
Prüfwissen: Nebenkosten und Steuer
Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung eintragen: Schritt für Schritt
Die Betriebskostenabrechnung liegt neben dir, ELSTER ist offen, und du suchst das richtige Feld. Hier steht, in welche Anlage die Beträge gehören, welche Positionen du überhaupt eintragen darfst, wie du Dienstleistungen von Handwerkerleistungen trennst und in welches Jahr sie gehören.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 12.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Die Nebenkostenabrechnung trägst du in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein, getrennt nach haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
- Eingetragen werden nur die Arbeitskosten der begünstigten Positionen, nicht die Gesamtbeträge (§ 35a Abs. 5 S. 2 EStG).
- Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege und Gehweg-Winterdienst sind Dienstleistungen. Wartungen, Schornsteinfeger und Prüfungen sind Handwerkerleistungen.
- Als Mieter wählst du das Jahr: Vorauszahlungsjahr für laufende Leistungen oder alles im Jahr der Abrechnung, aber einheitlich.
- Abrechnung oder Bescheinigung nicht mitschicken, sondern aufheben. Das Finanzamt fragt bei Bedarf nach.
Abrechnung schon im Briefkasten? Vor dem Eintragen lohnt ein Blick auf die Abrechnung selbst: Was zu Unrecht drinsteht, holst du über einen Widerspruch voll zurück, über die Steuer nur zu 20 Prozent. Prüf sie kostenlos im Vorab-Check.
Inhalt
- 1. Kurz beantwortet
- 2. Was du als Mieter eintragen darfst
- 3. Welche Position wohin gehört
- 4. Nebenkosten in der Steuererklärung eintragen: Schritt für Schritt
- 5. Beispiel: von der Bescheinigung ins Formular
- 6. In welches Jahr die Nebenkosten gehören
- 7. Nachweise: was du aufheben musst
- 8. Typische Fehler
- 9. So prüfst du Abrechnung und Bescheinigung
- 10. Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Die Betriebskostenabrechnung trägst du in der Steuererklärung in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein, und zwar nur die Arbeitskosten, getrennt nach haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Die Zahlen nimmst du aus der Abrechnung, wenn sie die Arbeitskosten gesondert ausweist, oder aus einer Bescheinigung nach § 35a EStG vom Vermieter oder der Hausverwaltung. Die Steuer sinkt dann um 20 Prozent dieser Arbeitskosten. Belege schickst du nicht mit, du hebst sie auf. Die genaue Zeilennummer ändert sich von Jahr zu Jahr, deshalb orientierst du dich am besten an den Abschnittsüberschriften der Anlage.
Was du als Mieter in die Steuererklärung eintragen darfst
„Der Abzug von der tariflichen Einkommensteuer nach den Absätzen 2 und 3 gilt nur für Arbeitskosten.“
Dass du die Firmen nicht selbst beauftragt hast, schadet nicht. Das Bundesfinanzministerium erkennt ausdrücklich an, dass auch Mieter die Steuerermäßigung bekommen, wenn ihre Nebenkosten solche Leistungen enthalten und ihr Anteil aus der Jahresabrechnung hervorgeht oder durch eine Bescheinigung des Vermieters oder Verwalters nachgewiesen wird (BMF-Schreiben vom 09.11.2016, Rdnr. 27).
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG).
- Handwerkerleistungen: 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG).
- Zu den Arbeitskosten gehören Maschinen- und Fahrtkosten, nicht aber Material wie Ersatzteile (Rdnr. 39). Verbrauchsmittel wie Reinigungsmittel oder Streugut können als Nebenleistung dazugehören, das ist laut BMF eine Abgrenzung im Einzelfall.
- Den Anteil der Arbeitskosten darfst du nicht selbst schätzen. Er muss sich aus der Rechnung, der Abrechnung oder einer Bescheinigung ergeben (Rdnr. 40).
Geplant, aber nicht beschlossen: Nach dem Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Kabinettsbeschluss vom 02.09.2026) soll die Ermäßigung für Handwerkerleistungen ab dem Veranlagungszeitraum 2027 auf 15 Prozent und höchstens 900 Euro sinken. Für die Erklärungen 2025 und 2026 gilt das nicht.
Welche Position der Nebenkostenabrechnung wohin gehört
Die Zuordnung folgt der Anlage 1 des BMF-Schreibens. Die meisten Bescheinigungen teilen die Positionen schon richtig auf. Diese Tabelle hilft, wenn du nur die Abrechnung hast oder nachprüfen willst:
| Position | Abschnitt | Hinweis |
|---|---|---|
| Hausmeister, Hauswart | Haushaltsnahe Dienstleistung | nur Arbeitskosten |
| Treppenhaus- und Hausreinigung | Haushaltsnahe Dienstleistung | Verbrauchsmittel nur als Nebenleistung |
| Gartenpflege | Haushaltsnahe Dienstleistung | Arbeiten auf dem Grundstück |
| Straßenreinigung, Winterdienst | Haushaltsnahe Dienstleistung | nur Gehweg, nicht Fahrbahn |
| Wartung Aufzug, Heizung, Pumpen, Feuerlöscher | Handwerkerleistung | Arbeitsanteil laut Rechnung |
| Schornsteinfeger | Handwerkerleistung | auch Mess- und Prüfarbeiten |
| Dichtheits- und Legionellenprüfung | Handwerkerleistung | Prüfung zählt als Handwerkerleistung |
| Rohrreinigung (Abfluss) | Handwerkerleistung | innerhalb des Haushalts |
| Müllabfuhr, Sperrmüllabfuhr | nicht eintragen | nicht begünstigt |
| Ablesedienst, Zählermiete, Abrechnung | nicht eintragen | nicht begünstigt |
| Grundsteuer, Versicherung, Wasser, Strom | nicht eintragen | keine Dienstleistung |
Bei der Schädlingsbekämpfung entscheidet laut BMF der Einzelfall, ob sie Dienstleistung oder Handwerkerleistung ist. Wie die Heizkostenabrechnung aufgeteilt wird, steht ausführlich im Artikel Heizkostenabrechnung und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Nebenkosten in der Steuererklärung eintragen: Schritt für Schritt
- 1
Bescheinigung oder Abrechnung bereitlegen
Am einfachsten ist eine Bescheinigung nach § 35a EStG, oft als „Aufstellung haushaltsnahe Dienstleistungen“ beigelegt. Fehlt sie, fordere sie beim Vermieter oder der Hausverwaltung an.
- 2
Nur die Spalte Arbeitskosten nehmen
In der Bescheinigung stehen meist Gesamtbetrag, nicht begünstigter Anteil und Arbeitskosten. Übertragen wird nur dein Anteil an den Arbeitskosten.
- 3
Zwei Summen bilden
Addiere alle haushaltsnahen Dienstleistungen zu einer Summe und alle Handwerkerleistungen zu einer zweiten. Nicht begünstigte Positionen lässt du weg.
- 4
Jahr festlegen
Entscheide, ob du laufende Dienstleistungen im Jahr der Vorauszahlung oder alles im Jahr der Abrechnung ansetzt. Notiere dir die Wahl für das nächste Jahr.
- 5
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen öffnen
In ELSTER wählst du die Anlage über die Formularauswahl aus. Im Abschnitt zu haushaltsnahen Dienstleistungen trägst du Art und Betrag der Dienstleistungen ein, im Abschnitt zu Handwerkerleistungen die zweite Summe.
- 6
Art kurz und eindeutig benennen
Zum Beispiel: „Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst laut Nebenkostenabrechnung 2025“ und „Heizungswartung, Schornsteinfeger laut Nebenkostenabrechnung 2025“.
- 7
Unterlagen ablegen
Abrechnung und Bescheinigung nicht hochladen, sondern aufheben. Das Finanzamt kann sie anfordern (Rdnr. 49).
Beispiel: von der Bescheinigung ins Formular
Ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen. Die Hausverwaltung hat eine Bescheinigung beigelegt, darin stehen die Arbeitskosten als Mieteranteil:
| Position | Abschnitt | Arbeitskosten |
|---|---|---|
| Hausmeister | Dienstleistung | 132,40 € |
| Treppenhausreinigung | Dienstleistung | 118,60 € |
| Gartenpflege | Dienstleistung | 41,20 € |
| Winterdienst Gehweg | Dienstleistung | 22,80 € |
| Heizungswartung | Handwerk | 31,50 € |
| Schornsteinfeger | Handwerk | 18,90 € |
| Summe Dienstleistungen | 315,00 € | |
| Summe Handwerkerleistungen | 50,40 € |
In die Anlage kommen also zwei Beträge: 315,00 € bei den haushaltsnahen Dienstleistungen und 50,40 € bei den Handwerkerleistungen. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent, zusammen 73,08 €. Das ist nicht viel, kostet aber nur fünf Minuten.
In welches Jahr die Nebenkosten gehören
Die Abrechnung für 2025 kommt meist 2026. Das BMF-Schreiben lässt für Wohnungseigentümer und Mieter deshalb zwei Wege zu (Rdnrn. 47 und 48):
Weg 1: aufteilen
Laufende Dienstleistungen wie Hausmeister, Reinigung und Gartenpflege im Jahr, in dem du die Vorauszahlungen gezahlt hast. Einmalige Aufwendungen wie eine Handwerkerrechnung im Jahr der Abrechnung.
Weg 2: alles im Jahr der Abrechnung
Alle begünstigten Beträge der Abrechnung 2025 in der Steuererklärung für das Jahr, in dem die Abrechnung erstellt wurde, meist 2026. Das ist einfacher, weil die Zahlen dann feststehen.
Die Wahl triffst du selbst in der Steuererklärung, musst sie aber einheitlich halten. Kommen zwei Abrechnungen in einem Jahr, gilt die Entscheidung für beide. Was nicht geht: denselben Betrag in zwei Jahren ansetzen. Kommt die Abrechnung zu spät für deine Erklärung, hilft Weg 2.
Nachweise: was du aufheben musst
- Die Nebenkostenabrechnung, aus der dein Anteil hervorgeht, oder die Bescheinigung des Vermieters nach dem Muster in Anlage 2 des BMF-Schreibens.
- Bei einer Bescheinigung: Sie sollte je Position Gesamtbetrag, nicht begünstigte Kosten, Arbeitskosten und deinen Anteil zeigen.
- Die unbare Zahlung an die Firmen betrifft den Vermieter. Deine eigenen Überweisungen der Vorauszahlungen musst du nicht gesondert nachweisen, heb die Kontoauszüge aber trotzdem auf.
Fehlt die Bescheinigung, frag schriftlich danach. Einen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht, viele Vermieter stellen sie aber aus. Über die Belegeinsicht (§ 556 Abs. 4 BGB) kannst du die Rechnungen ansehen und den Lohnanteil nachvollziehen.
Typische Fehler beim Eintragen der Nebenkosten
Gesamtbeträge statt Arbeitskosten
Wer den vollen Betrag der Hausmeisterposition einträgt, setzt Material und Gebühren mit an. Das Finanzamt kann kürzen.
Alles in einen Topf
Dienstleistungen und Handwerkerleistungen haben getrennte Höchstbeträge und gehören in getrennte Abschnitte.
Doppelt angesetzt
Vorauszahlungen im Jahr 2025 angesetzt und die gleiche Abrechnung 2026 noch einmal komplett.
Lohnanteil geschätzt
Das BMF lässt keine eigene Schätzung zu. Ohne Bescheinigung oder Aufteilung in der Abrechnung fehlt der Nachweis.
Nicht umlagefähige Kosten übernommen
Reparaturen in der Hausmeisterposition gehören gar nicht in deine Abrechnung. Sie zu zahlen und dann 20 Prozent abzusetzen, ist das schlechteste Geschäft.
Weißt du, ob die Beträge in deiner Bescheinigung überhaupt in die Abrechnung gehören?
Eine Bescheinigung sagt dir, was steuerlich begünstigt ist, nicht was du zahlen musst. Reparaturen in der Hausmeisterrechnung oder Gartenarbeiten an einer Neuanlage sind häufig, aber nur mit Belegen und Mietvertrag zu erkennen.
So prüfst du Abrechnung und Bescheinigung
- 1
Summen abgleichen
Der begünstigte Betrag einer Position kann nicht höher sein als die Position in der Abrechnung.
- 2
Dein Anteil
Stimmt der Verteilerschlüssel der Bescheinigung mit dem der Abrechnung überein? Gleiche Fläche, gleiche Einheiten.
- 3
Positionen mit dem Mietvertrag vergleichen
Steht etwas in der Abrechnung, das du laut Vertrag nicht zahlen musst, ist das wichtiger als jede Steuerersparnis.
- 4
Auffällige Steigerungen hinterfragen
Eine Hausmeisterposition, die sich verdoppelt hat, enthält oft Reparaturen. Belege anfordern.
- 5
Einwendungen rechtzeitig
Innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Eine Korrektur kann auch die Bescheinigung ändern.
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Häufige Fragen zum Eintragen der Nebenkostenabrechnung
Wo trage ich die Betriebskostenabrechnung in der Steuererklärung ein?
Welche Beträge aus der Nebenkostenabrechnung darf ich eintragen?
Muss ich die Nebenkostenabrechnung der Steuererklärung beilegen?
In welchem Jahr trage ich die Nebenkosten ein?
Ist die Heizkostenabrechnung auch absetzbar?
Was bringt das Eintragen der Nebenkosten in Euro?
Darf ich die Nebenkosten trotzdem eintragen, wenn ich die Abrechnung beanstande?
Steht in deiner Abrechnung mehr, als du zahlen musst?
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Passende Fälle
Steuerlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein über § 35a EStG und ist keine Steuerberatung. nebify berät nicht in Steuersachen. Für deine Steuererklärung wende dich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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