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Geprüfte Abrechnung · Essen

Über acht Monate zu spät, und beim Warmwasser das ganze Haus berechnet

Die Abrechnung für 2024 kam erst im September 2026 per E-Mail. Damit war die Nachforderung von 483,71 Euro ausgeschlossen. Beim Nachrechnen fiel außerdem auf: Beim Warmwasser stand der Verbrauch des ganzen Hauses in der Rechnung.

Abrechnungsjahr
2024
Gefordert
483,71 €
Nach Prüfung
0,00 €
Gefundene Fehler
2

30. September 2026 · 483,71 € weniger Nachzahlung

Eine Mieterfamilie zahlt 250 Euro Nebenkosten-Vorauszahlung im Monat. Die Abrechnung für 2024 kam am 9. September 2026 per E-Mail: ein einzelnes Blatt ohne Datum, mit einer Nachforderung von 483,71 Euro.

Wir haben sie zusammen mit der Abrechnung 2023 und dem Mietvertrag geprüft. Über die Nachforderung entschied am Ende nicht der Inhalt, sondern das Datum.

Untere Hälfte der einseitigen Nebenkostenabrechnung 2024, als PDF am Bildschirm: Beim Warmwasser, verteilt nach Personen, steht ein Gasverbrauch des Hauses von 7.552 kWh und als Anteil der Familie 6.040 kWh. Zwei Zeilen tiefer rechnet der Vermieter mit „7552 kWh : 12 = 629 kWh“ weiter: Januar bis Juni 629 kWh mal 6 mal 0,1028 Euro gleich 387,97 Euro, Juli bis Dezember 629 kWh mal 6 mal 0,0984 Euro gleich 371,36 Euro, Warmwasser gesamt 759,33 Euro. Darunter Summe der Nebenkosten 3.483,71 Euro, abzüglich Vorauszahlungen von 12 mal 250 Euro gleich 3.000,00 Euro, Nachzahlung 483,71 Euro. Gruß ohne Datum. Gelb markiert: die Zeile „7552 kWh : 12 = 629 kWh“ und die Nachzahlung.
  • 1Zwei Zeilen nach dem Anteil von 6.040 kWh rechnet der Vermieter mit den 7.552 kWh des ganzen Hauses weiter
  • 2Nachzahlung 483,71 Euro, angekommen erst am 9. September 2026
  • 3Das Blatt trägt kein Datum, auch nicht unter dem Gruß
Nachbildung des Originaldokuments, Beträge unverändert, persönliche Angaben entfernt, Hervorhebungen von uns.

Fehler

Die Abrechnung kam über acht Monate nach Ablauf der Frist

483,71 Euro

Für das Kalenderjahr 2024 musste die Abrechnung spätestens am 31. Dezember 2025 bei den Mietern sein. Sie kam am 9. September 2026. Nach Ablauf der Frist kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen, egal ob sie inhaltlich berechtigt wäre. Auch der Mietvertrag nennt die zwölf Monate ausdrücklich.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat. Bei einer selbst erstellten Abrechnung, deren Zählerstände seit April 2025 vorlagen, ist das praktisch ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 S. 2 und 3 BGB

Nach der Prüfung

Kostenanteil laut Vermieter3.483,71 €
Vorauszahlungen (250 € × 12 Monate)− 3.000,00 €
Nachzahlung laut Vermieter483,71 €
Ausgeschlossen, weil die Abrechnung zu spät kam− 483,71 €
Zu zahlen0,00 €

Ein Guthaben hätte der Vermieter trotz der Verspätung auszahlen müssen. Nach unserer Rechnung lag der richtig berechnete Anteil aber knapp über den Vorauszahlungen.

Trotzdem nachgerechnet

Beim Warmwasser zahlte die Familie für das ganze Haus

Die Frist allein hätte gereicht. Wir haben die Abrechnung trotzdem Position für Position nachgerechnet, denn dieselben Fehler können in der nächsten Abrechnung wieder auftauchen.

Fehler

Warmwasser mit dem Verbrauch des ganzen Hauses berechnet

151,71 Euro

Das Warmwasser verteilt der Vermieter nach Personen. Den Anteil der Familie rechnete er zunächst richtig aus: 6.040 von 7.552 kWh. Zwei Zeilen tiefer rechnete er dann aber mit den vollen 7.552 kWh weiter. Damit stand das Warmwasser des ganzen Hauses in der Rechnung der Familie.

In der Abrechnung 2023 hatte der Vermieter an derselben Stelle noch richtig gerechnet.

Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 S. 1 BGB

Warmwasser nachgerechnet

Berechnet mit 7.552 kWh (ganzes Haus)759,33 €
Richtig mit 6.040 kWh (Anteil der Familie)607,62 €
Zu viel berechnet151,71 €

Gerechnet mit den Gaspreisen der Abrechnung, je Halbjahr 3.020 kWh zu 10,28 und 9,84 Cent. Für 2024 änderte der Fehler nichts mehr. Im Schreiben an den Vermieter haben wir ihn trotzdem kurz vorgerechnet: So sieht er, dass die Abrechnung geprüft wurde.

Für die nächste Abrechnung

Verteilt wird nicht so, wie es im Mietvertrag steht

Der Mietvertrag legt fest: Heizung und Warmwasser nach gemessenem Verbrauch und Wohnfläche, Wasser nach gemessenem Verbrauch, alles Übrige nach Wohnfläche. Der Vermieter teilte Heizung und Hauskosten stattdessen pauschal auf und verteilte Wasser und Warmwasser nach Personen.

Warnung

Heizung und Warmwasser ohne Verbrauchserfassung

Kürzungsrecht 15 % (224,06 Euro) und 3 % (44,81 Euro)

Für die Wohnung wird weder der Heiz- noch der Warmwasserverbrauch gemessen. Die Heizkostenverordnung gilt hier aber uneingeschränkt: Der Verbrauch muss erfasst und mindestens die Hälfte der Heiz- und Warmwasserkosten danach verteilt werden. Solange das nicht geschieht, dürfen die Mieter diese Kosten um 15 Prozent kürzen. Weil auch die Angaben zur CO₂-Kostenaufteilung fehlten, kämen weitere 3 Prozent dazu.

Für 2024 hat das keine Folgen mehr. Für die Abrechnung 2025 ist es der wichtigste Punkt.

Rechtsgrundlage: § 556a Abs. 1 BGB; §§ 4–7 HeizkostenV; § 12 Abs. 1 HeizkostenV; § 7 Abs. 4 CO2KostAufG

Außerdem lagen keine Rechnungen für das Gas bei, und die Kosten für den Schornsteinfeger hatten sich gegenüber 2023 mehr als verdoppelt. Auch das spielt für 2024 keine Rolle mehr, gehört bei der nächsten Abrechnung aber auf den Prüfstand.

Was wir der Familie empfohlen haben

1

Nichts überweisen

Auch nicht unter Vorbehalt. Der Vermieter kann die Nachzahlung auch später nicht mehr verlangen.

2

Die E-Mail aufbewahren

Sie beweist, wann die Abrechnung ankam. Mit Datum und Uhrzeit speichern und nicht löschen.

3

Das vorbereitete Schreiben schicken

Freundlich, aber klar: warum die Nachzahlung entfällt, was beim Warmwasser schiefging und dass die Abrechnung 2025 nach dem Mietvertrag erstellt werden soll.

4

Die nächste Abrechnung prüfen lassen

Die Abrechnung 2025 muss bis zum 31. Dezember 2026 da sein. Dann zeigt sich, ob nach Verbrauch und Wohnfläche verteilt wird.

Nicht nur hier

Kein Einzelfall

Auch in einem weiteren von uns geprüften Fall kam die Abrechnung für 2024 erst 2026 an. Dort waren es vier Monate, und auch dort entfiel die Nachforderung vollständig.

Wann kam deine Abrechnung an?

Lade sie hoch. Wir prüfen die Frist und rechnen jede Position nach.

Geld-zurück-Garantie: Finden wir keine Fehler, bekommst du dein Geld zurück.

Quellen: § 556 BGB; § 556a BGB; Heizkostenverordnung (HeizkostenV); Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Häufige Fragen zu diesem Fall

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung für 2024 beim Mieter sein?
Spätestens am 31. Dezember 2025, also zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB). Entscheidend ist der Zugang beim Mieter, nicht ein Datum auf dem Schreiben.
Gilt die Frist auch für eine Abrechnung per E-Mail?
Ja. Eine E-Mail genügt der Textform, und für die Frist zählt der Tag, an dem sie ankommt. Die E-Mail sollte deshalb mit Datum und Uhrzeit gespeichert bleiben, sie ist der Beweis für den Zugang.
Muss der Vermieter ein Guthaben trotz Verspätung auszahlen?
Ja. Die Frist schließt nur Nachforderungen aus. Ergibt die verspätete Abrechnung ein Guthaben, steht es dem Mieter weiterhin zu.
Was gilt, wenn mein Verbrauch gar nicht gemessen wird?
Wo die Heizkostenverordnung gilt, muss der Vermieter den Verbrauch erfassen und mindestens die Hälfte der Heiz- und Warmwasserkosten danach verteilen. Tut er das nicht, dürfen Mieter ihren Anteil an diesen Kosten um 15 Prozent kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).
AbrechnungsfristWarmwasserVerteilerschlüssel

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– für jeden Mieter

Phil und Johann, die Gründer von nebifyGründer nebify

„Jeder Mieter hat das Recht, nur das zu zahlen, was wirklich stimmt. Wir machen das für alle zugänglich.“

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