
Prüfwissen Verteilerschlüssel
Personenzahl in der Nebenkostenabrechnung: So rechnest du Personentage nach
Wird Wasser oder Müll nach Köpfen verteilt, entscheidet eine einzige Zahl über deinen Anteil: wie viele Personen in deiner Wohnung gezählt werden, und wie viele im ganzen Haus. Ist sie falsch, stimmen gleich mehrere Zeilen nicht. Hier erfährst du, wie du sie prüfst und Personentage selbst nachrechnest.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 19.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Nach der Personenzahl darf die Nebenkostenabrechnung nur verteilen, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Sonst gilt die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB).
- Gezählt wird die tatsächliche Belegung. Das Melderegister allein reicht nicht (BGH, VIII ZR 82/07).
- Ändert sich die Personenzahl im Jahr, wird nach Personentagen gerechnet: Personen × Tage, für jeden Abschnitt einzeln.
- Dein Anteil hängt auch an der Gesamtzahl im Haus. Frag bei der Belegeinsicht, wie sie ermittelt wurde.
- Teile Änderungen schriftlich mit und widersprich falschen Zahlen innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang.
Abrechnung schon im Briefkasten? Lade deine Abrechnung im kostenlosen Vorab-Check hoch und sieh in 2 Minuten, ob die Personenzahl und die übrigen Schlüssel plausibel sind.
Inhalt
- 1. Kurz beantwortet
- 2. Wann nach Personenzahl abgerechnet werden darf
- 3. Wer zählt in der Nebenkostenabrechnung als Person?
- 4. Warum das Melderegister nicht reicht
- 5. Personentage berechnen: Rechenbeispiel
- 6. Personen, Fläche oder Verbrauch: Was der Schlüssel bedeutet
- 7. Personenzahl geändert: Geburt, Auszug, Trennung
- 8. Die Gesamtpersonenzahl des Hauses prüfen
- 9. Typische Fehler bei der Personenzahl
- 10. So prüfst du die Personenzahl in deiner Abrechnung
- 11. Was du tun kannst
- 12. Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Die Personenzahl in der Nebenkostenabrechnung zählt nur, wenn ein Personenschlüssel vereinbart ist, und dann muss sie der tatsächlichen Belegung entsprechen. Typisch ist das bei Wasser, Abwasser und Müll. Ändert sich die Zahl im Laufe des Jahres, rechnet man mit Personentagen oder Personenmonaten. Die Zahl aus dem Melderegister genügt dafür nicht. Prüfe deine eigene Zahl, die Zeiträume und die Gesamtzahl des Hauses, denn alle drei bestimmen deinen Anteil.
Wann nach Personenzahl abgerechnet werden darf
Das Gesetz kennt als Regelfall die Wohnfläche. Wer etwas anderes will, muss es vereinbaren:
„Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.“
Ein Personenschlüssel braucht also eine Grundlage im Mietvertrag. Entweder steht er dort direkt, etwa „Müll und Wasser nach der Zahl der Bewohner“. Oder der Vertrag erlaubt dem Vermieter, den Schlüssel nach billigem Ermessen zu bestimmen. Das ist zulässig (BGH, Urteil vom 05.11.2014, VIII ZR 257/13). Im entschiedenen Fall hatte die Vermieterin mit der ersten Abrechnung Wasser, Abwasser und Müll nach Personen verteilt.
Steht nichts im Vertrag und der Vermieter wechselt eigenmächtig auf Personen, ist das ein Fehler. Gibt es Wasserzähler in allen Wohnungen, ist für das Wasser ohnehin der Verbrauch der passende Maßstab (§ 556a Abs. 1 S. 2 BGB).
Wer zählt in der Nebenkostenabrechnung als Person?
Eine gesetzliche Definition gibt es nicht. Maßgeblich ist, was dein Mietvertrag sagt. Im Fall, den der BGH 2008 entschieden hat, ging es um die Zahl der „in einer Mietwohnung ständig lebenden Personen“. Solche Formulierungen zielen auf die tatsächliche Belegung, nicht auf Meldeadressen oder Namen im Mietvertrag.
Mitmieter und Partner
Wer dauerhaft mit dir in der Wohnung lebt, zählt in aller Regel mit, egal ob er im Mietvertrag steht.
Kinder
Ob und ab wann Kinder zählen, regelt das Gesetz nicht. Sieh in deinen Vertrag. Steht dort nichts Besonderes, zählt im Zweifel jeder, der ständig dort lebt.
Besuch
Wer nur zu Besuch ist, lebt nicht ständig in der Wohnung. Eine feste Grenze in Wochen gibt es im Gesetz nicht.
Pendler und Studierende
Wohnt jemand überwiegend woanders, etwa am Studienort, spricht viel dafür, dass er nicht ständig in deiner Wohnung lebt. Halte das schriftlich fest.
Weil das Gesetz hier wenig vorgibt, entscheidet am Ende der Einzelfall. Wichtig ist, dass du dem Vermieter die Belegung mit Datum mitgeteilt hast. Dann kann er sich später nicht auf eine ältere Zahl berufen.
Warum das Melderegister nicht reicht
Für den Vermieter wäre es bequem, die Personenzahl beim Einwohnermeldeamt zu erfragen. Der Bundesgerichtshof hat dem eine Absage erteilt:
„Ist vertraglich eine Umlegung der Betriebskosten nach der Kopfzahl der in einer Mietwohnung ständig lebenden Personen vereinbart, ist das Register nach dem Melderechtsrahmengesetz keine hinreichend exakte Grundlage für die Feststellung der wechselnden Personenzahl in einem Mietshaus mit einer Vielzahl von Wohnungen.“
Der Vermieter muss die tatsächliche Belegung der Wohnungen feststellen, etwa zu bestimmten Stichtagen. Dass das mehr Aufwand macht, ändert nichts. Für dich heißt das: Frag nach, woher die Zahlen stammen. Steht in der Abrechnung nur eine Gesamtzahl ohne Stichtag oder Quelle, ist das ein Anlass für die Belegeinsicht.
Personentage berechnen: Rechenbeispiel
Ändert sich die Belegung im Laufe des Jahres, rechnet man nicht mit einer festen Kopfzahl, sondern mit Personentagen: Personen × Tage, für jeden Abschnitt mit gleicher Belegung. Ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen für 2025 (365 Tage): Bis zum 30. Juni wohnt ihr zu zweit, ab dem 1. Juli zu dritt. Im übrigen Haus leben 14 Personen das ganze Jahr. Die Müllkosten des Hauses betragen 1.075,20 €.
| Zeitraum | Rechnung | Personentage |
|---|---|---|
| 1.1. bis 30.6.2025 | 2 × 181 Tage | 362 |
| 1.7. bis 31.12.2025 | 3 × 184 Tage | 552 |
| Deine Wohnung gesamt | 914 | |
| Übrige Wohnungen | 14 × 365 Tage | 5.110 |
| Haus gesamt | 6.024 |
- Richtig: 1.075,20 € × 914 ÷ 6.024
- 163,14 €
- Falsch, drei Personen ganzjährig: × 1.095 ÷ 6.205
- 189,74 €
- Zu viel bei dieser einen Position
- 26,60 €
Müllkosten im Beispiel: Durchschnitt laut Mieterbund für 2024 je m² und Monat × 560 m² × 12. Belegung frei gewählt.
Der Betrag wirkt überschaubar. Werden aber Müll, Wasser und Abwasser nach Personen verteilt, steckt derselbe Fehler in jeder dieser Zeilen. Manche Abrechnungen rechnen mit Personenmonaten statt Personentagen. Das ist gröber, aber nachvollziehbar, solange es für alle Wohnungen gleich gemacht wird.
Personen, Fläche oder Verbrauch: Was der Schlüssel für dich bedeutet
Welcher Schlüssel für dich günstiger ist, hängt von deinem Haushalt ab. Wer allein in einer großen Wohnung lebt, fährt mit dem Personenschlüssel meist besser. Eine Familie in einer kleinen Wohnung zahlt nach Personen dagegen mehr als nach Fläche. Ein Beispiel mit denselben Müllkosten von 1.075,20 € für ein Haus mit 560 m² und 16 Bewohnern, ganzjährig:
| Haushalt | Nach Fläche | Nach Personen |
|---|---|---|
| 1 Person, 80 m² | 153,60 € | 67,20 € |
| 2 Personen, 70 m² | 134,40 € | 134,40 € |
| 4 Personen, 75 m² | 144,00 € | 268,80 € |
Keiner der beiden Schlüssel ist von sich aus falsch. Entscheidend ist, dass der Vermieter den vereinbarten Schlüssel nimmt und ihn richtig anwendet. Einen Anspruch, auf den für dich günstigeren Schlüssel zu wechseln, hast du in der Regel nicht.
Stichtag, Personenmonate, Personentage. Manche Vermieter zählen die Bewohner zu einem Stichtag, andere nach Monaten oder Tagen. Ein einziger Stichtag ist ungenau, wenn sich die Belegung im Jahr ändert. Wichtig ist, dass alle Wohnungen nach derselben Methode gezählt werden. Mischt der Vermieter Stichtag für die anderen und Personentage für dich, stimmt der Bruch nicht mehr.
Personenzahl geändert: Geburt, Auszug, Trennung
Die Änderung der Personenzahl wirkt in der Nebenkostenabrechnung nur, wenn der Vermieter sie kennt. Teile deshalb jede Änderung schriftlich und mit Datum mit: Geburt, Einzug eines Partners, Auszug eines Kindes, Trennung. Manche Mietverträge verlangen das ausdrücklich.
Bei einer Trennung zieht oft eine Person aus, steht aber weiter im Mietvertrag. Für den Personenschlüssel kommt es auf die tatsächliche Belegung an, für die Haftung auf den Vertrag. Beides solltest du auseinanderhalten.
Ziehst du selbst mitten im Jahr ein oder aus, gilt die Personenzahl nur für deine Mietzeit. Für Heizung und Warmwasser gibt es beim Nutzerwechsel eine eigene Regel mit Zwischenablesung (§ 9b HeizkostenV). Die Personenzahl spielt dort keine Rolle.
Die Gesamtpersonenzahl des Hauses prüfen
Dein Anteil ist ein Bruch: deine Personentage geteilt durch die des Hauses. Ist der Nenner zu klein, zahlst du zu viel, auch wenn deine eigene Zahl stimmt. Das passiert etwa, wenn Bewohner anderer Wohnungen nicht gemeldet sind oder leere Wohnungen mit null Personen gezählt werden.
Bei Leerstand gilt beim Flächenschlüssel: Die Kosten leerer Wohnungen trägt der Vermieter selbst (BGH, Urteil vom 31.05.2006, VIII ZR 159/05). Wie das beim Personenschlüssel umzusetzen ist, hat der BGH nicht entschieden. Steigt dein Anteil deutlich, weil im Haus viel leer steht, solltest du das prüfen lassen.
Bei der Belegeinsicht hat der BGH Mietern ausdrücklich erlaubt, die Einzelverbrauchsdaten anderer Wohnungen einzusehen (Urteil vom 07.02.2018, VIII ZR 189/17). Eine eigene Entscheidung zu Personenangaben gibt es nicht. Frag deshalb mindestens, wie die Gesamtzahl ermittelt wurde, zu welchem Stichtag und ob Leerstand berücksichtigt ist.
Typische Fehler bei der Personenzahl
Kein Personenschlüssel vereinbart
Der Vermieter verteilt nach Köpfen, obwohl der Mietvertrag nichts dazu sagt. Dann gilt die Wohnfläche.
Alte Personenzahl
Ein Auszug oder eine Trennung wurde gemeldet, die Abrechnung rechnet trotzdem mit der alten Zahl für das ganze Jahr.
Ganzjährig statt Personentage
Eine Geburt oder ein Einzug im Herbst wird für zwölf Monate angesetzt.
Zahl aus dem Melderegister
Die Gesamtzahl stammt erkennbar vom Meldeamt. Das genügt laut BGH nicht (VIII ZR 82/07).
Leerstand mit null Personen
Leere Wohnungen zählen nicht mit, die übrigen Haushalte tragen ihren Anteil.
Gesamtzahl fehlt
In der Abrechnung steht nur deine Personenzahl, nicht die des Hauses. Dann kannst du den Anteil nicht nachrechnen.
Kannst du die Personenzahl des ganzen Hauses überprüfen?
Deine eigene Zahl kennst du, die der anderen Wohnungen nicht. Ob die Gesamtzahl stimmt, Leerstand richtig behandelt wurde und der Schlüssel überhaupt vereinbart ist, zeigt sich erst mit Mietvertrag und Belegen. Im Vorab-Check siehst du in 2 Minuten, ob sich eine Prüfung lohnt.
So prüfst du die Personenzahl in deiner Abrechnung
- 1
Schlüssel im Mietvertrag suchen
Steht dort, dass nach Personen verteilt wird oder dass der Vermieter den Schlüssel bestimmen darf? Wenn nicht, gilt die Fläche.
- 2
Deine Zahl und Zeiträume prüfen
Stimmen Personen und Zeitraum für jeden Abschnitt? Gleich mit deinen Mitteilungen an den Vermieter ab.
- 3
Personentage nachrechnen
Personen × Tage je Abschnitt, dann addieren. Vergleiche mit der Zahl in der Abrechnung.
- 4
Gesamtzahl hinterfragen
Wie viele Personentage hat das Haus? Woher stammt die Zahl, und wie wurde Leerstand behandelt?
- 5
Betroffene Positionen markieren
Ein Fehler wirkt in jeder Zeile, die nach Personen verteilt wird, oft Wasser, Abwasser und Müll.
Was du tun kannst
Widersprechen. Einwendungen musst du spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Nenne die richtige Personenzahl mit Zeiträumen und die betroffenen Positionen.
Belege anfordern. Verlange Einsicht in die Unterlagen, aus denen sich die Personenzahlen ergeben (§ 556 Abs. 4 BGB). Solange der Vermieter eine berechtigte Belegeinsicht verweigert, musst du eine Nachzahlung nicht leisten (BGH, VIII ZR 189/17).
Für die Zukunft vorsorgen. Teile jede Änderung schriftlich mit Datum mit und bewahre eine Kopie auf. Dann hast du bei der nächsten Abrechnung einen Beleg in der Hand.
Prüfung durch nebify
Lass deine Abrechnung prüfen, bevor du zahlst
Beim Personenschlüssel hängt alles an Zahlen, die du nur zur Hälfte kennst: deiner eigenen Belegung und der des ganzen Hauses. Wir prüfen, ob der Schlüssel vereinbart ist, ob deine Personentage stimmen und ob die Gesamtzahl plausibel ist, und liefern dir ein fertiges Schreiben an deinen Vermieter.
- Vorab-Checkkostenlos
Abrechnung hochladen und in 2 Minuten sehen, ob sich eine Prüfung lohnt.
- Prüfbericht24,90 €
Jede Position mit Rechtsgrundlage geprüft, dazu ein fertiges Widerspruchsschreiben an deinen Vermieter.
- Pro Service44,90 €
Prüfbericht plus persönliche Begleitung bei der Klärung mit deinem Vermieter (8 Wochen).
- Prüfbericht in 48 Stunden, sobald alle Unterlagen da sind
- Geprüft von Menschen und Software
- Geld-zurück-Garantie, einmalig pro Abrechnung, kein Abo
Häufige Fragen zur Personenzahl in der Abrechnung
Darf der Vermieter die Nebenkosten nach Personenzahl abrechnen?
Wie berechne ich Personentage?
Darf der Vermieter die Personenzahl aus dem Melderegister nehmen?
Muss ich dem Vermieter mitteilen, wenn sich die Personenzahl ändert?
Zählt ein Baby in der Nebenkostenabrechnung als Person?
Was ist, wenn die Personenzahl in der Abrechnung falsch ist?
Kann ich prüfen, wie viele Personen im ganzen Haus gezählt wurden?
Was bedeutet „Personenmonate“ in der Nebenkostenabrechnung?
Ist der Personenschlüssel für Singles günstiger?
Wer zahlt den Personenanteil einer leeren Wohnung?
Stimmt die Personenzahl in deiner Abrechnung?
Lade deine Nebenkostenabrechnung im kostenlosen Vorab-Check hoch. Wir zeigen dir, ob Schlüssel und Zahlen plausibel sind und ob sich eine Prüfung lohnt.
Nebenkostenabrechnung prüfen lassen
Für die vollständige Prüfung gilt unsere Geld-zurück-Garantie.
Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
Weitere Artikel