Rechner · Verteilerschlüssel
Verteilerschlüssel prüfen: Stimmt dein Anteil?
Nach Fläche, Personen, Wohnungen oder Verbrauch, mit Leerstand und Einzug im Jahr
In jeder Zeile deiner Abrechnung steckt eine kleine Rechnung: Gesamtkosten geteilt durch alle, mal deinen Teil. Mit dem Rechner prüfst du sie in einer Minute. Er zeigt auch, ob leere Wohnungen auf dich abgewälzt wurden.
Das Wichtigste in Kürze
- Dein Anteil = Kosten fürs ganze Haus × dein Wert ÷ Summe aller Werte.
- Ohne Vereinbarung wird nach Wohnfläche verteilt, gemessener Verbrauch nach Verbrauch (§ 556a BGB).
- Leere Wohnungen gehen bei der Verteilung nach Fläche auf Kosten des Vermieters, nicht auf deine.
- Bist du im Laufe des Jahres ein- oder ausgezogen, zahlst du nur für deine Zeit.
- Fehler beanstandest du innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung.
Inhalt

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 05.11.2026
Deinen Anteil nachrechnen
Nach welchem Schlüssel wird die Position verteilt?
Steht in der Abrechnung neben der Position, z. B. „m²“, „Pers.“, „WE“ oder „Verbrauch“.
So hoch müsste dein Anteil sein
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Laut Abrechnung
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Zu viel berechnet
–
Orientierung, keine Rechtsberatung. Der Rechner prüft die Rechnung mit dem Schlüssel aus deiner Abrechnung. Welcher Schlüssel gilt, regeln Mietvertrag und § 556a BGB; Heizung und Warmwasser folgen der Heizkostenverordnung.
Grundlagen
So funktioniert ein Verteilerschlüssel
Der Vermieter bekommt für das ganze Haus eine Rechnung, etwa 3.640 € für die Hausreinigung. Der Verteilerschlüssel legt fest, welcher Teil davon auf deine Wohnung entfällt. Bei der Verteilung nach Fläche und 64 m² von insgesamt 820 m² sind das 3.640 € × 64 ÷ 820 = 284,10 €.
Für diese Rechnung brauchst du drei Zahlen aus deiner Abrechnung: die Gesamtkosten der Position, deinen Wert und die Summe, durch die geteilt wurde. Fast jede Abrechnung nennt alle drei, oft in einer Tabelle mit Spalten wie „Gesamtkosten“, „Gesamteinheiten“ und „Ihre Einheiten“. Fehlt die Summe, ist die Abrechnung an dieser Stelle nicht nachvollziehbar. Dann kannst du die Aufstellung mit der Belegeinsicht anfordern.
„Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.“
Überblick
Die üblichen Schlüssel im Überblick
Wohnfläche (m²)
Der Regelfall für Grundsteuer, Versicherung, Hausreinigung, Gartenpflege und Allgemeinstrom. Achte darauf, dass deine Fläche mit dem Mietvertrag übereinstimmt.
Personen
Oft bei Müll und Wasser ohne Zähler. Gerechnet wird mit Personen oder Personenmonaten. Prüfe, ob die Zahl deines Haushalts stimmt.
Wohnungen (Einheiten)
Jede Wohnung zahlt gleich viel, typisch für die Wartung der Rauchmelder oder einer Müllschleuse. Gewerbeeinheiten müssen mitzählen.
Verbrauch
Nach Zählern, etwa Wasser mit Wohnungszählern. Heizung und Warmwasser folgen eigenen Regeln: ein Teil nach Fläche, der Rest nach Verbrauch.
Welcher Schlüssel für welche Position gilt, steht im Mietvertrag. Steht dort nichts, gilt die Wohnfläche. Bei vermieteten Eigentumswohnungen wird ohne Vereinbarung so verteilt wie unter den Eigentümern, solange das nicht unbillig ist (§ 556a Abs. 3 BGB). Für Heizung und Warmwasser gilt die Heizkostenverordnung; wie die Aufteilung in Grund- und Verbrauchskosten funktioniert, erklärt der Ratgeber Grundkosten und Verbrauchskosten.
Leerstand
Leerstand: nicht dein Problem
Steht im Haus eine Wohnung leer, fallen die Kosten trotzdem an. Bei der Verteilung nach Fläche trägt der Vermieter den Anteil der leeren Wohnung selbst. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass er die Kosten nicht einfach auf die vermieteten Flächen umlegen darf (Urteil vom 31.05.2006, VIII ZR 159/05).
In der Abrechnung erkennst du das an der Gesamtfläche: Sie muss die Fläche aller Wohnungen enthalten, auch der leeren. Ist sie kleiner als im Vorjahr, obwohl nicht umgebaut wurde, ist das ein Warnsignal. Im Rechner kannst du die richtige Gesamtfläche eintragen und siehst sofort, wie viel dich der fehlende Leerstand kostet.
Und beim Schlüssel nach Personen?
Bei der Verteilung nach Personen ist die Lage weniger eindeutig, weil eine leere Wohnung niemanden beherbergt. Die Gerichte entscheiden hier nach dem Einzelfall. Der Rechner macht dazu deshalb keine Aussage. Wie Leerstand in den verschiedenen Positionen behandelt wird, beschreibt der Ratgeber Leerstand in der Nebenkostenabrechnung.
Mieterwechsel
Einzug oder Auszug im Jahr
Bist du während des Abrechnungsjahres eingezogen oder ausgezogen, zahlst du nur für die Zeit, in der du Mieter warst. Für Fläche und Wohnungen rechnet der Rechner tagegenau: Wer am 1. Juni einzieht, wohnt 214 von 365 Tagen und zahlt 58,6 % des Jahresanteils.
Beim Schlüssel nach Personen zählen viele Abrechnungen Personenmonate oder Personentage. Dann steckt die Zeit schon in der Zahl, und es darf nicht noch einmal gekürzt werden. Im Rechner setzt du dafür den passenden Haken.
Wie wird der Verbrauch beim Mieterwechsel aufgeteilt?
Verbrauchskosten wie Wasser oder Heizung werden beim Auszug abgelesen, die sogenannte Zwischenablesung. Fehlt sie, wird geschätzt oder nach Gradtagen verteilt. Was dir beim Einzug und Auszug zusteht, steht im Ratgeber Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel; wie viele Personen gezählt werden dürfen, erklärt Personenzahl in der Nebenkostenabrechnung.
Mischnutzung
Gewerbe im Haus
Liegen im Haus auch ein Laden, eine Praxis oder ein Büro, verteilt der Vermieter die Kosten in der Regel über alle Flächen. Einen Vorwegabzug für das Gewerbe muss er nur machen, wenn die Wohnungsmieter dadurch spürbar mehr belastet werden. Führt das Gewerbe zu keiner ins Gewicht fallenden Mehrbelastung, bleibt es bei der normalen Verteilung (BGH, Urteil vom 08.03.2006, VIII ZR 78/05). Für die Grundsteuer hat der Bundesgerichtshof einen Vorwegabzug ausdrücklich nicht verlangt (Urteil vom 10.05.2017, VIII ZR 79/16).
Praktisch heißt das: Bei einer Gaststätte, einem Waschsalon oder einem Friseur mit hohem Wasser- und Müllaufkommen lohnt der genaue Blick. Bei einem kleinen Büro meist nicht. Die Mehrbelastung musst im Streitfall du darlegen, deshalb hilft der Vergleich mit dem Vorjahr und mit ähnlichen Häusern.
Prüfen
Typische Fehler und was du tust
Falsche eigene Fläche
Die Abrechnung nennt mehr Quadratmeter als dein Mietvertrag. Nachmessen lohnt sich, der Wohnflächen-Rechner hilft dabei.
Gesamtsumme schrumpft
Die Gesamtfläche oder -einheiten sind kleiner als im Vorjahr. Oft wurde Leerstand herausgerechnet.
Falsche Personenzahl
Für deinen Haushalt sind mehr Personen angesetzt, als tatsächlich bei dir wohnen.
Schlüssel gewechselt
Eine Position wird plötzlich anders verteilt als im Vorjahr, ohne vorherige Erklärung des Vermieters.
Summen passen nicht
Addiert man alle Anteile, kommt mehr heraus als die Gesamtkosten. Dann zahlt jemand doppelt.
Fällt dir etwas auf, schreib deinem Vermieter, welche Position du beanstandest und mit welchen Zahlen du rechnest. Die Frist dafür sind zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung. Wie du das formulierst, steht unter Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung. Mehr zum Fehlerbild liest du unter falscher Verteilerschlüssel, und ob der Vermieter den Schlüssel ändern durfte, unter Verteilerschlüssel ändern.
Ist der Schlüssel selbst der richtige?
Der Rechner prüft, ob richtig gerechnet wurde. Ob der Schlüssel zum Mietvertrag passt, ob Gewerbe abgezogen werden muss und ob die Gesamtkosten stimmen, zeigt erst der Blick auf Vertrag und Belege. Genau das prüfen wir.
Wenn du deine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen willst, gehen wir jede Position einzeln durch und schicken dir einen Prüfbericht mit fertigem Schreiben an deinen Vermieter.
Prüfung durch nebify
Die ganze Abrechnung prüfen lassen
Ein falscher Schlüssel steckt selten allein in einer Abrechnung. Wir gehen jede Position mit deinem Mietvertrag durch und sagen dir, wo du zu viel zahlst und was du dagegen tun kannst.
- Vorab-Checkkostenlos
Abrechnung hochladen und in 2 Minuten sehen, ob sich eine Prüfung lohnt.
- Prüfbericht24,90 €
Jede Position mit Rechtsgrundlage geprüft, dazu ein fertiges Widerspruchsschreiben an deinen Vermieter.
- Pro Service44,90 €
Prüfbericht plus persönliche Begleitung bei der Klärung mit deinem Vermieter (8 Wochen).
- Prüfbericht in 48 Stunden, sobald alle Unterlagen da sind
- Geprüft von Menschen und Software
- Geld-zurück-Garantie, einmalig pro Abrechnung, kein Abo
FAQ
Häufige Fragen
Welcher Verteilerschlüssel gilt, wenn im Mietvertrag nichts steht?
Dann werden die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche verteilt. Kosten, die nach erfasstem Verbrauch abgerechnet werden können, etwa Wasser mit Wohnungszählern, werden nach Verbrauch verteilt (§ 556a Abs. 1 BGB).
Wer zahlt die Nebenkosten leerstehender Wohnungen?
Werden die Kosten nach Fläche verteilt, trägt der Vermieter den Anteil der leeren Wohnungen selbst. Er darf die Gesamtkosten nicht nur auf die vermieteten Wohnungen umlegen (BGH, Urteil vom 31.05.2006, VIII ZR 159/05).
Wie wird bei Einzug oder Auszug im Laufe des Jahres gerechnet?
Dein Anteil wird nach der Zeit gekürzt, in der du die Wohnung gemietet hattest. Bei einem Einzug am 1. Juni zahlst du also für sieben von zwölf Monaten. Verbrauchskosten wie Wasser oder Heizung werden dagegen nach dem tatsächlichen Verbrauch bis zum Auszug abgelesen.
Muss der Vermieter Gewerbeflächen vorab abziehen?
Nur, wenn das Gewerbe die Wohnungsmieter spürbar mehr belastet, etwa eine Gaststätte mit hohem Wasserverbrauch oder viel Müll. Führt das Gewerbe zu keiner ins Gewicht fallenden Mehrbelastung, ist kein Vorwegabzug nötig (BGH, Urteil vom 08.03.2006, VIII ZR 78/05). Die Mehrbelastung musst im Streitfall du darlegen.
Darf der Vermieter den Verteilerschlüssel einfach ändern?
Nicht nach Belieben. Ist ein Schlüssel vereinbart, darf er nur auf einen verbrauchs- oder verursachungsabhängigen Maßstab wechseln, per Erklärung in Textform und nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums (§ 556a Abs. 2 BGB). Andere Änderungen brauchen deine Zustimmung.
Was mache ich, wenn mein Anteil falsch berechnet ist?
Beanstande die Position schriftlich und nenne die Zahlen, mit denen du gerechnet hast. Dafür hast du zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung Zeit (§ 556 Abs. 3 BGB). Fehlen dir Zahlen wie die Gesamtfläche, fordere sie mit der Belegeinsicht an.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.