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Mieterwissen Steuern

Rechtsstand: Oktober 2026

Nebenkosten in der Steuererklärung: So holst du dir 20 % zurück

Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Wartungen stecken in fast jeder Nebenkostenabrechnung. Einen Teil davon holst du dir über die Steuererklärung zurück, auch als Mieter. Entscheidend ist, wie viel davon Arbeitslohn ist.

Phil und Johann, die Gründer von nebify

Von Phil & Johann, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 21.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Mieter kannst du 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus deiner Nebenkostenabrechnung von der Einkommensteuer abziehen (§ 35a EStG).
  • Begünstigt sind etwa Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst auf dem Gehweg, Wartungen und Schornsteinfeger. Grundsteuer, Wasser, Müll, Versicherungen und Heizenergie nicht.
  • Es zählt nur der Lohnanteil, nicht Material. Ihn weist die Bescheinigung des Vermieters oder der Hausverwaltung aus.
  • Rechne mit kleinen Beträgen: Bei durchschnittlichen Kosten laut Mieterbund bringen Reinigung und Gartenpflege für 70 m² zusammen höchstens rund 60 € Steuerersparnis, selbst wenn alles Lohn wäre.
  • Das hier ist keine Steuerberatung. Bei Fragen zu deiner Steuererklärung helfen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine.
Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Was § 35a EStG erlaubt
  3. 3. Welche Positionen zählen
  4. 4. Warum nur der Lohnanteil zählt
  5. 5. So kommst du an die Bescheinigung
  6. 6. In welchem Jahr du die Kosten einträgst
  7. 7. Beispielrechnung
  8. 8. Rechner
  9. 9. Wie viel ist realistisch?
  10. 10. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ja, einen Teil deiner Nebenkosten kannst du in der Steuererklärung angeben. Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege und Winterdienst sowie für Handwerkerleistungen wie Wartungen ermäßigt sich deine Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten. Die Ermäßigung wird direkt von der Steuer abgezogen, nicht nur vom Einkommen. Grundlage ist § 35a EStG, und das Bundesfinanzministerium bestätigt ausdrücklich, dass er auch für Mieter gilt. Du brauchst dafür eine Abrechnung oder Bescheinigung, in der die begünstigten Beträge gesondert stehen.

Was § 35a EStG erlaubt

Das Gesetz unterscheidet zwei Töpfe mit eigenen Höchstbeträgen. Für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt:

„… ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 4 000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen.“
§ 35a Abs. 2 S. 1 EStG

Für Handwerkerleistungen bei Renovierung, Erhaltung und Modernisierung sind es ebenfalls 20 %, höchstens 1.200 € Ermäßigung im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Die Höchstbeträge erreichst du erst bei 20.000 € beziehungsweise 6.000 € Arbeitskosten, aus einer Nebenkostenabrechnung allein also praktisch nie. Die wichtigste Einschränkung steht in Absatz 5:

„Der Abzug von der tariflichen Einkommensteuer nach den Absätzen 2 und 3 gilt nur für Arbeitskosten.“
§ 35a Abs. 5 S. 2 EStG

Dass du als Mieter die Arbeiten nicht selbst beauftragt hast, schadet nicht. Nach dem BMF-Schreiben zu § 35a kann auch der Mieter die Ermäßigung beanspruchen, wenn seine Nebenkosten solche Beträge enthalten und sein Anteil aus der Jahresabrechnung hervorgeht oder durch eine Bescheinigung des Vermieters oder Verwalters nachgewiesen wird (Rdnr. 27). Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 20.04.2023 bestätigt (BStBl II S. 906). Die Zahlung an die Firmen muss unbar erfolgt sein. Das betrifft den Vermieter, nicht deine Überweisung der Vorauszahlungen.

Welche Positionen der Nebenkostenabrechnung zählen

Das BMF-Schreiben enthält in Anlage 1 eine lange Liste, was begünstigt ist und was nicht. Für die Nebenkostenabrechnung sind vor allem diese Punkte wichtig:

  • Hausmeister, Hauswart

    Haushaltsnahe Dienstleistung

    Laufende Arbeiten am Haus.

  • Treppenhaus- und Hausreinigung

    Haushaltsnahe Dienstleistung

    Reinigungsmittel sind Material und zählen nicht.

  • Gartenpflege

    Haushaltsnahe Dienstleistung

    Rasen mähen, Hecke schneiden, Grünschnitt entsorgen, auf dem Grundstück.

  • Winterdienst und Straßenreinigung

    Haushaltsnahe Dienstleistung

    Nur der Gehweg, nicht die Fahrbahn.

  • Wartung von Heizung, Aufzug, Pumpen, Feuerlöschern

    Handwerkerleistung

    Auch Prüfdienste, etwa am Aufzug.

  • Schornsteinfeger

    Handwerkerleistung

    Kehr- und Messarbeiten.

  • Austausch von Zählern nach dem Eichgesetz

    Handwerkerleistung

    Arbeitslohn für den Austausch.

  • Dichtheits- und Legionellenprüfung

    Handwerkerleistung

    Prüfung der Anlage gilt als Handwerkerleistung.

Nicht begünstigt

  • Grundsteuer, Versicherungen
  • Wasser, Abwasser, Allgemeinstrom
  • Heizenergie (Gas, Öl, Fernwärme)
  • Müllabfuhr und Sperrmüllabfuhr
  • Ablesedienst und Abrechnung des Messdienstes
  • Miete für Zähler und Messgeräte
  • Aufzugnotruf, Verwaltungskosten

Bei der Schädlingsbekämpfung entscheidet laut BMF der Einzelfall, ob sie als Dienstleistung oder Handwerkerleistung zählt. Beim Aufzug gilt die Wartung, nicht der Strom und nicht der Notruf. Und Kosten, die gar nicht in die Abrechnung gehören, solltest du ohnehin nicht zahlen: Reparaturen etwa sind keine umlagefähigen Betriebskosten, auch wenn sie in der Hausmeisterrechnung stecken.

Warum nur der Lohnanteil zählt

Die Beträge in deiner Abrechnung sind meist Gesamtkosten. Darin stecken neben dem Arbeitslohn auch Material, Ersatzteile, Streusalz oder Reinigungsmittel. Begünstigt sind nach dem BMF-Schreiben nur die Arbeitskosten einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten, und zwar mit Umsatzsteuer (Rdnrn. 39 und 40).

  • Den Lohnanteil muss die Rechnung zeigen, oder der Rechnungssteller teilt ihn prozentual auf. Selbst schätzen darfst du ihn nicht.
  • Bei Wartungsverträgen reicht es, wenn sich der Arbeitsanteil pauschal aus einer Anlage zur Rechnung ergibt.
  • Für Mieter genügt es, wenn die Nebenkostenabrechnung oder eine Bescheinigung die Aufteilung zeigt.

Steht in deiner Abrechnung nur „Hausmeister 190 €“, weißt du noch nicht, was davon absetzbar ist. 20 % von 190 € sind dann nur die Obergrenze, nicht deine Ersparnis.

So kommst du an die Bescheinigung

Viele Hausverwaltungen legen der Abrechnung von sich aus eine „Bescheinigung nach § 35a EStG“ oder eine „Aufstellung haushaltsnahe Dienstleistungen“ bei. In vielen Unterlagen, die uns Mieter schicken, fehlt sie allerdings. Das BMF hat dafür ein Muster veröffentlicht (Anlage 2): je Position der Gesamtbetrag, die nicht begünstigten Materialkosten, die Arbeitskosten und dein Anteil.

Fehlt sie, frag schriftlich nach. Ein ausdrücklicher gesetzlicher Anspruch auf diese Bescheinigung steht weder im BGB noch im EStG. Viele Vermieter stellen sie trotzdem aus, weil sie die Zahlen ohnehin aus den Rechnungen haben. Kommt nichts, kannst du über die Belegeinsicht (§ 556 Abs. 4 BGB) die Rechnungen von Hausmeister- oder Reinigungsfirma ansehen und nachvollziehen, welcher Anteil Arbeitslohn ist. Ob dein Finanzamt dir das ohne Bescheinigung abnimmt, entscheidet es im Einzelfall.

Formulierungsbeispiel: Bescheinigung anfordern

Betreff: Nebenkostenabrechnung 2025 – Bitte um Bescheinigung nach § 35a EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, für meine Steuererklärung bitte ich um eine Aufstellung der in meiner Nebenkostenabrechnung 2025 enthaltenen Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, jeweils mit Arbeitskosten und meinem Anteil, gern nach dem Muster in Anlage 2 des BMF-Schreibens vom 09.11.2016. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen, [Name, Wohnung]

Prüfe die Bescheinigung kurz: Der begünstigte Betrag einer Position kann nicht höher sein als ihre Gesamtkosten in der Abrechnung. Wird deine Abrechnung später korrigiert, können sich auch die Zahlen der Bescheinigung ändern.

In welchem Jahr du die Kosten einträgst

Grundsätzlich zählt das Jahr der Zahlung (§ 11 Abs. 2 EStG). Weil die Nebenkostenabrechnung aber erst im Folgejahr kommt, lässt das BMF-Schreiben für Wohnungseigentümer und Mieter zwei Wege zu (Rdnrn. 47 und 48):

  • Aufteilen: Laufende Dienstleistungen wie Hausmeister, Reinigung und Gartenpflege trägst du für das Jahr ein, in dem du die Vorauszahlungen geleistet hast. Einmalige Kosten wie eine Handwerkerrechnung kommen in das Jahr der Abrechnung (bei Eigentümern: Jahr, in dem die Jahresabrechnung genehmigt wird).
  • Alles in einem Jahr: Du trägst alle Beträge in dem Jahr ein, in dem abgerechnet wurde. Das ist meist einfacher, weil du dann die fertigen Zahlen hast.

Die Entscheidung triffst du in deiner Steuererklärung selbst, musst sie aber einheitlich halten. Eine Abrechnung für 2025, die du im Sommer 2026 bekommst, landet also entweder anteilig in der Erklärung für 2025 oder vollständig in der für 2026. Doppelt ansetzen darfst du nichts. In ELSTER stehen die Beträge in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“.

Beispielrechnung: Was am Ende übrig bleibt

Ein Beispiel mit frei gewählten, aber realistischen Zahlen für eine mittelgroße Wohnung. Die Hausverwaltung hat eine Bescheinigung mit den Arbeitskosten beigelegt.

Positionlaut Abrechnungdavon Arbeit
Hausmeister190,00140,00
Treppenhausreinigung165,00140,00
Gartenpflege78,0062,00
Winterdienst (Gehweg)36,0030,00
Wartung der Heizung78,0050,00

Beträge in Euro, Mieteranteil

20 % von 372,00 € (Dienstleistungen)
74,40 €
20 % von 50,00 € (Handwerk)
10,00 €
Steuerermäßigung
84,40 €

Hättest du einfach 20 % der Abrechnungsbeträge angesetzt, kämst du auf 109,40 €. Den Unterschied machen Material und Reinigungsmittel. Die 84,40 € werden direkt von deiner Einkommensteuer abgezogen, vorausgesetzt, du zahlst mindestens so viel Steuer.

Rechner für die Steuerermäßigung

Rechner: Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Welche Beträge hast du?

Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2)

€
€
€
€
€

Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3)

€
€
€
20 % auf Dienstleistungen (0,00 €)
0,00 €
20 % auf Handwerkerleistungen (0,00 €)
0,00 €
Steuerermäßigung
0,00 €

Keine Steuerberatung. Der Rechner zeigt die Ermäßigung nach dem Wortlaut von § 35a EStG. Sie mindert deine Einkommensteuer direkt, wirkt aber nur, soweit du überhaupt Einkommensteuer zahlst. Ob und in welcher Höhe sie anerkannt wird, entscheidet dein Finanzamt. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser.

Wie viel ist realistisch? Ein Rechenbeispiel

0,21 €

Gebäudereinigung je m² und Monat im Bundesschnitt (DMB, 2024)

0,15 €

Gartenpflege je m² und Monat im Bundesschnitt (DMB, 2024)

höchstens 60 €

Steuerersparnis aus beiden Positionen bei 70 m², wenn alles Arbeitslohn wäre

Fast jede Nebenkostenabrechnung enthält Positionen, die nach § 35a begünstigt sein können: Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Straßenreinigung, Schädlingsbekämpfung, Aufzug und Wartungen. Rechnest du mit den Durchschnittswerten des Mieterbunds, kosten allein Gebäudereinigung und Gartenpflege für eine 70-m²-Wohnung rund 176 € und 126 € im Jahr. Selbst wenn diese Beträge vollständig Arbeitslohn wären, brächten sie höchstens rund 60 € Steuerersparnis. Hausmeister, Winterdienst und Wartungen kommen je nach Haus noch dazu.

Tatsächlich ist es meist weniger, denn Material, Reinigungsmittel, Aufzugsstrom und Gebühren für die Fahrbahnreinigung zählen nicht mit. Reich wirst du damit nicht. Der Aufwand ist aber klein: Liegt eine Bescheinigung bei, überträgst du nur die Arbeitskosten in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“.

Quelle: Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes für das Abrechnungsjahr 2024 (veröffentlicht am 18.12.2025). Die Werte sind Durchschnitte der Häuser, in denen die Kostenart anfällt; deine Abrechnung kann deutlich abweichen.

Häufige Fragen zu Nebenkosten in der Steuererklärung

Kann ich als Mieter Nebenkosten von der Steuer absetzen?
Ja, einen Teil. Enthält deine Nebenkostenabrechnung Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (etwa Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst auf dem Gehweg) oder Handwerkerleistungen (etwa Wartung der Heizung, Schornsteinfeger), ermäßigt sich deine Einkommensteuer um 20 % der darin enthaltenen Arbeitskosten (§ 35a Abs. 2, 3 und 5 EStG). Das gilt ausdrücklich auch für Mieter (BMF-Schreiben vom 09.11.2016, Rdnr. 27).
Welche Nebenkosten sind nicht absetzbar?
Nicht begünstigt sind unter anderem Grundsteuer, Versicherungen, Wasser und Abwasser, Allgemeinstrom, die Heizenergie selbst, Müllabfuhr, Ablesedienst und Abrechnung des Messdienstes, Miete für Zähler und Verwaltungskosten. Bei Winterdienst und Straßenreinigung zählt nur der Gehweg, nicht die Fahrbahn.
Muss ich die Bescheinigung beim Finanzamt einreichen?
Nein, nicht von dir aus. Nach dem BMF-Schreiben reicht es, wenn du die Nachweise auf Verlangen des Finanzamts vorlegen kannst (Rdnr. 49). Heb Abrechnung und Bescheinigung deshalb auf.
In welchem Jahr trage ich die Beträge ein?
Du hast die Wahl: laufende Dienstleistungen wie Hausmeister oder Reinigung im Jahr, in dem du die Vorauszahlungen geleistet hast, einmalige Handwerkerkosten im Jahr der Abrechnung. Oder du trägst alles zusammen in dem Jahr ein, in dem die Abrechnung erstellt wurde. Die Wahl muss einheitlich sein (BMF-Schreiben, Rdnrn. 47 und 48).
Was bringt das, wenn ich keine Einkommensteuer zahle?
Nichts. § 35a EStG ermäßigt die tarifliche Einkommensteuer. Ist sie ohnehin null, etwa bei geringem Einkommen, gibt es keine Erstattung. Eine Auszahlung über die gezahlte Steuer hinaus sieht das Gesetz nicht vor.
Wir wohnen zu zweit. Bekommt jeder den Höchstbetrag?
Nein. Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt, gelten die Höchstbeträge für beide zusammen nur einmal (§ 35a Abs. 5 S. 4 EStG). Bei den üblichen Beträgen aus einer Nebenkostenabrechnung spielt das aber kaum eine Rolle, weil die Höchstbeträge weit darüber liegen.

Erst die Abrechnung prüfen, dann absetzen

Zu Unrecht umgelegte Kosten bringen dir über die Steuer nur 20 % zurück, über einen Widerspruch dagegen alles. Lade deine Abrechnung im kostenlosen Vorab-Check hoch und sieh, welche Positionen auffällig sind.

Nebenkostenabrechnung prüfen lassen

Für die vollständige Prüfung gilt unsere Geld-zurück-Garantie.

Steuerlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein über § 35a EStG und ist keine Steuerberatung. nebify berät nicht in Steuersachen. Für deine Steuererklärung wende dich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Quellen: § 35a EStG · BMF-Schreiben zu § 35a EStG (EStH 2024, Anhang 27b II) · § 556 BGB; BMF-Schreiben vom 09.11.2016 (BStBl I S. 1213), geändert durch BMF-Schreiben vom 01.09.2021 (BStBl I S. 1494); BFH, Urteil vom 20.04.2023 (BStBl II S. 906); Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes 2024.