
Prüfwissen Heizkosten
Grundkosten und Verbrauchskosten bei der Heizung: Wann 70/30 Pflicht ist
In jeder Heizkostenabrechnung steht eine Aufteilung in Grundkosten und Verbrauchskosten, meist als 50/50 oder 70/30. Diese Zahl entscheidet mit darüber, wie viel du zahlst. Und sie ist nicht frei wählbar: In vielen älteren Häusern schreibt die Heizkostenverordnung 70 % nach Verbrauch vor.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 20.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Grundkosten werden nach Fläche verteilt, Verbrauchskosten nach gemessenem Verbrauch. Mindestens 50 und höchstens 70 % der Heizkosten müssen Verbrauchskosten sein (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV).
- 70/30 ist Pflicht in Häusern, die den Wärmeschutz von 1994 nicht erreichen, mit Öl oder Gas heizen und überwiegend gedämmte Leitungen haben.
- Beim Warmwasser gilt ebenfalls 50 bis 70 % nach Verbrauch, eine 70-%-Pflicht gibt es dort nicht.
- Wer weniger als der Durchschnitt verbraucht, zahlt mit 70/30 weniger. Wer mehr verbraucht, zahlt mit 50/50 weniger.
- Der Schlüssel darf nur zu Beginn eines Abrechnungszeitraums und nur aus bestimmten Gründen geändert werden.
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Inhalt
- 1. Kurz beantwortet
- 2. Grundkosten und Verbrauchskosten: was dahinter steckt
- 3. 50 bis 70 %: der gesetzliche Rahmen
- 4. Wann die Verteilung 70/30 Pflicht ist
- 5. 50/50 oder 70/30: was es für dich ausmacht
- 6. Grundkosten und Verbrauchskosten beim Warmwasser
- 7. Darf der Vermieter den Schlüssel ändern?
- 8. Sonderfälle: Schätzung, Leerstand, Vertrag
- 9. Typische Fehler beim Verteilerschlüssel
- 10. So prüfst du die Aufteilung der Heizkosten
- 11. Was du tun kannst
- 12. Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Grundkosten sind der Teil der Heizkosten, der nach Fläche verteilt wird, Verbrauchskosten der Teil nach gemessenem Verbrauch. Die Heizkostenverordnung lässt dem Vermieter einen Rahmen: mindestens 50 und höchstens 70 % nach Verbrauch. In älteren Häusern mit Öl- oder Gasheizung und gedämmten Rohren sind 70 % Pflicht. Für dich macht der Schlüssel einen Unterschied: Wer sparsam heizt, profitiert von einem hohen Verbrauchsanteil, wer in einer schwer zu heizenden Wohnung lebt, eher von einem niedrigen. Ob der Schlüssel in deiner Abrechnung zulässig ist, kannst du mit wenigen Angaben prüfen.
Grundkosten und Verbrauchskosten: was dahinter steckt
Der Messdienst rechnet zuerst die Heizkosten des ganzen Hauses zusammen: Brennstoff oder Wärme, Betriebsstrom, Wartung, Messdienst und so weiter. Diese Summe wird dann in zwei Töpfe geteilt.
Die zwei Töpfe der Heizkosten
- Grundkosten
- verteilt nach Wohn- oder Nutzfläche oder umbautem Raum
- Verbrauchskosten
- verteilt nach Einheiten der Heizkostenverteiler oder kWh der Wärmezähler
Der Grund für die Teilung: Ein Teil der Wärme hängt nicht vom einzelnen Verhalten ab. Leitungen geben Wärme ab, Treppenhäuser und Nachbarwohnungen wärmen mit, Wartung und Messdienst kosten unabhängig vom Verbrauch. Die Verordnung erlaubt auch, nur die Fläche der beheizten Räume als Grundlage zu nehmen (§ 7 Abs. 1 S. 5 HeizkostenV). Welche Fläche gilt, muss in der Abrechnung erkennbar sein.
50 bis 70 %: der gesetzliche Rahmen
„Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.“
Innerhalb dieses Rahmens entscheidet der Vermieter (§ 6 Abs. 4 S. 1 HeizkostenV). Üblich sind 50/50, 60/40 und 70/30. Auch krumme Werte wie 65/35 sind erlaubt. Liegt der Verbrauchsanteil unter 50 %, ist die Abrechnung falsch, liegt er über 70 %, braucht es eine vertragliche Vereinbarung (§ 10 HeizkostenV).
Der Rahmen gilt auch für Fernwärme und Contracting (§ 7 Abs. 3 HeizkostenV). Die besondere Pflicht zu 70 % gilt dort aber nicht, denn § 7 Abs. 3 verweist nur auf die Sätze 1 und 3 bis 5, nicht auf Satz 2.
Wann die Verteilung 70/30 Pflicht ist
„In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.“
1. Wärmeschutz von 1994 nicht erreicht
Betroffen sind vor allem ältere Häuser, die nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1994 gedämmt wurden. Ein Energieausweis oder Angaben zum Baujahr und zu Sanierungen helfen bei der Einschätzung.
2. Öl- oder Gasheizung
Die Pflicht gilt nur für Öl- und Gasheizungen. Bei Fernwärme, Wärmepumpe oder Pellets bleibt der Rahmen von 50 bis 70 %.
3. Leitungen überwiegend gedämmt
Die freiliegenden Heizungsrohre, etwa im Keller, müssen überwiegend gedämmt sein. Sind sie überwiegend ungedämmt, darf der Verbrauch nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden (§ 7 Abs. 1 S. 3 und 4 HeizkostenV).
Treffen alle drei Punkte zu, ist 50/50 oder 60/40 falsch. Ob das Haus die Wärmeschutzverordnung erfüllt, kannst du als Mieter oft nicht selbst beurteilen. Frag den Vermieter schriftlich, warum er den gewählten Schlüssel verwendet und welche Bedingungen er geprüft hat.
50/50 oder 70/30: was es für dich ausmacht
Ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen: Das Haus hat 1.000 m² und 20.000,00 € Heizkosten. Deine Wohnung hat 70 m², also 7 % der Fläche. Je nachdem, wie viel du vom gemessenen Verbrauch des Hauses hast, zahlst du:
| Dein Verbrauch | 50/50 | 70/30 |
|---|---|---|
| Sparsam (5 % des Verbrauchs) | 1.200,00 € | 1.120,00 € |
| Durchschnitt (7 % des Verbrauchs) | 1.400,00 € | 1.400,00 € |
| Viel (10 % des Verbrauchs) | 1.700,00 € | 1.820,00 € |
So haben wir gerechnet: Grundkosten × Flächenanteil + Verbrauchskosten × Verbrauchsanteil. Bei 50/50 sind Grund- und Verbrauchskosten je 10.000,00 €, bei 70/30 sind es 6.000,00 € Grundkosten und 14.000,00 € Verbrauchskosten.
Wer genau im Durchschnitt liegt, zahlt bei jedem Schlüssel gleich viel. Der sparsame Haushalt zahlt mit 70/30 80,00 € weniger, der Vielverbraucher 120,00 € mehr. Deshalb kann ein falscher Schlüssel für dich teuer sein, oder er kann dir nützen. Ob sich ein Einwand lohnt, hängt von deinem Verbrauchsanteil ab.
Grundkosten und Verbrauchskosten beim Warmwasser
„Von den Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Warmwasserverbrauch, die übrigen Kosten nach der Wohn- oder Nutzfläche zu verteilen.“
Beim Warmwasser gibt es keine 70-%-Pflicht. Wichtig ist hier zuerst die Trennung: Bei einer verbundenen Anlage muss der Anteil des Warmwassers an den Gesamtkosten richtig bestimmt sein, in der Regel mit einem Wärmezähler (§ 9 Abs. 2 HeizkostenV). Ist der Warmwasseranteil zu hoch, verschiebt sich Geld von der Heizung zum Warmwasser, und Haushalte mit vielen Personen zahlen zu viel.
Darf der Vermieter den Schlüssel ändern?
„Die Festlegung und die Änderung der Abrechnungsmaßstäbe sind nur mit Wirkung zum Beginn eines Abrechnungszeitraumes zulässig.“
Nach der erstmaligen Festlegung darf der Vermieter den Schlüssel nur durch Erklärung gegenüber den Mietern und nur für künftige Zeiträume ändern, und zwar bei Einführung einer Vorerfassung nach Nutzergruppen, nach baulichen Maßnahmen, die nachhaltig Heizenergie sparen, oder aus anderen sachgerechten Gründen (§ 6 Abs. 4 S. 2 HeizkostenV).
Ein Wechsel mitten im Jahr oder rückwirkend für die gerade abgerechnete Periode ist nicht erlaubt. Hat dein Vermieter den Schlüssel gegenüber dem Vorjahr geändert, frag nach der Erklärung und dem Grund. Nach einer Dämmung des Hauses kann ein Wechsel zum Beispiel sachgerecht sein. Ist das Haus aber so beschaffen, dass 70 % Pflicht sind, darf er nicht davon weg.
Sonderfälle: Schätzung, Leerstand, Vertrag
Viel geschätzt
Musste für mehr als 25 % der Fläche geschätzt werden, sind die Kosten ausschließlich nach Fläche zu verteilen (§ 9a Abs. 2 HeizkostenV). Dann gibt es keine Verbrauchskosten mehr, und das ist ausnahmsweise richtig.
Leerstehende Wohnungen
Den Flächenanteil leerer Wohnungen trägt der Vermieter (BGH, Urteil vom 31.05.2006, VIII ZR 159/05). Die Grundkosten dürfen nicht auf die übrigen Mieter verteilt werden, indem die leere Fläche weggelassen wird.
Höherer Verbrauchsanteil im Vertrag
Ein Mietvertrag darf mehr als 70 % nach Verbrauch vorsehen (§ 10 HeizkostenV). Weniger als 50 % sind dagegen nicht erlaubt.
Gar nicht nach Verbrauch
Werden die Heizkosten komplett nach Fläche verteilt, obwohl das nicht erlaubt ist, darfst du deinen Anteil um 15 % kürzen (§ 12 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV).
Mieterwechsel
Beim Wechsel werden die Verbrauchskosten nach der Zwischenablesung aufgeteilt, die Grundkosten der Heizung nach Gradtagszahlen oder zeitanteilig (§ 9b Abs. 2 HeizkostenV).
Typische Fehler beim Verteilerschlüssel
50/50 trotz 70-%-Pflicht
Älteres Haus, Gasheizung, gedämmte Rohre, trotzdem nur 50 % nach Verbrauch.
Unter 50 % nach Verbrauch
Etwa 40/60 ohne Grund. Das ist nach § 7 Abs. 1 HeizkostenV nicht zulässig.
Schlüssel still geändert
Der Prozentsatz unterscheidet sich vom Vorjahr, ohne dass eine Erklärung vor Beginn des Zeitraums kam.
Falsche Fläche
Die Gesamtfläche des Hauses schrumpft, weil leere oder gewerbliche Einheiten fehlen, oder deine Wohnfläche ist falsch.
Warmwasseranteil zu hoch
Der Anteil des Warmwassers wurde per Formel statt mit Wärmezähler bestimmt, ohne dass das zulässig war.
Kannst du beurteilen, ob in deinem Haus 70 % Pflicht sind?
Dafür muss man Baujahr, Sanierungen, Heizungsart und den Zustand der Rohre kennen und mit der Abrechnung und dem Vorjahr abgleichen. Ob ein anderer Schlüssel dir nützt oder schadet, zeigt erst die Rechnung mit deinen Werten. Wir übernehmen das für dich.
So prüfst du die Aufteilung der Heizkosten
- 1
Schlüssel finden
Auf der Abrechnung des Messdienstes steht, wie viel Prozent als Grundkosten und wie viel als Verbrauchskosten verteilt werden, getrennt für Heizung und Warmwasser.
- 2
Rahmen prüfen
Liegt der Verbrauchsanteil zwischen 50 und 70 %? Wenn darüber: Gibt es eine Vereinbarung im Mietvertrag?
- 3
70-%-Pflicht prüfen
Öl oder Gas? Älteres, nicht entsprechend saniertes Haus? Gedämmte Rohre im Keller? Dann muss es 70/30 sein.
- 4
Mit dem Vorjahr vergleichen
Gleicher Schlüssel? Wenn nicht, gab es vor Beginn des Zeitraums eine Erklärung mit sachgerechtem Grund?
- 5
Auswirkung ausrechnen
Liegt dein Verbrauchsanteil unter deinem Flächenanteil, nützt dir ein höherer Verbrauchsanteil, sonst ein niedrigerer.
Was du tun kannst
Ist der Schlüssel falsch, ist die Abrechnung inhaltlich fehlerhaft. Du kannst verlangen, dass sie mit dem richtigen Schlüssel neu berechnet wird. Das Kürzungsrecht von 15 % passt nur, wenn gar nicht nach Verbrauch abgerechnet wurde (§ 12 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV). Bei einem falschen Prozentsatz geht es um die richtige Verteilung.
Widersprich schriftlich, nenne den gewählten und den richtigen Schlüssel und begründe, warum. Die Frist dafür endet zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Bitte gleichzeitig um Einsicht in die Unterlagen, aus denen sich die Wahl des Schlüssels ergibt (§ 556 Abs. 4 BGB).
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Der Verteilerschlüssel steht in jeder Heizkostenabrechnung, aber ob er stimmt, hängt von Gebäude, Heizungsart, Vertrag und Vorjahr ab. Ein falscher Prozentsatz verschiebt schnell mehr als 100 € im Jahr. Wir prüfen den Schlüssel zusammen mit allen anderen Positionen und rechnen aus, was sich für dich ändert.
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Häufige Fragen zu Grundkosten und Verbrauchskosten
Was sind Grundkosten und Verbrauchskosten bei der Heizung?
Wann ist die Verteilung 70/30 Pflicht?
Ist eine Verteilung der Heizkosten 50/50 erlaubt?
Welche Verteilung ist für mich günstiger, 50/50 oder 70/30?
Darf der Vermieter den Verteilerschlüssel ändern?
Darf mehr als 70 % nach Verbrauch verteilt werden?
Was passiert, wenn der falsche Prozentsatz verwendet wurde?
Warum zahle ich Grundkosten, obwohl ich kaum geheizt habe?
Stimmt der Verteilerschlüssel in deiner Heizkostenabrechnung?
Lade sie im kostenlosen Vorab-Check hoch. Wir sehen nach, ob 50/50 oder 70/30 passt und ob sich eine genaue Prüfung lohnt.
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Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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