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Nebenkostenabrechnung fehlt für die Steuererklärung: Was du jetzt machen kannst

Prüfwissen: Nebenkosten und Steuer

Rechtsstand: Oktober 2026

Nebenkostenabrechnung fehlt für die Steuererklärung: Was du jetzt machen kannst

Die Steuererklärung muss raus, aber die Betriebskostenabrechnung für das Jahr ist noch nicht da. Das ist eher die Regel als die Ausnahme, weil Vermieter bis zu zwölf Monate Zeit haben. Die gute Nachricht: Du verlierst dadurch in der Regel nichts. Wie du vorgehst und was du nicht tun solltest.

Phil Holthaus und Johann Slawski, die Gründer von nebify

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.

Zuletzt aktualisiert am 19.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Liegt die Betriebskostenabrechnung nicht vor, setzt du die Nebenkosten im Jahr der Abrechnung an. Das BMF-Schreiben zu § 35a EStG erlaubt das ausdrücklich (Rdnrn. 47 und 48).
  • Schätzen ist nicht erlaubt (Rdnr. 40). Ohne Abrechnung oder Bescheinigung trägst du für dieses Jahr nichts ein.
  • Die Wahl, in welchem Jahr du ansetzt, musst du einheitlich treffen. Nichts doppelt eintragen.
  • Der Vermieter hat für die Abrechnung bis zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit. Fordere Abrechnung und Bescheinigung schriftlich an.
  • Kommt die Abrechnung zu spät, ist eine Nachforderung des Vermieters meist ausgeschlossen. Das ist oft mehr wert als die Steuerersparnis.

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Inhalt
  1. 1. Kurz beantwortet
  2. 2. Warum die Abrechnung so oft zu spät für die Steuer kommt
  3. 3. Was das BMF-Schreiben Mietern erlaubt
  4. 4. Zeitplan: welche Abrechnung in welche Erklärung
  5. 5. Was du nicht tun solltest
  6. 6. Abrechnung und Bescheinigung anfordern: Muster
  7. 7. Wenn der Steuerbescheid schon da ist
  8. 8. Geplante Änderung ab 2027
  9. 9. Typische Fehler
  10. 10. Wenn die Abrechnung kommt: so prüfst du sie
  11. 11. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Liegt die Betriebskostenabrechnung für die Steuererklärung nicht vor, lässt du die Nebenkosten weg und setzt sie in der Erklärung für das Jahr an, in dem die Abrechnung kommt. Das Bundesfinanzministerium beanstandet nicht, wenn Mieter alle begünstigten Aufwendungen aus der Nebenkostenabrechnung erst im Jahr der Abrechnung geltend machen. Du verlierst also nichts, du bekommst die Steuerermäßigung nur ein Jahr später. Was du nicht darfst: die Beträge schätzen oder dieselbe Abrechnung in zwei Jahren ansetzen.

Warum die Betriebskostenabrechnung so oft zu spät für die Steuererklärung kommt

Zwei Fristen passen schlicht nicht zusammen:

„Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.“
§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB
„Soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen, sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr […] beziehen, spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres […] abzugeben.“
§ 149 Abs. 2 S. 1 AO (Auszug)

Wer zur Abgabe verpflichtet ist und die Erklärung selbst macht, muss sie für 2025 also bis Ende Juli 2026 abgeben. Der Vermieter darf die Abrechnung 2025 bis zum 31. Dezember 2026 schicken. Wird die Erklärung von einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt oder gibst du sie freiwillig ab, gelten andere Fristen. Am Grundproblem ändert das oft nichts.

Was das BMF-Schreiben Mietern erlaubt

Das BMF-Schreiben zu § 35a EStG vom 09.11.2016 regelt die zeitliche Zuordnung für Wohnungseigentümer und erklärt sie für Mieter entsprechend anwendbar (Rdnr. 47). Daraus ergeben sich zwei Wege:

  • Weg 1: nach Art der Leistung

    Regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Hausmeister im Jahr der Vorauszahlungen. Einmalige Aufwendungen wie Handwerkerrechnungen im Jahr der Abrechnung. Dafür brauchst du die Zahlen aber rechtzeitig.

  • Weg 2: alles im Jahr der Abrechnung

    Es ist nicht zu beanstanden, die gesamten Aufwendungen erst in dem Jahr geltend zu machen, in dem abgerechnet wurde. Für Mieter, deren Abrechnung spät kommt, ist das der praktische Weg.

Die Entscheidung triffst du als Mieter selbst im Rahmen deiner Steuererklärung (Rdnr. 48). Sie muss einheitlich sein. Hast du dich einmal für Weg 2 entschieden, bleib dabei, sonst fallen Jahre doppelt oder gar nicht an.

Zeitplan: welche Abrechnung in welche Steuererklärung

So sieht es mit Weg 2 bei einem Abrechnungszeitraum gleich dem Kalenderjahr aus:

Abrechnung fürSpätestens beim MieterEintragen in die Erklärung für
202431.12.2025das Jahr, in dem sie erstellt wurde, meist 2025
202531.12.2026meist 2026
202631.12.2027meist 2027

Für Mieter überträgt das BMF die Regel für Wohnungseigentümer, bei denen das Jahr zählt, in dem die Jahresabrechnung genehmigt wird. Kommt eine Abrechnung vom Dezember erst im Januar bei dir an, notiere beide Daten und frag im Zweifel bei einem Lohnsteuerhilfeverein nach. Das Zugangsdatum brauchst du ohnehin für deine Einwendungsfrist gegenüber dem Vermieter.

Was du nicht tun solltest

  • Beträge schätzen

    Eine Schätzung des Arbeitskostenanteils durch den Steuerpflichtigen ist laut BMF nicht zulässig (Rdnr. 40). Auch die Vorjahreszahlen sind keine Grundlage.

  • Vorauszahlungen voll ansetzen

    Deine monatlichen Vorauszahlungen enthalten Grundsteuer, Wasser, Versicherung und vieles, was nicht begünstigt ist. Sie sind kein Nachweis für Arbeitskosten.

  • Doppelt ansetzen

    Vorauszahlungen im einen Jahr und die volle Abrechnung im nächsten. Das fällt spätestens bei einer Nachfrage auf.

  • Die Erklärung verschleppen

    Wer zur Abgabe verpflichtet ist, sollte nicht auf die Abrechnung warten. Weg 2 macht das unnötig.

Abrechnung und Bescheinigung anfordern: Muster

Solange die Frist des Vermieters läuft, kannst du die Abrechnung nicht erzwingen, aber freundlich nachfragen. Mit demselben Schreiben bittest du um die Bescheinigung für die Steuer. Kopiere den Text und ersetze die Angaben in eckigen Klammern:

Muster: Abrechnung und Bescheinigung nach § 35a EStG anfordern
[Vorname Name]
[Anschrift, Wohnung]

An [Vermieter / Hausverwaltung]
[Anschrift]

[Ort, Datum]

Betreff: Betriebskostenabrechnung [Abrechnungsjahr] und Bescheinigung nach § 35a EStG

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Abrechnungszeitraum [01.01.–31.12.Jahr] liegt mir noch keine Betriebskostenabrechnung vor. Ich bitte Sie, mir die Abrechnung zu übersenden, sobald sie erstellt ist.

Für meine Steuererklärung bitte ich außerdem um eine Aufstellung der darin enthaltenen Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen mit den Arbeitskosten und meinem Anteil, gern nach dem Muster in Anlage 2 des BMF-Schreibens zu § 35a EStG.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Das Muster ist eine allgemeine Vorlage und keine Rechts- oder Steuerberatung. Ist die Frist des Vermieters schon abgelaufen, kannst du die Abrechnung verlangen. Eine Nachforderung darf er dann in der Regel nicht mehr geltend machen.

Wenn der Steuerbescheid schon da ist

Hast du die Erklärung ohne Nebenkosten abgegeben und der Bescheid ist da, gibt es zwei Möglichkeiten. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kannst du Einspruch einlegen (§ 355 Abs. 1 AO) und die Beträge nachreichen, sofern du sie dann schon hast. Nach Ablauf der Frist ist der Bescheid bestandskräftig, eine Änderung ist dann nur unter engen Voraussetzungen möglich.

In den meisten Fällen ist das unnötig: Du setzt die Aufwendungen einfach im Jahr der Abrechnung an. Bei Unsicherheit hilft ein Lohnsteuerhilfeverein. nebify berät nicht in Steuersachen.

Geplante Änderung ab 2027: warum das Jahr wichtiger werden könnte

Nach dem Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, den das Bundeskabinett am 2. September 2026 beschlossen hat, soll die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ab dem Veranlagungszeitraum 2027 von 20 auf 15 Prozent und der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro sinken. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind davon nach dem Entwurf nicht betroffen.

Das ist bisher ein Plan, kein Gesetz. Wird er so beschlossen, gilt für Handwerkerleistungen, die du im Jahr 2027 oder später ansetzt, der niedrigere Satz. Bei den kleinen Beträgen aus einer Nebenkostenabrechnung sind das meist nur wenige Euro. Steuerlich planen solltest du deshalb nicht um die Abrechnung herum.

Typische Fehler, wenn die Nebenkostenabrechnung fehlt

  • Vorjahresabrechnung doppelt verwendet

    Die Abrechnung 2024 wird in der Erklärung 2025 noch einmal angesetzt, weil die für 2025 fehlt.

  • Wahl gewechselt

    Ein Jahr Weg 1, das nächste Weg 2. Dadurch fällt ein Jahr doppelt oder gar nicht an.

  • Bescheinigung ungeprüft übernommen

    Sie kann Positionen enthalten, die gar nicht in die Abrechnung gehören.

  • Verspätete Abrechnung bezahlt

    Wer nur an die Steuer denkt, übersieht, dass eine Nachforderung nach Fristablauf meist ausgeschlossen ist (§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB).

Kam deine Abrechnung rechtzeitig, und stimmt sie?

Ob eine späte Abrechnung die Frist noch wahrt, hängt vom Zugang ab, nicht vom Datum auf dem Papier. Und ob die Kosten stimmen, siehst du erst mit Mietvertrag und Belegen. Beides prüfen wir für dich.

Wenn die Abrechnung kommt: so prüfst du sie

  1. 1

    Zugangsdatum festhalten

    Kam sie nach Ablauf von zwölf Monaten seit Ende des Abrechnungszeitraums, ist eine Nachforderung meist ausgeschlossen. Ein Guthaben steht dir trotzdem zu.

  2. 2

    Formale Mindestangaben

    Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, dein Anteil und der Abzug deiner Vorauszahlungen müssen erkennbar sein.

  3. 3

    Positionen gegen den Mietvertrag

    Nur vereinbarte, umlagefähige Betriebskosten. Keine Verwaltung, keine Reparaturen.

  4. 4

    Bescheinigung abgleichen

    Der begünstigte Betrag kann nie höher sein als die Position in der Abrechnung.

  5. 5

    Einwendungen erheben

    Schriftlich, innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).

Prüfung durch nebify

Lass deine Abrechnung prüfen, bevor du zahlst

Wer lange auf die Abrechnung gewartet hat, sollte sie nicht nur für die Steuer auswerten. Eine verspätete Abrechnung kann die ganze Nachforderung kippen, und Fehler bei einzelnen Positionen bringen dir mehr als 20 Prozent Steuerermäßigung. Wir prüfen Frist und Positionen und liefern ein fertiges Schreiben.

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    Jede Position mit Rechtsgrundlage geprüft, dazu ein fertiges Widerspruchsschreiben an deinen Vermieter.

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    Prüfbericht plus persönliche Begleitung bei der Klärung mit deinem Vermieter (8 Wochen).

  • Prüfbericht in 48 Stunden, sobald alle Unterlagen da sind
  • Geprüft von Menschen und Software
  • Geld-zurück-Garantie, einmalig pro Abrechnung, kein Abo

Häufige Fragen, wenn die Nebenkostenabrechnung für die Steuer fehlt

Was mache ich, wenn die Betriebskostenabrechnung für die Steuererklärung noch nicht vorliegt?
Gib die Steuererklärung ohne die Nebenkosten ab und setze sie im Jahr an, in dem die Abrechnung kommt. Das BMF-Schreiben zu § 35a EStG lässt Mietern ausdrücklich zu, alle begünstigten Aufwendungen erst im Jahr der Abrechnung geltend zu machen (Rdnrn. 47 und 48).
Darf ich die haushaltsnahen Dienstleistungen schätzen, wenn die Abrechnung fehlt?
Nein. Eine Schätzung des Anteils der Arbeitskosten durch den Steuerpflichtigen ist nach dem BMF-Schreiben nicht zulässig (Rdnr. 40). Die Beträge müssen sich aus der Abrechnung oder einer Bescheinigung des Vermieters ergeben.
Geht mir die Steuerermäßigung verloren, wenn die Abrechnung zu spät kommt?
In der Regel nicht. Du setzt die Beträge dann in der Erklärung für das Jahr an, in dem die Abrechnung erstellt wurde. Wichtig ist nur, dass du dich einheitlich entscheidest und nichts doppelt ansetzt.
Kann ich die Nebenkosten nachträglich in einen alten Steuerbescheid aufnehmen lassen?
Innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe kannst du Einspruch einlegen (§ 355 Abs. 1 AO). Ist der Bescheid bestandskräftig, ist eine Änderung nur unter engen Voraussetzungen möglich. Meist ist es einfacher, die Beträge im Jahr der Abrechnung anzusetzen.
Bis wann muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung schicken?
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB). Für das Jahr 2025 also bis zum 31.12.2026. Die Steuererklärung 2025 ist oft schon vorher fällig, deshalb fehlt die Abrechnung so häufig.
Muss der Vermieter eine Bescheinigung für die Steuer ausstellen?
Einen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es weder im BGB noch im EStG. Viele Vermieter und Hausverwaltungen stellen sie trotzdem aus. Ohne Bescheinigung kannst du über die Belegeinsicht die Rechnungen ansehen, ob dein Finanzamt das genügen lässt, entscheidet es im Einzelfall.
Kann ich die Vorauszahlungen ansetzen, wenn die Abrechnung fehlt?
Nicht pauschal. In deinen Vorauszahlungen stecken auch Grundsteuer, Wasser, Versicherung und andere Kosten, die nicht begünstigt sind. Laufende Dienstleistungen im Jahr der Vorauszahlung anzusetzen, setzt voraus, dass du die begünstigten Arbeitskosten aus Abrechnung oder Bescheinigung kennst (BMF-Schreiben, Rdnrn. 40 und 47). Fehlen die Zahlen, wählst du das Jahr der Abrechnung.
Was mache ich, wenn der Vermieter gar keine Abrechnung schickt?
Ist die Frist des Vermieters abgelaufen, kannst du die Abrechnung einfordern. Eine Nachforderung darf er dann in der Regel nicht mehr verlangen, ein Guthaben steht dir trotzdem zu. Für die Steuer fehlen dir dann die Zahlen, bis die Abrechnung kommt. Setze die Beträge im Jahr an, in dem sie erstellt wird.

Ist deine Abrechnung zu spät gekommen?

Lade sie im kostenlosen Vorab-Check hoch. Wir sehen nach, ob die Frist gewahrt ist und ob sich eine genaue Prüfung lohnt.

Nebenkostenabrechnung prüfen lassen

Für die vollständige Prüfung gilt unsere Geld-zurück-Garantie.

Steuerlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein über § 35a EStG und ist keine Steuerberatung. nebify berät nicht in Steuersachen. Für deine Steuererklärung wende dich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Quellen: § 35a EStG · BMF-Schreiben zu § 35a EStG (EStH 2024, Anhang 27b II) · § 149 AO · § 355 AO · § 556 BGB · BMF: Entwurf EStReformG 2027; BMF-Schreiben vom 09.11.2016 (BStBl I S. 1213), geändert durch BMF-Schreiben vom 01.09.2021 (BStBl I S. 1494), Rdnrn. 27, 40, 47 bis 49.