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Nebenkosten für 2 Personen: Was Paare für 50, 70 oder 100 m² zahlen

Prüfwissen Durchschnittswerte

Rechtsstand: Oktober 2026

Nebenkosten für 2 Personen: Was Paare für 50, 70 oder 100 m² zahlen

Die Nebenkosten für 2 Personen hängen weniger an euch beiden als an eurer Wohnung. Ihr zieht zusammen, plant einen Umzug oder habt die erste gemeinsame Abrechnung bekommen? Hier siehst du, was für 40 bis 100 m² normal ist und wo die zweite Person wirklich mitzählt.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 15.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Nebenkosten für 2 Personen: In der durchschnittlichen Mietwohnung eines Paares (81,1 m²) sind es beim Bundesschnitt rund 217 € im Monat, etwa 108 € pro Kopf.
  • Grundlage ist der Durchschnitt des Mieterbunds: 2,67 € pro m² und Monat, davon 1,32 € für Heizung und Warmwasser.
  • Zwei Personen zahlen nicht doppelt so viel wie eine: Die meisten Posten werden nach Fläche verteilt.
  • Mehr kostet die zweite Person vor allem bei Wasser, Warmwasser und je nach Vertrag beim Müll.
  • Zieht jemand ein oder aus, muss die Abrechnung das ab dem richtigen Monat berücksichtigen.

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Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Tabelle: Nebenkosten für 2 Personen von 40 bis 100 m²
  3. 3. Nebenkosten 2 Personen bei 50, 70 und 100 qm
  4. 4. Zahlen zwei Personen doppelt so viel?
  5. 5. Wasser und Warmwasser für zwei
  6. 6. Nebenkosten für 2 Personen in deiner Stadt
  7. 7. Zusammenziehen oder Auszug im Abrechnungsjahr
  8. 8. Nebenkosten zu zweit aufteilen
  9. 9. Typische Fehler bei Zwei-Personen-Haushalten
  10. 10. So prüft ihr eure Abrechnung
  11. 11. Was ihr tun könnt
  12. 12. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Die Nebenkosten für 2 Personen liegen in einer durchschnittlichen Mietwohnung bei rund 217 € im Monat, Heizung und Warmwasser eingerechnet. Grundlage sind der Bundesschnitt des Deutschen Mieterbunds von 2,67 € pro m² und die durchschnittliche Wohnfläche von Zwei-Personen-Mieterhaushalten laut Statistischem Bundesamt: 81,1 m².

Für eure eigene Abrechnung zählt vor allem die Größe der Wohnung. Die zweite Person verändert nur die Posten, die nach Köpfen oder nach Verbrauch verteilt werden. Wie groß dieser Anteil ist, hängt vom Mietvertrag ab.

Tabelle: Nebenkosten für 2 Personen von 40 bis 100 m²

Die Tabelle zeigt die Nebenkosten beim Bundesschnitt und euren Anteil pro Kopf, wenn ihr hälftig teilt. Die Werte gelten für die Wohnung als Ganzes, unabhängig davon, wie viele Personen darin leben.

Nebenkosten bei Bundesschnitt, Abrechnungsjahr 2024
Wohnungim Monatim Jahrpro Kopf/Monat
40 m²107 €1.282 €53 €
50 m²134 €1.602 €67 €
60 m²160 €1.922 €80 €
70 m²187 €2.243 €93 €
80 m²214 €2.563 €107 €
90 m²240 €2.884 €120 €
100 m²267 €3.204 €134 €

So haben wir gerechnet: 2,67 € pro m² und Monat × Wohnfläche, gerundet; pro Kopf = Monatsbetrag ÷ 2. Quelle: Deutscher Mieterbund, Abrechnungsjahr 2024. Ohne Heizung, etwa bei einer Gasetagenheizung, liegt die Näherung bei rund 1,35 € pro m².

Zum Vergleich: In Deutschland gibt es laut Mikrozensus 2022 rund 6,5 Millionen Mieterhaushalte mit zwei Personen. Ihre Wohnungen sind im Schnitt 81,1 m² groß, knapp 19 m² mehr als die von Alleinlebenden.

Nebenkosten 2 Personen bei 50, 70 und 100 qm

Drei typische Wohnungsgrößen für Paare im Vergleich. Neben dem Gesamtbetrag stehen die drei Posten, bei denen die Personenzahl oft eine Rolle spielt oder der Verbrauch zählt: Heizung mit Warmwasser, Wasser und Müll.

Monatliche Nebenkosten beim Durchschnitt 2024
WohnunggesamtHeizungWasserMüll
50 m²134 €66 €14,50 €8,00 €
70 m²187 €92 €20,30 €11,20 €
100 m²267 €132 €29,00 €16,00 €

Durchschnitt je Kostenart laut Mieterbund (Heizung 1,32 €, Wasser und Abwasser 0,29 €, Müll 0,16 € pro m²) × Wohnfläche. Die Einzelposten gelten für Häuser, in denen sie anfallen, und ergeben deshalb zusammen nicht den Gesamtbetrag.

2 Personen auf 50 qm: Rund 134 € im Monat. Auf wenig Fläche sind die Pro-m²-Werte für Wasser oft höher als der Schnitt, wenn nach Personen abgerechnet wird. Das ist dann kein Fehler, sondern Folge des Schlüssels.

2 Personen auf 70 qm: Rund 187 € im Monat. Das liegt nah an der durchschnittlichen Paarwohnung und ist ein guter Vergleichswert für eure Abrechnung.

2 Personen auf 100 qm: Rund 267 € im Monat. Die Fläche treibt hier die Kosten: Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister und die Grundkosten der Heizung wachsen mit jedem Quadratmeter.

Zahlen zwei Personen doppelt so viel?

Nein. Wie die Kosten verteilt werden, regelt zuerst euer Mietvertrag. Ohne Vereinbarung gilt die Wohnfläche, bei erfasstem Verbrauch der Verbrauch (§ 556a Abs. 1 BGB). Nach Personen darf der Vermieter nur verteilen, wenn das vereinbart ist. Ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen zeigt, was der Schlüssel ausmacht:

Haus mit 900 m² und 24 Bewohnern, Wasser 4.800 € und Müll 2.400 € im Jahr

Anteil an Wasser und Müll nach Fläche oder nach Personen
Haushaltnach Flächenach Personen
Ihr zu zweit auf 50 m²400 €600 €
Ihr zu zweit auf 100 m²800 €600 €
Familie mit 4 Personen auf 100 m²800 €1.200 €

Auf 50 m² zahlt ihr zu zweit nach Personen mehr als nach Fläche, auf 100 m² ist es umgekehrt. Welcher Schlüssel für euch günstiger ist, hängt also von der Wohnungsgröße ab. Ändern kann ihn der Vermieter nicht nach Belieben: Es gilt, was vereinbart ist, und bei erfasstem Verbrauch der Verbrauch.

Bei Heizung und Warmwasser entscheidet die Heizkostenverordnung: 50 bis 70 % nach Verbrauch, der Rest nach Fläche (§§ 7, 8 HeizkostenV). Hier zahlt ihr also für das, was ihr tatsächlich verbraucht, plus einen Grundanteil für eure Quadratmeter.

Wasser und Warmwasser für zwei

Für Wasser gibt es gute amtliche Zahlen. Das Statistische Bundesamt nennt für 2022 eine Wasserabgabe an Haushalte und Kleingewerbe von 126 Litern je Einwohner und Tag. Für Warmwasser kommt der Warmwasserspiegel von co2online für 2023 auf 32,9 Liter pro Person und Tag.

≈ 92 m³

Wasser im Jahr für zwei Personen

≈ 24 m³

davon Warmwasser im Jahr

≈ 363 €

Energie fürs Warmwasser bei Gas, Rechenbeispiel

Die Energie fürs Warmwasser haben wir mit der Formel aus § 9 Abs. 2 HeizkostenV geschätzt: 2,5 × Kubikmeter × (Temperatur − 10), beispielhaft mit 60 °C. Das ergibt rund 3.002 kWh. Mit dem Durchschnittspreis für Erdgas von 12,1 Cent je kWh (Heizspiegel 2026) sind das etwa 363 € im Jahr, ohne Wasserpreis und Heiznebenkosten.

Ein schneller Plausibilitätstest: Teile die Kubikmeter aus deiner Abrechnung durch die Tage im Zeitraum und durch zwei, mal 1.000. Liegt das Ergebnis weit über den 126 Litern pro Kopf und Tag, solltest du Zählerstände und Ableseprotokoll prüfen.

Nebenkosten für 2 Personen in deiner Stadt

Der Bundesschnitt ist ein guter Anfang, aber Gebühren für Wasser, Müll und Grundsteuer legt die Gemeinde fest. Für einige Städte und Länder gibt es eigene Durchschnittswerte. So sähe eine 70-m²-Paarwohnung damit aus:

70 m² mit regionalem Durchschnitt
StadtØ pro m²70 m²/MonatWert gilt für
Berlin2,79 €195 €Stadt, 2022
Hamburg2,67 €187 €Bund, 2024
München2,78 €195 €Land, 2024
Köln2,71 €190 €Land, 2024
Leipzig2,87 €201 €Stadt, 2023
Dresden2,83 €198 €Stadt, 2022
Hannover2,03 €142 €Land, 2022
Frankfurt am Main2,80 €196 €Land, 2019/20

„Stadt“ = eigener Wert der Stadt, „Land“ = Wert des Bundeslands, „Bund“ = Bundesschnitt des Mieterbunds. Die Werte stammen aus unterschiedlichen Jahren und Erhebungen und enthalten Heizung und Warmwasser. Quellen auf den Stadtseiten.

Ältere Werte, etwa aus 2019 oder 2022, liegen bei der Heizung meist niedriger als heute, weil die Energiepreise seitdem gestiegen sind. Vergleiche deine Abrechnung deshalb immer auch mit dem Bundesschnitt für 2024 und mit deinem eigenen Vorjahr.

Ein Unterschied von 20 oder 30 € im Monat zwischen zwei Städten ist normal. Ein Unterschied von 100 € bei gleicher Wohnungsgröße hat dagegen fast immer einen konkreten Grund: eine teure Heizung, ein Aufzug, ein Hausmeisterdienst oder eben ein Fehler in der Abrechnung.

Zusammenziehen oder Auszug im Abrechnungsjahr

Zieht eine zweite Person im Lauf des Jahres ein, ändert sich die Personenzahl mitten im Abrechnungszeitraum. Bei Posten nach Personen muss die Abrechnung das zeitanteilig berücksichtigen, meist über Personenmonate. Ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen:

Kosten je Personenmonat (Wasser und Müll)
18 €
Januar bis August allein
8 Personenmonate
September bis Dezember zu zweit
4 × 2 = 8 Personenmonate
Personenmonate im Jahr
16
Euer Anteil
288 €
Falsch: zwei Personen fürs ganze Jahr
432 €

Maßgeblich ist, wer tatsächlich dort wohnt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter die Belegung nicht einfach dem Einwohnermelderegister entnehmen darf (Urteil vom 23.01.2008, VIII ZR 82/07). Teilt ihm Einzug und Auszug deshalb schriftlich mit Datum mit.

Mit der zweiten Person steigen auch die laufenden Kosten. Damit die nächste Abrechnung keine böse Überraschung wird, könnt ihr die Vorauszahlung anpassen. Das Gesetz erlaubt das ausdrücklich:

„Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.“
§ 560 Abs. 4 BGB

Nebenkosten zu zweit aufteilen

Gegenüber dem Vermieter zählt, wer im Mietvertrag steht. Wie ihr die Kosten untereinander aufteilt, ist eure Sache. Drei Wege sind verbreitet:

  • Hälftig

    Einfach und für Paare mit ähnlichem Verbrauch meist passend. Nachzahlung und Guthaben teilt ihr ebenfalls hälftig.

  • Nach Fläche

    Sinnvoll in einer Wohngemeinschaft mit unterschiedlich großen Zimmern. Gemeinschaftsräume werden gleich geteilt.

  • Nach Verbrauch

    Für Heizung und Warmwasser möglich, wenn jeder Raum eigene Heizkostenverteiler hat. Die Werte stehen in der Heizkostenabrechnung.

Wohnt einer von euch zur Untermiete, schuldet er seine Nebenkosten dem Hauptmieter, nicht dem Vermieter. Was in einer WG gilt und wer die Abrechnung bekommt, erklären die passenden Ratgeber.

Typische Fehler bei Zwei-Personen-Haushalten

  • Zweite Person zu früh gezählt

    Die Abrechnung setzt die zweite Person fürs ganze Jahr an, obwohl sie erst im Herbst eingezogen ist.

  • Ausgezogener Partner weiter gezählt

    Nach einer Trennung rechnet der Vermieter weiter mit zwei Personen, weil die Änderung nicht übernommen wurde.

  • Schlüssel ohne Vereinbarung

    Wasser oder Müll werden nach Personen verteilt, obwohl der Mietvertrag das nicht vorsieht. Dann gilt die Fläche.

  • Gesamtzahl im Haus falsch

    Werden im Haus zu wenige Bewohner angesetzt, zahlt jede Person einen zu großen Anteil.

  • Warmwasser nicht nach Verbrauch

    Mindestens 50 % der Warmwasserkosten müssen nach Verbrauch verteilt werden (§ 8 Abs. 1 HeizkostenV). Sonst ist eine Kürzung um 15 % möglich (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).

Wurde eure zweite Person richtig gezählt?

Personenzahl, Einzugsdatum und Verteilerschlüssel stehen oft nur im Kleingedruckten der Abrechnung, die Gesamtzahl der Bewohner gar nicht. Ob alles zum Mietvertrag passt, prüfen wir mit euren Unterlagen.

So prüft ihr eure Abrechnung

  1. 1

    Gesamtkosten pro m² ausrechnen

    Gesamtkosten der Wohnung ÷ Wohnfläche ÷ Monate. Liegt ihr deutlich über dem Bundesschnitt, sucht die Position, die den Ausschlag gibt.

  2. 2

    Personenangaben prüfen

    Steht bei euch die richtige Personenzahl, und ab dem richtigen Monat? Wie viele Personen werden für das ganze Haus angesetzt?

  3. 3

    Verteilerschlüssel mit dem Vertrag abgleichen

    Nur was vereinbart ist, darf nach Personen verteilt werden. Ohne Vereinbarung gilt die Fläche.

  4. 4

    Wasserverbrauch plausibilisieren

    Rechnet eure Kubikmeter in Liter pro Kopf und Tag um und vergleicht mit dem Wert des Statistischen Bundesamts.

  5. 5

    Belege anfordern

    Bei Zweifeln dürft ihr Rechnungen, Ableseprotokolle und die Personenliste einsehen (§ 556 Abs. 4 BGB).

Was ihr tun könnt

Findet ihr einen Fehler, widersprecht schriftlich. Nennt die Position und den richtigen Wert, etwa „zwei Personen erst ab 1. September“. Unterschreiben sollten alle, die im Mietvertrag stehen. Für eure Einwände gilt eine Frist:

„Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.“
§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB

Den unstreitigen Teil könnt ihr zahlen. Den strittigen Betrag behaltet ihr ein, bis der Vermieter korrigiert oder die Belege vorlegt.

Ein Durchschnitt ist ein Anlass zum Nachsehen, kein Beweis. Ob eure Kosten wirklich zu hoch sind, zeigt sich in den Belegen und im Vergleich mit eurem Vorjahr.

Ein Durchschnitt ist kein Grenzwert. Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB), der bloße Hinweis auf einen überregionalen Durchschnitt reicht laut Bundesgerichtshof aber nicht, um eine überhöhte Position zu belegen (Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10). Liegst du deutlich über dem Durchschnitt, ist das ein guter Grund, die Belege anzusehen und mit dem Vorjahr zu vergleichen.

Prüfung durch nebify

Lass deine Abrechnung prüfen, bevor du zahlst

Bei zwei Personen entscheidet oft ein Detail: ab welchem Monat die zweite Person zählt, ob der Personenschlüssel überhaupt vereinbart ist und ob die Bewohnerzahl im Haus stimmt. Wir gleichen Abrechnung und Mietvertrag ab und sagen euch, welche Beträge ihr nicht zahlen müsst.

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Häufige Fragen zu Nebenkosten für 2 Personen

Wie hoch sind die Nebenkosten für 2 Personen?
Das hängt vor allem von der Wohnungsgröße ab. Zwei-Personen-Haushalte zur Miete wohnen laut Statistischem Bundesamt im Schnitt auf 81,1 m². Beim Bundesschnitt des Mieterbunds von 2,67 € pro m² und Monat sind das rund 217 € im Monat inklusive Heizung, also etwa 108 € pro Person.
Wie hoch sind die Nebenkosten für 2 Personen auf 50 qm?
Beim Bundesschnitt rund 134 € im Monat oder 1.602 € im Jahr, pro Person etwa 67 € im Monat. Auf kleiner Fläche fallen die personenabhängigen Posten wie Wasser stärker ins Gewicht, wenn nach Personen abgerechnet wird.
Wie hoch sind die Nebenkosten für 2 Personen auf 70 qm?
Beim Bundesschnitt rund 187 € im Monat, davon etwa 92 € für Heizung und Warmwasser. Im Jahr sind es rund 2.243 €.
Wie hoch sind die Nebenkosten für 2 Personen auf 100 qm?
Beim Bundesschnitt rund 267 € im Monat oder 3.204 € im Jahr. Fallen in einem großen Haus alle Kostenarten an, nennt der Mieterbund bis zu 3,68 € pro m², das wären rund 368 € im Monat.
Zahlen zwei Personen doppelt so viel Nebenkosten wie eine?
Nein. Die meisten Posten werden nach Fläche verteilt, die Personenzahl spielt dort keine Rolle. Mehr zahlt ihr zu zweit vor allem bei Wasser, Warmwasser und je nach Vertrag beim Müll. Bei gleicher Wohnung steigen die Nebenkosten durch die zweite Person deshalb meist nur moderat.
Wie viel Wasser verbrauchen 2 Personen im Jahr?
Mit dem Wert des Statistischen Bundesamts von 126 Litern je Einwohner und Tag sind es rund 92 m³ im Jahr. Davon sind nach dem Warmwasserspiegel von co2online etwa 24 m³ Warmwasser. Je nach Gewohnheiten liegt der eigene Verbrauch darüber oder darunter.
Mein Partner ist eingezogen. Ändern sich die Nebenkosten?
Bei allen Posten, die nach Personen oder Verbrauch verteilt werden, ja, ab dem Monat des Einzugs. Teile den Einzug deinem Vermieter schriftlich mit Datum mit. Damit keine hohe Nachzahlung entsteht, kannst du die Vorauszahlung freiwillig erhöhen; nach einer Abrechnung dürfen beide Seiten sie in Textform anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB).
Wie teilen wir die Nebenkosten zu zweit fair auf?
Das Gesetz regelt nur das Verhältnis zum Vermieter, nicht eure Aufteilung untereinander. Viele Paare teilen hälftig. Bei unterschiedlich großen Zimmern oder sehr unterschiedlichem Verbrauch kann eine Aufteilung nach Fläche oder Verbrauch fairer sein. Haltet die Absprache am besten kurz schriftlich fest.
Wie hoch sollte die Nebenkostenvorauszahlung für 2 Personen sein?
Am besten so hoch wie eure tatsächlichen Kosten aus der letzten Abrechnung geteilt durch zwölf. Ohne Vorjahr hilft der Durchschnitt: Für 70 m² sind beim Bundesschnitt rund 187 € im Monat realistisch. Vorauszahlungen dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden (§ 556 Abs. 2 S. 2 BGB).

Ist eure Nebenkostenabrechnung zu zweit zu hoch?

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.