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Geprüfte Abrechnung · Bayern

Wasser und Müll nach Köpfen verteilt, vereinbart war die Wohnfläche

Drei Personen auf knapp 15 Prozent der Fläche, aber ein Viertel der Wasser- und Müllkosten: Der Messdienst verteilte nach Personen, der Mietvertrag sieht die Wohnfläche vor. Dazu kam ein Kürzungsrecht, weil die Wärme fürs Warmwasser nicht gemessen wurde.

Abrechnungsjahr
2025
Kosten laut Abrechnung
4.636,28 €
Kosten nach Prüfung
3.867,15 €
Auffälligkeiten
4

5. November 2026 · 769,13 € weniger Kosten

Ein Haushalt mit drei Personen wohnt seit August 2024 in einer gut 100 Quadratmeter großen Wohnung in Bayern. Für 2025 kam die Abrechnung vom Messdienst: Heizung, Warmwasser, Kaltwasser und die übrigen Betriebskosten auf vier Seiten, zusammen 4.636,28 Euro. Vorauszahlungen gab es laut Mietvertrag nur für Heizung und Warmwasser, 200 Euro im Monat.

Rechnerisch war die Abrechnung sauber. Heizöl, Restbestand im Tank und CO₂-Aufteilung stimmten. Bei drei Positionen passte aber der Schlüssel nicht zum Mietvertrag.

Seite 1 der Heiz-, Warmwasser- und Hausnebenkostenabrechnung 2025, Block „Ihr Anteil an den Gesamtkosten“. Heizung und Warmwasser werden nach 698,100 m² Nutzfläche und Verbrauch verteilt. Kaltwasser 761,73 € und Abwasser 1.195,64 € werden nach 11,956 Personen-Anteilen verteilt, Ihre Einheiten 3,000, Ihre Kosten 191,13 € und 300,01 €. Bei den Betriebskosten werden Treppenhausreinigung, Grundsteuer und Versicherung nach Nutzfläche verteilt, die Müllabfuhr 566,80 € nach 11,956 Personen-Anteilen, Ihre Kosten 142,22 €. Ihr Anteil an den Gesamtkosten 4.636,28 €.
  • 1Kaltwasser und Abwasser nach Personen verteilt, der Haushalt zählt mit drei von knapp zwölf
  • 2Die Müllabfuhr ebenso, alles andere nach Wohnfläche
Nachbildung des Originaldokuments, Beträge unverändert, persönliche Angaben entfernt, Hervorhebungen von uns.

Der Ausgangspunkt

Drei Personen in einer großen Wohnung

Ob nach Fläche oder nach Köpfen verteilt wird, entscheidet über viel Geld. Hier lebten drei Personen auf knapp 15 Prozent der Fläche des Hauses. Nach Personen trugen sie ein Viertel der Wasser- und Müllkosten. Der Mietvertrag legt den Schlüssel fest: Betriebskosten außer Heizung und Warmwasser werden nach Wohnfläche verteilt, soweit sie nicht nach erfasstem Verbrauch abgerechnet werden. Wasserzähler für die einzelnen Wohnungen gibt es nicht.

Fehler

Wasser und Müll nach Personen statt nach der vereinbarten Wohnfläche

262,71 Euro

Haben die Mietparteien einen Schlüssel vereinbart, gilt er. Der Vermieter darf ihn nicht einfach austauschen, auch nicht, wenn ein anderer Schlüssel ihm gerechter erscheint. Eine Umstellung auf Verbrauch ist nur möglich, wenn der Verbrauch erfasst wird, und muss vor Beginn des Abrechnungszeitraums in Textform erklärt werden. Beides gab es hier nicht.

Nach Wohnfläche, 102,51 von 698,10 Quadratmetern, sieht die Rechnung anders aus:

Wasser, Abwasser und Müll nach Personen

633,36 €

Nach Wohnfläche

370,65 €

− 262,71 €

Beim Wasser sind es 203,72 Euro weniger, beim Müll 58,99 Euro.

Rechtsgrundlage: § 556a Abs. 1 BGB; § 4 Abs. 3 des Mietvertrags

Zweiter Fehler

Die Wärme fürs Warmwasser wurde nicht gemessen

506,42 Euro

Der Messdienst trennte Heizung und Warmwasser mit einer Formel statt mit einem Wärmezähler. Seit Ende 2013 muss die Wärme fürs Warmwasser gemessen werden, eine Formel ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Ohne Wärmezähler gilt die Abrechnung als nicht verbrauchsabhängig, und die Mieter dürfen ihren Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten um 15 Prozent kürzen: 15 Prozent von 3.376,15 Euro sind 506,42 Euro. Wie das genau funktioniert, zeigt ein anderer Fall aus unseren Prüfungen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 2, § 12 Abs. 1 HeizkostenV; BGH, Urteil vom 12.01.2022, VIII ZR 151/20

Kosten laut Abrechnung4.636,28 €
Wasser und Müll nach Wohnfläche− 262,71 €
Kürzung um 15 % (Warmwasser nicht gemessen)− 506,42 €
Kosten nach der Prüfung3.867,15 €

Davon gehen noch die Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser ab, 2.400 Euro im Jahr. Für die übrigen Betriebskosten war keine Vorauszahlung vereinbart. Es blieben rund 1.467 Euro statt rund 2.236 Euro. Wie der Vermieter reagiert hat, wissen wir noch nicht.

Was sonst noch auffiel

Alle Heizkostenverteiler wurden 2025 neu eingebaut. Für die Zeit davor hat der Messdienst gut ein Viertel des Verbrauchs der Wohnung hochgerechnet, ohne zu erklären, wie. Betrifft eine solche Schätzung mehr als ein Viertel der Fläche des Hauses, darf nur noch nach Fläche verteilt werden. Für den Haushalt wären die Heizkosten dann rund 755 Euro niedriger, ein Anspruch ist das aber erst, wenn feststeht, wie viele Wohnungen betroffen waren. Offen sind außerdem eine Rechnung „Heizung“ über 320,15 Euro, die eine Reparatur enthalten könnte, und ein Zusatzdienst des Messdienstes über 104,48 Euro.

Wie man eine Abrechnung nach Personen nachrechnet und wann sie zulässig ist, steht in unserem Ratgeber zur Personenzahl in der Nebenkostenabrechnung. Wann der Vermieter den Schlüssel überhaupt wechseln darf, erklärt der Ratgeber Verteilerschlüssel ändern.

So findest du diesen Fehler in deiner eigenen Abrechnung

Schau dir bei jeder Position die Einheit an, nach der verteilt wird: Quadratmeter, Personen, Wohnungen oder Verbrauch. Dann such im Mietvertrag den Absatz zur Umlage der Betriebskosten. Steht dort Wohnfläche, und in der Abrechnung tauchen Personen-Anteile auf, solltest du nachfragen. Lebst du mit mehreren Personen auf wenig Fläche, ist es umgekehrt: Dann ist der Personenschlüssel teurer für die anderen und günstiger für dich.

Was wir empfohlen haben

1

Die Verteilung nach Wohnfläche verlangen

Für Kaltwasser, Abwasser und Müll, mit Verweis auf den Schlüssel im Mietvertrag.

2

Die Kürzung um 15 Prozent erklären

Das Kürzungsrecht gilt nicht automatisch. Die Mieter müssen sich darauf berufen, am besten im selben Schreiben.

3

Fragen zur Hochrechnung und zu zwei Rechnungen stellen

Einbaudatum der neuen Geräte, Methode der Hochrechnung, Zahl der betroffenen Wohnungen und die Rechnungen zu „Heizung“ und zum Zusatzdienst.

Nicht nur hier

Der Schlüssel entscheidet

Auch in einem anderen von uns geprüften Fall lag der Fehler nicht in den Kosten, sondern im Verteilerschlüssel. Dort stand eine zu große Wohnfläche in der Rechnung.

Solche Fehler fallen oft erst auf, wenn jemand die Abrechnung Position für Position mit dem Mietvertrag und den Belegen abgleicht. Wie die Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung bei nebify abläuft und was du dafür brauchst, erklären wir Schritt für Schritt.

Wird bei dir nach Personen verteilt?

Lade deine Abrechnung und deinen Mietvertrag hoch. Wir prüfen, ob die Schlüssel zum Vertrag passen, und rechnen nach, was ein falscher Schlüssel dich kostet.

Geld-zurück-Garantie: Finden wir nichts Auffälliges, bekommst du dein Geld zurück.

Quellen: § 556a Abs. 1 und 2 BGB; § 9 Abs. 2, § 9a, § 12 Abs. 1 HeizkostenV; BGH, Urteil vom 12.01.2022, VIII ZR 151/20

Häufige Fragen zu diesem Fall

Darf der Vermieter nach Personen abrechnen, wenn im Mietvertrag die Wohnfläche steht?
Nein. Ein vereinbarter Schlüssel gilt (§ 556a Abs. 1 BGB). Wechseln darf der Vermieter nur unter engen Voraussetzungen, etwa auf eine Verteilung nach erfasstem Verbrauch, und das muss er vor Beginn des Abrechnungszeitraums in Textform erklären (§ 556a Abs. 2 BGB).
Was gilt, wenn im Mietvertrag gar kein Schlüssel steht?
Dann wird nach Wohnfläche verteilt, soweit nicht nach Verbrauch abgerechnet wird (§ 556a Abs. 1 BGB). Für Heizung und Warmwasser gilt ohnehin die Heizkostenverordnung.
Für wen ist die Verteilung nach Personen teurer?
Für Haushalte mit vielen Personen auf vergleichsweise wenig Fläche. Hier lebten drei Personen auf knapp 15 Prozent der Fläche und trugen nach Personen ein Viertel der Kosten. Für Alleinstehende in großen Wohnungen ist es umgekehrt.
Muss ich die 15-Prozent-Kürzung beim Warmwasser selbst geltend machen?
Ja. Das Kürzungsrecht nach § 12 Abs. 1 HeizkostenV gilt nicht automatisch. Du musst dich gegenüber dem Vermieter darauf berufen, am besten schriftlich und innerhalb der Einwendungsfrist von zwölf Monaten.
VerteilerschlüsselWasserkostenWarmwasser

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