
Prüfwissen Kostenarten
Heizungswartung in der Nebenkostenabrechnung: Wartung ja, Reparatur nein
Ja, die Heizungswartung ist umlagefähig: Bei der Zentralheizung gehört sie zu den Heizkosten, bei der Gastherme in der Wohnung zu einer eigenen Nummer der Betriebskostenverordnung. Reparaturen, Ersatzteile und Notdienst gehören nicht dazu. Genau die stecken aber oft in der Wartungsrechnung.

Von Phil Holthaus & Johann Slawski, Gründer von nebify — Nebenkostenabrechnungen, geprüft von Menschen und Software.
Zuletzt aktualisiert am 27.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Die Heizungswartung ist umlagefähig: bei der Zentralheizung nach § 2 Nr. 4 a BetrKV und § 7 Abs. 2 HeizkostenV, bei Etagenheizung und Gastherme nach § 2 Nr. 4 d BetrKV.
- Bei der Zentralheizung gehört sie in die Heizkostenabrechnung und wird nach Verbrauch und Fläche verteilt, nicht als eigene Position nach Fläche.
- Reparaturen, Ersatzteile, Störungsbeseitigung und Notdienst sind Instandsetzung. Bei Vollwartungsverträgen muss der Reparaturanteil heraus.
- Eine Formularklausel, die dir die Thermenwartung auferlegt, ist auch ohne Obergrenze wirksam (BGH, Urteil vom 07.11.2012, VIII ZR 119/12).
- Fordere Wartungsvertrag und Rechnungen an und widersprich spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung.
Abrechnung schon im Briefkasten? Lade sie im kostenlosen Vorab-Check hoch und sieh in 2 Minuten, ob sich eine Prüfung lohnt. In Wartungsrechnungen stecken oft Reparaturen.
Inhalt
- 1. Kurz beantwortet
- 2. Ist Heizungswartung umlagefähig? Die Rechtsgrundlage
- 3. Was zur Heizungswartung gehört und was nicht
- 4. Zentralheizung: Wartung gehört in die Heizkosten
- 5. Gasetagenheizung und Therme: Nummer 4 d
- 6. Fernwärme und Contracting
- 7. Wartungsvertrag mit Reparaturen: Anteil herausrechnen
- 8. Heizungswartung in den Nebenkosten: was ist zu hoch?
- 9. Typische Fehler bei der Heizungswartung
- 10. So prüfst du die Heizungswartung
- 11. Was du tun kannst
- 12. Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Ja, die regelmäßige Heizungswartung darf der Vermieter umlegen, Reparaturen an der Heizung nicht. Die Betriebskostenverordnung nennt die Wartung ausdrücklich: Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit, Einstellung durch eine Fachkraft, Reinigung der Anlage. Bei einer Zentralheizung ist sie Teil der Heizkosten und wird nach der Heizkostenverordnung verteilt. Bei einer Gastherme in deiner Wohnung gilt eine eigene Nummer. Eine besondere Vereinbarung wie bei den sonstigen Betriebskosten brauchst du nicht, ein Hinweis auf die Betriebskosten im Mietvertrag genügt.
Ist Heizungswartung umlagefähig? Die Rechtsgrundlage
Für die Zentralheizung zählt die Betriebskostenverordnung genau auf, welche Kosten zum Betrieb gehören. Die Wartung steht mittendrin:
„die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“
Die Heizkostenverordnung wiederholt diese Aufzählung fast wörtlich in § 7 Abs. 2. Damit ist klar: Die Wartung ist Teil der Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage. Diese Kosten werden zu mindestens 50 und höchstens 70 % nach dem erfassten Verbrauch verteilt, der Rest nach Fläche (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV).
Für die Gastherme in der Wohnung gibt es eine eigene Regel. Sie umfasst die Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen, die regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit mit Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 2 Nr. 4 d BetrKV). Für Warmwassergeräte wie Boiler gilt das Gleiche nach § 2 Nr. 5 c BetrKV.
Was zur Heizungswartung gehört und was nicht
Wartung schaut nach, stellt ein und reinigt, egal ob etwas defekt ist. Eine Reparatur beseitigt einen Mangel. Die Grenze zieht die Betriebskostenverordnung selbst: Kosten, die Mängel durch Abnutzung, Alterung und Witterung beseitigen, sind keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV).
Wartung (umlagefähig)
- Jährliche Prüfung von Brenner, Kessel und Sicherheitseinrichtungen
- Einstellung der Anlage durch eine Fachkraft
- Reinigung von Brenner, Kessel und Heizraum
- Abgasmessung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Reinigung des Öltanks im Turnus (BGH, VIII ZR 221/08)
Instandsetzung (zahlt der Vermieter)
- Ersatzteile wie Zündelektrode, Pumpe, Ventil, Dichtung
- Störungsbeseitigung und Notdienst bei Ausfall
- Austausch von Kessel, Brenner oder Steuerung
- Entlüften und Nachfüllen wegen eines Lecks
- Umbau oder Modernisierung der Anlage
Die Öltankreinigung fällt nur alle paar Jahre an. Der BGH hat sie trotzdem als laufende Betriebskosten eingeordnet, weil sie mit der turnusmäßigen Reinigung anderer Heizungsteile vergleichbar ist (Urteil vom 11.11.2009, VIII ZR 221/08). Sie darf im Jahr ihres Anfalls abgerechnet werden.
Zentralheizung: Wartung gehört in die Heizkosten
Bei einer Zentralheizung erstellt meist ein Messdienst die Heizkostenabrechnung. Der Vermieter meldet ihm die Kosten: Brennstoff, Betriebsstrom, Wartung, Schornsteinfeger, Messdienst. Die Wartung steht dann als eigene Zeile in der Aufstellung der Heizkosten und wird mit den übrigen Kosten verteilt.
Ein häufiger Fehler: Die Wartung steht zusätzlich in der Betriebskostenabrechnung, etwa unter „Wartung“, „Sonstiges“ oder „Hausmeister“. Dann zahlst du sie zweimal. Ebenso falsch ist es, sie aus den Heizkosten herauszunehmen und allein nach Fläche zu verteilen. Die Heizkostenverordnung verlangt, dass die Kosten des Betriebs der Anlage zum Teil nach Verbrauch verteilt werden.
Auch die Abgasmessung kann doppelt auftauchen: einmal in den Heizkosten nach § 2 Nr. 4 a BetrKV und einmal bei den Schornsteinfegerkosten. Die Schornsteinreinigung nach Nr. 12 darf nur abgerechnet werden, soweit sie nicht schon in den Heizkosten berücksichtigt ist.
Gasetagenheizung und Therme: Nummer 4 d
Hast du eine eigene Gastherme in der Wohnung, kaufst du das Gas meist selbst beim Versorger. Die Wartung der Therme kann der Vermieter trotzdem als Betriebskosten auf dich umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht:
„der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“
Oft steht im Mietvertrag eine eigene Klausel zur Thermenwartung. Der BGH hat 2012 entschieden, dass eine Formularklausel, die dem Mieter die anteiligen Kosten der jährlichen Wartung einer Gastherme auferlegt, auch ohne Obergrenze wirksam ist (Urteil vom 07.11.2012, VIII ZR 119/12). Es gilt aber das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB).
Anders ist es, wenn die Klausel dich verpflichtet, die Wartung selbst zu beauftragen und zu bezahlen. Ob das wirksam ist, ist nicht abschließend geklärt. Für Kleinreparaturen hat der BGH eine solche Vornahmeklausel für unwirksam gehalten (Urteil vom 06.05.1992, VIII ZR 129/91). Klar ist in jedem Fall: Stellt der Monteur einen Defekt fest, ist die Reparatur Sache des Vermieters.
Fernwärme und Contracting
Bekommt dein Haus Wärme von einem Lieferanten, etwa Fernwärme oder einen Contractor, gilt § 2 Nr. 4 c BetrKV. Umlegbar sind das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen. Die Wartung der Erzeugungsanlage, die dem Lieferanten gehört, ist mit dem Wärmepreis bezahlt.
Steht neben dem Wärmepreis noch eine Position „Heizungswartung“, frag nach, welche Anlage gewartet wurde. Die Übergabestation im Keller kann zur Hausanlage gehören. Der Kessel des Contractors gehört nicht dazu, wenn seine Wartung schon im Entgelt steckt.
Wartungsvertrag mit Reparaturen: Anteil herausrechnen
Viele Heizungsfirmen bieten Wartungsverträge an, die mehr enthalten als die Wartung: Kleinteile, Störungsdienst, manchmal sogar größere Reparaturen. Für die Abrechnung muss der Vermieter diese Anteile herausrechnen. Wie das aussieht, zeigt ein Beispiel mit angenommenen Zahlen:
| Leistung | Betrag | Umlagefähig? |
|---|---|---|
| Jährliche Wartung laut Vertrag (Prüfung, Einstellung, Reinigung) | 480,00 € | ja |
| Abgasmessung | 60,00 € | ja |
| Neue Zündelektrode und Dichtung (Material) | 145,00 € | nein |
| Notdienst am Wochenende wegen Ausfall | 230,00 € | nein |
| Summe der Rechnung | 915,00 € | |
| Davon umlagefähig | 540,00 € |
Steht in der Heizkostenabrechnung „Wartung 915,00 €“, sind in diesem Beispiel 375,00 € zu viel enthalten. Bei einer Verteilung über das ganze Haus ist dein Anteil daran klein, aber nicht null. Und solche Rechnungen kommen oft mehrmals im Jahr.
Ist der Reparaturanteil im Vertrag nicht ausgewiesen, muss der Vermieter ihn nachvollziehbar ermitteln. Das ist seine Aufgabe. Lass dir den Wartungsvertrag mit der Leistungsbeschreibung zeigen.
Heizungswartung in den Nebenkosten: was ist zu hoch?
Einen eigenen Durchschnittswert für die Heizungswartung veröffentlicht der Deutsche Mieterbund nicht. Er zählt sie zu den Heizungsnebenkosten und nennt einen Wert für Heizung und Warmwasser zusammen:
1,32 €
Durchschnitt je m² und Monat laut Mieterbund (Heizung und Warmwasser zusammen) für 2024
1.108,80 €
Das entspricht im Jahr für eine 70-m²-Wohnung (Heizung und Warmwasser)
| Wohnung | Im Monat | Im Jahr |
|---|---|---|
| 50 m² | 66,00 € | 792,00 € |
| 70 m² | 92,40 € | 1.108,80 € |
| 90 m² | 118,80 € | 1.425,60 € |
So haben wir gerechnet: Durchschnitt des Mieterbunds je m² Wohnfläche und Monat × Wohnfläche × 12. Der Wert ist ein bundesweiter Mittelwert über viele Häuser; je nach Region, Baujahr und Ausstattung liegen einzelne Abrechnungen deutlich darüber oder darunter. Quelle: Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024.
Der größte Teil davon ist Brennstoff oder Wärme. Die Wartung ist meist ein kleiner Teil. Liegt sie in deiner Heizkostenaufstellung deutlich über dem Vorjahr, ohne dass es eine neue Anlage gibt, steckt oft eine Reparatur darin. Vergleiche auch die Zahl der Rechnungen: Eine Wartung im Jahr ist typisch, fünf Rechnungen derselben Firma sind es nicht.
Ein Durchschnitt ist kein Grenzwert. Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB), der bloße Hinweis auf einen überregionalen Durchschnitt reicht laut Bundesgerichtshof aber nicht, um eine überhöhte Position zu belegen (Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 340/10). Bei der Heizungswartung ist der Vergleich mit dem Vorjahr und dem Wartungsvertrag der beste Maßstab.
Typische Fehler bei der Heizungswartung
Reparatur als Wartung
Ersatzteile, Störungsbeseitigung und Notdienst stehen auf der Wartungsrechnung und werden voll umgelegt.
Doppelt abgerechnet
Die Wartung steht in der Heizkostenabrechnung und zusätzlich in der Betriebskostenabrechnung unter Wartung oder Sonstiges.
Abgasmessung zweimal
Die Messung steht in den Heizkosten und noch einmal bei den Schornsteinfegerkosten.
Nach Fläche statt nach Heizkostenverordnung
Die Wartung wird aus den Heizkosten herausgenommen und allein nach Wohnfläche verteilt.
Vollwartung ohne Abzug
Ein Vollwartungsvertrag mit eingeschlossenen Reparaturen wird ohne Herausrechnen des Reparaturanteils umgelegt.
Wartung trotz Wärmelieferung
Bei Contracting steht neben dem Wärmepreis eine eigene Wartung der Anlage des Lieferanten.
Weißt du, was in deiner Wartungsrechnung wirklich steht?
In der Heizkostenabrechnung siehst du nur eine Zeile „Wartung“. Ob darin Ersatzteile, Notdienst oder eine doppelte Abgasmessung stecken, zeigen erst Wartungsvertrag und Rechnungen. Und ob die Wartung auch noch in der Betriebskostenabrechnung steht, siehst du nur im Vergleich beider Abrechnungen.
So prüfst du die Heizungswartung
- 1
Beide Abrechnungen nebeneinanderlegen
Suche die Wartung in der Heizkostenabrechnung und in der Betriebskostenabrechnung. Sie darf nur an einer Stelle stehen.
- 2
Vorjahr vergleichen
Wartungsverträge kosten meist jedes Jahr ähnlich viel. Ein Sprung deutet auf Reparaturen.
- 3
Wartungsvertrag anfordern
Per Belegeinsicht (§ 556 Abs. 4 BGB). Prüfe, ob Reparaturen, Kleinteile oder Störungsdienst eingeschlossen sind.
- 4
Rechnungen durchgehen
Markiere Ersatzteile, Material, Notdienst, Störung, Austausch. Diese Beträge gehören nicht in die Heizkosten.
- 5
Schornsteinfeger abgleichen
Steht die Abgasmessung in beiden Positionen, ist sie einmal zu viel abgerechnet.
Was du tun kannst
Findest du Reparaturen in der Wartung oder eine doppelte Abrechnung, widersprich schriftlich. Nenne die Rechnung, den Betrag und den Grund, und verlange eine korrigierte Abrechnung. Den unstrittigen Rest solltest du fristgerecht zahlen. Für deinen Widerspruch gilt:
„Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.“
Danach sind Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 S. 6 BGB). Ein kurzer Satz genügt: „Die Rechnung der Firma … vom … enthält Ersatzteile und Notdienst in Höhe von … €. Diese Kosten sind Instandsetzung und keine Betriebskosten. Ich widerspreche insoweit.“
Den Arbeitsanteil der Heizungswartung kannst du übrigens als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen, wenn er in der Abrechnung oder in einer Bescheinigung ausgewiesen ist.
Prüfung durch nebify
Lass deine Abrechnung prüfen, bevor du zahlst
Bei der Heizungswartung entscheiden Wartungsvertrag und Rechnungen, nicht die eine Zeile in der Abrechnung. Wir prüfen Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung zusammen, suchen Reparaturen und Doppelungen und sagen dir, welcher Betrag zu viel ist.
- Vorab-Checkkostenlos
Abrechnung hochladen und in 2 Minuten sehen, ob sich eine Prüfung lohnt.
- Prüfbericht24,90 €
Jede Position mit Rechtsgrundlage geprüft, dazu ein fertiges Widerspruchsschreiben an deinen Vermieter.
- Pro Service44,90 €
Prüfbericht plus persönliche Begleitung bei der Klärung mit deinem Vermieter (8 Wochen).
- Prüfbericht in 48 Stunden, sobald alle Unterlagen da sind
- Geprüft von Menschen und Software
- Geld-zurück-Garantie, einmalig pro Abrechnung, kein Abo
Häufige Fragen zur Heizungswartung
Ist die Heizungswartung umlagefähig?
Wo steht die Heizungswartung in der Abrechnung?
Muss ich als Mieter die Wartung meiner Gastherme bezahlen?
Muss ich die Thermenwartung selbst beauftragen?
Ist die Abgasmessung des Schornsteinfegers Teil der Heizungswartung?
Was gilt bei Fernwärme oder Contracting?
Ist ein Vollwartungsvertrag umlagefähig?
Kann ich die Heizungswartung von der Steuer absetzen?
Steckt eine Reparatur in deiner Heizungswartung?
Lade deine Abrechnung im kostenlosen Vorab-Check hoch. Du siehst in 2 Minuten, ob sich eine Prüfung lohnt.
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Für die vollständige Prüfung gilt unsere Geld-zurück-Garantie.
Passende Fälle
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Position in deiner Abrechnung tatsächlich unzulässig ist, hängt von Mietvertrag und Einzelfall ab. Bei rechtlichen Fragen hilft dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
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