5,0Google Bewertungenansehen →
Grundkosten und Verbrauchskosten bei der Heizung: Wann 70/30 Pflicht ist

Prüfwissen Heizkosten

Rechtsstand: Oktober 2026

Grundkosten und Verbrauchskosten bei der Heizung: Wann 70/30 Pflicht ist

In jeder Heizkostenabrechnung steht eine Aufteilung in Grundkosten und Verbrauchskosten, meist als 50/50 oder 70/30. Diese Zahl entscheidet mit darüber, wie viel du zahlst. Und sie ist nicht frei wählbar: In vielen älteren Häusern schreibt die Heizkostenverordnung 70 % nach Verbrauch vor.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 20.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundkosten werden nach Fläche verteilt, Verbrauchskosten nach gemessenem Verbrauch. Mindestens 50 und höchstens 70 % der Heizkosten müssen Verbrauchskosten sein (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV).
  • 70/30 ist Pflicht in Häusern, die den Wärmeschutz von 1994 nicht erreichen, mit Öl oder Gas heizen und überwiegend gedämmte Leitungen haben.
  • Beim Warmwasser gilt ebenfalls 50 bis 70 % nach Verbrauch, eine 70-%-Pflicht gibt es dort nicht.
  • Wer weniger als der Durchschnitt verbraucht, zahlt mit 70/30 weniger. Wer mehr verbraucht, zahlt mit 50/50 weniger.
  • Der Schlüssel darf nur zu Beginn eines Abrechnungszeitraums und nur aus bestimmten Gründen geändert werden.

Abrechnung schon im Briefkasten? Steht in deiner Heizkostenabrechnung 50/50 oder 70/30? Lade sie im kostenlosen Vorab-Check hoch und sieh in 2 Minuten, ob sich eine Prüfung lohnt.

Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Grundkosten und Verbrauchskosten: was dahinter steckt
  3. 3. 50 bis 70 %: der gesetzliche Rahmen
  4. 4. Wann die Verteilung 70/30 Pflicht ist
  5. 5. 50/50 oder 70/30: was es für dich ausmacht
  6. 6. Grundkosten und Verbrauchskosten beim Warmwasser
  7. 7. Darf der Vermieter den Schlüssel ändern?
  8. 8. Sonderfälle: Schätzung, Leerstand, Vertrag
  9. 9. Typische Fehler beim Verteilerschlüssel
  10. 10. So prüfst du die Aufteilung der Heizkosten
  11. 11. Was du tun kannst
  12. 12. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Grundkosten sind der Teil der Heizkosten, der nach Fläche verteilt wird, Verbrauchskosten der Teil nach gemessenem Verbrauch. Die Heizkostenverordnung lässt dem Vermieter einen Rahmen: mindestens 50 und höchstens 70 % nach Verbrauch. In älteren Häusern mit Öl- oder Gasheizung und gedämmten Rohren sind 70 % Pflicht. Für dich macht der Schlüssel einen Unterschied: Wer sparsam heizt, profitiert von einem hohen Verbrauchsanteil, wer in einer schwer zu heizenden Wohnung lebt, eher von einem niedrigen. Ob der Schlüssel in deiner Abrechnung zulässig ist, kannst du mit wenigen Angaben prüfen.

Grundkosten und Verbrauchskosten: was dahinter steckt

Der Messdienst rechnet zuerst die Heizkosten des ganzen Hauses zusammen: Brennstoff oder Wärme, Betriebsstrom, Wartung, Messdienst und so weiter. Diese Summe wird dann in zwei Töpfe geteilt.

Die zwei Töpfe der Heizkosten

Grundkosten
verteilt nach Wohn- oder Nutzfläche oder umbautem Raum
Verbrauchskosten
verteilt nach Einheiten der Heizkostenverteiler oder kWh der Wärmezähler

Der Grund für die Teilung: Ein Teil der Wärme hängt nicht vom einzelnen Verhalten ab. Leitungen geben Wärme ab, Treppenhäuser und Nachbarwohnungen wärmen mit, Wartung und Messdienst kosten unabhängig vom Verbrauch. Die Verordnung erlaubt auch, nur die Fläche der beheizten Räume als Grundlage zu nehmen (§ 7 Abs. 1 S. 5 HeizkostenV). Welche Fläche gilt, muss in der Abrechnung erkennbar sein.

50 bis 70 %: der gesetzliche Rahmen

„Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.“
§ 7 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV

Innerhalb dieses Rahmens entscheidet der Vermieter (§ 6 Abs. 4 S. 1 HeizkostenV). Üblich sind 50/50, 60/40 und 70/30. Auch krumme Werte wie 65/35 sind erlaubt. Liegt der Verbrauchsanteil unter 50 %, ist die Abrechnung falsch, liegt er über 70 %, braucht es eine vertragliche Vereinbarung (§ 10 HeizkostenV).

Der Rahmen gilt auch für Fernwärme und Contracting (§ 7 Abs. 3 HeizkostenV). Die besondere Pflicht zu 70 % gilt dort aber nicht, denn § 7 Abs. 3 verweist nur auf die Sätze 1 und 3 bis 5, nicht auf Satz 2.

Wann die Verteilung 70/30 Pflicht ist

„In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.“
§ 7 Abs. 1 S. 2 HeizkostenV
  • 1. Wärmeschutz von 1994 nicht erreicht

    Betroffen sind vor allem ältere Häuser, die nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1994 gedämmt wurden. Ein Energieausweis oder Angaben zum Baujahr und zu Sanierungen helfen bei der Einschätzung.

  • 2. Öl- oder Gasheizung

    Die Pflicht gilt nur für Öl- und Gasheizungen. Bei Fernwärme, Wärmepumpe oder Pellets bleibt der Rahmen von 50 bis 70 %.

  • 3. Leitungen überwiegend gedämmt

    Die freiliegenden Heizungsrohre, etwa im Keller, müssen überwiegend gedämmt sein. Sind sie überwiegend ungedämmt, darf der Verbrauch nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden (§ 7 Abs. 1 S. 3 und 4 HeizkostenV).

Treffen alle drei Punkte zu, ist 50/50 oder 60/40 falsch. Ob das Haus die Wärmeschutzverordnung erfüllt, kannst du als Mieter oft nicht selbst beurteilen. Frag den Vermieter schriftlich, warum er den gewählten Schlüssel verwendet und welche Bedingungen er geprüft hat.

50/50 oder 70/30: was es für dich ausmacht

Ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen: Das Haus hat 1.000 m² und 20.000,00 € Heizkosten. Deine Wohnung hat 70 m², also 7 % der Fläche. Je nachdem, wie viel du vom gemessenen Verbrauch des Hauses hast, zahlst du:

Dein Heizkostenanteil je nach Schlüssel
Dein Verbrauch50/5070/30
Sparsam (5 % des Verbrauchs)1.200,00 €1.120,00 €
Durchschnitt (7 % des Verbrauchs)1.400,00 €1.400,00 €
Viel (10 % des Verbrauchs)1.700,00 €1.820,00 €

So haben wir gerechnet: Grundkosten × Flächenanteil + Verbrauchskosten × Verbrauchsanteil. Bei 50/50 sind Grund- und Verbrauchskosten je 10.000,00 €, bei 70/30 sind es 6.000,00 € Grundkosten und 14.000,00 € Verbrauchskosten.

Wer genau im Durchschnitt liegt, zahlt bei jedem Schlüssel gleich viel. Der sparsame Haushalt zahlt mit 70/30 80,00 € weniger, der Vielverbraucher 120,00 € mehr. Deshalb kann ein falscher Schlüssel für dich teuer sein, oder er kann dir nützen. Ob sich ein Einwand lohnt, hängt von deinem Verbrauchsanteil ab.

Grundkosten und Verbrauchskosten beim Warmwasser

„Von den Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Warmwasserverbrauch, die übrigen Kosten nach der Wohn- oder Nutzfläche zu verteilen.“
§ 8 Abs. 1 HeizkostenV

Beim Warmwasser gibt es keine 70-%-Pflicht. Wichtig ist hier zuerst die Trennung: Bei einer verbundenen Anlage muss der Anteil des Warmwassers an den Gesamtkosten richtig bestimmt sein, in der Regel mit einem Wärmezähler (§ 9 Abs. 2 HeizkostenV). Ist der Warmwasseranteil zu hoch, verschiebt sich Geld von der Heizung zum Warmwasser, und Haushalte mit vielen Personen zahlen zu viel.

Darf der Vermieter den Schlüssel ändern?

„Die Festlegung und die Änderung der Abrechnungsmaßstäbe sind nur mit Wirkung zum Beginn eines Abrechnungszeitraumes zulässig.“
§ 6 Abs. 4 S. 3 HeizkostenV

Nach der erstmaligen Festlegung darf der Vermieter den Schlüssel nur durch Erklärung gegenüber den Mietern und nur für künftige Zeiträume ändern, und zwar bei Einführung einer Vorerfassung nach Nutzergruppen, nach baulichen Maßnahmen, die nachhaltig Heizenergie sparen, oder aus anderen sachgerechten Gründen (§ 6 Abs. 4 S. 2 HeizkostenV).

Ein Wechsel mitten im Jahr oder rückwirkend für die gerade abgerechnete Periode ist nicht erlaubt. Hat dein Vermieter den Schlüssel gegenüber dem Vorjahr geändert, frag nach der Erklärung und dem Grund. Nach einer Dämmung des Hauses kann ein Wechsel zum Beispiel sachgerecht sein. Ist das Haus aber so beschaffen, dass 70 % Pflicht sind, darf er nicht davon weg.

Sonderfälle: Schätzung, Leerstand, Vertrag

  • Viel geschätzt

    Musste für mehr als 25 % der Fläche geschätzt werden, sind die Kosten ausschließlich nach Fläche zu verteilen (§ 9a Abs. 2 HeizkostenV). Dann gibt es keine Verbrauchskosten mehr, und das ist ausnahmsweise richtig.

  • Leerstehende Wohnungen

    Den Flächenanteil leerer Wohnungen trägt der Vermieter (BGH, Urteil vom 31.05.2006, VIII ZR 159/05). Die Grundkosten dürfen nicht auf die übrigen Mieter verteilt werden, indem die leere Fläche weggelassen wird.

  • Höherer Verbrauchsanteil im Vertrag

    Ein Mietvertrag darf mehr als 70 % nach Verbrauch vorsehen (§ 10 HeizkostenV). Weniger als 50 % sind dagegen nicht erlaubt.

  • Gar nicht nach Verbrauch

    Werden die Heizkosten komplett nach Fläche verteilt, obwohl das nicht erlaubt ist, darfst du deinen Anteil um 15 % kürzen (§ 12 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV).

  • Mieterwechsel

    Beim Wechsel werden die Verbrauchskosten nach der Zwischenablesung aufgeteilt, die Grundkosten der Heizung nach Gradtagszahlen oder zeitanteilig (§ 9b Abs. 2 HeizkostenV).

Typische Fehler beim Verteilerschlüssel

  • 50/50 trotz 70-%-Pflicht

    Älteres Haus, Gasheizung, gedämmte Rohre, trotzdem nur 50 % nach Verbrauch.

  • Unter 50 % nach Verbrauch

    Etwa 40/60 ohne Grund. Das ist nach § 7 Abs. 1 HeizkostenV nicht zulässig.

  • Schlüssel still geändert

    Der Prozentsatz unterscheidet sich vom Vorjahr, ohne dass eine Erklärung vor Beginn des Zeitraums kam.

  • Falsche Fläche

    Die Gesamtfläche des Hauses schrumpft, weil leere oder gewerbliche Einheiten fehlen, oder deine Wohnfläche ist falsch.

  • Warmwasseranteil zu hoch

    Der Anteil des Warmwassers wurde per Formel statt mit Wärmezähler bestimmt, ohne dass das zulässig war.

Kannst du beurteilen, ob in deinem Haus 70 % Pflicht sind?

Dafür muss man Baujahr, Sanierungen, Heizungsart und den Zustand der Rohre kennen und mit der Abrechnung und dem Vorjahr abgleichen. Ob ein anderer Schlüssel dir nützt oder schadet, zeigt erst die Rechnung mit deinen Werten. Wir übernehmen das für dich.

So prüfst du die Aufteilung der Heizkosten

  1. 1

    Schlüssel finden

    Auf der Abrechnung des Messdienstes steht, wie viel Prozent als Grundkosten und wie viel als Verbrauchskosten verteilt werden, getrennt für Heizung und Warmwasser.

  2. 2

    Rahmen prüfen

    Liegt der Verbrauchsanteil zwischen 50 und 70 %? Wenn darüber: Gibt es eine Vereinbarung im Mietvertrag?

  3. 3

    70-%-Pflicht prüfen

    Öl oder Gas? Älteres, nicht entsprechend saniertes Haus? Gedämmte Rohre im Keller? Dann muss es 70/30 sein.

  4. 4

    Mit dem Vorjahr vergleichen

    Gleicher Schlüssel? Wenn nicht, gab es vor Beginn des Zeitraums eine Erklärung mit sachgerechtem Grund?

  5. 5

    Auswirkung ausrechnen

    Liegt dein Verbrauchsanteil unter deinem Flächenanteil, nützt dir ein höherer Verbrauchsanteil, sonst ein niedrigerer.

Was du tun kannst

Ist der Schlüssel falsch, ist die Abrechnung inhaltlich fehlerhaft. Du kannst verlangen, dass sie mit dem richtigen Schlüssel neu berechnet wird. Das Kürzungsrecht von 15 % passt nur, wenn gar nicht nach Verbrauch abgerechnet wurde (§ 12 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV). Bei einem falschen Prozentsatz geht es um die richtige Verteilung.

Widersprich schriftlich, nenne den gewählten und den richtigen Schlüssel und begründe, warum. Die Frist dafür endet zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Bitte gleichzeitig um Einsicht in die Unterlagen, aus denen sich die Wahl des Schlüssels ergibt (§ 556 Abs. 4 BGB).

Prüfung durch nebify

Lass den Verteilerschlüssel deiner Heizkosten prüfen

Der Verteilerschlüssel steht in jeder Heizkostenabrechnung, aber ob er stimmt, hängt von Gebäude, Heizungsart, Vertrag und Vorjahr ab. Ein falscher Prozentsatz verschiebt schnell mehr als 100 € im Jahr. Wir prüfen den Schlüssel zusammen mit allen anderen Positionen und rechnen aus, was sich für dich ändert.

  • Vorab-Checkkostenlos

    Abrechnung hochladen und in 2 Minuten sehen, ob sich eine Prüfung lohnt.

  • Prüfbericht24,90 €

    Jede Position mit Rechtsgrundlage geprüft, dazu ein fertiges Widerspruchsschreiben an deinen Vermieter.

  • Pro Service44,90 €

    Prüfbericht plus persönliche Begleitung bei der Klärung mit deinem Vermieter (8 Wochen).

  • Prüfbericht in 48 Stunden, sobald alle Unterlagen da sind
  • Geprüft von Menschen und Software
  • Geld-zurück-Garantie, einmalig pro Abrechnung, kein Abo

Häufige Fragen zu Grundkosten und Verbrauchskosten

Was sind Grundkosten und Verbrauchskosten bei der Heizung?
Die Heizkosten des Hauses werden in zwei Teile geteilt. Die Grundkosten werden nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt, die Verbrauchskosten nach dem gemessenen Verbrauch jeder Wohnung. Mindestens 50 und höchstens 70 % müssen Verbrauchskosten sein (§ 7 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV).
Wann ist die Verteilung 70/30 Pflicht?
Wenn drei Bedingungen zusammenkommen: Das Gebäude erfüllt das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht, es wird mit Öl oder Gas beheizt, und die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung sind überwiegend gedämmt. Dann müssen 70 % nach Verbrauch verteilt werden (§ 7 Abs. 1 S. 2 HeizkostenV).
Ist eine Verteilung der Heizkosten 50/50 erlaubt?
Ja, grundsätzlich. 50 % nach Verbrauch ist die Untergrenze. Ausnahme: In Häusern, in denen 70 % Pflicht sind, ist 50/50 falsch. Für Warmwasser ist 50/50 immer zulässig (§ 8 Abs. 1 HeizkostenV).
Welche Verteilung ist für mich günstiger, 50/50 oder 70/30?
Verbrauchst du weniger als der Durchschnitt deines Hauses je Quadratmeter, sparst du mit 70/30. Verbrauchst du mehr, etwa weil deine Wohnung unter dem Dach liegt, ist 50/50 für dich günstiger. Wählen kannst du das nicht, es kommt auf die Vorgaben der Verordnung und die Festlegung des Vermieters an.
Darf der Vermieter den Verteilerschlüssel ändern?
Nur für künftige Abrechnungszeiträume, nur zu Beginn eines Zeitraums und nur aus bestimmten Gründen: bei Einführung einer Vorerfassung nach Nutzergruppen, nach baulichen Maßnahmen, die nachhaltig Heizenergie sparen, oder aus anderen sachgerechten Gründen nach der erstmaligen Festlegung (§ 6 Abs. 4 HeizkostenV).
Darf mehr als 70 % nach Verbrauch verteilt werden?
Ja, wenn das vertraglich vereinbart ist. Rechtsgeschäftliche Bestimmungen, die höhere Sätze als 70 % vorsehen, bleiben unberührt (§ 10 HeizkostenV). Ohne Vereinbarung ist 70 % die Obergrenze.
Was passiert, wenn der falsche Prozentsatz verwendet wurde?
Dann ist die Abrechnung inhaltlich falsch, und du kannst eine Neuberechnung mit dem richtigen Schlüssel verlangen. Das Kürzungsrecht von 15 % gilt nach seinem Wortlaut nur, wenn gar nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird (§ 12 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV).
Warum zahle ich Grundkosten, obwohl ich kaum geheizt habe?
Weil ein Teil der Heizkosten unabhängig vom einzelnen Verbrauch entsteht, etwa Wärmeverluste der Leitungen, Wartung oder Messdienst, und weil auch ungeheizte Räume von der Wärme der Nachbarn profitieren. Diesen Teil verteilt die Verordnung über die Fläche.

Stimmt der Verteilerschlüssel in deiner Heizkostenabrechnung?

Lade sie im kostenlosen Vorab-Check hoch. Wir sehen nach, ob 50/50 oder 70/30 passt und ob sich eine genaue Prüfung lohnt.

Nebenkostenabrechnung prüfen lassen

Für die vollständige Prüfung gilt unsere Geld-zurück-Garantie.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Quellen: § 6 HeizkostenV · § 7 HeizkostenV · § 8 HeizkostenV · § 9a HeizkostenV · § 10 HeizkostenV · § 12 HeizkostenV · § 556 BGB; Gesetzestexte abgerufen am 28.10.2026.