Geprüfte Abrechnung · Kassel
Dachrinne und Fassade, versteckt in der Hausreinigung
Hinter zwei harmlos klingenden Positionen steckten eine Dachrinnenerneuerung und ein Fassadenanstrich. Beides sind Instandhaltungskosten und gehören nicht in die Abrechnung.
- Abrechnungsjahr
- 2025
- Gefordert
- 742,10 €
- Nach Prüfung
- 493,60 €
- Gefundene Fehler
- 2
23. Juni 2026 · 248,50 € weniger Nachzahlung
Miriam wohnt seit sechs Jahren in einem Altbau in Kassel und legt jede Abrechnung neben die des Vorjahres. Zwei Positionen fielen ihr dabei auf. Die Hausreinigung stieg von 410 auf 890 Euro, die Gartenpflege von 260 auf 520 Euro. Beide Bezeichnungen klingen unauffällig, der Sprung tat es nicht.
Auf Nachfrage kamen die Rechnungen. Darin standen eine Dachrinnenerneuerung und ein Fassadenanstrich.
Fehler
Dachrinnenerneuerung, abgerechnet als Hausreinigung
168,50 Euro
Die Rechnung wies Materialkosten und den Austausch von Rinnenteilen aus. Das ist Instandsetzung und damit Sache des Vermieters. Umlagefähig wäre nur die regelmäßige Reinigung der Dachrinne gewesen.
Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV
Fehler
Fassadenanstrich, abgerechnet als Gartenpflege
80,00 Euro
Ein Anstrich erhält die Bausubstanz und verlängert ihre Lebensdauer. Er zählt zur Instandhaltung, unabhängig davon, unter welcher Überschrift er in der Abrechnung auftaucht.
Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV
Die Grenze zwischen Betriebskosten und Instandhaltung
Betriebskosten entstehen laufend durch den normalen Gebrauch des Gebäudes: Müllabfuhr, Beleuchtung, Gartenpflege, Wartung. Instandhaltung beseitigt Verschleiß oder erneuert Bauteile.
Eine gute Faustregel: Steht auf der Rechnung ein Austausch, eine Erneuerung oder ein nennenswerter Materialeinsatz, spricht das für Instandhaltung. Reine Arbeitsleistung im festen Turnus spricht für Betriebskosten.
So kommt man dahinter
Vorjahr danebenlegen
Sprünge einzelner Positionen sind das verlässlichste Warnsignal. Ohne Vergleichsjahr fällt eine getarnte Reparatur kaum auf.
Belege gezielt anfordern
Nicht die ganze Abrechnung anzweifeln, sondern die auffälligen Positionen benennen. Das erhöht die Chance auf eine schnelle Antwort.
Rechnung auf Materialposten prüfen
Ersatzteile, Material und Entsorgungskosten sind ein Hinweis auf Instandsetzung.
Anteilig kürzen statt pauschal streichen
Enthält eine Rechnung beides, wird nur der Instandhaltungsanteil herausgerechnet. Das ist leichter durchzusetzen als eine Streichung der gesamten Position.
Wie stark eine solche Vermischung ausfallen kann, zeigt auch dieser Fall, in dem sich die Hausmeisterkosten binnen eines Jahres mehr als verdreifachten.
Springt bei dir eine Position ohne Erklärung?
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