heizkostenabrechnung und in der Betriebskostenabrechnung. Sie darf nur einmal vorkommen.
- 3
Mietvertrag lesen
Steht sie unter Sonstiges, muss sie dort im Vertrag genannt sein.
- 4
Prüfbericht und Rechnung anfordern
Per Belegeinsicht (§ 556 Abs. 4 BGB). Achte auf Datum, Zahl der Proben, Nachuntersuchungen und Montagearbeiten.
- 5
Turnus prüfen
Passt die Zahl der abgerechneten Prüfungen zu den Prüfberichten? Wurde in deinem Abrechnungsjahr überhaupt geprüft?
Was du tun kannst
Findest du Folgekosten, eine Doppelung oder eine nicht vereinbarte Position, widersprich schriftlich und nenne Betrag und Grund. Den unstrittigen Rest der Abrechnung solltest du fristgerecht zahlen. Die Frist für deinen Widerspruch:
„Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.“
Danach sind Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 S. 6 BGB). Den Prüfbericht darfst du dir im Rahmen der Belegeinsicht zeigen lassen. Der Vermieter darf ihn auch elektronisch bereitstellen (§ 556 Abs. 4 BGB).
Steuerlich kannst du den Arbeitsanteil der Prüfung als Handwerkerleistung geltend machen, wenn sie zu Recht in deiner Abrechnung steht. Wie das geht, erklären wir in unserem Ratgeber zur Steuererklärung.
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Bei der Legionellenprüfung verstecken sich Fehler in den Belegen: Folgekosten nach einem Befund, Doppelungen zwischen Messdienst und Vermieter, Prüfungen, die gar nicht stattgefunden haben. Wir prüfen Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung zusammen und sagen dir, welche Beträge nicht dorthin gehören.
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Häufige Fragen zur Legionellenprüfung
Ist die Legionellenprüfung umlagefähig?
Wie oft muss auf Legionellen geprüft werden?
Muss ich die Legionellenprüfung jedes Jahr zahlen?
Wer zahlt, wenn Legionellen gefunden werden?
Gehört die Legionellenprüfung zu den Wasserkosten oder zu den Heizkosten?
Sind die Probenahmeventile umlagefähig?
Kann ich die Legionellenprüfung von der Steuer absetzen?
Steht die Legionellenprüfung bei dir doppelt oder mit Folgekosten drin?
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Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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