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Lachende Mitbewohner am Küchentisch der WG

Mieterrechte in der WG

Rechtsstand: Oktober 2026

Nebenkostenabrechnung in der WG: Wer bekommt sie, wer zahlt was?

Die Abrechnung liegt im Briefkasten, adressiert an eine Person, die seit Monaten nicht mehr in der WG wohnt. Und die Nachzahlung soll irgendwie unter fünf Leuten aufgeteilt werden. Welche Regeln gelten, hängt vor allem davon ab, wer im Mietvertrag steht.

Phil und Johann, die Gründer von nebify

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 26.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nebenkostenabrechnung bekommt, wer Vertragspartner des Vermieters ist: alle Hauptmieter, der eine Hauptmieter oder jeder Zimmermieter einzeln.
  • Stehen mehrere im Mietvertrag, haften sie als Gesamtschuldner (§ 421 BGB). Der Vermieter kann die ganze Nachzahlung von einer Person verlangen.
  • Intern teilt ihr zu gleichen Teilen, wenn ihr nichts anderes vereinbart habt (§ 426 Abs. 1 S. 1 BGB). Eine schriftliche WG-Absprache verhindert Streit.
  • Bei Ein- und Auszügen zählt die Wohnzeit jedes Mitbewohners. Wer auszieht, sollte vorher klären, wie seine letzte Abrechnung beglichen wird.
  • Prüft die Abrechnung gemeinsam und legt Einwände innerhalb von zwölf Monaten ein, am besten mit allen Unterschriften.
Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Drei WG-Modelle, drei Arten der Abrechnung
  3. 3. Nachzahlung in der WG: Wer haftet?
  4. 4. Nebenkosten in der WG aufteilen
  5. 5. Ein- und Auszüge in der WG
  6. 6. WG-Abrechnung prüfen und widersprechen
  7. 7. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Für den Vermieter ist eine WG keine eigene Rechtsform. Entscheidend ist der Mietvertrag. Er rechnet mit seinen Vertragspartnern ab. Stehen alle Mitbewohner im Vertrag, geht die Abrechnung an alle, und jeder haftet für die ganze Nachzahlung. Gibt es einen Hauptmieter, ist nur er dem Vermieter gegenüber verantwortlich und rechnet seinerseits mit den Untermietern ab. Wie ihr die Kosten untereinander verteilt, bestimmt ihr selbst. Ohne Absprache gilt: zu gleichen Teilen.

Drei WG-Modelle, drei Arten der Nebenkostenabrechnung

Schau zuerst in euren Mietvertrag: Wer ist dort als Mieter eingetragen, und für welche Räume? Danach richtet sich, wer welche Abrechnung bekommt.

  • Alle sind Hauptmieter

    Alle Mitbewohner unterschreiben einen gemeinsamen Vertrag über die ganze Wohnung. Die Abrechnung richtet sich an alle Mieter. Viele Verträge enthalten eine Klausel, nach der Schreiben an einen Mieter auch für die anderen gelten. Nachzahlung und Guthaben betreffen euch gemeinsam.

  • Ein Hauptmieter, die anderen Untermieter

    Nur der Hauptmieter hat einen Vertrag mit dem Vermieter und braucht für die Untervermietung dessen Erlaubnis (§ 540 BGB). Er bekommt die Abrechnung, zahlt die Nachzahlung und rechnet mit seinen Untermietern nach deren Untermietverträgen ab.

  • Einzelverträge pro Zimmer

    Der Vermieter vermietet jedes Zimmer einzeln, oft mit Mitbenutzung von Küche und Bad. Dann bekommt jeder Bewohner eine eigene Abrechnung über seinen Anteil. Häufig ist hier aber eine Pauschale vereinbart, über die nicht abgerechnet wird.

Bist du Untermieter in einer WG? Dann ist nicht der Eigentümer, sondern dein Hauptmieter für deine Abrechnung zuständig. Welche Regeln für ihn gelten, steht im Ratgeber Untermiete: Nebenkostenabrechnung vom Hauptmieter.

Nebenkostennachzahlung in der WG: Wer haftet?

Stehen mehrere Mitbewohner im Vertrag, schulden sie die Nachzahlung als Gesamtschuldner. Das Gesetz beschreibt das so:

„Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern.“
§ 421 S. 1 BGB

Praktisch heißt das: Der Vermieter muss sich nicht um eure WG-interne Aufteilung kümmern. Er kann die komplette Nachzahlung von dir verlangen, auch wenn ihr zu viert seid. Zahlst du mehr als deinen Teil, kannst du dir den Rest von den anderen zurückholen.

„Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.“
§ 426 Abs. 1 S. 1 BGB

„Ein anderes bestimmt“ kann eure eigene Absprache sein, etwa nach Zimmergröße. Gibt es keine, gilt die Teilung nach Köpfen. Ein Guthaben steht euch umgekehrt gemeinsam zu. Nennt dem Vermieter am besten ein Konto, auf das er es überweisen soll, und verteilt es dann intern nach demselben Schlüssel wie eine Nachzahlung.

Nebenkosten in der WG fair aufteilen

Die Abrechnung des Vermieters endet bei eurer Wohnung. Wie ihr den Betrag verteilt, regelt sie nicht. Bewährt haben sich diese Schlüssel:

Nach Köpfen

Wasser, Abwasser, Müll und Warmwasser. Diese Kosten hängen eher von der Zahl der Bewohner als von der Zimmergröße ab.

Nach Zimmergröße

Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister, Reinigung. Wer das größere Zimmer hat, trägt mehr. Gemeinschaftsräume teilt ihr nach Köpfen.

Nach Messwerten

Heizung, wenn jedes Zimmer eigene Heizkostenverteiler hat. Die Einzelwerte je Heizkörper stehen oft im Ableseprotokoll.

Ein Punkt betrifft auch die Abrechnung des Vermieters: Werden Müll oder Wasser im Haus nach Personen verteilt, zählt eure WG mit allen Bewohnern. Prüft, ob die angesetzte Personenzahl stimmt und für welche Monate sie gilt. Stehen dort fünf Personen für das ganze Jahr, obwohl ihr monatelang zu viert wart, zahlt ihr zu viel.

Vorlage: WG-Absprache zu den Nebenkosten

Wir, [Namen], vereinbaren für die Wohnung [Adresse]: Die monatliche Vorauszahlung von [Betrag] € zahlen wir zu [Anteilen]. Nachzahlungen und Guthaben aus den Betriebs- und Heizkostenabrechnungen teilen wir nach Wohnmonaten und [Köpfen/Zimmergröße] auf. Wer auszieht, trägt seinen Anteil bis zum Auszugsdatum und hinterlegt bis zur nächsten Abrechnung [Betrag] € bei [Name].

[Ort, Datum, Unterschriften aller Mitbewohner]

Die Vorlage ist eine Formulierungshilfe für eure interne Absprache. Sie ändert nichts an eurer Haftung gegenüber dem Vermieter.

Ein- und Auszüge in der WG: Wer zahlt die Abrechnung?

In einer WG wechseln Bewohner oft mitten im Jahr. Für den Vermieter ist das meist kein Nutzerwechsel: Die Wohnung bleibt vermietet, er rechnet ganz normal für die Wohnung ab. Die Aufteilung nach Wohnzeit ist eure Sache.

  • Wohnzeit festhalten

    Notiert für jeden Mitbewohner Ein- und Auszugsdatum. Die Abrechnung kommt oft erst im Folgejahr, dann weiß niemand mehr, wer wann da war.

  • Rücklage beim Auszug

    Wer auszieht, bekommt die Abrechnung für seine letzten Monate erst später. Eine kleine Rücklage oder eine schriftliche Zusage, die Nachzahlung anteilig zu zahlen, erspart euch das Hinterhertelefonieren.

  • Vertrag anpassen

    Wer im Mietvertrag steht, bleibt Vertragspartner, bis ihn der Vermieter mit Zustimmung der übrigen Mieter aus dem Vertrag entlässt. Bis dahin haftet er gegenüber dem Vermieter weiter als Gesamtschuldner, auch für spätere Nachzahlungen.

  • Zählerstände notieren

    Fotografiert beim Wechsel die Heizkostenverteiler im Zimmer und die Wasserzähler. Das hilft bei der internen Aufteilung der Heizkosten.

WG-Nebenkostenabrechnung prüfen und widersprechen

  1. 1

    Abrechnung allen zeigen

    Leitet die Abrechnung sofort an alle weiter, die im Vertrag stehen oder intern mitzahlen. Die Fristen laufen ab Zugang, auch wenn sie nur einer im Briefkasten gefunden hat.

  2. 2

    Formalien und Schlüssel prüfen

    Stimmen Wohnfläche, Personenzahl und Abrechnungszeitraum? Sind deine Vorauszahlungen vollständig abgezogen?

  3. 3

    Auffällige Positionen ansehen

    Vergleicht die Kosten mit dem Vorjahr und mit üblichen Werten pro Quadratmeter. Typische Fehler: Reparaturen in den Hausmeisterkosten, Verwaltungskosten, ein falscher Verteilerschlüssel.

  4. 4

    Belege einsehen

    Jeder Mieter darf die Belege einsehen (§ 556 Abs. 4 BGB). Es genügt, wenn einer von euch das für alle übernimmt.

  5. 5

    Gemeinsam widersprechen

    Einwände müssen spätestens zwölf Monate nach Zugang beim Vermieter sein (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Lasst den Widerspruch am besten von allen Vertragsmietern unterschreiben, damit es später keinen Streit gibt, wer für wen gesprochen hat.

Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung in der WG

Wer bekommt in einer WG die Nebenkostenabrechnung?
Der oder die Vertragspartner des Vermieters. Stehen alle Mitbewohner im Mietvertrag, richtet sich die Abrechnung an alle. Gibt es einen Hauptmieter mit Untermietern, bekommt nur er die Abrechnung des Vermieters und rechnet selbst mit seinen Untermietern ab. Bei Einzelverträgen für jedes Zimmer bekommt jeder seine eigene Abrechnung.
Kann der Vermieter die ganze Nachzahlung von einem Mitbewohner verlangen?
Ja, wenn mehrere Mieter gemeinsam im Vertrag stehen. Sie haften als Gesamtschuldner (§ 421 BGB). Der Vermieter darf sich aussuchen, von wem er den ganzen Betrag fordert. Wer mehr als seinen Anteil gezahlt hat, kann von den anderen einen Ausgleich verlangen, im Zweifel zu gleichen Teilen (§ 426 Abs. 1 S. 1 BGB).
Wie teilt man die Nebenkosten in einer WG fair auf?
Das Gesetz schreibt euch intern nichts vor, außer dass ohne andere Absprache gleiche Anteile gelten. Üblich sind Köpfe für Wasser und Müll, Zimmergröße für Grundkosten und, wenn jedes Zimmer eigene Heizkostenverteiler hat, die Einzelwerte aus der Heizkostenabrechnung. Haltet eure Absprache schriftlich fest.
Muss ein ausgezogener Mitbewohner noch Nebenkosten nachzahlen?
Für die Monate, in denen er in der WG gewohnt hat, in der Regel ja. Stand er im Mietvertrag und wurde nicht mit Zustimmung des Vermieters aus dem Vertrag entlassen, bleibt er gegenüber dem Vermieter sogar Gesamtschuldner. Intern zahlt er seinen Anteil für seine Wohnzeit, wenn ihr nichts anderes vereinbart habt.
Wer darf in der WG Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen?
Jeder Mieter, der Vertragspartner ist. Am sichersten unterschreiben alle Mitbewohner, die im Vertrag stehen. Die Frist beträgt zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).

Hohe Nachzahlung für eure WG?

Ladet die Abrechnung im kostenlosen Vorab-Check hoch. Wir sehen nach, welche Positionen auffällig sind, bevor ihr die Nachzahlung untereinander aufteilt.

Nebenkostenabrechnung prüfen lassen

Für die vollständige Prüfung gilt unsere Geld-zurück-Garantie.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.