Geprüfte Abrechnung · Essen
Über acht Monate zu spät, und beim Warmwasser das ganze Haus berechnet
Die Abrechnung für 2024 kam erst im September 2026 per E-Mail. Damit war die Nachforderung von 483,71 Euro ausgeschlossen. Beim Nachrechnen fiel außerdem auf: Beim Warmwasser stand der Verbrauch des ganzen Hauses in der Rechnung.
- Abrechnungsjahr
- 2024
- Gefordert
- 483,71 €
- Nach Prüfung
- 0,00 €
- Gefundene Fehler
- 2
30. September 2026 · 483,71 € weniger Nachzahlung
Eine Mieterfamilie zahlt 250 Euro Nebenkosten-Vorauszahlung im Monat. Die Abrechnung für 2024 kam am 9. September 2026 per E-Mail: ein einzelnes Blatt ohne Datum, mit einer Nachforderung von 483,71 Euro.
Wir haben sie zusammen mit der Abrechnung 2023 und dem Mietvertrag geprüft. Über die Nachforderung entschied am Ende nicht der Inhalt, sondern das Datum.

- 1Zwei Zeilen nach dem Anteil von 6.040 kWh rechnet der Vermieter mit den 7.552 kWh des ganzen Hauses weiter
- 2Nachzahlung 483,71 Euro, angekommen erst am 9. September 2026
- 3Das Blatt trägt kein Datum, auch nicht unter dem Gruß
Fehler
Die Abrechnung kam über acht Monate nach Ablauf der Frist
483,71 Euro
Für das Kalenderjahr 2024 musste die Abrechnung spätestens am 31. Dezember 2025 bei den Mietern sein. Sie kam am 9. September 2026. Nach Ablauf der Frist kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen, egal ob sie inhaltlich berechtigt wäre. Auch der Mietvertrag nennt die zwölf Monate ausdrücklich.
Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat. Bei einer selbst erstellten Abrechnung, deren Zählerstände seit April 2025 vorlagen, ist das praktisch ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 S. 2 und 3 BGB
Nach der Prüfung
Ein Guthaben hätte der Vermieter trotz der Verspätung auszahlen müssen. Nach unserer Rechnung lag der richtig berechnete Anteil aber knapp über den Vorauszahlungen.
Trotzdem nachgerechnet
Beim Warmwasser zahlte die Familie für das ganze Haus
Die Frist allein hätte gereicht. Wir haben die Abrechnung trotzdem Position für Position nachgerechnet, denn dieselben Fehler können in der nächsten Abrechnung wieder auftauchen.
Fehler
Warmwasser mit dem Verbrauch des ganzen Hauses berechnet
151,71 Euro
Das Warmwasser verteilt der Vermieter nach Personen. Den Anteil der Familie rechnete er zunächst richtig aus: 6.040 von 7.552 kWh. Zwei Zeilen tiefer rechnete er dann aber mit den vollen 7.552 kWh weiter. Damit stand das Warmwasser des ganzen Hauses in der Rechnung der Familie.
In der Abrechnung 2023 hatte der Vermieter an derselben Stelle noch richtig gerechnet.
Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 S. 1 BGB
Warmwasser nachgerechnet
Gerechnet mit den Gaspreisen der Abrechnung, je Halbjahr 3.020 kWh zu 10,28 und 9,84 Cent. Für 2024 änderte der Fehler nichts mehr. Im Schreiben an den Vermieter haben wir ihn trotzdem kurz vorgerechnet: So sieht er, dass die Abrechnung geprüft wurde.
Für die nächste Abrechnung
Verteilt wird nicht so, wie es im Mietvertrag steht
Der Mietvertrag legt fest: Heizung und Warmwasser nach gemessenem Verbrauch und Wohnfläche, Wasser nach gemessenem Verbrauch, alles Übrige nach Wohnfläche. Der Vermieter teilte Heizung und Hauskosten stattdessen pauschal auf und verteilte Wasser und Warmwasser nach Personen.
Warnung
Heizung und Warmwasser ohne Verbrauchserfassung
Kürzungsrecht 15 % (224,06 Euro) und 3 % (44,81 Euro)
Für die Wohnung wird weder der Heiz- noch der Warmwasserverbrauch gemessen. Die Heizkostenverordnung gilt hier aber uneingeschränkt: Der Verbrauch muss erfasst und mindestens die Hälfte der Heiz- und Warmwasserkosten danach verteilt werden. Solange das nicht geschieht, dürfen die Mieter diese Kosten um 15 Prozent kürzen. Weil auch die Angaben zur CO₂-Kostenaufteilung fehlten, kämen weitere 3 Prozent dazu.
Für 2024 hat das keine Folgen mehr. Für die Abrechnung 2025 ist es der wichtigste Punkt.
Rechtsgrundlage: § 556a Abs. 1 BGB; §§ 4–7 HeizkostenV; § 12 Abs. 1 HeizkostenV; § 7 Abs. 4 CO2KostAufG
Außerdem lagen keine Rechnungen für das Gas bei, und die Kosten für den Schornsteinfeger hatten sich gegenüber 2023 mehr als verdoppelt. Auch das spielt für 2024 keine Rolle mehr, gehört bei der nächsten Abrechnung aber auf den Prüfstand.
Was wir der Familie empfohlen haben
Nichts überweisen
Auch nicht unter Vorbehalt. Der Vermieter kann die Nachzahlung auch später nicht mehr verlangen.
Die E-Mail aufbewahren
Sie beweist, wann die Abrechnung ankam. Mit Datum und Uhrzeit speichern und nicht löschen.
Das vorbereitete Schreiben schicken
Freundlich, aber klar: warum die Nachzahlung entfällt, was beim Warmwasser schiefging und dass die Abrechnung 2025 nach dem Mietvertrag erstellt werden soll.
Die nächste Abrechnung prüfen lassen
Die Abrechnung 2025 muss bis zum 31. Dezember 2026 da sein. Dann zeigt sich, ob nach Verbrauch und Wohnfläche verteilt wird.
Nicht nur hier
Kein Einzelfall
Auch in einem weiteren von uns geprüften Fall kam die Abrechnung für 2024 erst 2026 an. Dort waren es vier Monate, und auch dort entfiel die Nachforderung vollständig.
Wann kam deine Abrechnung an?
Lade sie hoch. Wir prüfen die Frist und rechnen jede Position nach.
Geld-zurück-Garantie: Finden wir keine Fehler, bekommst du dein Geld zurück.
