
Prüfwissen Heizkosten
Gradtagszahlen: So werden Heizkosten bei Ein- und Auszug aufgeteilt
Ziehst du mitten im Abrechnungsjahr ein oder aus, müssen die Heizkosten deiner Wohnung zwischen dir und deinem Vor- oder Nachmieter aufgeteilt werden. In der Abrechnung steht dann oft „Gradtagszahlen“ und ein Wert wie „450/1000“. Was dahintersteckt und wie du ihn nachrechnest.

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 19.09.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Gradtagszahlen verteilen das Heizjahr auf die Monate: Januar zählt 170 Promille, Juni bis August zusammen nur 40.
- Beim Mieterwechsel wird dein gemessener Verbrauch nach der Zwischenablesung abgerechnet. Gradtagszahlen gelten nur für die Grundkosten der Heizung (§ 9b Abs. 2 HeizkostenV).
- Statt Gradtagszahlen darf der Vermieter die Grundkosten auch zeitanteilig aufteilen. Die Grundkosten fürs Warmwasser müssen zeitanteilig aufgeteilt werden.
- Nur ohne brauchbare Zwischenablesung werden die gesamten Heizkosten so aufgeteilt (§ 9b Abs. 3 HeizkostenV).
- Prüfe Zeitraum, Promillewert und ob die Tabelle auch aufs Warmwasser angewendet wurde. Unser Rechner hilft beim Nachrechnen.
Inhalt
Kurz beantwortet
Gradtagszahlen gewichten die Monate nach dem Heizbedarf: Kalte Monate zählen viel, warme kaum. Wechselt der Mieter einer Wohnung während des Abrechnungsjahres, darf der Vermieter mit ihnen die Grundkosten der Heizung zwischen dir und deinem Vor- oder Nachmieter aufteilen. Den Verbrauchsanteil rechnet er nach der Zwischenablesung ab, also nach den Zählerständen am Tag des Wechsels. Wer im Winter in der Wohnung war, trägt nach Gradtagszahlen einen größeren Teil der Grundkosten als nach Kalendertagen. Das ist erlaubt. Prüfen solltest du, ob der richtige Zeitraum angesetzt ist und ob die Tabelle nur dort verwendet wurde, wo sie hingehört.
Was Gradtagszahlen sind
Der Deutsche Wetterdienst beschreibt die Gradtagzahl als heiztechnische Kenngröße: die Differenz zwischen der gewünschten Raumtemperatur und der Tagesmitteltemperatur draußen, aufsummiert über einen Zeitraum wie einen Monat. Je kälter es ist, desto größer der Wert und desto mehr muss geheizt werden. Umgangssprachlich heißen sie auch Heizgradtage. Fachlich unterscheidet der Wetterdienst Gradtagzahlen und Gradtage, die Werte unterscheiden sich aber in der Regel kaum.
Für die Heizkostenabrechnung wird daraus eine einfache Tabelle: Das Heizjahr hat 1.000 Promille (‰), und jeder Monat bekommt seinen Teil. So sieht die übliche Tabelle aus, wie sie Messdienste verwenden:
Januar
170 ‰
Februar
150 ‰
März
130 ‰
April
80 ‰
Mai
40 ‰
Juni bis August (zusammen)
40 ‰
September
30 ‰
Oktober
80 ‰
November
120 ‰
Dezember
160 ‰
Die drei Wintermonate Dezember bis Februar bringen zusammen 480 ‰, also fast die Hälfte. Der ganze Sommer von Juni bis August nur 40 ‰. Eine bestimmte Tabelle schreibt die Heizkostenverordnung nicht vor. Sie verlangt Gradtagszahlen „auf der Grundlage der sich aus anerkannten Regeln der Technik ergebenden“ Werte. Die Tabelle oben ist in Abrechnungen sehr verbreitet, mehr dazu unter Gradtage oder Kalendertage.
Was § 9b HeizkostenV regelt
Die Heizkostenverordnung regelt den Mieterwechsel in einem eigenen Paragrafen. Zuerst verlangt sie, dass abgelesen wird:
„Bei Nutzerwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes hat der Gebäudeeigentümer eine Ablesung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung der vom Wechsel betroffenen Räume (Zwischenablesung) vorzunehmen.“
Danach legt sie fest, welcher Teil der Kosten wie zwischen altem und neuem Mieter aufgeteilt wird:
„Die nach dem erfassten Verbrauch zu verteilenden Kosten sind auf der Grundlage der Zwischenablesung, die übrigen Kosten des Wärmeverbrauchs auf der Grundlage der sich aus anerkannten Regeln der Technik ergebenden Gradtagszahlen oder zeitanteilig und die übrigen Kosten des Warmwasserverbrauchs zeitanteilig auf Vor- und Nachnutzer aufzuteilen.“
Wichtig ist das Wort „übrigen“. Die Heizkosten eines Hauses werden in zwei Teile zerlegt: 50 bis 70 % nach dem erfassten Verbrauch, der Rest nach Wohn- oder Nutzfläche oder umbautem Raum (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV). Beim Warmwasser ist es ähnlich (§ 8 Abs. 1 HeizkostenV). Dieser Rest sind die Grundkosten, und nur für sie gelten beim Wechsel die Gradtagszahlen. Deinen Verbrauch zeigen die Zählerstände der Zwischenablesung.
„Ist eine Zwischenablesung nicht möglich oder lässt sie wegen des Zeitpunktes des Nutzerwechsels aus technischen Gründen keine hinreichend genaue Ermittlung der Verbrauchsanteile zu, sind die gesamten Kosten nach den nach Absatz 2 für die übrigen Kosten geltenden Maßstäben aufzuteilen.“
Erst dann, ohne brauchbare Zwischenablesung, werden also die gesamten Heizkosten der Wohnung nach Gradtagszahlen oder zeitanteilig aufgeteilt, die gesamten Warmwasserkosten zeitanteilig. Wann eine Ablesung „technisch nicht hinreichend genau“ ist, sagt die Verordnung nicht. Fehlt die Zwischenablesung, sollte der Vermieter erklären können, warum.
Heizung, Verbrauchskosten
- Mit Zwischenablesung
- nach der Zwischenablesung
- Ohne (Abs. 3)
- nach Gradtagszahlen oder zeitanteilig
Heizung, Grundkosten
- Mit Zwischenablesung
- nach Gradtagszahlen oder zeitanteilig
- Ohne (Abs. 3)
- nach Gradtagszahlen oder zeitanteilig
Warmwasser, Verbrauchskosten
- Mit Zwischenablesung
- nach der Zwischenablesung
- Ohne (Abs. 3)
- zeitanteilig
Warmwasser, Grundkosten
- Mit Zwischenablesung
- zeitanteilig
- Ohne (Abs. 3)
- zeitanteilig
Zwei Ergänzungen: Abweichende Vereinbarungen, etwa im Mietvertrag, bleiben möglich (§ 9b Abs. 4 HeizkostenV). Und die Kosten der Zwischenablesung, oft „Nutzerwechselgebühr“ genannt, sind nach dem Bundesgerichtshof keine Betriebskosten. Ohne Regelung im Mietvertrag trägt sie der Vermieter (BGH, Urteil vom 14.11.2007, VIII ZR 19/07). Wie die übrige Abrechnung nach dem Auszug läuft, steht in unserem Ratgeber Nebenkostenabrechnung nach Auszug.
Rechenbeispiel: Auszug Ende März
Ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen: Auf deine Wohnung entfallen im Kalenderjahr 1.400,00 € Heizkosten. Davon werden 30 % nach Fläche verteilt, das sind 420,00 € Grundkosten. Die übrigen 980,00 € Verbrauchskosten teilen sich du und dein Nachmieter nach der Zwischenablesung. Du ziehst zum 31. März aus.
- Grundkosten Heizung der Wohnung im Jahr
- 420,00 €
- Dein Anteil nach Gradtagszahlen: 170 + 150 + 130 = 450 ‰
- 189,00 €
- Dein Anteil zeitanteilig: 3 von 12 Monaten = 250 ‰
- 105,00 €
- Unterschied
- 84,00 €
Nach Gradtagszahlen trägst du für drei Monate 45 % der Grundkosten, zeitanteilig wären es 25 %. Dein Nachmieter bekommt umgekehrt 550 ‰ statt 750 ‰. Beides ist zulässig, und es ist auch nachvollziehbar: Im ersten Quartal wird viel geheizt, im Sommer kaum. Die Verbrauchskosten von 980,00 € ändert das nicht, die richten sich nach deinen Zählerständen.
Ziehst du im Herbst ein, wirkt es spiegelbildlich: Von Oktober bis Dezember trägst du nach Gradtagszahlen 360 ‰, zeitanteilig nur 250 ‰. Wer von April bis September in der Wohnung war, kommt dagegen mit 260 ‰ statt 500 ‰ davon.
Rechner: dein Anteil nach Gradtagszahlen
Nach Gradtagszahlen
450 ‰
189,00 €
Zeitanteilig (3 von 12 Monaten)
250 ‰
105,00 €
Nach Gradtagszahlen zahlst du für diese Mietzeit 84,00 € mehr Grundkosten als bei einer Aufteilung nach Monaten.
Monatsgenau gerechnet mit der üblichen Tabelle (Juni bis August zusammen 40 ‰). Abrechnungen rechnen meist tagesgenau, dadurch kann der Wert leicht abweichen. Der Rechner betrifft nur die Grundkosten der Heizung, nicht deinen gemessenen Verbrauch und nicht das Warmwasser.
So steht es in deiner Abrechnung
Die Aufteilung findest du in der Heizkostenabrechnung des Messdienstes, meist bei den Grundkosten der Heizung. Oft wird die Fläche deiner Wohnung mit dem Promillewert multipliziert, sodass nur noch eine „zeitanteilige“ Fläche übrig bleibt. Typische Formulierungen:
- „Grundkosten Heizung: Wohnfläche 72 m² × 450/1000 Gradtagszahlen = 32,40 m²“
- „Gradtage 450 ‰“, „Zeitfaktor Gradtage“ oder „Gradtagsanteil“
- „Nutzungszeitraum 01.01.–31.03.“ neben dem Abrechnungszeitraum des Hauses
- Beim Warmwasser dagegen: „zeitanteilig 90/365 Tage“
Bei Ein- oder Auszug mitten im Monat wird tagesgenau gerechnet: Der Monatswert wird durch die Tage des Monats geteilt und mit deinen Tagen malgenommen. Ziehst du am 15. Oktober ein, sind das 17 von 31 Oktobertagen, also 17 ÷ 31 × 80 = 43,9 ‰, plus 120 ‰ für November und 160 ‰ für Dezember: 323,9 ‰. Die 40 ‰ für den Sommer werden dabei meist auf alle 92 Tage von Juni bis August verteilt.
Typische Fehler bei der Aufteilung
Falscher Zeitraum
Maßgeblich ist deine Mietzeit laut Vertrag, nicht der Tag der Schlüsselübergabe. Stimmen Einzugs- oder Auszugsdatum nicht, ist auch der Promillewert falsch. Ein Monat zu viel im Winter kann schnell 120 bis 170 ‰ ausmachen.
Tabelle aufs Warmwasser angewendet
Die übrigen Warmwasserkosten sind zeitanteilig aufzuteilen. Steht beim Warmwasser ein Gradtagszahlen-Anteil, frag nach. Wer im Winter wohnte, zahlt sonst auch fürs Warmwasser zu viel.
Verbrauch trotz Zwischenablesung nach Gradtagszahlen
Gibt es Zählerstände zum Wechseltag, wird der Verbrauchsanteil danach verteilt. Werden trotzdem die gesamten Heizkosten nach Gradtagszahlen aufgeteilt, muss der Vermieter erklären, warum die Ablesung nicht verwendbar war oder was im Mietvertrag vereinbart ist.
Rechenfehler im Promillewert
Addiere die Monate deiner Mietzeit selbst. Weicht der Wert in der Abrechnung deutlich ab, etwa weil ein Wintermonat doppelt gezählt oder ein Teilmonat als ganzer Monat gerechnet wurde, verlange eine Erklärung.
Leerstand bei dir abgeladen
Stand die Wohnung vor deinem Einzug oder nach deinem Auszug leer, trägt der Vermieter den Anteil für diese Zeit. Dein Anteil und der deines Vor- oder Nachmieters ergeben zusammen höchstens 1.000 ‰.
Nutzerwechselgebühr umgelegt
Die Gebühr für Zwischenablesung und getrennte Abrechnung trägt ohne vertragliche Regelung der Vermieter (BGH, VIII ZR 19/07).
Nicht verwechseln: Gradtagszahlen tauchen manchmal auch auf, wenn ein Verbrauch geschätzt oder hochgerechnet werden musste, etwa nach einem Geräteausfall. Dafür gilt eine andere Vorschrift, § 9a HeizkostenV. Mehr dazu unter Verbrauchsschätzung im Lexikon.
Einwendungen gegen die Abrechnung musst du innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang mitteilen (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB), auch wenn du längst ausgezogen bist. Für die Prüfung kannst du Einsicht in die Belege verlangen, etwa in die Ableseprotokolle der Zwischenablesung (§ 556 Abs. 4 BGB).
Gradtage oder Kalendertage: Wie groß der Unterschied ist
450 ‰ statt 250 ‰
Januar bis März: Anteil nach Gradtagszahlen statt nach Kalendermonaten
550 ‰ statt 750 ‰
April bis Dezember: Anteil bei Einzug zum 1. April
40 ‰ statt 250 ‰
Juni bis August: der Sommer zählt kaum
Die Werte zeigen, wie stark die Methode deinen Anteil an den Grundkosten verschiebt. Wer nur im Winter in der Wohnung war, trägt nach Gradtagszahlen fast doppelt so viel wie nach Kalendermonaten. Wer im Frühjahr einzieht, zahlt entsprechend weniger, sein Vormieter mehr. Beides ist erlaubt, solange die Abrechnung die Methode einheitlich auf beide Mieter anwendet und die Summe der Anteile 1.000 ‰ ergibt.
Bei Ein- und Auszügen begegnen uns Gradtagszahlen in Abrechnungen häufig, zeitanteilige Aufteilungen nach Tagen seltener. Steht der Promillewert in deiner Abrechnung, kannst du ihn mit der Tabelle oben nachrechnen. Teilmonate werden dabei meist tagesgenau berücksichtigt, und die 40 ‰ für den Sommer verteilen sich auf die 92 Tage von Juni bis August. Weicht dein Wert davon deutlich ab, frag beim Messdienst nach, welche Tabelle verwendet wurde.
Alle Werte sind aus der üblichen Tabelle oben gerechnet, ganze Monate. Einzelne Messdienste verwenden leicht abweichende Tabellen.
Häufige Fragen zu Gradtagszahlen
Was sind Gradtagszahlen bei der Heizkostenabrechnung?
Gelten Gradtagszahlen für meinen ganzen Heizverbrauch?
Darf der Vermieter statt Gradtagszahlen auch nach Tagen aufteilen?
Werden auch die Warmwasserkosten nach Gradtagszahlen aufgeteilt?
Ich bin im Winter ausgezogen. Zahle ich dann mehr?
Wer zahlt die Zwischenablesung beim Mieterwechsel?
Ein- oder ausgezogen und unsicher?
Lade deine Abrechnung im kostenlosen Vorab-Check hoch. Wir sehen nach, ob dein Zeitraum stimmt, wie die Heizkosten aufgeteilt wurden und welche Positionen auffällig sind.
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Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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